Infektionsschutz & Hygieneaufsicht
Einleitung und häufige Fragen
Im Rahmen des Infektionsschutzes beraten und überwachen wir auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) medizinische und nichtmedizinische Einrichtungen, um die allgemeinen infektionshygienischen Anforderungen sicherzustellen.
- Medizinische Einrichtungen wie Krankenhäuser und Arztpraxen auf Grundlage von § 23 Absatz 6 IfSG
- Einrichtungen der Pflege und Eingliederungshilfe auf Grundlage von § 35 Absatz 1 IfSG
- Gemeinschaftseinrichtungen wie Kitas und Schulen auf Grundlage von § 36 Absatz 1 IfSG
- Gemeinschaftsunterkünfte wie Obdachlosen-, und Asylbewerberunterkünfte auf Grundlage von § 36 Absatz 1 IfSG
- nicht-medizinische Einrichtungen, die bestimmte Anforderungen an die Hygiene erfüllen müssen, wie Tattoostudios; Fußpflege/ Podologie oder Friseure auf Grundlage von § 36 Absatz 2 IfSG
Ziel der infektionshygienischen Überwachung in Einrichtungen gemäß §§ 23, 35 und 36 IfSG ist es, die Rahmenbedingungen für die Einhaltung von Maßnahmen der Infektionsprävention zu überprüfen, Infektionsgefahren zu erkennen, Infektionsrisiken zu minimieren sowie die Weiterverbreitung von Infektionserregern zu verhindern. Die Überwachung soll zur Optimierung des Hygienemanagements beitragen.
Maßstab der Überwachung ist der Stand der medizinischen Wissenschaft auf dem Gebiet der Infektionsprävention, siehe auch Grundlagen der infektionshygienischen Überwachung. Darüber hinaus gehen wir Hinweisen auf mangelnde hygienische Bedingungen nach.
Der Hygieneplan enthält unmissverständliche Arbeits- und Hygieneanweisungen für alle Bereiche, in denen Maßnahmen der Infektionsprävention zu beachten sind.
Musterhygienepläne sind einrichtungsspezifisch anzupassen und regelmäßig dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft anzugleichen. Aktualisierungen müssen von allen betreffenden Personen sicher wahrgenommen und umgesetzt werden.
Alle Mitarbeiter*innen und betreffendes externes Personal sind regelmäßig schriftlich im Rahmen einer Schulung bzw. Unterweisung zur Einhaltung des Hygieneplanes zu verpflichten.
Ein Merkblatt zur Erstellung eines Hygieneplanes finden Sie hier.
Nein, die Aufgabe der amtlichen Lebensmittelüberwachung nach dem Lebensmittel-Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch wird von der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelsicherheit des Ordnungsamtes wahrgenommen.
Die Kieler Arbeitsgemeinschaft „Multiresistente Erreger“ besteht seit 2009 und ist ein lokales Aktionsbündnis zwischen dem öffentlichen Gesundheitsdienst, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdiensten und niedergelassenen Ärzt*innen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Aktivitäten akuter respiratorischer Erkrankungen steigen regelmäßig im Herbst und Winter an, weil die Bedingungen für die Erregerübertragung in der kalten Jahreszeit günstig sind.
Weitere Informationen zum Umgang mit den akuten Atemwegserkrankungen finden Sie hier.
Empfehlung zur Prävention von Atemwegsinfektionen in der Pflege
Ansprechpartner*innen
- Nathalie-Sophie Weinert
0431 901-2155
hygieneaufsicht@kiel.de
Ärztliche Beratung:
- Dr med. Anne Marcic
0431 901-2140 - Stefanie Barth
0431 901-4248
Stephen Freytag
0431 901-2145
hygieneaufsicht@kiel.de
Ärztliche Beratung:
- Dr. med. Anne Marcic
0431 901-2140 - Stefanie Barth
0431 901-4248
- Stephen Freytag
0431 901-2145
hygieneaufsicht@kiel.de
Ärztliche Beratung:
0431 901-2140
0431 901-4248
- Kathrin Herz
0431 901-2107 - Marcus Herz
0431 901-2187 - ifsg-kita-schule@kiel.de
Ärztliche Beratung:
- Petra Kitzmann-Voss
0431 901-2144
- Yvonne Köhn
0431-901-4441 - Malte Valentin
0431-901-2136 - ifsg-pflege@kiel.de
Ärztliche Beratung:
- Petra Kitzmann-Voss
0431-901-2144
- Yvonne Köhn
0431-901-4441 - Malte Valentin
0431-901-2136 - ifsg-pflege@kiel.de
Ärztliche Beratung:
- Petra Kitzmann-Voss
0431-901-2144
(Gesetzliche) Grundlagen der infektionshygienischen Überwachung
- Infektionsschutzgesetz
- Erlass zur infektionshygienischen Überwachung des Landes Schleswig-Holstein
- Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
- Landesverordnung über die Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (MedIpVO)
- Informationen für medizinische Einrichtungen über die Infektionsprävention
- Informationen für nicht-medizinische Einrichtungen
- Leitfaden Hygiene in der Arztpraxis
- Leitfaden zu Organisation und Hygienemanagement in der Arztpraxis
- Landesverordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten (HygieneVO)
- Selbstbesimmungsstärkungsgesetz (SbStG)
- Empfehlung zur Beprobung von Wasser in medizinischen Einrichtungen, Altenheimen und Pflegeeinrichtungen
- Merkblatt für an Waschplätze angrenzende Arbeitsflächen
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Infektionsschutz
Sachbereich Hygieneaufsicht
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Infektionsschutz
Sachbereich Überwachung und Beratung von Gemeinschaftseinrichtungen
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel