Förderung von Einrichtungen nach dem SGB VIII
Mehr als 200 Kindertageseinrichtungen, Familienzentren, Jugendtreffs und andere Angebote der Jugendarbeit sorgen für einen wichtigen Teil der sozialen Infrastruktur in Kiel. Auf dieser Seite finden Sie Infos, Unterlagen und Materialien.
Ein Großteil der Einrichtungen und Angebote sind in freier Trägerschaft und werden aus öffentlichen Mitteln gefördert. Darum kümmert sich bei der Landeshauptstadt Kiel das Jugendamt. Geregelt sind diese Zuwendungen im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII).
Die Aufgabe ist komplex, und es werden große Summen bewegt. Es geht zum Beispiel um Personal- und Sachkosten für den Kitabetrieb, aber auch um Förderung von Angeboten der Jugendarbeit oder der Jugenderholung, um Investitionsmittel für Ausbau und Sanierungen von Gebäuden, die Anwendung passgenauer Förderprogramme und den effizienten Einsatz städtischer Gelder. Das Jugendamt berät Investor*innen und freie Träger und begleitet die Bauprozesse in Zusammenarbeit mit Jugendhilfeplanung, Bauämtern und der Landesheimaufsicht.
Auf dieser Seite: Infos zu
- Förderung von Kindertageseinrichtungen
- Förderung der Praxisintegrierten Ausbildung PiA
- Förderung der offenen Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung von Investitionskosten
- Förderung von Familienzentren
- Förderung von Kinder- und Jugendhilfeprojekten gemäß § 16 SGB VIII
- Förderung von weiteren Projekten
- Förderung von Ferienfreizeiten
Wir werden digital!
Wir stellen die ersten Anträge als Online-Anträge zur Verfügung. Um diese nutzen zu können benötigen Sie ein Konto im Service-Portal Schleswig-Holstein.
Sobald Sie hier ein Unternehmskonto mit Elster-Zertifikat angelegt haben (kein reines Basis-Konto) können Sie Anträge online ausfüllen und direkt einreichen. Ein Ausdrucken und Unterschreiben dieser Anträge ist dann nicht mehr notwendig.
Nach und nach werden wir unser digitales Angebot ausweiten, sodass Sie Ihre Anträge immer einfacher stellen können.
Kindertageseinrichtungen
Betriebskostenförderung
Die Landeshauptstadt Kiel (Stadt) sowie die freien Träger*innen von Kindertageseinrichtungen (Träger*innen) verfolgen in der Kindertagesbetreuung das gemeinsame Ziel, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten, die Einrichtungen auszulasten und dafür die Finanzierung auskömmlich zu gestalten.
Die Förderung von Kindertageseinrichtungen ist ein komplexes Themengebiet und erfolgt auf Grundlage des jeweils aktuell geltenden Kindertagesförderungsgesetzes und der Richtlinie der Landeshauptstadt Kiel zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen.
Förderfähig sind angemessene Personal- und Sachkosten. Förderfähige Personalkosten werden anhand der den Einrichtungen zustehenden Personalkontingenten und der aus den jeweilig angewandten Tarifverträgen entstehenden Gehältern ermittelt. Der hierfür zuständige Sachbereich bemüht sich, ein verlässlicher und vor allem transparenter Partner an der Seite der Träger*innen darzustellen. Jederzeit stehen die Mitarbeitenden für Beratungen sowie Kalkulationen zur Verfügung.
Gesetze und Verordnungen zum Kindertagesförderungsgesetz (KiTaG) Informationen des Landes zur Kita-Reform
Betriebskostenförderung - zum herunterladen
- Förderrichtlinie
- Antrag auf Betriebskostenförderung
- Antrag auf Betriebskostenförderung - zahlenmäßiger Nachweis
- Vordruck Verwendungsnachweis 2023
- Vordruck Verwendungsnachweis 2024
- Mitteilung der Schließtage
- Antrag Fachkraft auf Zweitkraftstellen
Landeshauptstadt Kiel
JugendamtAndreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Benjamin Pröhl
0431 901-3116
Benjamin.Proehl@kiel.de
Sonderförderungen
Neben der Förderung der laufenden Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen stellt die Landeshauptstadt Kiel weitere Mittel bereit, um zusätzliche Qualitäten in der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen und zu finanzieren.
