Musikschule KielTeilnahmebedingungen
Das müssen sie wissen, wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen
- Teilnahmeberechtigt sind deutsche Jugendliche innerhalb der genannten Altersgruppen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung (Stichtag 15. November des Vorjahres) nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium) oder Berufspraxis stehen.
Von der Teilnahme am Wettbewerb sind ausgeschlossen:
- Musikstudierende, auch bei einem anderen Studienfach als für das im Wettbewerb vorgesehene Instrument
- Studierende für ein künstlerisches Lehramt mit Musik an allgemein bildenden Schulen
- Studierende mit Hauptfach Musik
- Angehörige der Bundeswehrmusikkorps, mit Ausnahme von Wehrpflichtigen
- Bundeswehrsoldaten und Zivildienstleistende, die bereits ein musikalisches Berufsstudium oder eine musikalische Berufspraxis aufgenommen haben
- Musiker*innen, die ihr Musikstudium bereits abgeschlossen haben oder bereits in einer musikalischen Berufspraxis stehen, zum Beispiel in einem Orchester, als Musikpädagogin oder Musikpädagoge oder ähnliches
-
Ziffer 1. gilt auch für ausländische Jugendliche, wenn sie mindestens ab dem 15. November des Vorjahres ununterbrochen in Deutschland wohnen. Informationen über Teilnahmemöglichkeiten für deutsche Jugendliche im Ausland und für ausländische Jugendliche, die zum Stichtag nicht in Deutschland wohnen, enthält die Homepage www.jugend-musiziert.org.
- Für die Durchführung von Wettbewerben an Deutschen Schulen im Ausland und für die Teilnahme deren Schüler gelten Sonderregelungen, die der Projektbeirat festlegt. Alle Schüler*innen einer Deutschen Schule im Ausland - ungeachtet ihrer Nationalität - sind teilnahmeberechtigt.
- Die Anmeldung zum Wettbewerb ist bis zum 15. November des Vorjahres (Poststempel) an den für den Hauptwohnsitz zuständigen Regionalausschuss zu richten (Einzugsbereiche siehe Anschriftenteil ab Seite 39, im Zweifelsfall an den für die Hauptwohnung zuständigen Landesausschuss oder an die Bundesgeschäftsstelle). Internatsschülerinnen und Internatsschüler können auch den Internatswohnort zugrunde legen.
Ensembles, deren Mitglieder aus mehreren Regionen oder Bundesländern stammen, senden die Anmeldung an den Regionalausschuss, aus dessen Einzugsbereich der Stimmführer des Ensembles oder die Mehrzahl der Ensemblemitglieder stammt. Der Unterrichtsort ist für die Anmeldung nicht maßgebend.
Im Zweifelsfall entscheidet der Landesausschuss, welchem Regionalausschuss die Anmeldung zugeordnet wird. Daraufhin erfolgt die Einladung zur Teilnahme am Regionalwettbewerb. Findet in einer Region kein Wettbewerb statt oder lässt er sich in bestimmten Wettbewerbskategorien nicht durchführen, können Bewerbungen auch einem anderen Regionalwettbewerb zugeordnet werden. Gegebenenfalls werden die Teilnehmenden mehrerer Regionen oder Bundesländer zu einem Wettbewerb zusammengefasst.
- Die Anmeldungen müssen auf einem besonderen Anmeldeformular erfolgen. Unter www.jugend-musiziert.org findet sich ein elektronisches Anmeldeformular, das ausgefüllt, anschließend ausgedruckt, unterschrieben und dann per Post an den zuständigen Regionalausschuss gesandt werden muss. Unleserlich und unvollständig ausgefüllte Anmeldungen gelten als nicht erfolgt.
- Bei Minderjährigen muss die Anmeldung die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und der Instrumentallehrkraft beziehungsweise der Ensembleleitung enthalten. Diese Erklärung gilt zugleich für alle Phasen des Wettbewerbs.
- Jede Bewerberin und jeder Bewerber (auch jugendliche Begleitpartner*innen und jede Person in der Ensemblewertung) muss ein eigenes Anmeldeformular ausfüllen und die Teilnahmebedingungen erfüllen.
- Verhinderung
8.1 Bei Verhinderung der Teilnahme am angebotenen Veranstaltungsort und Termin besteht in keinem Fall Anspruch, zu einem Wettbewerb in einer anderen Region beziehungsweise in einem anderen Bundesland zugelassen zu werden.
