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Kleingärten sind ein wichtiger Teil städtischen Grüns. Sie dienen der Erholung sowie der Versorgung mit frischem Obst und Gemüse und punkten mit hoher biologischer Vielfalt.

Blick in eine Kleingartenparzelle
 

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INTERESSE AN EINEM KLEINGARTEN?

Die Verpachtung der einzelnen Parzellen erfolgt durch den jeweiligen Kleingartenverein. 

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Immobilienwirtschaft 
Verwaltung der unbebauten Grundstücke und Kleingärten 
Stresemannplatz 5, Eingang D, 24103 Kiel

0431 901-3527 (West)
0431 901-2974 (Ost)


 

Bis zum 31. Dezember 2022 wurden alle städtischen Kleingartenflächen dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. überlassen, der wiederum die Anlagen an die Kleingartenvereine zur weiteren Verwaltung übergeben hat.

Seit dem 1. Januar 2023 werden die städtischen Gärten direkt durch die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel an die Kleingartenvereine verpachtet. Änderungen für einzelne Pächter*innen ergeben sich nicht. Ansprechpartner für die Pächter*innen bleibt weiterhin der Kleingartenverein. 

Darüber hinaus gibt es auch Parzellen, die die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel direkt an einzelne Interessent*innen verpachtet.

 

Die Landeshauptstadt Kiel stellt den Kieler Kleingärtner*innen derzeit circa 4.580.000 Quadratmeter Fläche zur Nutzung zur Verfügung.

Neben dem Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V. sind weitere 23 Kleingartenvereine in Kiel organisiert.

Zusammen haben die Vereine circa 9.000 Parzellen.

Das Kleingarten-Entwicklungskonzept

Häufige Fragen

Kleingärten sind Gärten, die in einer Kleingartenanlage liegen. Sie dienen der nicht erwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere der Gewinnung von Gartenanbauerzeugnissen für den Eigenbedarf und zur Erholung (kleingärtnerische Nutzung).

Das bedeutet, dass die Pächter*innen durch die Pacht (keine Miete) eines Kleingartens das Nutzungsrecht erhalten und durch den Anbau von Früchten und Gemüse einen Ertrag erzielen dürfen. Anders als bei landwirtschaftlich gepachteten Flächen ist es aber untersagt, einen kommerziellen Gewinn zu erzielen, indem die Ernte verkauft wird.

Einige wenige Parzellen werden direkt durch die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel verpachtet. Die meisten Kleingartenparzellen sind aber einem Kleingartenverein angegliedert.

Um eine Parzelle eines Kleingartenvereines zu pachten, müssen Sie diesem Verein als Mitglied beitreten. Welche Kleingartenanlage zu welchem Kleingartenverein gehört, lässt sich aus dem Online-Stadplan ablesen.

Die Anträge sind bei der Geschäftsstelle des jeweiligen Kleingartenvereines zu stellen. Der Kleingartenverein entscheidet über Wartelisten und Parzellenvergabe.

Die Übergabe der Parzelle an neue Pächter*innen erfolgt ausschließlich durch den Kleingartenverein. Auch wenn bereits Absprachen mit ehemaligen Pächter*innen bezüglich einer Übernahme der Parzelle und der gegebenenfalls darauf befindlichen Sachen getroffen wurde, ist trotzdem die Beteiligung eines*einer Vertreter*in des Kleingartenvereins notwendig, da dem*der Nachpächter*in sonst finanzielle Nachteile entstehen könnten.

Bei der Übernahme ist auf die Laubengröße zu achten. Eine Laube darf eine überbaute Fläche von 24 Quadratmeter nicht überschreiten. Auch überdachte Freiflächen zählen in diese 24 Quadratmeter mit hinein. Zu groß errichtete Lauben müssen grundsätzlich zurückgebaut werden.

Spültoiletten sind in Kleingartenanlagen verboten. Diese sind zu entfernen und gegebenenfalls durch Kompost-Toiletten zu ersetzen (siehe Gartenordnung Punkt 6.2.).

