Fußwegeachsen- & Kinderwegekonzept

Mit dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept fördert die Landeshauptstadt Kiel den Fußverkehr systematisch. Seit 2011 wird kontinuierlich an der Entwicklung der Fußwegeachsen- und Kindwege gearbeitet.

Das Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz ist ein durchgängiges stadtweites Wegenetz. Es verläuft durch die jeweiligen Quartiere und verbindet die einzelnen Ortsteile. Dabei werden Schulen, Bus- und Bahnhaltestellen, Supermärkte, Kindertagesstätten, Sporthallen und Spielplätze angebunden. Einbezogen werden auch Joggingrouten, Wanderwege und Velorouten.

Anhand der Beispiele Friedrichsort (Fußwegeachsen) und Neumeimersdorf (Kinderwege) wurden Ziele und Standards sowie die Vorgehensweise dargestellt.

Gefördert durch die Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums setzt Kiel Maßnahmen um, die aus dem Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept hervorgegangen sind. Informationen zu den Maßnahmen finden Sie unter kommunaler Klimaschutz.

Ausgangslage ist der  Verkehrsentwicklungsplan 2008 (VEP). Die Verwaltung ist beauftragt, ein Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept ähnlich den Hierarchien im Straßennetz und den Velorouten im Radverkehr für das gesamte Stadtgebiet zu entwickeln. 

Und das aus gutem Grund: Der Anteil des Fußverkehrs am Modal Split liegt in Kiel bei 30 Prozent (Quelle: Forschungsprojekt 'Mobilität in Städten - SrV 2018). Bezieht man die Zuwege zum Erreichen von Bushaltestellen oder Parkplätzen mit ein, liegt der Anteil sogar bei circa 61 Prozent.


Achsennetz & Handlungsschwerpunkte

Für die Bereiche der folgenden Ortsbeiräte wurde das Achsennetz mit Handlungsschwerpunkten bereits entwickelt und durch den Bauausschuss beschlossen. Das Netz ist anhand der Standards für Fußwege einer Mängelanalyse unterzogen worden. Daraus wurden unter Berücksichtigung von Netzaspekten Handlungsschwerpunkte abgeleitet.

Diese Bereiche zeigen viele Defizite auf und/oder werden von vielen Menschen genutzt und haben daher eine hohe Priorität. Die Verwaltung wird für diese Handlungsschwerpunkte prioritär Maßnahmenvorschläge erarbeiten und sie unter Beachtung der Haushaltsvorgaben dem Bauausschuss nach Beteiligung der jeweiligen Ortsbeiräte zur Beschlussfassung vorlegen.

Das derzeit entwickelte und beschlossene Achsennetz umfasst mittlerweile den größten Teil des Kieler Stadtgebietes.

  


Netzkonzeption

In die Entwicklung, beziehungsweise die Netzkonzeption, der Fußwegeachsen und Kinderwege werden verschiedene Aspekte einbezogen:

  • Vernetzung von Wohngebieten und Stadtteilen auf durchgehenden und möglichst attraktiven Wegen.
  • Berücksichtigung von Nutzungen wie Schulen, Bus- und Bahnhaltestellen, Supermärkten, Kindertagesstätten und Kindergärten, Sporthallen und Spielplätzen sowie andere von Besucher*innen hochfrequentierten Ziele.
  • Abgleich mit weiteren Netzen, wie zum Beispiel Joggingrouten oder Wanderwegen sowie Velorouten.
  • Integration der Kinderwege nach erfolgter Kinderbeteiligung.

Weil nicht alle Wege uneingeschränkt und zu jeder Zeit für alle Fußgänger*innen nutzbar sind, wird zwischen Allzeit- und Freizeitwegen unterschieden. Zusätzlich werden Kinderwege in das Netz einbezogen. 

Aus der Kombination von Allzeit- und Freizeitwegen ergibt sich für den akuell bearbeiteten Teil des Stadtgebietes ein Netz von rund 78 Kilometern Länge, das die Nutzer*innen je nach Ziel, Jahreszeit, Zeitbudget und Kondition beliebig zum Joggen, Wandern, Spazierengehen oder für Alltagswege nutzen können.

Das Netz der Allzeitwege verbindet die wesentlichen Quell- und Zielorte des Fußverkehrs. Es soll sicher begehbar und zu jeder Tages- und Jahreszeit nutzbar sein. Die Allzeitwege sollten durchgehend barrierefrei ausgeführt sein.

Wo sich eine vollständige Barrierefreiheit aufgrund von topografischen Gegebenheiten mit Treppenanlagen oder baulichen unveränderlichen Engstellen nicht herstellen lässt, sollten adäquate Alternativstrecken angeboten werden.