Darüber hinaus stellt auch das Land über das Standard-Qualität-Kosten-Modell hinausgehende Fördermittel insbesondere für die Förderung der Sprache und die Ausbildung neuer Fachkräfte bereit.
Hier finden Sie die erforderlichen Unterlagen für alle zusätzlichen Förderprogramme.
Bitte beachten Sie: Ab 2024 werden folgende Sonderförderungen über die Betriebskostenförderung mitgefördert:
- Helfende Hände
- Sofortprogramm Gaarden und Mettenhof
- Qualitätsmanagement und Fachberatung
Für diese Förderungen können noch mit dem hier zur Verfügung gestellten Verwendungsnachweis das Jahr 2023 abgerechnet werden; die laufende Förderung ab 2024 wird dann über die Betriebskostenförderung geleistet.

Online-Antrag
Sowohl für den Online-Antrag als auch für den Verwendungsnachweis werden weiterhin Finanzierungsplan und Stellenverzeichnis als Excel-Datei benötigt.
Diese Datei können Sie herunterladen, ausfüllen und dann im Online-Verfahren an entsprechender Stelle wieder hochladen.
Sonderförderungen - zum herunterladen
- Vordruck Antrag
- Anlage Finanzierungsplan und Stellenverzeichnis
- Vordruck Verwendungsnachweis
- Anlage Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweis und Stellenplan
- Anlage Bestätigung Verwaltungsgemeinkosten
Landeshauptstadt Kiel
JugendamtAndreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Anna Wegner
0431 901-3185
Anna-sofia.wegner@kiel.de
Mit Inkraftreten des neuen KiTaG zum 01.01.2025 sind die flexiblen Randzeitenangebote weggefallen. Es können leidglich noch die vergangenen Jahre über die entsprechenden Verwendungsnachweise abgerechnet werden.
Sollten Sie den Verwendungsnachweis nicht online stellen einreichen wollen, reichen Sie bitte zum Verwendungsnachweis nachfolgende Kinderliste zum Nachweis mit ein.
KinderlisteZur Unterstützung der Entwicklung von Kindern mit besonderem Förderbedarf bei der sprachlichen Entwicklung und beim Erlernen der deutschen Sprache stehen jährlich 751.000 € zur Verfügung.
Die Ausschüttung der Mittel erfolgt Kind-bezogen unter Berücksichtigung folgender Vorgaben:
- Die Kinder müssen älter als 3 Jahre sein, noch nicht die Schule besuchen und bereits in der Einrichtung sein
- Keine Förderung für I-Kinder, Kinder mit Förderung nach § 35a SGB VIII, Teilnehmer einer SPRINT-Maßnahme oder Kinder mit festgestellter Sprachstörung
Förderberechtigt sind nur die Kitas, die in ihrer pädagogischen Konzeption eine Sprachbildung insbesondere für Kinder mit Migrationshintergrund ausdrücklich vorsehen und Fachkräfte einsetzen, die entsprechend aus- und fortgebildet sind.
Sollten Sie den Antrag nicht online stellen wollen, reichen Sie bitte zum Antrag in Papierform sowie auch für den Verwendungsnachweis nachfolgende Kinderliste zum Nachweis mit ein.
KinderlisteHierbei handelt es sich um eine Förderung des Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung.
Zur Gewinnung neuer Fachkräfte stehen Haushaltsmittel für die Beschäftigung einer begrenzten Anzahl von Praktikant*innen im Anerkennungsjahr zur Verfügung. Voraussetzung für eine Anstellung ist, dass freie Haushaltsmittel verfügbar sind und für die Zeit des Praktikums ein*e Sozialpädagog*in mit staatlicher Anerkennung in der Einrichtung beschäftigt ist.
