Gewalt
Gewalt gegen Frauen* und Mädchen* ist nach wie vor ein entscheidendes Hindernis für die gleichberechtigte Teilhabe und die tatsächliche Gleichstellung der Geschlechter. Nach einer Studie des Bundesfamilienministeriums üben überwiegend Partner und/oder Verwandte/nahestehende männliche Personen Gewalt gegenüber Frauen* und Mädchen* aus.
Die Spanne reicht von psychischer über physische bis hin zu sexualisierter Gewaltausübung. Bundesweit ist jede vierte Frau* mindestens einmal in ihrem Leben davon betroffen.
Studien zu sexualisierter Gewalt zeigen, dass bei Vergewaltigungen der Aspekt „Sexualität“ keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielt. Es geht den Täter*innen in erster Linie um die Bemächtigung und Unterdrückung des Opfers, also um Machtausübung. Das Verhalten oder das Äußere der Betroffenen ist also vollkommen unerheblich für die Tat!
Alle Formen von Gewalt haben weitreichende Auswirkungen auf die betroffenen Frauen*, auf ihre Arbeits- und Leistungsfähigkeit und ihre körperliche und psychische Gesundheit und auch auf die Familie. Insbesondere Kinder und Jugendliche leiden massiv unter der häuslichen Situation, selbst wenn sie körperlich unbeschadet bleiben.
Schutz vor Gewalt
Das sogenannte Gewaltschutzgesetz ermöglicht es Gerichten, Näherungs- und Belästigungsverbote gegenüber Personen auszusprechen, die andere in ihrer Freiheit und Gesundheit bedrohen. Es räumt der bedrohten Person ein, die gemeinsame Wohnung zeitweise alleine nutzen zu können.
In einigen Bundesländern, auch in Schleswig-Holstein, hat die Polizei auch die Möglichkeit den Täter (oder selten auch die* Täterin*) der Wohnung zu verweisen (sogenannte Wegweisung). Allerdings kann das oben genannte Näherungsverbot durch das Sorge- und Umgangsrecht unterlaufen werden, denn der rechtmäßige Kontakt des Vaters zu den Kindern führt natürlich unweigerlich auch zum Kontakt mit der Mutter.
Bei Gerichtsverhandlungen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechtes muss also dringend ein Gewaltschutzverfahren Berücksichtigung finden. Neben dem Schutz der Mutter ist es ebenso notwendig, das Kindeswohl nicht zu gefährden.
Tipps für Anträge nach Gewaltschutzgesetz
Wer Ihnen helfen kann
Schutz vor gewalttätigen Personen im persönlichen Umkreis bieten Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen, Notrufe und Beratungsstellen.
Ansprechpartnerinnen* finden Sie auf der Webseite des Verbundes der feministischen Mädchen- und Frauenfacheinrichtungen und auf der Webseite des Kinderschutzbundes des Ortsverbands in Kiel.
Für Unterstützung wenden Sie sich bitte rund um die Uhr direkt an das kostenlose Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 0800 0116 016.
Die Notfallnummer des Kieler Frauenhaus lautet 0431 68 18 25.
Wenn Sie Angst um ihr körperliches Wohlergehen oder sogar Ihr Leben haben, rufen Sie bitte die Polizei unter 110 an!
Sexualisierte Gewalt an Jungen* und Männern*
Lange Zeit verdrängt und verschwiegen, wird in den letzten Jahren endlich auch der sexuelle Missbrauch von Jungen* und Männern* thematisiert. Dieser geschieht, wie bei Mädchen* und Frauen* auch, zum großen Teil im (familiären) Nahbereich, aber auch an Schulen, Jungendbereich oder in der Kirche.
In Deutschland gibt es nur wenige Therapieangebote für männliche Opfer und ihre Vertrauenspersonen. In Kiel hilft die Informations- und Beratungsstelle für männliche Betroffene von sexueller Gewalt den Ratsuchenden weiter.
Plakat-Aktion „Keine Gewalt unter dem Tannenbaum“ (2021/2022)
Die Feiertage sollen eine Zeit der Fröhlichkeit und Gemütlichkeit sein, um gemeinsam zu feiern und Zeit mit unseren Liebsten zu Hause zu verbringen. Für manche Menschen ist die Zeit zu Hause aber eine bedrohliche Zeit, geprägt von Gewalt. Darauf wollen wir mit dieser Plakat-Aktion aufmerksam machen. Wir wollen von Gewalt betroffenen Menschen ermutigen, sich Unterstützung zu suchen und die Gesellschaft sensibilisieren nicht wegzuschauen: denn Gewalt geht uns allen was an!
Besonders nach zwei Jahren Pandemie ist es notwendig, unsere Aufmerksamkeit auf das Thema Gewalt an Frauen zu richten.

Die Plakate sind in den KVG-Busse vom 15. Dezember 2021 bis zum 14. Januar 2022 zu sehen. Während der Feiertagen sind sie auch in der Landeshauptstadt Kiel präsent.
Die Plakat-Motive
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte /
Referat für Gleichstellung
Andreas-Gayk-Straße 31
24103 Kiel
Referat für Gleichstellung
0431 901-2056
Referat.Gleichstellung@kiel.de
Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
Freitag 9-12 Uhr
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert