eID – die Online-Ausweisfunktion

Ganz digital: Anträge einfach vom Sofa aus

Die eID bringt Erleichterungen und spart Zeit. Sie können viele Behördendinge bequem von zuhause aus erledigen. Zum Beispiel können Sie Ihr Rentenkonto abfragen, Schufa-Daten abrufen oder Ihren Punktestand in Flensburg online in Erfahrung bringen. Auch Führungszeugnisse können Sie mit Ihrer eID online beantragen. 

Das Verfahren zur Freischaltung ist immer weiter vereinfacht worden. Wenn Ihr Ausweis nach Juli 2017 ausgestellt wurde, ist die Funktion automatisch aktiviert.

 

Immer mehr Anliegen können Sie mit der eID sicher nutzen, bei denen Sie vorher immer persönlich ins Amt kommen mussten. Teilweise arbeiten auch schon private Unternehmen wie Banken oder Versicherungen mit dem elektronischen Identitätsnachweis.

 

Video-Tutorials

Klick ins Bild führt zu den Videotutorials des Bundes

Der Bund hat eine ganze Reihe hilfreicher Videotutorials erstellt. Sie erklären Ihnen zum Beispiel, wie die Ausweisfunktion mit einem Android- oder iOS-Handy funktioniert, oder helfen beim Einrichten der richtigen App.

 - Klick auf das Bild öffnet das Video in einer eigenen Ansicht
 

Auch der Weg zur Ausweisfunktion geht bequem vom Sofa aus. Die anschließende Nutzung erfolgt mit einer selbstgewählten, sechsstelligen PIN. 

Wenn der PIN-Brief vorliegt: Persönliche Pin erstellen

eID aktivieren oder persönliche PIN zurücksetzen

Mehr Infos zur eID beim Bundesportal.


FAQs zur Online-Ausweisfunktion

Um sich auch im Internetseite ausweisen zu können, brauchen Sie die Online-Ausweisfunktion. Ihr Personalausweis hat einen eingebauten Chip. Wenn er aktiviert ist können Sie damit Behördengänge und geschäftliche Angelegenheiten einfach, schnell und sicher von zuhause aus online erledigen. Das spart Zeit, Kosten und Wege. Für die Nutzung Ihrer Online-Ausweisfunktion benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion
  • Ihre selbstgewählte, sechsstellige PIN
  • Ein geeignetes Smartphone oder Kartenlesegerät
  • Eine Software, zum Beispiel die kostenlose AusweisApp2.

Die Online-Ausweisfunktion können Sie zur Legitimationsprüfung bei Finanzdienstleistern nutzen. So können Sie die Eröffnung von Konten oder Depots vollständig digital abwickeln. Auch zur Identifikation bei Versicherungsunternehmen, zum Gründen von Unternehmen bei der Bundesnotarkammer oder zur Altersbestimmung in Online-Shops können Sie das Verfahren nutzen. 

Vor allem erleichtert es aber Behördenvorgänge. Bafög oder Elterngeld können Sie damit beantragen, oder auch Führungszeugnisse, Vor- und Nachnamenänderungen, Online-Dienste rund um die Rente und vieles mehr. Gehen Sie einfach auf www.kiel.de/service und lassen Sie sich die verfügbaren Online-Dienste anzeigen. Es werden immer mehr.

Nach der Beantragung Ihres Personalausweises kommt per Post ein PIN-Brief von der Landeshauptstadt Kiel. 

Der PIN-Brief enthält zwei Informationen, die mit Sichtschutzfolien (so genannte Rubbelfelder) abgedeckt sind:

  • Ihre Transport-PIN,
  • Ihre Nummer zur Aufhebung der PIN-Blockade (PUK)
 

Für die Nutzung des Online-Ausweises benötigen Sie eine Software (eID-Client), mit deren Hilfe eine Online-Identifizierung stattfinden kann.

  • AusweisApp2:
    Die AusweisApp2 ist eine einfach zu bedienende Software für die Nutzung des Online-Ausweises mit Ihrem Smartphone, Computer oder Tablet. Die Software wird im Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) von der Governikus GmbH & Co KG bereitgestellt und kontinuierlich weiterentwickelt. 
     
