Kieler Strände
Die Kieler Förde verfügt mit dem Schilkseer Strand, dem Falckensteiner Strand, dem Strand Hasselfelde und dem Skagerrakufer über vier Strände, die sich auf unterschiedliche Weise erleben lassen.
Die Strände in Kiel-Friedrichsort & Schilksee
Die Strände in Kiel-Friedrichsort (Falckensteiner Strand) und Kiel-Schilksee und ihre Umgebung sind ein beliebtes Naherholungsgebiet am Stadtrand. Der besondere Reiz beruht auf der weitgehend erhaltenen natürlichen Umgebung und dem Ausblick auf die Kieler Förde.
Die Schönheit dieser Strände konnte durch behutsame Entwicklung der Naherholungsangebote und durch Schutzmaßnahmen bewahrt werden.
Vor allem der Falckensteiner Strand und der Schilkseer Strand sind sehr wichtige Lebensräume für Flora und Fauna am Wasser, aber auch ein viel genutzter und wunderschöner Erholungsraum für die Kieler Bevölkerung.
Freizeitnutzung und Naturschutz sollen möglichst nachhaltig miteinander im Einklang stehen. Am Falckensteiner Strand wurde hierzu ein Informationsschild aufgestellt.
Landschaftsschutzgebiet
Vom Leuchtturm Friedrichsort bis Schilksee-Süd gehören der Strand und seine Umgebung zum Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Heischer Tal und Schilkseer Steilküste“. Hier finden Sie nähere Informationen im Faltblatt.
Dieses Landschaftsschutzgebiet ist aufgrund seines weitgehend erhaltenen Naturhaushaltes sowie seines Landschaftsbildes zu pflegen und erhalten.
Den Schutz sowie den Umgang mit dem Gebiet regelt die Stadtverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Zwischen Heischer Tal und Schilkseer Steilküste“.
Weitere Informationen bekommen Sie im virtuellen Rundgang.
Grundsätzlich steht der Strand jedem zur Naherholung zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Kiel nutzt den Strand im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis für den Badebetrieb. Veranstaltungen bedürfen daher neben einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde auch der Zustimmung der Kieler Bäder GmbH.
Die Kontaktadressen finden Sie hier.
Weitere Informationen zu den Kieler Stränden bietet der kiel.de-Umweltwegweiser.
Was geht & was geht nicht?
Es gibt immer wieder Anfragen zu Themen wie freilaufende Hunde, Strandpartys und Grillen am Strand. Was darf man und was nicht? Um den unterschiedlichen Bedürfnissen gerecht zu werden, hat das Umweltschutzamt Regeln für die Strandnutzung für Sie zusammengestellt.
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Ansprechpartner zu behördlichen und naturschutzrechtlichen Regeln für Veranstaltungen und deren Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde.
Ansprechpartner zu behördlichen und naturschutzrechtlichen Regeln für Veranstaltungen und deren Genehmigung ist die Untere Naturschutzbehörde.
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Das Grillen am Strand ist nur auf dem öffentlichen Grillplatz gestattet. Das Grillen im Strandbereich ist verboten.
Warum? Grillen und andere Feuerstellen auf dem Strand führen zu massiven Problemen:
- Verschmutzungen des Strandes (Landschaftsschutz, Biotopschutz, Erhalt der Sauberkeit für die Naherholung)
- Verletzungen von Menschen durch Glutreste im Sand und durch Funkenflug
- Brandgefahr für die umgebende Vegetation und insbesondere Waldbereiche durch Funkenflug
- Hoher Reinigungsaufwand bei der Strandpflege
- Belästigung durch Rauch
Das Grillen am Strand ist nur auf dem öffentlichen Grillplatz gestattet. Das Grillen im Strandbereich ist verboten.