Neben den Kitas in Gaarden und Mettenhof gibt es über das gesamte Stadtgebiet verteilt weitere Einrichtungen, die im Alltag Problemlagen begegnen müssen, die denen in Mettenhof und Gaarden annähernd entsprechen.
Die Förderung von Kitas mit besonderer Bevölkerungsstruktur sieht daher eine Unterstützung dieser Einrichtungen in Form einer Finanzierung von drei zusätzlichen Fachkraftstunden in der Eingruppierung TVöD S8a je Gruppe vor. Diese Förderung trägt nach einheitlicher Rückmeldung der bislang geförderten Einrichtungen deutlich zur Verbesserung der Betreuungsqualität in den Einrichtungen bei und soll fortgeführt werden.
Die Integration bzw. Inklusion von geflüchteten Kindern in Kindertageseinrichtungen bedeutet, sie unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem religiösen sowie kulturellen Hintergrund individuell zu fördern, ebenso wie alle anderen Kinder auch.
Interkulturelle Elternarbeit, kultursensibles Handeln sowie eine mehrsprachige Erziehung sollen durch Kita-Lotsen in Einrichtungen unterstützt werden.
Insbesondere Kinder aus bildungsbenachteiligten Familien benötigen eine Unterstützung, die gelingende Teilhabe von Anfang an ermöglicht.
Kinder brauchen neben einer ausreichenden materiellen Versorgung auch Angebote, um ihren Lebensraum zu erforschen und zu begreifen, ihren Platz in einer Gruppe zu finden und an den Ereignissen ihres sozialen Umfelds aktiv teilhaben zu können. Nur so lernen Kinder Grundwerte sozialen Verhaltens und erfahren Selbstwirksamkeit und Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten, was wichtige Voraussetzungen für eine nachhaltige und gelungene Bildungsentwicklung sind.
Um diese Entwicklung nicht durch Verunsicherung oder Ausgrenzung – infolge sprachlicher Barrieren und/oder belastender Entwicklungsbeeinträchtigungen - zu gefährden, will das Jugendamt mit dem Projekt einen wichtigen Beitrag leisten: Jedes Kind soll mit seinen individuellen Voraussetzungen und Bedarfen wahr- und angenommen und als ein gleichberechtigtes Mitglied der Gruppe anerkannt werden. Das Regelsystem Kita soll darin zusätzlich unterstützt werden, auch in heterogenen Gruppen diese Aufgaben gemeinsam zu lösen und Herausforderungen zu bewältigen.
Die Kita-Träger setzen Heilpädagog*innen und/oder erzieherische Fachkräfte und/oder andere geeignete Kräfte ein, die Erfahrung in der Arbeit mit Kindern und den Teilhabebeeinträchtigungen durch Migration und/oder Armutsfolgen haben.
Das Landesprogramm Sprach-Kitas: Das Programm richtet sich an Kindertageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil an Kindern mit besonderem Bedarf an sprachlicher Bildung und Sprachförderung. In anerkannten Sprach-Kitas wird den KiTa-Teams eine zusätzliche Fachkraft für die sprachliche Bildung (19,5 Std./ halbe Vollzeitstelle) zur Seite gestellt. Die Fachkräfte für die sprachliche Bildung beraten, begleiten und unterstützen die Mitarbeitenden in der alltagsintegrierten sprachlichen Bildungsarbeit, bei der Weiterentwicklung der Zusammenarbeit mit den Familien sowie bei der Ausrichtung auf eine inklusive Bildungsarbeit.
Zur Begleitung der zusätzlichen Fachkräfte für die sprachliche Bildung in den Kindertageseinrichtungen wird eine zusätzliche kontinuierlich begleitende Fachberatungsstruktur eingerichtet. Hierzu werden landesweit 17 Fachberatungen (19,5 Std./halbe Vollzeitstelle) eingesetzt.