8.2 Bei unabweisbaren Verhinderungen
- mit ärztlichem Attest nachgewiesene Erkrankung,
- zwingende Teilnahme an schulischen Veranstaltungen,
- Aufnahmeprüfungen an Hochschulen,
- Musterung,
- Kommunion/Konfirmation
kann auf Antrag der Teilnehmenden das Wertungsspiel in einem anderen Regional- oder Landeswettbewerb stattfinden. Der Antrag dafür muss an den für den Hauptwohnsitz zuständigen Ausschuss gestellt werden. Nur der kann sich um die Vermittlung zu einem anderen Regional- oder Landeswettbewerb bemühen.
8.3 Diese Wettbewerbsteilnahme wird als Gastwertung behandelt.
Gastwertungen können in der Regel bei der Vergabe von Sonderpreisen nicht berücksichtigt werden.
- Die Termine der Regional- und Landeswettbewerbe werden von den Regional- und Landesausschüssen bekannt gegeben beziehungsweise können dort erfragt werden. Die Anmeldung der ersten Preisträger zum Landeswettbewerb wird vom jeweiligen Regionalausschuss, für den Bundeswettbewerb vom Landesausschuss, vorgenommen.
- Ein zum Regionalwettbewerb angemeldetes Wettbewerbsprogramm ist verbindlich. Wollen weitergeleitete Wettbewerbsteilnehmer ihr Vorspielprogramm ändern, so muss die Programmänderung spätestens vier Wochen vor dem Landeswettbewerb beziehungsweise 6 Wochen vor dem Bundeswettbewerb beim zuständigen Ausschuss schriftlich eingehen. Eine nachträgliche Änderung des Vorspielprogramms muss nicht akzeptiert werden.
- Die Teilnehmenden sind für die Einhaltung der Ausschreibungsbedingungen, insbesondere der Zusammenstellung des Wertungsprogramms, selbst verantwortlich.
- Mehrfachteilnahme
12.1 In der Solowertung kann sich jeder Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres nur einmal mit dem gleichen Instrument beteiligen.
12.2 Begleitpartner*innen können beliebig oft teilnehmen.
12.3 In der Ensemblewertung können Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument in derselben Kategorie höchstens zweimal teilnehmen. Alle Spielpartnerinnen und Spielpartner im zweiten Ensemble müssen andere Teilnehmende sein als im ersten Ensemble.
- Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die für das Spielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente (ausgenommen Klavier und Orgel) vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden. Bei den vom Veranstalter bereitgestellten Instrumenten sind Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit ausgeschlossen.
- Die für die Teilnahme am Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb entstehenden Fahrtkosten sowie die Kosten für Aufenthalt, Begleitpersonen und so weiter können nicht erstattet werden und sind von den Teilnehmenden beziehungsweise den Erziehungsberechtigten selbst zu tragen.
- Den Teilnehmenden des Bundeswettbewerbs wird nach Möglichkeit eine kostengünstige Gemeinschaftsunterkunft und -verpflegung bereitgestellt; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
- Preisträger*innen sind verpflichtet in Abschlussveranstaltungen der jeweiligen Wettbewerbsphasen mitzuwirken, sofern sie dazu aufgefordert werden. Ein Anspruch, in Abschlussveranstaltungen vorgestellt zu werden, besteht jedoch nicht.
- Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Wettbewerbe "Jugend musiziert" entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Wettbewerbsteilnehmenden.
- "Jugend musiziert" als öffentlicher Wettbewerb
"Jugend musiziert" ist der große musikalische Jugendwettbewerb, der Jahr für Jahr Tausende von jungen Musikerinnen und Musikern zu herausragenden künstlerischen Leistungen motiviert. Er ist eine Bühne für viele, die als Solisten oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit und einer fachkundigen Jury präsentieren. Der Wettbewerb wird vom Veranstalter und der Presse audiovisuell begleitet und in den Medien (TV, Funk, Print und Online) vorgestellt und gezeigt.
Die Ausschreibung der Wertungskategorien motiviert die Teilnehmenden und bietet ihnen musikalische Herausforderung, künstlerische Standortbestimmung und Orientierung durch den direkten Vergleich mit den anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmern, und nicht zuletzt daraus erwachsen persönliche Erfolgserlebnisse.