Warum? Grillen und andere Feuerstellen auf dem Strand führen zu massiven Problemen:
- Verschmutzungen des Strandes (Landschaftsschutz, Biotopschutz, Erhalt der Sauberkeit für die Naherholung)
- Verletzungen von Menschen durch Glutreste im Sand und durch Funkenflug
- Brandgefahr für die umgebende Vegetation und insbesondere Waldbereiche durch Funkenflug
- Hoher Reinigungsaufwand bei der Strandpflege
- Belästigung durch Rauch
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Musik oder „Freizeitlärm“ aus anderen Schallquellen (zum Beispiel Motoren, Lautsprecher, Musikinstrumente) ist zu jeder Tageszeit verboten, damit jeder in Ruhe die Natur und den Strand genießen kann.
In der Zeit von 22 - 6 Uhr ist Nachtruhe.
Musik oder „Freizeitlärm“ aus anderen Schallquellen (zum Beispiel Motoren, Lautsprecher, Musikinstrumente) ist zu jeder Tageszeit verboten, damit jeder in Ruhe die Natur und den Strand genießen kann.
In der Zeit von 22 - 6 Uhr ist Nachtruhe.
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Das Mitführen von Pferden und Hunden ist auf den Kieler Stränden vom 01. April bis zum 31. Oktober (an den Badestränden Falckenstein und Schilksee bis zum 30. September) verboten. Einzige Ausnahme ist der vor Ort ausgewiesene Hundestrand.
Das Mitführen von Pferden und Hunden ist auf den Kieler Stränden vom 01. April bis zum 31. Oktober (an den Badestränden Falckenstein und Schilksee bis zum 30. September) verboten. Einzige Ausnahme ist der vor Ort ausgewiesene Hundestrand.
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Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen/Parkflächen abgestellt werden.
Der Strand darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Und es darf nicht auf dem Strand gewendet werden.
Fahrzeuge dürfen nur auf den hierfür ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen/Parkflächen abgestellt werden.
Der Strand darf nicht mit Fahrzeugen befahren werden. Und es darf nicht auf dem Strand gewendet werden.
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Die Vegetation auf dem Strand und in seiner Umgebung sowie wild lebende Tiere und ihre Lebensstätten sind geschützt. Bitte vermeiden Sie Störungen.
Zum Schutz der streng geschützten Uferschwalben an der Steilküste in Schilksee ist das Steigenlassen von Lenkdrachen oder Ballons und das Paragliding verboten.
Die Vegetation auf dem Strand und in seiner Umgebung sowie wild lebende Tiere und ihre Lebensstätten sind geschützt. Bitte vermeiden Sie Störungen.
Zum Schutz der streng geschützten Uferschwalben an der Steilküste in Schilksee ist das Steigenlassen von Lenkdrachen oder Ballons und das Paragliding verboten.
Kontakt
Für Fragen und Genehmigungen stehen Ihnen die Ansprechpartner*innenin städtischen Ämtern und anderen Behörden gern zur Verfügung. Wenden Sie sich bitte an die
Landeshauptstadt Kiel
Umweltschutzamt - Untere Naturschutzbehörde
Holstenstraße 104
24103 Kiel
Jörg Carstens
Weitere Ansprechpartner*innen sind:
Kieler Schwimm- und Sportstättenbetriebe
(Badebetrieb sowie Regelungen für Veranstaltungen und deren Genehmigung, sofern sie nicht behördlicher oder naturschutzrechtlicher Genehmigungspflicht unterliegen)
Strandwache
(Badeaufsicht vor Ort)
Polizeistation Friedrichsort
1. Polizeirevier
Grünflächenamt
(Unterhaltung von Grünflächen & Wegen)
Tiefbauamt
(Unterhaltung von Straßen, Parkraumbewirtschaftung)
Immobilienwirtschaft
(Verwaltung bebauter Grundstücke)
Bürger- und Ordnungsamt
(Allgemeine Ordnungsrechtsangelegenheiten)
Bürger- und Ordnungsamt
(Gaststättengewerbe, Alkoholausschank)
Amt für Gesundheit