Die Landesfördermittel für die Sprach-Kitas nach dem KiTaG werden – wie schon bei der Bundesförderung - nicht komplett die Finanzierung der Sprachfachkräfte übernehmen. Daher können über die hier zur Verfügung gestellten Unterlagen bzw. Online-Antrag die fehlenden Mittel beantragt werden.
Die Informationen zu der praxisintegrierten Ausbildung (PiA) befinden sich aktuell in der Überarbeitung und werden zeitnah wieder veröffentlicht.
Praxisintegrierte Ausbildung PiA
Die LH Kiel finanziert seit dem Ausbildungsjahrgang 2020/21 die Praxisintegrierte Ausbildung von Erzieher*innen im Bereich von Kindertageseinrichtungen, um so dem Fachkräftemangel zu begegnen. In den darauffolgenden Jahren startete ein jeweils weiterer Ausbildungsgang. Die LH Kiel trägt die gesamte Ausbildungsvergütung der PiA Erzieher*innen für alle drei Ausbildungsjahre.
Seit dem Jahrgang 2023/24 beteiligt sich das Land Schleswig-Holstein an den Ausbildungskosten jeweils für das erste Ausbildungsjahr mit 800 Euro / Ausbildungsplatz und Monat sowie mit zunächst 50 Euro für eine Anleitungsstunde je Schüler*in / Woche.
Alle Auszubildenden sind in der Kindertagesbetreuung beschäftigt. In der praxisintegrierten Ausbildung werden fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungszeiten miteinander verzahnt. Durch die enge Schule-Praxis-Verknüpfung erfolgt ein durchgängiger Transfer in beide Richtungen, so dass die Schüler*innen die erlernte Fachtheorie sofort in der Praxis anwenden können, aber auch Beispiele und Situationen aus der Praxis in die Schule mitnehmen können.
Nach Rendsburg und Bad Oldesloe soll auch in Kiel ab dem Schuljahr 2024/25 ein PiA-Ausbildungsjahrgang für sozialpädagogische Assistent*innen starten.
Das Land fördert in einer Erprobungsphase die Praxisintegrierte Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistent*innen mit 600 Euro / Platz und Monat sowie ebenfalls 50 Euro für eine Anleiterstunde während der gesamten zweijährigen Ausbildungszeit. Für die Landeshauptstadt Kiel sind 22 Plätze vorgesehen.
Das Land fördert die Praxisintegrierte Ausbildung von Sozialpädagogischen Assistent*innen mit 600 € / Platz und Monat während der gesamten zweijährigen Ausbildungszeit. Für die LH Kiel sind 22 Plätze vorgesehen. Die darüber hinaus benötigten finanziellen Mittel werden durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Anbei sind die für die Beantragung und Abrechnung sowohl des Landes- als auch der städtischen Mittel benötigten Vordrucke zur Verfügung gestellt.
- Vordrucke Landesmittel (Antrag und Verwendungsnachweis)
- Antrag städtische Anschlussfinanzierung
- Verwendungsnachweis städtische Anschlussfinanzierung
- Finanzierungsplan und Stellenbesetzungsverzeichnis städtisch
- Vordruck Ausbildungsabsichtserklärung
- Vordruck Ausbildungsvertrag
- Kooperationsvereinbarung Schule
Anbei sind alle benötigten Vordrucke sowohl für die Landes- als auch die städtischen Mittel zur Verfügung gestellt.
- Vordrucke Landesmittel (Antrag und Verwendungsnachweis)
- Antrag städtische Anschlussfinanzierung
- Verwendungsnachweis städtische Anschlussfinanzierung
- Finanzierungsplan und Stellenbesetzungsverzeichnis städtisch
- Vordruck Ausbildungsabsichtserklärung
- Vordruck Ausbildungsvertrag
- Kooperationsvereinbarung Schule
Anbei sind alle benötigten Vordrucke sowohl für die Landes- als auch die städtischen Mittel zur Verfügung gestellt.