Feuerstätten und auch Öfen in oder in der Nähe von Lauben sind verboten und zu entfernen.

Ein schriftliches Übergabeprotokoll jeweils für den*die ehemalige*n Pächter*in und den*die Nachpächter*in ist sinnvoll, um eventuelle spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Für die Errichtung, den Umbau oder die Erweiterung einer Laube ist ein Antrag auf eine Bauerlaubnis zu stellen. Dieser wird zur Prüfung über den Kleingartenverein an die Immobilienwirtschaft der Landeshauptstadt Kiel  gegeben.

Anträge bekommen Sie bei der Geschäftsstelle Ihres Kleingartenvereins oder Sie laden sich hier den Antrag als PDF herunter.

Eine Laube darf eine überbaute Fläche von 24 Quadratmetern nicht überschreiten. Auch überdachte Freiflächen zählen in diese 24 Quadratmeter mit hinein. Mindestabstände zu Parzellengrenzen sind zu beachten.

Hier geht es zu den detaillierten Bauvorschriften - siehe Punkt 3.3 der Gartenordnung.

Der Abschluss einer Laubenversicherung ist in jedem Fall sinnvoll, in einigen Kleingartenvereinen ist dies bereits Pflicht.

Um ein harmonisches Miteinander zu gewährleisten, sind verbindliche Regeln unumgänglich. Die Gartenordnung der Landeshauptstadt Kiel gibt Auskunft darüber, was in einem Kleingarten erlaubt ist. Viele Vereine haben ergänzend dazu noch Ruhezeiten oder Ähnliches in ihrer Satzung geregelt.  Eine Parzelle darf nicht zur Wohnnutzung oder an Dritte überlassen werden. Eine gewerbliche Nutzung der Parzelle ist untersagt.

Die Gartenordnung sieht eine Heckenhöhe von 1,20 Meter vor, damit die Einsehbarkeit in die Parzellen gewährleistet ist. Da es sich bei einer Hecke nicht um ein statisches, sondern wachsendes Element handelt, nimmt die Hecke während der Vegetationsperiode an Höhe zu.

Ein Pflegeschnitt einer Hecke ist ganzjährig erlaubt, mit einer Einschränkung: Es befinden sich keine Nester brütender Vögel oder ähnliche Lebensstätten wildlebender Kleintiere innerhalb der Gehölze.

Darum beachten Sie bitte beim Pflegeschnitt folgendes:

  • Vor einem Pflegeschnitt die Hecke sorgfältig auf Nester und Kleintiere untersuchen
  • Sind die Sträucher besiedelt oder haben Tiere hier Nahrungsvorräte angelegt, wird die Schnittmaßnahme vertagt
  • Andernfalls aus der Form herausragende Zweige leicht einkürzen
  • Erlaubt ist zudem das Ausputzen verwelkter Blüten
  • Auslichten von Totholz darf ebenfalls erfolgen innerhalb der Schonfrist

Diese Maßnahmen gelten insbesondere in der Schonzeit vom 1. März bis 30. September. Aber auch in den übrigen Monaten können Hecken und Baumkronen Rückzugsorte für Wildtiere zum Überwintern sein.

Beeinträchtigt der Überwuchs aber die Verkehrssicherheit zum Beispiel an vielbefahrenen Straßen, so hat ungeachtet von Schonfristen unverzüglich ein Rückschnitt zu erfolgen, um Personenschäden zu vermeiden.

 

Die Höhe des Pachtzinses beträgt derzeit 0,21 Euro pro Quadratmeter Parzelle. Dieser Preis ist zunächst bis Ende 2025 zugesichert.

Je nach Kleingartenverein werden Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren, Kosten für eine Wasservorauszahlung, Kosten für nicht geleistete Gemeinschaftsarbeit, Kautionen, Umlagen oder Versicherungsbeiträge fällig. Wie hoch genau sich die Kosten beziffern, erfahren Sie bei dem jeweiligen Kleingartenverein.

