Barrierefreies Bauen - was ist das?

Mobilität gehört zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Seniorinnen und Senioren sowie Menschen mit, aber auch ohne Behinderung
- wir alle - brauchen eine bauliche Umwelt ohne Hindernisse.

Personen mit Gepäck oder Kinderwagen haben beispielsweise ähnliche Schwierigkeiten, Treppen, Schwellen oder Stufen zu überwinden wie Menschen mit Bewegungsbehinderung.
 

Barrierefreies Bauen betrifft:

  • den eigenen Wohnungsbereich
  • den Stadtraum (Straßen, Plätze, Grünanlagen)
  • öffentlich zugängliche Gebäude
  • Arbeitsplätze
  • den öffentlichen Nah- und Fernverkehr.

Barrierefreies Bauen muss Standard werden im Wohnungsbau, im öffentlichen Bereich wie auch im Kieler Stadtraum.

Das Kieler Wohnungsmarktkonzept berücksichtigt, dass Menschen mit und ohne Behinderung in einem gemeinsamen Wohn- und Lebensumfeld zusammen leben können.

Die Sicherheit im Kieler Stadtraum soll für den Fußverkehr verbessert werden.

Öffentliche Gebäude werden barrierefrei gestaltet. 


Kostenlose Beratung bei der Stadt

Bei Neubauten und Umbauten tauchen oft Fragen nach der Barrierefreiheit von Gebäuden auf. Architekt*innen, Bauherr*innen, Vermieter*innen und Nutzer*innen bekommen hierzu Hilfe bei der Stadtverwaltung. Sie hat die Beratungsstelle für barrierefreies Bauen eingerichtet.

Privatpersonen, Geschäftsleute oder städtische Planer*innen und Bauleute können sich hier gebührenfrei und umfassend über die barrierefreie Gestaltung von Gebäuden, über gesetzliche Grundlagen und Fördermöglichkeiten informieren.

Barrierefreies Bauen ist - frühzeitig berücksichtigt - nicht teurer als herkömmliches Bauen, nützt aber allen Menschen. Dabei muss die Sicherheit im öffentlichen Raum Grundprinzip der Planung sein. Dies gilt insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Barrierefreiheit im Wohnbereich, in öffentlich zugänglichen Gebäuden und im Stadtraum ist nicht nur ein Qualitätsgewinn für Menschen mit Behinderung, sondern auch für ältere Menschen, Kinder und Personen mit schwerem Gepäck oder mit Kinderwagen.


Gesetzliche Grundlagen & Förderungen

Die Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein bildet mit seinen Paragrafen § 52 (Barrierefreies Bauen), § 9 (Wegeführung), § 40 (Aufzüge) und § 49 (Wohnungen) die Grundlage für barrierefreies Bauen.

Hinzu kommt die DIN-Norm 18040, die zum Beispiel genau beschreibt, wie Bewegungsflächen für Rollstuhlfahrer oder kontrastreiche Umgebungen für Menschen mit Sehbehinderung ausgeführt werden sollen.

Das Land Schleswig-Holstein bietet Fördermöglichkeiten auf der Grundlage von DIN-Normen für den Bereich „altengerechte Wohnungen“ und „barrierefreie Wohnungen".
 

Grundlagen für barrierefreies Planen und Bauen

Ein Rollstuhlnutzer benötigt eine Bewegungsfläche zum Wenden von 1.50 x 1.50 Metern 
und eine lichte Türbreite von 90 Zentimetern.

Die Kniefreiheit für Rollstuhlnutzer beträgt in der Höhe 67 Zentimetern und in der Tiefe 55 Zentimetern.

Bedienelemente wie Lichtschalter, Türgriffe, Aufzugstableaus etc. müssen
in einer Höhe von 85 Zentimetern angebracht sein.

Lichte Türbreiten von 80 Zentimetern gelten als "barrierefrei" ohne Anforderung für Rollstuhlnutzer.


Kontakt

Beratungsstelle
für barrierefreies Bauen

Rathaus, 3. Obergeschoss
Zimmer 343
Fleethörn 9
24103 Kiel

 
 
0431 901-2518