Musikschule Kiel
Teilnahmebedingungen

Das müssen sie wissen, wenn Sie am Wettbewerb teilnehmen wollen

  1. Teilnahmeberechtigt sind Jugendliche innerhalb der genannten Altersgruppen, sofern sie zum Zeitpunkt der Anmeldung (Stichtag 15. November 2023) in Deutschland wohnhaft sind oder in Deutschland eine allgemeinbildende Schule besuchen und nicht in einer musikalischen Berufsausbildung (Vollstudium sowie Musikausbildung im Rahmen des Lehramtsstudiums) oder Berufspraxis stehen oder eine künstlerische / musikpädagogische Berufsausbildung abgeschlossen haben. 
      
    Bei Jugend musiziert mitmachen darfst du, wenn du:
     
    -  vor dem 1. Januar 2002 geboren wurdest (als Sänger*in oder Organist*in vor dem 1. Januar 1996)
    -  zum Stichtag 15. November 2023 in Deutschland wohnst oder in Deutschland zur Schule gehst
    -  Studierende mit Hauptfach Musik
    -  dich nicht in einer musikalischen Berufsausbildung befindest (Vollstudium oder Musikausbildung im Rahmen eines Lehramtsstudiums)
    -  keinen Musikberuf ausübst oder eine künstlerische / musikpädagogische Berufsausbildung abgeschlossen hast. 

    Informationen über Teilnahmemöglichkeiten für deutsche Jugendliche im Ausland und für ausländische Jugendliche, die zum Stichtag nicht in Deutschland wohnen, finden sich auf unserer Webseite unter Ausschreibung > Anmeldung > Wer kann teilnehmen? - Jugend musiziert (jugend-musiziert.org)

  2. Für die Durchführung von Wettbewerben an Deutschen Schulen im Ausland gelten Sonderregelungen. Informationen für die Teilnahme finden sich auf unserer Webseite unter Für die Durchführung von Wettbewerben an Landeswettbewerbe - Jugend musiziert (jugend-musiziert.org)
     
  3. Anmeldung und Einladung zur Teilnahme

    3.1 Die Anmeldung zu Jugend musiziert erfolgt ausschließlich über die Webseite www.jugend-musiziert.org, auch für Teilnehmende aus den Deutschen Schulen im Ausland. Für eine Anmeldung muss zuvor ein Online-Konto erstellt werden. Hierfür ist zwingend eine E-Mailadresse nötig. Bei Minderjährigen ist zusätzlich eine Anmeldebestätigung der
    Erziehungsberechtigten erforderlich. Besitzen Minderjährige keine eigene E-Mail-Adresse, so können die Erziehungsberechtigen ein Online-Konto erstellen und darin die minderjährigen Personen verwalten. Auch Begleiter*innen, die nicht gewertet werden, müssen aus Gründen der Zeitplanung ebenfalls bis zum Anmeldeschluss angemeldet sein. Internatsschüler*innen können auch in der Region des Internatsstandorts teilnehmen.

    Ensembles, die sich aus Mitgliedern mehrerer Regionen oder Bundesländer zusammensetzen, können einen Regionalwettbewerb wählen, in dessen Einzugsbereich zumindest eines ihrer Mitglieder wohnt. Der Unterrichtsort ist für die Anmeldung nicht maßgebend. Im Zweifelsfall entscheidet der Landesausschuss, welchem Regionalausschuss (Jumu open: Landesausschuss) die Anmeldung zugeordnet wird. Daraufhin erfolgt eine Einladung zur Teilnahme am Regionalwettbewerb (Jumu open: Landeswettbewerb).

    3.2 Findet in einer Region oder in einem Bundesland kein Wettbewerb statt oder lasst er sich in bestimmten Wettbewerbskategorien nicht durchführen, können Bewerbungen durch den zuständigen Regional- oder Landesausschuss einem anderen Regionalwettbewerb (gegebenenfalls in einem anderen Bundesland) oder einem anderen Landeswettbewerb
    zugeordnet werden (Gastwertung, siehe Seite 84).

    3.3 Mit der Anmeldung erkennen die Teilnehmenden bzw. die Erziehungsberechtigten die Bedingungen der Ausschreibung des Wettbewerbs an. Die Einhaltung der Wettbewerbsregeln liegt damit in der Verantwortung der Teilnehmenden und wird auf jeder der drei Wettbewerbsebenen erneut geprüft. Im Falle der Nichteinhaltung von Wettbewerbsregeln behalt sich der jeweilige Veranstalter geeignete Maßnahmen bis hin zum Ausschluss vor. In Zweifelsfallen entscheidet das Projektbüro des Bundeswettbewerbs Jugend musiziert.

    3.4 Alle Teilnehmenden (auch jugendliche Begleiter*innen und alle Teilnehmenden in der Ensemblewertung) müssen die Teilnahmebedingungen erfüllen und sich anmelden (siehe 3.1).