Barrierefreiheit ist hierbei auch als ein Prozess zu verstehen, deren vollständige Umsetzung nur langfristig realisiert werden kann. Die einzelnen qualitativen Anforderungen der Allzeitwege sind in den Standards für Fußwege dargestellt.

Freizeitwege sind in der Regel Verbindungen und Alternativrouten durch Naherholungsgebiete oder Grünflächen, die nicht in allen Situationen barrierefrei ausgebaut sein müssen. Es gibt aber gerade in dichter bebauten Bereichen der Stadt auch Freizeitwege, die entlang von Straßen geführt werden.

Die Freizeitnutzung ist hier eher touristisch geprägt, daher sollte dort ein barrierefreier Ausbau angestrebt werden, um eine Nutzung auch für mobilitätseingeschränkte Nutzer*innen zu erreichen. In den Außengebieten, gerade auf Feld- oder Waldwegen, ist ein barrierefreier Ausbau dagegen nicht erforderlich, auch um den natürlichen Charakter dieser Wege zu erhalten.

Die Kinderwege wurden anhand der Auswertungen aus der Kinderbefragung „Ein Wegetagebuch für Kinder“ ausgewählt, die an vielen Grundschulen durchgeführt wurde. Es handelt sich hier um Wege, die häufig von Kindern sowohl auf dem Schulweg, als auch in der Freizeit, genutzt werden. Hier gelten grundsätzlich die qualitativen Ansprüche der Allzeitwege.

Darüber hinaus sollen hier bei einigen Standards zusätzliche Ansprüche realisiert werden, wie etwa Breitenzuschläge, Elemente zum Spielen oder Querungsanlagen in kürzeren Abständen.


Ziele & Ausgangslage

Die Entwicklung eines Netzes von Fußwegeachsen und Kinderwegen erfüllt die Forderungen einer nachhaltigen Verkehrsplanung und entspricht den strategischen Zielen der Landeshauptstadt Kiel, wie etwa „Kinderfreundliche Stadt“ und „Klimaschutzstadt“ sowie den Querschnittszielen.

  • Zufußgehen ist klimafreundlich, gesund, leise und entlastet das Verkehrssystem in nachhaltiger Art und Weise.
  • Das Zufußgehen der Menschen kann nur durch ein entsprechendes Angebot von akzeptablen Fußwegen gefördert werden.
  • Die Mobilität der Kinder aus eigener Kraft wird gestärkt. Außerdem werden das Orientierungsvermögen und die Selbständigkeit von Kindern gefördert.
  • Die Schulen werden in das Fußwegeachsenkonzept eingebunden. Das erhöht die Schulwegsicherheit.
  • Die Förderung des Fußverkehrs trägt auch zur besseren Auslastung des öffentlichen Nahverkehrs bei. Fahrgäste kommen überwiegend zu Fuß.
  • Menschen müssen sich in ihrer Freizeit wohnortnah durch sportliche Betätigung erholen können. Unnötige Fahrten zu entfernten Freizeitzielen werden dabei reduziert. Im Sportentwicklungsplan wurde festgestellt, dass über 60 Prozent der Bevölkerung den öffentlichen Raum zum Sporttreiben - unter anderem Laufen und Walken - nutzen („Stadt als Sportplatz“).
  • Die Grünflächen/Naturräume der Landeshauptstadt Kiel werden miteinander verbunden und besser zugänglich gemacht, wie es im Landschaftsplan und Freiräumlichen Leitbild der Landeshauptstadt Kiel gefordert wird.

Das Fußwegeachsen- und Kinderwegekonzept identifiziert und behebt vorhandene Mängel an Fußwegen. Mängel können sein:

  • Es ist keine durchgehende Netzstruktur vorhanden.
  • Eine fehlende Durchgängigkeit erfordert unzumutbare Umwegungen, oftmals fehlt nur ein Lückenschluss.
  • Es fehlt eine durchgängige Orientierung. Darüber hinaus sind die Eingangssituationen oftmals sehr schlecht erkennbar.
  • Es fehlt in einigen Bereichen die soziale Sicherheit.
  • Viele Fußwege, besonders im innerstädtischen Bereich, sind für die Fußwegenutzung zu schmal, beziehungsweise werden durch Nutzungsüberlagerungen (zum Beispiel parkende Kfz) in unzumutbarer Weise eingeengt.
  • An Hauptverkehrsstraßen fehlen Anlagen zum Queren der Straßen (zum Beispiel Mittelinseln, Fußgängerüberwege).
  • Es ist keine durchgehende Barrierefreiheit vorhanden.
  • Fußwege befinden sich in mangelhaftem Zustand.

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt
Fleethörn 9, 24103 Kiel

Till Zeyn (Fußverkehrsbeauftragter)

0431 901-5368