Wie jeder andere Verein auch, lebt der Kleingartenverein von dem Engagement und den Aktivitäten seiner Mitglieder. Geleitet wird der Kleingartenverein durch einen Vorstand, der meist ehrenamtlich tätig ist.

In der Regel setzt sich der Vorstand aus drei Personen zusammen - 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende und Rechnungsführer*in. Bei größeren Kleingartenvereinen unterstützen oft Beisitzer*innen den eigentlichen Vorstand. Darüber hinaus helfen Koppelobleute und Wasserobleute bei der Verwaltung der einzelnen Kleingartenanlagen.

Die Berufung in diese Ämter erfolgt durch Wahl der Mitglieder des Kleingartenvereins. Hierzu findet mindestens einmal jährlich eine Mitglieder – oder Anlagenversammlung statt. Die Mitglieder unterstützen ihren Verein durch gemeinschaftliche Arbeiten, dies hält die Kosten für die Unterhaltung der Anlagen niedrig und stärkt den Zusammenhalt.

Jedes Mitglied hat damit die Möglichkeit, eigene Ideen einzubringen, Projekte aktiv zu gestalten oder sich sogar selbst ehrenamtlich für die Gemeinschaft zu betätigen.

Ein Ehrenamt kann das eigene Leben sehr bereichern. Man erhält die Chance, eigene Ideen einzubringen und somit Veränderungen aktiv selbst zu gestalten. Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Gemeinschaft oder ökologische Gesichtspunkte sind nicht nur aktuell, sondern insbesondere in der Zukunft von immer größerer Bedeutung.

Der Austausch mit den Menschen kann eine kulturelle Bereicherung sein, und nicht selten entstehen dadurch neue Kontakte oder sogar Freundschaften. Durch die Übernahme eines Ehrenamtes übernimmt man soziale Verantwortung, die dem eigenen Handel einen Sinn geben, und die eigene Selbstwahrnehmung und das Selbstbewusstsein verbessern. Egal wie Sie sich ehrenamtlich einbringen - freiwilliges Engagement lohnt sich!

Wer einen Pachtvertrag eines Kleingartens kündigen will, kann dies in den meisten Fällen zum Ende eines Pachtjahrs tun. Dieses endet nach §9 BKleinG jeweils am 30. November. Nur wenn es zu sehr starken Pflichtverletzungen gekommen ist, kann dem*der Pächter*in fristlos gekündigt werden. (siehe § 6 BKleingG).

Vor der Rückgabe der Parzelle an den Kleingartenverein, sollte ein Termin für die Abschätzung/ Bewertung der Parzelle beim Kleingartenverein gemacht werden.

Dabei ist die Erstellung eines schriftlichen Übergabeprotokolls sinnvoll, um eventuelle spätere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden.

Müllentsorgung ist einfach, zum größten Teil kostenlos und schont die Umwelt. Sie möchten Ihren Sperrmüll oder anderes entsorgen? Hier finden Sie Informationen rund um die Abfallentsorgung.

Öffnungszeiten - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel | ABK

 

 

INTERESSE AN EINEM KLEINGARTEN?

Die Verpachtung der einzelnen Parzellen erfolgt durch den jeweiligen Kleingartenverein. 

  • Kreisverband Kiel der Kleingärtner e.V.
    Holstenstraße 88-90
    24103 Kiel

  • Kleingartenverein Molfsee e.V.
    c/o Olaf Ramdohr (Vorsitzender)
    Düppelstraße 26
    24105 Kiel

  • Kleingärtnerverein Projensdorf von 1980 e.V.
    c/o Bernd Rosenbecker (Vorsitzender)
    Charles-Roß-Ring 38
    24106 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel-Suchsdorf e.V.
    Holmredder 148
    24107 Kiel

    www.klgv-kiel-suchsdorf.de

  • Kleingärtnerverein Kiel-Russee e.V.
    c/o Claudia Köhler (Vorsitzende)
    Bergenring 51
    24109 Kiel

  • Verein der Gartenfreunde Mettenhof von 1988 e. V.
    c/o Angelika Kuchenbecker
    Vaasastraße 1
    24109 Kiel

