Denkmalschutz

Sitzen Sie gerne im Schrevenpark? Oder laufen an den alten Speichern entlang über die Kiellinie bis zum Flandernbunker?

Kiel hat eine vielfältige Denkmallandschaft zu bieten, die uns über Handwerk, Architektur und Stadtgeschichte erzählen kann. Denkmalschutz und Denkmalpflege sichern dieses kulturelle Erbe und tragen es in die Zukunft. Erfahren Sie hier mehr über den Denkmalbestand, die Antragstellung und Finanzierungshilfen.

Ansicht des Haßspeichers
Haßspeicher

Denkmalkarte

Im Online-Stadtplan der Landeshauptstadt Kiel erhalten Sie eine Übersicht über die Kieler Kulturdenkmale. Sie können durch Adresseingabe nach einem Gebäude suchen oder die Karte einfach verschieben. Durch Anklicken auf farbige Flächen erhalten Sie weitere Angaben.

Informationen zu allen geschützten Objekten in Schleswig-Holstein erhalten Sie über die Denkmaldatenbank und die Denkmalkarte des Landesamtes für Denkmalpflege Schleswig-Holstein.


Informationen dazu, welche Maßnahmen genehmigungspflichtig sind und welche Antragsunterlagen erforderlich sind, erhalten Sie hier ebenso wie ein Formular zum Ausdrucken.

Ist Ihr Gebäude als Kulturdenkmal von besonderer Bedeutung erkannt worden, bedarf jede Instandsetzung und bauliche Veränderung einer denkmalrechtlichen Genehmigung. Dies gilt zum Beispiel für Fenstererneuerungen, Fassadenanstriche oder Dacheindeckungen, aber auch für Veränderungen im Inneren des Gebäudes.

Die Umgebung eines Kulturdenkmals kann ebenfalls auf seine Wirkung Einfluss nehmen. Daher ist auch hier gegebenenfalls eine denkmalrechtliche Genehmigung erforderlich.

Das Denkmalschutzgesetz Schleswig-Holstein (DSchG) regelt, welche Maßnahmen an Kulturdenkmalen genehmigungspflichtig sind. Nach § 12 DSchG bedürfen der Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörden

  1. die Instandsetzung, die Veränderung und die Vernichtung eines Kulturdenkmals,
  2. die Überführung eines Kulturdenkmals von heimatgeschichtlicher oder die Kulturlandschaft prägender Bedeutung an einen anderen Ort,
  3. die Veränderung der Umgebung eines unbeweglichen Kulturdenkmals, wenn sie geeignet ist, seinen Eindruck wesentlich zu beeinträchtigen.

Für einen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung sind folgende Unterlagen in schriftlicher Form erforderlich:

  • Schriftlicher Antrag, formloses Anschreiben oder als Formular zum Ausdrucken
  • Lageplan des Bestandes und der Planung M 1:500
  • Bestandsbeschreibung (Konstruktion, Material, Ausstattung) und historische Fotos und Pläne
  • Bau- und Maßnahmenbeschreibung (Konstruktion, Material, Ausstattung), Begründung der Maßnahme, siehe auch Formular
  • Aktuelle, aussagekräftige, zugeordnete Fotos des Denkmals
  • Bestandspläne M 1:100
  • Umbaupläne M 1:100 oder M 1:50, Darstellung nach Bauvorlagenverordnung
  • Detailzeichnungen der Bauteile, z.B. von Fenstern und Türen, siehe auch Formular
  • Gegebenenfalls Vollmacht der Eigentümer*innen

Im Einzelfall können je nach Umfang der Baumaßnahme und Eingriff in das Kulturdenkmal weitere Unterlagen zur Prüfung erforderlich sein, zum Beispiel Brandschutzkonzept, Statik, Fotos, Visualisierungen, Darstellung von Kosten oder restauratorische Befunduntersuchungen, Schadensdokumentation, Gutachten. Die untere Denkmalschutzbehörde prüft nach Eingang Ihres Antrages, ob weitere Unterlagen erforderlich sind, und fordert diese dann nach.