- Vordrucke Landesmittel (Antrag und Verwendungsnachweis)
- Antrag städtische Anschlussfinanzierung
- Verwendungsnachweis städtische Anschlussfinanzierung
- Finanzierungsplan und Stellenbesetzungsverzeichnigs städtisch
- Vordruck Ausbildungsabsichtserklärung
- Vordruck Ausbildungsvertrag
- Kooperationsvereinbarung Schule
Ab dem Sommer 2024 wurde mit der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik des Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) am Königsweg entwickelt, eine weitere Klasse für die Praxisintegrierte Ausbildung von 25 Erzieher*innen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu eröffnen. Auch in diesen Tätigkeitsbereichen ist ein erheblicher Fachkräftemangel zu verzeichnen. Da hier aktuell keine weiteren Ausbildungsjahrgänge geplant sind, werden im Folgenden ledigliche die Unterlagen für die Abrechnung des aktuellen Jahrgangs zur Verfügung gestellt.
Im Rahmen der Personalqualifikationsverordnung (PQVO) fördert das Land Qualifizierungsmaßnahmen in einem Umfang von 480 Stunden, um diesen Menschen zukünftig eine Beschäftigung als SPA in der Kindertagesbetreuung zu ermöglichen (Quereinstieg). Die Förderung pro Person beträgt maximal 7.200 € und dient je zur Hälfte einer Deckung der Personalkosten und der Qualifizierungskosten. Vorgesehen ist eine 6-monatige Weiterbildung. Anbei werden die für die Beantragung der Landesmittel notwendigen Unterlagen zur Verfügung gestellt.
Offene Kinder- & Jugendarbeit (OKJA)
Nach § 11 SGB VIII ist es Aufgabe der Landeshauptstadt Kiel, Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit vorzuhalten, die an die Interessen der jungen Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen, zur Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen.
Diese Aufgabe nimmt die Landeshauptstadt Kiel in enger Kooperation mit freien Trägern der Jugendhilfe wahr und stellt Fördermittel bereit, die es den freien Trägern ermöglichen, bedarfsgerechte Angebote vorzuhalten.
Hier finden Sie die Unterlagen zur Inanspruchnahme und Abrechnung der Fördermittel. Sie können zum Antragsvordruck entweder den hier zur Verfügung gestellten Stellen- und Finanzierungsplan einreichen, oder Sie nutzen das bereitgestellte Berechnungs-Tool und reichen dieses zum Antrag mit ein.
Ab dem Schuljahr 2024/2025 wird die PiA für Erzieher*innen mit den Schwerpunkten „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ sowie „Hilfen zur Erziehung“ erprobt. Ab dem Sommer 2024 wurde mit der Fachschule Fachrichtung Sozialpädagogik des Regionalen Berufsbildungszentrum (RBZ) am Königsweg entwickelt, eine weitere Klasse für die Praxisintegrierte Ausbildung von 25 Erzieher*innen im Bereich der Hilfen zur Erziehung bzw. der Offenen Kinder- und Jugendarbeit zu eröffnen.

Online-Antrag
Auch für die Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kann der Antrag nun Online gestellt werden! Bitte beachten Sie, dass im Antrag dann an entsprechender Stelle der Stellen- und Finanzierungsplan mit hochgeladen werden muss. Gerne kann hierfür das auch zur Verfügung gestellte Excel-Tool genutzt und ausgefüllt dem Online-Antrag beigefügt werden.
Zum Herunterladen
- Förderrichtlinie OKJA
- Vordruck Antrag auf Förderung
- Berechnungs-Tool Förderung
- Vordruck Verwendungsnachweis
- Vordruck Verwendungsnachweis zahlenmäßiger Nachweis
- Anlage Finanzierungsplan
- Anlage Stellenbesetzungsverzeichnis
Landeshauptstadt Kiel
JugendamtAndreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Anna Wegner
0431 901-3185
Anna-sofia.wegner@kiel.de
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Investitionskostenförderung
Neben der Förderung der laufenden Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen und Einrichtungen der außerschulischen Jugendbildung stellt die Landeshauptstadt Kiel Mittel bereit für den Neubau, Erweiterung, Ausstattung, Umbau sowie für einmalige Baumaßnahmen.
