Kieler Flohmärkte
Veranstaltet von der Landeshauptstadt Kiel
Schnäppchenjäger*innen aufgepasst! Zwischen April und Oktober veranstaltet die Landeshauptstadt Kiel mehrere Flohmärkte in der Innenstadt und rund um die Hörn. Darunter gibt es zwei Spezialmärkte für Kindersachen und Spielzeug. Es darf nach Herzenslust gefeilscht werden.
Die Termine für 2024 folgen.
Die Flohmarktregeln
Für alle von der Landeshauptstadt Kiel veranstalteten Flohmärkte und Spezialmärkte gelten folgende Grundregeln:
- Es darf ab 4 Uhr aufgebaut werden. Solange es freie Plätze gibt, kann man auch später aufbauen. Für die Flohmärkte an der Hörn sowie die Spezialmärkte für Kindersachen und Spielzeug reicht meist ein Aufbau ab 6 Uhr.
- Die Veranstaltungsflächen dürfen Sie kurzzeitig bis maximal 8 Uhr ausschließlich zum Ausladen und mit maximaler Vorsicht befahren. Die Zufahrt kann jedoch jederzeit beschränkt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Bitte entfernen Sie Ihr Fahrzeug nach dem Ausladen schnellstmöglich. Das Abstellen von Autos oder LKWs hinter dem Stand ist nicht erlaubt.
- Kein Handel mit Neuwaren, Ausnahmen: Kunsthandwerk und Hobbyarbeiten
- Keine gewerblichen Händler*innen
- Nicht erlaubt sind: Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, Anscheinswaffen, pornographische und gewaltverherrlichende Werke und NS-Produkte.
- Müll und nicht verkaufte Gegenstände müssen wieder mitgenommen werden.
Die Standgebühr beträgt bei allen Märkten je angefangenen laufenden Meter 5 Euro. Bitte halten sie den Betrag in bar und möglichst passend bereit.
Öffnungszeit der Märkte: 8 bis 16 Uhr.
Ein Abbau vor Marktende ist nur zulässig, wenn dies gefahrlos möglich ist. Eine Zufahrt ist erst wieder erlaubt, wenn die Zufahrt durch die Aufsichtskräfte wieder freigegeben worden ist.
Eine vorherige Anmeldung für unsere Veranstaltungen ist nicht erforderlich.
Eine Platzreservierung durch das Bürger- und Ordnungsamt ist nicht möglich. Einen Vorverkauf gibt es nur für die Spezialmärkte.
Für die allgemeinen Flohmärkte in der Innenstadt gilt:
- Eigene Reservierungen durch Markierung ausschließlich mit weißer Tafelkreide werden geduldet, wenn sie mindestens einen Meter von Hauswänden entfernt sind. Andere Markierungen werden gegebenenfalls kostenpflichtig entfernt.
- Diese Markierungen dürfen erst am Tag vor dem Flohmarkt ab 22 Uhr aufgebracht werden. Sie verfallen am Flohmarkttag ab 5 Uhr.
- Eine solche Markierung dient nur einem konfliktarmen Aufbau. Einen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz hat man dadurch nicht.
Bei den Spezialmärkten und bei den Flohmärkten außerhalb der Innenstadt (zum Beispiel an der Hörn) sind keine eigenen Reservierungen erlaubt!
Im Vorverkauf für den Spezialmarkt für Kindersachen und Spielzeug können nur Plätze auf dem Holstenplatz und der Schevenbrücke (Europaplatz) vergeben werden.
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Vorverkauf für Spezialmärkte
Ab zwei Wochen vor dem Termin
Fabrikstraße 8-10
Zimmer 213
Montag, Dienstag, Donnerstag & Freitag 8.30 - 13 Uhr
Donnerstag zusätzlich 14 - 16 Uhr
Mittwoch nicht geöffnet
Bitte beachten Sie: Es ist nur EC-Kartenzahlung möglich.
Ihre Ansprechpartnerin
Landeshauptstadt Kiel
Ordnungsamt, Gewerbeabteilung
Weihnachtsmarkt / Flohmärkte
Simone Sievers
0431 901-2587
Sandra Bergandy
0431 901-4297