Schnäppchenjäger*innen aufgepasst! Zwischen April und Oktober veranstaltet die Landeshauptstadt Kiel Flohmärkte in der Innenstadt und rund um die Hörn. Darunter gibt es zwei Spezialmärkte für Kindersachen und Spielzeug. Es darf nach Herzenslust gefeilscht werden.

 

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Die Termine für 2025 folgen.

 


Die Regeln

  • Kein Handel mit Neuwaren, Ausnahmen: Kunsthandwerk und Hobbyarbeiten
  • Keine gewerblichen Händler*innen
  • Nicht erlaubt sind: Lebensmittel, lebende Tiere, Pflanzen, Waffen, Anscheinswaffen, pornographische und gewaltverherrlichende Werke und NS-Produkte.
  • Müll und nicht verkaufte Gegenstände müssen wieder mitgenommen werden.
  • Die Standgebühr beträgt bei allen Märkten je angefangenen laufenden Meter 5 Euro. Bitte halten sie den Betrag in bar und möglichst passend bereit.
  • Ein Abbau vor Marktende ist nur zulässig, wenn dies gefahrlos möglich ist. Eine Zufahrt ist erst wieder erlaubt, wenn die Zufahrt durch die Aufsichtskräfte wieder freigegeben worden ist.
  • Für unsere Märkte ist eine vorherige Anmeldung oder Reservierung nicht möglich.

  • Öffnungszeit der Märkte: 8 bis 16 Uhr
  • Veranstaltungsflächen dürfen kurzzeitig bis maximal 8 Uhr ausschließlich zum Ausladen und mit maximaler Vorsicht befahren. Die Zufahrt kann jedoch jederzeit beschränkt werden, wenn dies aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. 
  • Fahrzeuge sind nach dem Ausladen schnellstmöglich zu entfernen. Das Abstellen von Fahrzeugen oder LKW hinter dem Stand ist nicht erlaubt.

    • Es darf ab 4 Uhr aufgebaut werden. Solange es freie Plätze gibt, kann man auch später aufbauen. 
    • Eigene Reservierungen durch Markierung ausschließlich mit weißer Tafelkreide werden geduldet, wenn sie mindestens einen Meter von Hauswänden entfernt sind. Andere Markierungen werden gegebenenfalls kostenpflichtig entfernt.
  • Diese Markierungen dürfen erst am Tag vor dem Flohmarkt ab 22 Uhr aufgebracht werden. Sie verfallen am Flohmarkttag ab 5 Uhr.undefinedEine solche Markierung dient nur einem konfliktarmen Aufbau. Einen Anspruch auf einen bestimmten Standplatz hat man dadurch nicht.

  • Aufbaubeginn und Standvergabe ist ab 6 Uhr. Die Flohmarktaufsichten stehen an den Zufahrten und helfen Ihnen gerne weiter. 
  • Eigene Reservierungen sind nicht erlaubt!
 

Ihre Ansprechpartner*innen

Landeshauptstadt Kiel
Ordnungsamt, Gewerbeabteilung
Weihnachtsmarkt / Flohmärkte

Simone Sievers, 0431 901-2587

Sandra Bergandy, 0431 901-4297