Wesensbestandteil von "Jugend musiziert" ist der öffentliche Vergleich. Seinem kulturellen Bildungsauftrag der künstlerischen und musikalischen Standortbestimmung der Teilnehmenden sowie der pädagogischen Orientierung durch Vergleich kann der Wettbewerb nur gerecht werden, wenn die hierfür nötigen Voraussetzungen gegeben sind, als da sind: frei zugängliche Wertungsspiele, öffentliche Veranstaltungszeitpläne sowie Programmhefte mit der Vorspielliteratur und schließlich Ergebnislisten.
Für die Durchführung und Organisation des Wettbewerbs ist es notwendig, personenbezogene Daten zu erheben, zum Beispiel zur Berechnung der zugehörigen Wettbewerbsaltersgruppe; davon veröffentlicht werden jedoch nur jene Informationen, die für den Vergleichscharakter erforderlich sind wie Name, Altersgruppen, Instrument, Ergebnis.
- Unterrichtung nach § 4 Abs. 3 BDSG
Wir weisen darauf hin, dass personenbezogene Daten des Teilnehmenden am Wettbewerb "Jugend musiziert" erhoben werden. Personenbezogene Daten sind hierbei Name, Alter beziehungsweise Jahrgang, Wohnort, Instrument, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Teilnehmenden.
Diese Daten werden von den durchführenden Trägern und Organisationen auf Regional-, Landes- oder Bundesebene erhoben, verarbeitet und genutzt, um den Wettbewerb „Jugend musiziert“ zu organisieren.
Die Daten können sowohl online (Internet, E-Mail) als auch offline (zum Beispiel Printprodukte) und in anderen Medien zu Zwecken der Kommunikation, der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, der Dokumentation und der Organisation des Wettbewerbs (zum Beispiel Ergebnislisten und Zeitpläne für Teilnehmende) veröffentlicht werden.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich an offizielle Partner übermittelt; dies sind die Träger und Organisatoren des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Regional-, Landes- und Bundesebene sowie die Förderer und Medienpartner des Wettbewerbs. Soweit der Teilnehmende eine Einwilligung gemäß § 4 a des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) oder eine Einwilligung nach Maßgabe der Datenschutzgesetze der Länder erteilt hat, kann diese jederzeit widerrufen werden.
- Einverständniserklärung des Teilnehmenden
Ich bin damit einverstanden, dass im Rahmen der Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“ aufgenommene Fotos, Musik- und Filmaufnahmen zu Zwecken der Durchführung des Wettbewerbs "Jugend musiziert" und der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Deutschen Musikrates und der den Wettbewerb durchführenden Träger und Organisatoren auf Regional-, Landes und Bundesebene erhoben, verarbeitet und genutzt werden.
Diese Daten und Fotos sowie Musik- und Filmaufnahmen können auch online (zum Beispiel Internet, E-Mail), offline (zum Beispiel Printmedien, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (zum Beispiel Radio) zu Zwecken der Werbung für den Wettbewerb, zur Kommunikation und zur Dokumentation des Wettbewerbs sowie zur Organisation des Wettbewerbs veröffentlicht werden.
Die erhobenen Daten werden ausschließlich an offizielle Partner zur Verwendung im oben stehenden Umfang übermittelt; dies sind die Träger und Organisatoren des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Regional-, Landes- und Bundesebene, sowie die Förderer und Medienpartner des Wettbewerbs. Dieses Einverständnis gilt für alle Wettbewerbsebenen. Die datenschutzrechtliche Einwilligung kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
- Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmende beziehungsweise erkennen die Erziehungsberechtigten die Bedingungen der Ausschreibung des Wettbewerbs an. Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt damit in der Verantwortung des Teilnehmenden.
Die Teilnahmeberechtigung des Teilnehmenden und die Regelkonformität des vorgesehenen Programms unterliegen auf jeder der drei Wettbewerbsebenen einer eigenen Prüfung. Darüber hinaus behält sich die jeweilige Wettbewerbsleitung im Falle der Nichteinhaltung von Wettbewerbsregeln geeignete Maßnahmen vor, die gegebenenfalls zum Ausschluss führen können.
- Auskünfte können beim jeweils zuständigen Regional- oder Landesausschuss oder bei der Bundesgeschäftsstelle der Wettbewerbe "Jugend musiziert" eingeholt werden.
- In Zweifelsfällen, die die Ausschreibung betreffen, entscheidet der Projektleiter "Jugend musiziert".

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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung
Musikschule Kiel
Schwedendamm 8
24143 Kiel
Paz Andrea Araos Acharan