    Die AusweisApp2 gibt es kostenlos für diese Betriebssysteme: Android 5.0 oder höher; Windows 7 SP1, 8.1 und 10; iOS 13.0 oder höher; macOS 10.13 oder höher.
     
    Auf der Internetseite www.ausweisapp.bund.de können Sie die AusweisApp2 herunterladen. Dort finden Sie auch ausführliche Informationen und Hilfestellungen.
     
  • AUTHADA App:
    Das Darmstädter Cybersecurity-Startup AUTHADA bietet ebenfalls eine vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zertifizierte und kostenlose Software für das Online-Ausweisen an. Die App ist im Google PlayStore und im Apple App Store erhältlich.
    Weitere Informationen zur App gibt es direkt hier.
     
  • Open eCard App:
    Die von einem ursprünglich öffentlich geförderten Open Source Konsortium angebotene und vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifizierte Open eCard App ist als Java-Programm plattformunabhängig. Sie kann daher auch mit Linux-Betriebssystemen eingesetzt werden. Informationen über die Open eCard App und den Download finden Sie hier. 

Die PIN können Sie jederzeit selbst mit Ihrem Smartphone oder am eigenen Computer ändern. Dazu benötigen Sie die geeignete Software, zum Beispiel die AusweisApp2. Und Sie benötigen einmalig die PIN, die Ihnen per Post zur Ausweisausstellung zugeschickt wurde. 

Die sechsstellige PIN kann auch gleich bei Beantragung des Ausweises festgelegt werden. In der Verwaltung bekommen Sie auch Hilfe, wenn Sie ihre PIN ändern wollen oder vergessen haben. 

Denn nach zweimaliger falscher Eingabe Ihrer PIN müssen Sie einen dritten Versuch durch Eingabe der sechsstelligen Zugangsnummer (CAN) freischalten. Sie finden die CAN auf der Vorderseite Ihres Ausweises.

Nach der dritten falschen Eingabe wird der Online-Ausweis blockiert. Die Blockade können Sie mit der PUK aufheben.

Wichtig: Für die Nutzung der Unterschriftsfunktion benötigen Sie eine eigene Signatur-PIN. Diese setzen Sie selbst, wenn Sie ein Signaturzertifikat auf Ihren Ausweis laden.

Das „Bürgerportal“ des Landes Schleswig-Holsteins erleichtert Ihnen als Bürger*in die Kommunikation mit Behörden. Sie tragen Ihre Basis-Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse einmal ein – und bei jeder künftigen Nutzung sind die Online-Formulare schon vorausgefüllt.

Zum Portal gehört ein abgesichertes und rechtssicheres Postfach. Statt per Post bekommen Sie Verwaltungsbescheide oder angefragte Unterlagen – sofern technisch und rechtlich möglich – in Ihr Bürger*innenkonto im „Bürgerportal“. Auch direkte Rückfragen der Verwaltung können dort gestellt werden. Die Einrichtung des Bürger*inennkontos bedeutet Erleichterung und Beschleunigung und Transparenz der Abläufe für Sie und die Verwaltung.

Hier geht's zur Anmeldung beim Bürger*innenkonto auf der datensicheren Seite des Landes Schleswig-Holstein.

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Wer den PIN-Brief zur Aktivierung und Freischaltung der eID des Personalausweises verloren hat, eine neue PIN benötigt oder generell Informationen zur eID bekommen möchte, kann auch persönlich im Rathaus vorbeischauen. 

Ab dem 1. November 2022 unterstützen Sie Mitarbeiter*innen bei der PIN-Vergabe, der App-Einrichtung und weiteren Fragen – ganz ohne Termin; am neuen Servicepunkt beim Einwohnermeldeamt.

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 9 bis 16 Uhr

Durch die elektronische Ausweisfunktion können Bürger*innen einfach von zu Hause Dienste der Stadtverwaltung nutzen.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Stadtamt
Fleethörn 9, 24103 Kiel