eID – die Online-Ausweisfunktion

Ganz digital: Anträge einfach vom Sofa aus

Die eID bringt Erleichterungen und spart Zeit. Sie können mit der eID viele Behördendinge sicher und bequem von zuhause aus erledigen, für die Sie vorher noch persönlich ins Amt kommen mussten. Zum Beispiel können Sie mit Ihrer eID unter anderem

  • Ihr Rentenkonto abfragen
  • Ihre Schufa-Daten abrufen
  • Ihren Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen
  • Ihr Führungszeugnis online beantragen
  • Ihre Wohnung ummelden

Wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde, ist die Funktion automatisch aktiviert.

 
 

Teilweise arbeiten auch schon private Unternehmen wie Banken oder Versicherungen mit dem elektronischen Identitätsnachweis. Sie können dort mit Ihrer eID unter anderem

  • Ihre Bankkonten online eröffnen
  • Versicherungsangelegenheiten online bearbeiten
  • SIM-Karten freischalten

Gerade 18 geworden?

Dann können Sie mit der eID den KulturPass des Bundes nutzen: Sie bekommen 100 Euro für Kultur geschenkt. Mehr Infos auf kulturpass.de

 

Auch der Weg zur Ausweisfunktion geht bequem vom Sofa aus. Anschließend nutzen Sie die Ausweisfunktion mit Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN.

Wenn der PIN-Brief vorliegt: PIN-Brief

Wenn Sie eine neue PIN brauchen oder Ihre persönliche PIN setzen möchten, kommen Sie gerne mit Ihrem Personalausweis zu uns ins Rathaus. Sie brauchen dazu keinen Termin, und der Service ist kostenlos. Öffnungszeiten und Kontakte finden Sie hier: Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten.

 - Klick auf das Bild öffnet das Video in einer eigenen Ansicht
 
Klick ins Bild führt zu den Videotutorials des Bundes

Der Bund hat eine ganze Reihe hilfreicher Videotutorials erstellt. Sie erklären Ihnen zum Beispiel, wie die Ausweisfunktion mit einem Android- oder iOS-Handy funktioniert, oder helfen beim Einrichten der richtigen App.

 

FAQs zur Online-Ausweisfunktion

Um sich auch im Internet ausweisen zu können, brauchen Sie die Online-Ausweisfunktion. Ihr Personalausweis hat einen eingebauten Chip. Wenn er aktiviert ist, können Sie damit Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher von zuhause aus online erledigen. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Für die Nutzung Ihrer Online-Ausweisfunktion benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN
  • Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2.

Die Online-Ausweisfunktion können Sie zur Legitimationsprüfung bei Finanzdienstleistern nutzen. So können Sie die Eröffnung von Konten oder Depots vollständig digital abwickeln. Auch zur Identifikation bei Versicherungsunternehmen, zum Gründen von Unternehmen bei der Bundesnotarkammer oder zur Altersbestimmung in Online-Shops können Sie das Verfahren nutzen. 

Vor allem erleichtert es aber Behördenvorgänge. Bafög oder Elterngeld können Sie damit beantragen, oder auch Führungszeugnisse, Vor- und Nachnamenänderungen, Online-Dienste rund um die Rente und vieles mehr. Gehen Sie einfach auf www.kiel.de/service und lassen Sie sich die verfügbaren Online-Dienste anzeigen. Es werden immer mehr.

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises kommt per Post ein PIN-Brief von der Landeshauptstadt Kiel. 

Der PIN-Brief enthält zwei Informationen, die mit Sichtschutzfolien (so genannte Rubbelfelder) abgedeckt sind:

  • Ihre Transport-PIN,
  • Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)

Für die Nutzung des Online-Ausweises benötigen Sie eine Software (eID-Client), mit deren Hilfe eine Online-Identifizierung stattfinden kann.

  • AusweisApp2:
    Die AusweisApp2 ist eine einfach zu bedienende Software für die Nutzung des Online-Ausweises mit Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet. Die Software wird im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von der Governikus GmbH & Co KG bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. 
     