Nach Eingang der vollständigen Unterlagen wird Ihnen nach längstens drei Monaten die Entscheidung über Ihren Antrag mitgeteilt. Mit der Maßnahme darf, sobald Ihnen die denkmalrechtliche Genehmigung vorliegt, begonnen werden vorbehaltlich weiterer erforderlicher Genehmigungen zum Beispiel Baugenehmigung, Genehmigung einer Grundstückszufahrt, Entwässerungsgenehmigung.

Die Bearbeitung des denkmalrechtlichen Antrages ist gebührenfrei.

Bei dem Erfordernis eines Bauantrages wird die untere Denkmalschutzbehörde automatisch beteiligt.

Für Denkmaleigentümer*innen kann der Steuervorteil ein wichtiger Bestandteil zur Finanzierung einer Baumaßnahme sein. Der Gesetzgeber bietet über den Steuervorteil für Denkmaleigentümer*innen einen Ausgleich zur erhöhten Belastung und regt dadurch gleichzeitig Bautätigkeiten insbesondere für die regionale Bauwirtschaft an.

Für steuerpflichtige Denkmaleigentümer*innen besteht die Möglichkeit nach §§ 7i, 10 f und 11b Einkommensteuergesetz Investitionen am Baudenkmal für einen Zeitraum von bis zu 12 Jahren steuerlich abzusetzen, wenn die geplanten Maßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind. Alle Maßnahmen müssen vor Beginn der Arbeiten mit dem zuständigen Landesamt für Denkmalpflege abgestimmt werden. Auf der Internetseite des Landesamtes finden Sie Ihre Kontaktperson und weitere Informationen zur Denkmalförderung und Steuer.

Das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz hat die Schriftenreihen „Denkmäler im Privateigentum – Hilfe durch Steuererleichterungen“ und „Investition Denkmal“ herausgegeben. Sie geben eine gute Hilfestellung und sind unentgeltlich auf Anfrage dort erhältlich.

Einen kurzen Überblick zur Geschichte der Stadt und zu Kiels Kulturdenkmalen erhalten Sie hier.

Die Lage der Kieler Altstadt auf einer Halbinsel an der Förde und das Straßen-Doppelkreuz am Alten Markt sind heute noch erfahrbare Spuren der ersten Ansiedlung „tom Kyle“ vor fast 800 Jahren. Durch den Zugang zur gut schiffbaren Förde setzte Ende des 20. Jahrhunderts eine enorme gesellschaftliche und städtebauliche Entwicklung ein: Kiel wurde 1866 zum preußischen Flottenstützpunkt und fünf Jahre später zum Reichskriegshafen ernannt. Innerhalb weniger Jahrzehnte wurde aus der Markt-, Seehandel- und Handwerkersiedlung eine Großstadt - geprägt durch ihre militärischen Bauten, den Ausbau des Kanals, den Werften, der Rüstungsindustrie und dem Wohnungsbau der Stadterweiterungen. Durch die starken Zerstörungen des zweiten Weltkrieges, den Wiederaufbau, die städtebauliche und gesellschaftliche Neuordnung, veränderte sich Kiel nach dem Krieg weitgehend. Neue charakteristische Akzente auch in der Innenstadt verwandelten die einstige Marinestadt in eine moderne Landeshauptstadt.

