Kiel plant & baut
Wohnbauflächenatlas: Potenzialflächen für den Wohnungsbau
Einleitung
Die Landeshauptstadt Kiel hat einen Wohnbauflächenatlas erarbeitet. Er dient als Arbeitsgrundlage für die Verwaltung. Zugleich werden Grundstückseigentümer*innen sowie bauinteressierte Privatpersonen und Investor*innen auf potenzielle Bebauungsmöglichkeiten hingewiesen.
Der Wohnbauflächenatlas ist eine Zusammenstellung unbebauter oder geringfügig bebauter Flächen innerhalb des Kieler Stadtgebietes, die für eine zukünftige wohnbauliche Entwicklung geeignet erscheinen. Der Atlas enthält für jede dieser Flächen folgende Informationen:
• Lage & Adresse
• Flächengröße
• Planungsrecht (Einschätzung)
• Wohneinheitenpotenzial (Einschätzung)
• Zeit-/Entwicklungshorizont (Einschätzung)
• Eigentumsverhältnisse (öffentlich oder privat)
Die Inhalte des Wohnbauflächenatlas sind in Tabellenform und als Steckbriefsammlung (jeweils im pdf-Format) einsehbar. Zusätzlich können die Wohnbauflächen im Stadtkartendienst der Landeshauptstadt Kiel eingesehen werden.
Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen des Wohnbauflächenatlas:
Städtische Flächen
Die im Wohnbauflächenatlas enthaltenen und für eine Vermarktung vorgesehenen Flächen der Landeshauptstadt Kiel (LHK) werden nach Maßgabe städtischer Entwicklungsziele und Schwerpunktsetzungen durch die städtische Immobilienwirtschaft zum Kauf angeboten. Alle aktuellen Immobilienangebote stehen auf www.kiel.de/immobilien
Um stets über die neuesten Immobilienangebote der Stadt informiert zu sein, können Sie den städtischen Immobilien-Newsletter abonnieren: www.kiel.de/newsletter
Private Flächen
Aus Gründen des Datenschutzes ist die Landeshauptstadt Kiel nicht befugt, die Kontaktdaten privater Grundstückseigentümer weiterzugeben. Interessenten, die mit den Eigentümern privater Flächen aus dem Wohnbauflächenatlas in Kontakt treten möchten, können eine Interessensbekundung unter Angabe ihrer Kontaktdaten und des betreffenden Grundstücks an die Landeshauptstadt Kiel richten.
Das Stadtplanungsamt leitet diese Interessensbekundung unverbindlich an die Flächeneigentümer weiter. Die Entscheidung zur Kontaktaufnahme obliegt allein den Flächeneigentümern.
Die Landeshauptstadt Kiel weist darauf hin, dass mit der Weitergabe der Interessensbekundungen keinerlei Makler- oder Vermittlertätigkeit verbunden ist. Die Interessensbekundungen sind per E-Mail an Stadtplanungsamt@kiel.de oder postalisch an die Landeshauptstadt Kiel, Stadtplanungsamt, Postfach 1152, 24099 Kiel zu richten.
Als attraktiver Wohn- und Lebensort verzeichnet die Landeshauptstadt Kiel seit Jahren Einwohnerzuwächse. Diese haben sich in Folge der Zuwanderungsdynamik in der jüngeren Vergangenheit noch einmal deutlich verstärkt. Der Wohnungsbau konnte mit dieser Entwicklung nicht Schritt halten, so dass eine spürbare Anspannung des städtischen Wohnungsmarktes zu verzeichnen ist.
Die Landeshauptstadt Kiel strebt eine deutliche Ausweitung des Wohnungsbaus an, um die Versorgung mit bezahlbarem und angemessenem Wohnraum für alle Kielerinnen und Kieler sicherzustellen. Zentrale Voraussetzung hierfür ist die Bereitstellung ausreichender Bauflächen.
In einer vergleichsweise flächenarmen Stadt wie Kiel kommt der Baulandaktivierung eine Schlüsselrolle zur Erreichung der städtischen Wohnungsbauziele zu. Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt Kiel einen Wohnbauflächenatlas erarbeitet, mit dem potenzielle Bauflächen aufgezeigt werden sollen.
Der Wohnbauflächenatlas wurde in der Sitzung am 16.03.2017 durch die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen (Drucksache Nr. 0176/2017). Vorausgegangen war ein mehrmonatiger Erstellungsprozess unter intensiver Einbindung der Ortsbeiräte.
Die öffentliche Bekanntmachung zur beabsichtigten Veröffentlichung des Wohnbauflächenatlas erfolgte am 30.05.2017. Zugleich wurden die privaten Flächeneigentümerinnen und -eigentümer über die Veröffentlichungsabsicht postalisch informiert. Nach Ablauf einer einmonatigen Widerspruchsfrist wurde der Wohnbauflächenatlas am 03.07.2017 analog zu § 200 Absatz 3 BauGB („Baulandkataster“) veröffentlicht.
Grundstückseigentümer oder Inhaber grundstücksgleicher Rechte (z.B. Erbbaurechtsnehmer) können einer Veröffentlichung ihrer Grundstücke im Wohnbauflächenatlas jederzeit und unbefristet widersprechen. Die Grundstücke werden dann aus dem Wohnbauflächenatlas entfernt. Die Widersprüche sind zu richten an: Landeshauptstadt Kiel, Stadtplanungsamt, Postfach 1152, 24099 Kiel.
Die Landeshauptstadt Kiel weist darauf hin, dass es sich beim Wohnbauflächenatlas um ein rein informelles Planungs- und Informationsinstrument handelt. Aus der Aufnahme einer Fläche in den Wohnbauflächenatlas leitet sich kein Planungs- bzw. Baurecht ab.
Die Aufnahme ersetzt nicht die Bauvoranfrage nach § 66 LBO SH beziehungsweise den Bauantrag nach §§ 67, 69 LBO SH. Auch ersetzt sie nicht die etwaig erforderliche Schaffung verbindlichen Planungsrechts durch die Aufstellung oder Änderung eines Bauleitplans nach dem Baugesetzbuch. Mit der Aufnahme beziehungsweise Nichtaufnahme eines Grundstücks in den Wohnbauflächenatlas wird kein Rechtsschutz eröffnet.
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