Die Zuschüsse betragen bis zu 50% der angemessenen Gesamtkosten, die restlichen Kosten müssen aus Eigenmittel finanziert werden. Für alle Maßnahmen sind neben den Antragsvordrucken, drei vergleichbare Angebote erforderlich.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an die zuständige Mitarbeiter*innen.

Online-Antrag
Der Antrag auf Investitionskostenförderung kann nun auch digital gestellt werden! Beachten Sie bitte, dass an entsprechender Stelle im Online-Antrag der Finanzierungsplan eingefügt werden muss. Bereiten Sie diesen also gerne schon vor und reichen ihn mit dem Online-Antrag ein. Auch die zur Antragsprüfung benötigten drei Vergleichsangebote können im Online-Antrag mit hochgeladen werden. Ein Ausdrucken und Unterschreiben der Antragsunterlagen ist beim Online-Antrag nicht mehr notwendig.
Zum Download
- Vordruck Antrag
- Anlage zum Antrag Finanzierungsplan
- Vordruck Verwendungsnachweis
- Anlage zum Verwendungsnachweis
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Ulrike Schliesio
0431 901-3103
ulrike.schliesio@kiel.de
Christina Hagenah
0431 901-5867
christina.hagenah@kiel.de
Familienzentren

Das Land Schleswig-Holstein stellt der Landeshauptstadt Kiel Fördermittel zur Verfügung. Familienzentren sollen kostenlos und unkompliziert Hilfe für Eltern und Kinder in allen Lebenslagen bieten können.

Dies gilt gleichermaßen für Zentren in Trägerschaft der Kommune wie auch freier Träger der Jugendhilfe in der Landeshauptstadt Kiel. Hier finden Sie die Unterlagen für die Inanspruchnahme dieser Fördermittel.
Infos zu den Kieler Familienzentren Infos zu den Kieler Familienzentren in leichter SpracheZum Herunterladen
- Richtlinie des Landes
- Vordruck Antrag
- Anlage Antrag
- Finanzierungsplan
- Verwendungsnachweis
- Sachbericht
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 KielBritta Brinkmann
0431 901-3722
Britta.Brinkmann@kiel.de
Landeshauptstadt Kiel
Jugendamt
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 KielJanna Trempler
0431 901-5831
Janna.Trempler@kiel.de
Sonderförderungen
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Kinder- und Jugendhilfeprojekte gemäß § 16 SGB VIII
Die Landeshauptstadt Kiel stellt verschiedenen freien Trägern der Jugendhilfe Mittel zur Verfügung, um Projekte zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie vorzuhalten und somit den Erfordernissen des § 16 SGB VIII zu entsprechen.
Diese Leistungen sollen Erziehungsberechtigte bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung unterstützen, dazu beitragen, dass Familien sich die für ihre jeweilige Erziehungs- und Familiensituation erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten aneignen können und in ihren Fähigkeiten zur aktiven Teilhabe und Partizipation gestärkt werden.
Neben der Familienbildung und der allgemeinen Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen gehören auch Angebote der Familienfreizeit und –erholung dazu.
Die Förderung dieser Projekte richtet sich nach der Zuwendungsrichtlinie. Alle benötigten Unterlagen für die Antragsstellung und Abrechnung der Projekte finden Sie hier.

Online-Antrag
Der Antrag auf Förderung nach §16 SGBVIII kann nun auch digital gestellt werden! Beachten Sie bitte, dass an entsprechender Stelle im Online-Antrag der Stellen- und Finanzierungsplan sowie die Kooperationsvereinbarung eingefügt werden müssen. Bereiten Sie diese also gerne schon vor und reichen ihn mit dem Online-Antrag ein. Ein Ausdrucken und Unterschreiben der Antragsunterlagen ist beim Online-Antrag nicht mehr notwendig.
