Rechnungsprüfung

Gemäß § 95n Gemeindeordnung (GO) hat das Rechnungsprüfungsamt (RPA) den Jahresabschluss sowie die Eröffnungsbilanz mit allen Unterlagen zu prüfen. Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen eingeschränkt werden, auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen kann verzichtet werden.

Die weiteren Aufgaben des RPA ergeben sich aus den Vorschriften des § 116 GO. Neben der Prüfung des rechtmäßigen, zweckmäßigen und wirtschaftlichen Handelns der Verwaltung gehören hierzu insbesondere die Prüfung der Kassen und Belege und das Erstellen von Gutachten im Rahmen von Planungen und Maßnahmen, soweit die Ratsversammlung, der Oberbürgermeister oder der Hauptausschuss dies verlangen.

Dem für das RPA zuständigen Finanzausschuss wird seit 2003 regelmäßig am Jahresbeginn ein Prüfplan vorgelegt, dessen wesentliche Ergebnisse in den auf das Prüfjahr folgenden Schlussbericht aufgenommen werden.

Nach § 95n Absatz 4 GO hat die Gemeinde innerhalb von sechs Monaten nach Vorlage des Schlussberichts des Rechnungsprüfungsamtes nach Absatz 3 das Vorliegen des Schlussberichts, des Jahresabschlusses und Lageberichts sowie des Beschlusses der Gemeindevertretung nach Absatz 3 örtlich bekannt zu machen und sie danach öffentlich auszulegen, soweit nicht schutzwürdige Interessen Einzelner entgegenstehen.

Was geschieht mit den Feststellungen & Beanstandungen?

Der Adressat der Beanstandungen ist die Verwaltungsleitung, also der Oberbürgermeister und die Leitungen der Dezernate. Er ist verpflichtet, zu den Beanstandungen (durch Textziffern gekennzeichnet) Stellung zu nehmen.

Die Stellungnahmen werden vom RPA geprüft und dann entweder als zufriedenstellend beantwortet abgehakt, oder bleiben für die Beratungen im Finanzausschuss und der Ratsversammlung bestehen. Unerledigte Beanstandungen werden manchmal über mehrere Schlussberichte wiederholt und gehen damit nicht unter.


Berichte

Schlussberichte über die Prüfung der Jahresrechnung

Bericht Jahresabschlussprüfung 2019


Die Gliederung des Schlussberichtes 2004 entspricht der des Vorjahres, da sowohl von der Verwaltungsführung als auch vom Finanzausschuss oder aus der Ratsversammlung bei der intensiven Beratung des Berichtes 2003 kein Änderungsbedarf erkennbar war.

Fortgeführt wurde das im letzten Jahr neu aufgenommene Kapitel 6 "Haushaltskonsolidierung/Aufgabenkritik“. Dies wurde um den Baustein "Eckwertebeschluss“ erweitert. 

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Rechnungsprüfungsamt
Sophienblatt 12
24103 Kiel

Öffnungszeiten

 
Kerstin Rogowski 

0431 901-1003