  4. Verhinderung / Gastwertung (gilt nicht für die Bundesebene)

    4.1 Bei Verhinderung der Teilnahme am zuständigen Regional- / Landeswettbewerb besteht kein Anspruch, als Gast bei einem Wettbewerb in einer anderen Region bzw. in einem anderen Bundesland zugelassen zu werden.

    4.2 Bei unabweisbaren Verhinderungen – Erkrankung, – zwingende Teilnahme an schulischen Veranstaltungen, – Aufnahmeprüfungen an Hochschulen, – Kommunion / Konfirmation oder vergleichbare Feiern anderer Religionsgemeinschaften kann jedoch ein Antrag an den für den Hauptwohnsitz zuständigen Ausschuss gestellt werden, der sich in begründetem Fall um die Vermittlung zu einem anderen Regional- oder Landeswettbewerb bemüht. Jeder Antrag muss eine entsprechende Bescheinigung enthalten. Diese Wettbewerbsteilnahme wird als Gastwertung behandelt (siehe Seite 84).

  5. Die Termine der Regional- und Landeswettbewerbe werden von den Regional- und Landesausschüssen bekannt gegeben.
     
  6. Das angemeldete Wettbewerbsprogramm ist verbindlich. Wollen Teilnehmende ihr Vorspielprogramm andern, so muss die Programmänderung spätestens vier Wochen vor Beginn des jeweiligen Regional-, bzw. Landeswettbewerbs bzw. acht Wochen vor dem Bundeswettbewerb über das individuelle Online-Konto unter www.jugend-musiziert.org gemeldet werden. Eine spätere Änderung des Vorspielprogramms muss nicht akzeptiert werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch Wechsel der Begleiter*innen gemeldet werden.
     
  7. Mehrfachteilnahme

    7.1 In der Solowertung kann sich jede*r Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres nur einmal mit dem gleichen Instrument beteiligen.

    7.2 Begleiter*innen können beliebig oft teilnehmen.

    7.3.1 In der Ensemblewertung können Teilnehmende innerhalb eines Wettbewerbsjahres mit dem gleichen Instrument in derselben Kategorie, unabhängig von der Altersgruppe, höchstens zweimal teilnehmen. In diesem Fall müssen alle weiteren Spielpartner*innen im zweiten Ensemble andere sein als im ersten Ensemble.

    7.3.2 Partner*innen einer Duo-Wertung können sich im selben Wettbewerbsjahr mit getauschten Rollen (Tausch des Instruments / Tausch von Klavier und Gesangsstimme) ein zweites Mal anmelden.

    7.4 Jede*r Teilnehmende an einer Solowertung und jedes Ensemble darf sich nur bei einem Regionalwettbewerb anmelden.
     
  8. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die für das Vorspielprogramm des Wettbewerbs benötigten Instrumente vom Veranstalter zur Verfügung gestellt werden (ausgenommen max. zwei Flügel im Wertungsraum und ein Klavier je Einspielraum sowie Kirchenorgel). Wenn Klavier nicht explizit in einer Kategorie als Begleitinstrument
    aufgeführt ist, wird vom Veranstalter kein Klavier gestellt. Bei den vom Veranstalter bereitgestellten Instrumenten sind Einwendungen gegen Art und Beschaffenheit ausgeschlossen. Für Schäden, die durch eine Spielweise entstehen, die über das Bespielen von Klaviatur und Lyra hinausgeht, haften die Teilnehmenden. Ebenso haften die Teilnehmenden
    für Schäden durch eine Präparation von bereitgestellten Instrumenten.

  9. Die für die Teilnahme am Regional-, Landes- und Bundeswettbewerb entstehenden Fahrtkosten können von Jugend musiziert nicht übernommen werden.
     
  10. Jugend musiziert erwartet, dass Preisträger*innen in Abschlussveranstaltungen / Preisträger*innen-Konzerten der jeweiligen Wettbewerbsebene mitwirken, sofern sie dazu eingeladen
    werden. Ein Anspruch auf Mitwirkung besteht jedoch nicht. Die Zuerkennung eines Sonderpreises kann von der Anwesenheit bei der betreffenden Veranstaltung abhängen. 
     
  11. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden, die im Zusammenhang mit Veranstaltungen der Wettbewerbe Jugend musiziert entstehen. Desgleichen besteht seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für das Musikinstrument der Teilnehmenden. 
     
  12. Jugend musiziert will die Wertungsspiele im geschützten Raum stattfinden lassen. Daher verpflichten sich die Teilnehmenden mit ihrer Anmeldung, das Live-Wertungsvorspiel beim Wettbewerb nicht aufzuzeichnen oder aufzeichnen zu lassen bzw. das eingereichte Teilnahme-Video nicht zu veröffentlichen. Die Aufzeichnung von Konzertveranstaltungen im
    Rahmen des Wettbewerbs ist ausschließlich dem jeweiligen Veranstalter vorbehalten. Alle Bild- und Tonrechte liegen bei Jugend musiziert. 
     
  13. Unter Beachtung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist die Verwendung von Kopien geschützter Werke / geschützter Ausgaben grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Kopien, über deren Verwendung es Vereinbarungen mit der VG Musikedition gibt.
     