    Die AusweisApp2 gibt es kostenlos für diese Betriebssysteme: Android 5.0 oder höher; Windows 7 SP1, 8.1 und 10; iOS 13.0 oder höher; macOS 10.13 oder höher.
     
    Auf der Internetseite www.ausweisapp.bund.de können Sie die AusweisApp2 herunterladen. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen und Hilfestellungen.

Der Online-Dienst, bei dem Sie die Funktion nutzen wollen, bittet Sie sich auszuweisen. Sie stellen eine Verbindung zwischen Ihrem Ausweis und der App oder dem Kartenlesegerät her.

In der App oder dem Kartenlesegerät sehen Sie, wer die Daten abfragen möchte und welche Daten für den Prozess benötigt werden. Sie stimmen durch die Eingabe Ihrer selbstgewählten sechsstelligen PIN zu.

Der Chip im Personalausweis prüft, ob der*die Anbietr*in desd Online-Dienstes die staatliche Berechtigung zur Abfrage Ihrer Daten hat. Liegt die saatliche Berechtigung vor, werden Ihre Daten übermittelt. Dabei sind Ihre Daten immer durchgehend verschlüsselt.

Nach der Übertragung sollte die Verbindung zwischen Ausweis und Smartphone oder Lesegerät getrennt werden.

Die PIN können Sie jederzeit selbst mit Ihrem Smartphone oder am eigenen Computer ändern. Dazu benötigen Sie die geeignete Software, zum Beispiel die AusweisApp2. Und Sie benötigen einmalig die PIN, die Ihnen per Post zur Ausweisausstellung zugeschickt wurde. 

Die sechsstellige PIN kann auch gleich bei Beantragung des Ausweises festgelegt werden. In der Verwaltung bekommen Sie auch Hilfe, wenn Sie ihre PIN ändern wollen oder vergessen haben. 

Denn nach zweimaliger falscher Eingabe Ihrer PIN müssen Sie einen dritten Versuch durch Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer (CAN) freischalten. Sie finden die CAN auf der Vorderseite Ihres Ausweises.

Nach der dritten falschen Eingabe wird der Online-Ausweis blockiert. Die Blockade können Sie mit der PUK aufheben. Sie können sie auch im Stadtamt aufheben lassen. Kommen Sie dazu einfach ohne Termin ins Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel. Dieser Service ist kostenlos. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Wichtig: Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine eigene Signatur-PIN. Diese setzen Sie selbst, wenn Sie ein Signaturzertifikat auf Ihren Ausweis laden.

Kommen Sie ganz einfach ohne Termin ins Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel. Ändern Sie am Schnellschalter Ihre PIN. 

Dieser Service ist kostenlos. Die Öffnungszeiten finden Sie hier.

Das „Bürgerportal“ des Landes Schleswig-Holsteins erleichtert Ihnen als Bürger*in die Kommunikation mit Behörden. Sie tragen Ihre Basis-Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse einmal ein – und bei jeder künftigen Nutzung sind die Online-Formulare schon vorausgefüllt.

Zum Portal gehört ein abgesichertes und rechtssicheres Postfach. Statt per Post bekommen Sie Verwaltungsbescheide oder angefragte Unterlagen – sofern technisch und rechtlich möglich – in Ihr Bürger*innenkonto im „Bürgerportal“. Auch direkte Rückfragen der Verwaltung können dort gestellt werden. Die Einrichtung des Bürger*inennkontos bedeutet Erleichterung und Beschleunigung und Transparenz der Abläufe für Sie und die Verwaltung.

Hier geht's zur Anmeldung beim Bürger*innenkonto auf der datensicheren Seite des Landes Schleswig-Holstein.

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Wer den PIN-Brief zur Aktivierung und Freischaltung der eID des Personalausweises verloren hat, eine neue PIN benötigt oder generell Informationen zur eID bekommen möchte, kann auch persönlich im Rathaus vorbeischauen. 

Ab dem 1. November 2022 unterstützen Sie Mitarbeiter*innen bei der PIN-Vergabe, der App-Einrichtung und weiteren Fragen – ganz ohne Termin; am neuen Servicepunkt beim Einwohnermeldeamt.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 16 Uhr


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Stadtamt
Fleethörn 9, 24103 Kiel