Internat der Beruflichen Schulen
Auswärtigen Schüler*innen der Landesberufs- und Bezirksfachklassen bietet die Landeshauptstadt Kiel die Möglichkeit, während des Blockunterrichtes im Internat zu wohnen.
Es können auch andere auswärtige Berufsschüler*innen im Internat aufgenommen werden, wenn genügend Plätze frei sind.
Das Internat hat den Betrieb am 11. August 2019 im neuen Gebäude „Campus Corner“ in der Hummelwiese 2, 24114 Kiel aufgenommen.
Alle Appartements für je zwei Bewohner*innen sind mit einem Duschbad und einer Pantryküche zur Selbstverpflegung ausgestattet.
Die neuverfasste Hausordnung und weitere Formulare finden Sie weiter unten.
Das Internat besteht aus dem Haupthaus und einer betreuten Außenwohnung. Die Entscheidung, wo die Schüler*innen untergebracht werden, trifft die Internatsleitung.
Das Internat ist am Wochenende (von Freitag 14.30 Uhr bis Sonntag 16 Uhr) und in den Ferien geschlossen. Bitte reisen Sie am Abend vor dem 1. Schultag ab 16 Uhr, spätestens aber bis 20 Uhr an.
Wenn Sie mit dem Auto anreisen, bedenken Sie bitte, dass das Parken auf eigene Gefahr geschieht und nur eine begrenzte Anzahl von öffentlichen Parkplätzen vorhanden ist.
Internat der Beruflichen Schulen
Hummelwiese 2, 24114 Kiel
(vom Bahnhof zu Fuß zu erreichen)
Ansprechpartner*innen:
Leitung: Kerstin Dietrich
Stellvertreung: Dirk Kroeger
0431 901 4980
Fax: 0431 901 64980
Diensthandy während der Öffnungszeiten tags und nachts: 0151 44 16 49 98
Außenwohnung
- Greifstraße 14, 24143 Kiel
Anfahrt vom Hauptbahnhof: Buslinie 31, 32, 34, 71, 72, 300 (Bushaltestelle: Preetzer Straße / Ostring)
Generell gilt
Für den Aufenthalt im Internat sind Bettwäsche, Handtücher, der Personalausweis und eine Versichertenkarte mitzubringen.
Benutzungs- und Entgeltordnung für das Internat der Beruflichen Schulen
Anmeldeformular
Kostenübernahmeerklärung
Hausordnung Internat
Maßnahme aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2
Die Landeshauptstadt Kiel hat am 10. März 2020 durch eine Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer*innen ein Zutrittsverbot zum Internat der Beruflichen Schulen für betroffene Personen aus internationalen Risikogebieten und besonders betroffenen Gebieten in Deutschland erlassen! Betrifft: 14-Tage-Zeitraum seit Rückkehr
Die tagesaktuellen Gebiete findet ihr unter folgendem Link auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts.
Die Allgemeinverfügung für Reiserückkehrer*innen findet Ihr hier als Download und als Lesefassung im Aufenthaltsraum des Internates!