  14. Wenn äußere Umstände, z. B. eine Pandemie wie Covid-19, zum Zeitpunkt des betroffenen Wettbewerbs eine Durchführung in gewohnter Weise nicht zulassen, behalten sich die ausführenden Veranstalter auf Regional-, Landes- und Bundesebene vor, Wertungsspiele soweit möglich in alternativer Form und unter bestimmten Auflagen durchzufuhren,
    zu verlegen oder abzusagen. Mit der Anmeldung wird eine solche Entscheidung von den Teilnehmenden, ihren Eltern und Lehrkräften akzeptiert. Aktuelle Hinweise werden jeweils auf unserer Webseite veröffentlicht.
     
  15. Bei der Anmeldung zu Jugend musiziert erklären sich die Teilnehmenden (im Falle der Minderjährigkeit: die gesetzlichen Vertreter*innen der Teilnehmenden) mit ihrer Unterschrift damit einverstanden, dass Bild-, Ton- und Filmaufnahmen, die die Teilnehmenden oder Leistungen der Teilnehmenden sichtbar oder hörbar machen, abbilden oder wiedergeben, im Rahmen ihrer Teilnahme an Jugend musiziert (auf Regional-, Landes- und Bundesebene) angefertigt, verarbeitet und bearbeitet sowie zeitlich und räumlich unbeschrankt auf alle bekannten wie unbekannten Nutzungsarten für folgende Zwecke genutzt werden dürfen:

    -  zu Zwecken der Durchführung der Wettbewerbe und der Konzerte
    -  zur Presse-, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit
    -  von Regional- und Landesausschüssen,
    -  des Deutschen Musikrates als Träger des Bundeswettbewerbs

    Das eingeräumte Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die Bild-, Ton- und Filmaufnahmen der Teilnehmenden online (z. B. Internet), offline (z. B. Print, Ton- und Bildtonträger) und in anderen Medien (z. B. Rundfunk) zu Zwecken

    -  der nicht-kommerziellen Bewerbung der Wettbewerbe und Konzerte,
    -  zur internen wie externen Kommunikation von Jugend musiziert und
    -  zur internen wie externen Dokumentation von Jugend musiziert

    zu veröffentlichen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und öffentlich zuganglich zu machen.

    Die Teilnehmenden (im Falle der Minderjährigkeit: die gesetzlichen Vertreter*innen der Teilnehmenden) erklären sich ferner mit der Weitergabe der in Rede stehenden Bild-, Ton- und Filmaufnahmen und der hieran jeweils übertragenen Nutzungsrechte unter Maßgabe der folgenden Beschränkungen einverstanden:

    -  Übertragung an offizielle Partner von Jugend musiziert zur nicht-kommerziellen Verwendung mit den oben benannten Zweckbestimmungen; dies sind insbesondere
    -  Träger, Organisatoren und Veranstalter der Wettbewerbe sowie
    -  die Förderer und Medienpartner von Jugend musiziert,
    -  Übertragung an Vertreter*innen aus den Bereichen Rundfunk und Presse zur allgemeinen und besonderen Berichterstattung über Jugend musiziert.

    Die Einräumung der in Rede stehenden Nutzungsrechte gilt für alle

    Wettbewerbsebenen von Jugend musiziert, für die die Teilnehmenden angemeldet sind und an denen sie aktiv mitwirken. Sie kann von den Berechtigten jederzeit gegenüber dem Deutschen Musikrat mit Wirkung für die Zukunft ganz oder teilweise schriftlich widerrufen werden. 
     
  16. Für die Planung und Durchführung des Wettbewerbs ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich. Diese richtet sich nach den Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) und gegebenenfalls anderen einschlägigen Rechtsvorschriften.
    Der Zweck der Datenerhebung ist die Realisierung der im Kinder- und Jugendplan des Bundesjugendministeriums verankerten Jugendbildungsmaßnahme Jugend musiziert. Dazu gehören die Planung und Durchführung des Wettbewerbs, Angebote zur Anschlussförderung und Weiterbildung der Teilnehmenden sowie die Dokumentation und Auswertung des Wettbewerbs zur Gestaltung der Musikpflege und Musikpädagogik in Deutschland.

    Die rechtliche Grundlage für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten bilden Art. 6 Abs. 1 lit b) DSGVO (Erforderlichkeit der Datenverarbeitung für die Erfüllung eines Vertrags bzw. vertragsähnlichen Rechtsverhältnisses) sowie Art. 6 Abs. 1 lit f) DSGVO (Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen in Abwägung mit den Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten der betroffenen Personen, insbesondere der minderjährigen Wettbewerbsteilnehmenden) sowie gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen, Art. 6 Abs. 1 lit a) DSGVO. Einzelheiten zu den Kategorien der verarbeiteten Daten, den von der Datenverarbeitung betroffenen Personengruppen, dem „Weg der Daten“ im Wettbewerb, den Rechten der betroffenen Personen und zu Speicherdauer und Löschfristen entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung unter Datenschutz - Jugend musiziert (jugend-musiziert.org)
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