Öffentliche Bauten, großbürgerlicher Wohnungsbau, Kasernen, Lazarette, Werften und Arbeitersiedlungen, Kirchen, Parkanlagen und Friedhöfe, Bunker des zweiten Weltkrieges, Hochhäuser der Nachkriegsmoderne und die Schulen Rudolf Schroeders, der Ausbau der Christian-Albrechts-Universität, das Olympiazentrum in Schilksee - viele Gebäude, Ensembles und Grünanlagen bezeugen die Geschichte der Landeshauptstadt Kiel. Sind sie bedeutend, werden sie durch den Denkmalschutz für die nachfolgenden Generationen gesichert. Im ersten Paragraph des schleswig-holsteinischen Denkmalschutzgesetzes heißt es:

„Kulturdenkmale sind Sachen, Gruppen von Sachen oder Teile von Sachen vergangener Zeit, deren Erforschung oder Erhaltung wegen ihres besonderen geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen, technischen, städtebaulichen oder die Kulturlandschaft prägenden Wertes im öffentlichen Interesse liegen.“ 

Das Schleswig-Holsteinische Denkmalschutzgesetz unterscheidet grundsätzlich zwischen beweglichen und unbeweglichen Kulturdenkmalen. Bewegliche Kulturdenkmale sind zum Beispiel Schiffe oder Sammlungen; unbewegliche Kulturdenkmale werden im Denkmalschutzgesetz in Baudenkmale, Gründenkmale und archäologische Denkmale unterschieden. Baudenkmale können zudem Teil einer Sachgesamtheit oder Teil einer Mehrheit von baulichen Anlagen sein.

Im Kieler Stadtgebiet werden ca. 1900 Kulturdenkmale von den Mitarbeiterinnen der unteren Denkmalschutzbehörde betreut. Eigentümer*innen , Investor*innen und am Bau Beteiligte erhalten fachliche und kostenfreie Beratungen.


Baustelle im Denkmal

Jugendtreff Friedrichsort
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Das ehemalige Pulvermagazin in Friedrichsort wird zum Jugendtreff!

Die Bauarbeiten in dem denkmalgeschützten, städtischen Gebäude haben im Sommer 2024 begonnen und wir begleiten die Arbeiten und den Fortschritt auf der Baustelle für Sie photographisch.

Das Gebäude ist nun leergeräumt. Aufgrund des vorgefundenen Schwammbefalls mussten alle Holzbauteile entfernt werden. Nach einer Schwammsanierung des Mauerwerks werden die Dach- und Deckenkonstruktionen wiederhergestellt werden. Die Fertigstellung ist im Herbst 2026 angestrebt.

Das ehemalige Pulvermagazin entstand im Zusammenhang mit der Festung Friedrichsort und der sich dort entwickelnden Marinegarnison, dem Aufbau des Artilleriedepots und der Torpedowerke von 1866-1945. Ausgangspunkt dieser Entwicklung ist die damals strategisch bedeutsame Festung Friedrichsort, deren erste Anlage 1632 errichtet wurde.


Tag des offenen Denkmals

Logo Tag des offenen Denkmals

Zu Deutschlands größtem Kulturevent öffnen sich an jedem 2. Sonntag im September Denkmaltüren für Sie.

Wert-voll: unbezahlbar oder unersetzlich? - das ist das Motto zum Tag des offenen Denkmals 2025.

Viele Denkmal-Eigentümer*innen und Engagierte in Europa stellen für den 14. September 2025 ein Programm für ihr Denkmal auf die Beine.

Seit 1993 koordiniert die Deutsche Stiftung Denkmalschutz bundesweit den Tag des offenen Denkmals in Deutschland. Einmal jährlich am zweiten Sonntag im September öffnen sich Türen zu den unterschiedlichsten Kulturdenkmalen für Interessierte und geben so die Möglichkeit Spannendes und noch nicht Gesehenes zu erfahren.


Mehr info

Informationen zum Denkmalrecht, Steuervergünstigungen und Aufgaben der Denkmalschutzbehörden finden Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Denkmalpflege

Kontakt

Die zuständigen Denkmalpfleger*innen sind telefonisch und über E-Mail zu erreichen:

0431 901-2635 Kiel Nord West
0431 901-2626 Kiel Mitte
0431 901-5622 Kiel Süd Ost 

 

Eine Terminvereinbarung ist für alle Dienstleistungen erforderlich.