  • Kleingärtnerverein Mettenhof von 1972 e.V.
    c/o Hartmut Rettschlag (Vorsitzender)
    Stockholmstraße 33
    24109 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel-Hassee e.V. von 1922
    Krummbogen 45 a
    24113 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel e.V. von 1897
    Kronshagener Weg 97
    24116 Kiel


    ww.kgv-kiel1897.de

  • Gartenpächterverein Kiel-Kronshagen von 1919 e.V.
    Vulkanweg 1
    24119 Kronshagen

    www.kgv-kiel-kronshagen.de 

  • Kleingärtnerverein Kiel-Ost von 1917 e.V.
    Preetzer Straße 127
    24143 Kiel

    www.kgv-kiel-gaarden-ost.de

  • Kleingärtnerverein Kiel-Schilksee e.V.
    c/o Gert Rehse (Vorsitzender)
    Norddeutsche Straße 54
    24143 Kiel

  • Kleingärtnerverein Wellsee e.V.
    Hansaring 20
    24145 Kiel

    www.kleingaertnerverein-wellsee.de

  • Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden-Süd e.V.
    Segeberger Landstraße 2d
    24145 Kiel

    www.kgv-kiel-gaarden-sued.de

  • Kleingärtnerverein Elmschenhagen von 1946 e.V.
    Tiroler Ring 317a
    24147 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel-Ellerbek e.V.
    Rehsenweg 32
    24148 Kiel


    www.kgv-ellerbek.de

  • Kleingärtnerverein Kiel-Gaarden e.V.
    Ellerbeker Weg 145 c
    24148 Kiel

    https://kgv-kiel-gaarden.de

  • Kleingärtnerverein Kiel Werftpark e.V.
    Ellerbeker Weg 190
    24148 Kiel

  • Kleingärtnerverein Falckenstein e.V. von 1989
    c/o Gunnar Stührk
    Behmweg 6
    24159 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel-Holtenau e.V.
    Eekbrook 5
    24159 Kiel

    kgvkiel-holtenau.blogspot.com

  • Kleingärtnerverein „Internationale Gartenfreunde“ e.V.
    c/o Rüdiger Wippich (Vorsitzender)
    Schilkseer Straße 204
    24159 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel-Schusterkrug e.V.
    Diekmissen 19
    24159 Kiel

  • Kleingärtnerverein Kiel-Pries-Friedrichsort e.V. von 1915
    Grüffkamp 111
    24159 Kiel

  • Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf e.V.
    Kätnersredder 42
    24232 Schönkirchen

 

Die Kleingartenverbände

Deutschlandweit nutzen 5 Millionen Menschen einen von mehr als 900.000 Kleingärten. Etwa 13.500 Kleingartenvereine sind in rund 500 Regionalverbänden und 20 Landesverbänden unter dem Dach des Bundesverbandes Deutscher Gartenfreunde organisiert .

Im Landesverband Schleswig-Holstein sind rund 30.192 Kleingärtner*innen organisiert. Der Verband betreut somit etwa 100.000 Menschen, die ihre Freizeit im Kleingarten verbringen. Die 190 Kleingärtnervereine sind in 15 Kreisverbänden und der Arbeitsgemeinschaft Kiel organisiert.

Der Landesverband ist die Dachorganisation der Kleingärtner*innen in Schleswig-Holstein und vertritt die Interessen der Kleingärtner*innen gegenüber dem Land, den Kreisen und Gemeinden gegenüber der Politik und den Behörden.

In Schleswig-Holstein gibt es rund 50.000 Kleingärten, die in weit mehr als 500 Kleingartenanlagen zusammengefasst sind. Die Gartenfreunde in Schleswig-Holstein bewirtschaften insgesamt circa 2.000 Hektar Land.

