VERKEHRS-SICHERHEITVerkehrsüberwachung
Parken im Halteverbot, zu schnelles Fahren oder ein Umzugswagen, der die Straße blockiert - das sind Beispiele für Verstöße im Straßenverkehr. Solche Verstöße können die Sicherheit von Menschen gefährden.
Bei akuten Verkehrsbehinderungen sind die Mitarbeiter*innen der Verkehrsüberwachung von Montag bis Freitag 6 - 20.30 Uhr, Samstag 8 - 20 Uhr und Sonntag 10 - 14 Uhr telefonisch unter 0431 901-2128 für Sie da. Außerhalb dieser Zeiten wenden Sie sich bitte an die Polizei.
Damit die Vorschriften eingehalten werden, gibt es die Straßenverkehrsbehörde, die Bußgeldstelle und die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes. Ihre Arbeit hilft, Verkehrsteilnehmer*innen zu schützen, verkehrsbedingte Umweltbelastungen zu reduzieren und somit auch die Lebens- und Wohnqualität zu erhöhen.
Die Mitarbeiter*innen kontrollieren den Verkehr
Geschwindigkeitskontrollen dienen der Schulwegsicherung. Orte, die für Tempoüberschreitungen bekannt sind, werden verstärkt kontrolliert. Die Rotlichtüberwachung erfolgt an ausgesuchten Kreuzungen mit stationären Geräten. Außerdem wird der fließende Verkehr zum Schutz vor verkehrsbedingtem Lärm überwacht. Für alle anderen Überwachungen im fließenden Verkehr ist die Polizei zuständig.
Im ruhenden Verkehr liegt der Kontrollschwerpunkt auf Schulwegen, Feuerwehrzufahrten, Bewohnergebieten, Halteverbotszonen, Behindertenparkplätzen, Rad- und Gehwegen, Fußgängerzonen und gebührenpflichtigen Parkplätzen.
Online-Knöllchen
Sie haben im Kieler Stadtgebiet falsch geparkt und ein Knöllchen unter Ihrem Scheibenwischer gefunden? Hier erhalten Sie alle nötigen Informationen zum neuen Online-Knöllchen.
Auf diesem Verwarnungszettel befinden sich ein QR-Code und die Zugangsdaten zum Online-Portal. Sie haben nun die Möglichkeit, den QR-Code mit dem Handy einzuscannen oder die Webseite unter online-knoellchen.kiel.de zu öffnen und Ihre Zugangsdaten sowie das Kennzeichen einzugeben. Sie können sich den Tatvorwurf direkt ansehen und müssen nicht auf das schriftliche Verwarnungsgeldangebot warten. Außerdem können Sie schnell und unkompliziert das Verwarnungsgeld bezahlen.
Mit der Nutzung des Online-Verfahrens reduziert sich der Aufwand und es werden Portogebühren, Papier sowie Zeit gespart. Sie können als Betroffene*r Sekunden nach der Fallerfassung per Smartphone oder am PC auf Ihren Fall zugreifen, das Vergehen ansehen und direkt über eine Online-Bezahlplattform bezahlen.
Eine separate Benachrichtigung der Fahrzeughalter*innen erfolgt nicht.
Nutzer*innen von Miet- und Firmenwagen haben den Vorteil, das Verwarnungsgeld direkt bezahlen zu können. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch zusätzliche Gebühren der Mietwagenfirma.
Sie können auf dem Portal direkt per Kreditkarte oder PayPal bezahlen. Alternativ können Sie das Verwarngeld auch überweisen, zum Beispiel mit Ihrer Banking-App. Die erforderlichen Zahldaten werden Ihnen auf dem Portal angezeigt.
Parkverstöße, die mit einem Bußgeld von mehr als 55 Euro geahndet werden und/oder mit Eintragungen im Fahreignungsregister (Punkte in Flensburg) verbunden sind, können nicht über das Online-Portal bezahlt werden. Die Fahrzeughalter*innen erhalten in diesen Fällen automatisch eine postalische Anhörung in den nächsten Tagen.
Dies dient auch dem Schutz vor Missbrauch durch Dritte zu Lasten der Fahrzeughalter*innen.
Möchten oder können Sie als Betroffene*r nicht online bezahlen, so erhalten die Fahrzeughalter*innen die Verwarnung/Anhörung wie gewohnt per Post.
Die Verwarnung/Anhörung wird sieben Tage nach dem Falschparken automatisch per Post versendet, wenn innerhalb dieser Zeit keine Zahlung getätigt wird. Hierfür müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Das Online-Knöllchen ist auf schnelle und einfache Erledigung einer Verkehrsordnungswidrigkeit ausgelegt. Eine Zahlung beendet das Verfahren und schließt es unwiderruflich ab. Sie haben in diesem Stadium des Verfahrens keine Möglichkeit Einwendungen vorzutragen. Sollten Sie mit der Verwarnung nicht einverstanden sein und Einwendungen machen wollen, nehmen Sie bitte keine Zahlung vor. Ihnen wird dann automatisch in den nächsten Tagen eine Anhörung zum Tatvorwurf zugesendet. In dieser Anhörung können Sie Ihre Einwendungen vortragen. Dies geht selbstverständlich – neben dem üblichen Postweg – auch digital.
Unsere Verkehrsüberwachungskräfte haben in diesem Fall ein entsprechendes Kreuz auf dem Knöllchen, das Sie hinter Ihrer Windschutzscheibe gefunden haben, gesetzt.
Sollten der Landeshauptstadt Kiel für den beauftragten Abschleppvorgang Kosten entstanden sein, erhalten die Fahrzeughalter*innen diesbezüglich ein Schreiben in den nächsten Wochen. Eine Zahlung über das Online-Portal ist nicht möglich.
Prüfen Sie bitte den Verwarnungszettel ganz genau. Wenn Sie unsicher sind, ob er echt ist, kontaktieren Sie gerne die Verkehrsüberwachung, Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel, 0431 901-2128, verkehrsueberwachung@kiel.de.
Im Zweifel können Ihnen die folgenden Hinweise bei der Frage helfen, ob es sich um ein manipuliertes Online-Knöllchen handelt:
- Schalten Sie, wenn möglich, die Funktion für ein sofortiges Öffnen eines gelesenen QR-Codes in Ihrem mobilen Endgerät ab, so dass zunächst nur der Link auf das Online-Portal angezeigt wird.
- Prüfen Sie, ob der QR-Code auf das Online-Portal der Landeshauptstadt Kiel verweist. Die Internetadresse lautet immer https://online-knoellchen.kiel.de. Achten Sie dabei auf die exakte Schreibweise, eventuell hinzugefügte Sonderzeichen oder eine geänderte Länderkennung.
- Ist der QR-Code auf dem Online-Knöllchen überklebt, scannen Sie ihn nicht. Die Landeshauptstadt Kiel nutzt für Online-Knöllchen keine Aufkleber.
In dem Online-Portal werden keine personenbezogenen Daten gespeichert und angezeigt. Nach dem Einloggen erscheint nur der Tatvorwurf. Eine Äußerung zum Tatvorwurf ist nicht möglich, um Missbrauch durch Dritte zu Lasten der Fahrzeughalter*innen auszuschließen. Bei der Zahlung werden alle Angaben sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen.
Ausführliche Datenschutzhinweise finden Sie hier.Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Bußgeldstelle, Verkehrsüberwachung
Fabrikstraße 8-10, 24103 Kiel