- Zuwendungsrichtlinie
- Übersicht Verwaltungsgemeinkosten
- Vordruck Antrag
- Vordruck Verwendungsnachweis
- Vordruck Sachbericht
- Anlage Kalkulation
- Anlage Bestätigung Verwaltungsgemeinkosten
- Kooperationsvereinbarung
- Kooperationsvereinbarung Schule und Jugendhilfe
Landeshauptstadt Kiel
JugendamtAndreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Anna Wegner
0431 901-3185
Anna-sofia.wegner@kiel.de
Weitere Projekte und besondere Förderungen
Darüber hinaus fördert die Landeshauptstadt Kiel verschiedene freie Träger der Jugendhilfe, um für Kinder, Jugendliche und Familien in Kiel Kinder- und Jugendhilfeprojekte vorzuhalten.
Die Förderung dieser Projekte richtet sich nach der Zuwendungsrichtlinie. Alle benötigten Unterlagen für die Antragsstellung und Abrechnung der Projekte finden Sie hier.

Online-Antrag
Die Förderung kann nun auch online beantragt werden! Beachten Sie bitte, dass an entsprechender Stelle im Online-Antrag der Stellen- und Finanzierungsplan eingefügt werden muss. Bereiten Sie diesen also gerne schon vor und reichen ihn mit dem Online-Antrag ein. Ein Ausdrucken und Unterschreiben der Unterlagen ist mit dem Online-Antrag nicht mehr notwendig!
Zum Herunterladen
- Zuwendungsrichtlinie
- Übersicht Verwaltungsgemeinkosten
- Vordruck Antrag
- Vordruck Verwendungsnachweis
- Anlage Finanzierungsplan und Stellenbesetzungsverzeichnis
- Anlage Bestätigung Verwaltungsgemeinkosten
Landeshauptstadt Kiel
JugendamtAndreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Elke Dorloff
0431 901-2907
Elke.Dorloff@kiel.de
Ferienfreizeiten
Die Landeshauptstadt Kiel möchte es möglichst vielen Kieler Kindern und Jugendlichen ermöglichen, an Freizeitmaßnahmen teilzunehmen und beteiligt sich daher an den Kosten verschiedener Angebote. Die Antragstellung erfolgt dabei durch die Organisierenden dieser Freizeitmaßnahmen. Eine Übersicht zu den Fördermodalitäten und die Antragsunterlagen finden sich rechts.
Der Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Ferienfreizeit kann auch online über folgenden Link direkt gestellt werden:
Antrag FerienfreizeitenDarüber übernimmt das Land Schleswig-Holstein für die Betreuungspersonen dieser Maßnahmen im Rahmen der Landesverordnung über die Freistellung für ehrenamtliche Mitarbeit in der Jugendarbeit unter bestimmten Voraussetzungen den entgangenen Verdienst.
Die Abwicklung dieser Förderung erfolgt durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in der Träger der Maßnahme seinen Sitz hat. Die Antragsstellung muss durch die Betreuungsperson spätestens zwei Wochen vor Beginn Maßnahme der erfolgen.

Um eine Freizeitmaßnahme als Betreuungsperson begleiten zu können und eine Erstattung des Verdienstausfalls zu erhalten wird in der Regel eine Jugendleiter*in-Card benötigt.
Infos zur JuLeiCaOnline-Antrag
Auch die Kostenerstattung für Ferienfreizeiten kann jetzt hier online gestellt werden. Ein Ausdrucken und Unterschreiben des Antrags ist dann nicht mehr notwendig.
Zum Herunterladen
Landeshauptstadt Kiel
JugendamtAndreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel
Swantje Menzel
0431 901-3236
Swantje.Menzel@kiel.de
Sonderförderungen
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