Geschäftsführer und Landesfachberater: Thomas Kleinworth
Thiensen 16
25373 Ellerhoop
Zur Website des Landesverbandes   

 04120-30 79 80
04120-30 79 84


www.gartenfreunde-sh.de

Bürozeiten:
montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr

Platanenallee 37
14050 Berlin

Zur Website des Bundesverbandes 


030 - 30 20 71 40


Bürozeiten:
montags bis freitags jeweils von 8 bis 16 Uhr 


 
 

Vom Armengarten zum Kleingarten

Ursprung der deutschen Kleingartenbewegungen waren die gewaltigen sozialen Veränderungen, die mit der Urbanisierung und Industrialisierung im 19. Jahrhundert einhergingen.

Viele Menschen gaben im 19. Jahrhundert zu Beginn der Industrialisierung ihr ländliches Leben auf und zogen in die rasant wachsenden Städte, wo sie Arbeit in den neuen Fabriken fanden. Die Lebensverhältnisse der Arbeiter*innen waren erbärmlich: Mangelernährung und ungesunde Wohnverhältnisse wirkten sich verheerend auf die körperliche und geistige Gesundheit der Menschen aus.

Um diese Not zu lindern, wurden beispielsweise bereits Ende des 18. Jahrhunderts von Landgraf Carl von Hessen (1744 – 1836) in Kappeln an der Schlei Gartenparzellen an arme Bürger*innen verpachtet. Durch den Gartenanbau sollten sie ihre Ernährung und ihr Einkommen verbessern. Solche Armengärten im 19. Jahrhundert entstanden auch in anderen deutschen Städten.

Quelle: Deutsches Kleingärtner Museum

 

Kleingärten sind Kleinode

Kleingärten leisten einen wichtigen Beitrag sowohl für eine gesunde Umwelt, als auch für ein lebendiges und lebenswertes Gemeinwesen.

Kleingärten sind unverzichtbarer Bestandteil der sozialen Stadt: Sie bieten den Menschen in Städten und Gemeinden die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung in der Natur.

Auch Nicht-Mitglieder eines Kleingärtnerverein profitieren von den positiven Effekten, die von Kleingärten ausgehen: Denn engagierte Kleingärtnervereine fördern durch verschiedene Projekte auch das soziale Klima in den angrenzenden Wohnquartieren: Umweltbildung für Kinder und Jugendliche, Nachbarschaftstreff, Spielplatz und Naherholungsgebiet für das angrenzende Quartier. Anders gesagt: Kleingartenvereine stärken den sozialen Zusammenhalt.

Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde

Kleingärten ermöglichten Stadtmenschen schon vor 200 Jahren die Produktion von Lebensmitteln, boten Zugang zur Natur, Erholung im Alltag und wecken heute darüber hinaus die Begeisterung für den Naturschutz. Stand zu Beginn hauptsächlich die Produktion von Lebensmitteln, um das Auskommen der Familien zu sichern, im Mittelpunkt der Bemühungen, so kam schon bald darauf die Suche nach mehr Natur, nach Licht und Luft und Grün als Motivation hinzu.

Höchsterträge sind nicht das Ziel der Kleingärtner*innen. Vielmehr steht heute die Qualität der produzierten Lebensmittel, das nachhaltige Wirtschaften, die Freude am Gärtnern, und die Erholung im Grünen im Mittelpunkt. Kleingärten fördern die Biodiversität und verbessern das Mikroklima in den Wohnquartieren. Sie tragen so maßgeblich zur Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden bei.

Quelle: Bundesverband Deutscher Gartenfreunde

 

100 Jahre Kieler Grüngürtel

Seit 100 Jahren prägt der Kieler Grüngürtel das Stadtbild mit seiner Vielfalt aus Kleingärten, Wäldern, Seen, Friedhöfen, Tiergehegen sowie Landschafts- und Naturschutzgebieten. 

Er geht zurück auf den 1922 verabschiedeten Grünflächen- und Siedlungsplan, mit dem Stadtbaurat Willy Hahn (1887–1930) und Landschaftsarchitekt Leberecht Migge (1881–1935) eine grundlegend neue städtebauliche Vision für Kiel vorlegten. Entdecken Sie auf dem Stadt.Garten.Wander.Weg die grüne Seite der Landeshauptstadt.