Für Kiel und die WeltFörderfonds und Förderprogramme der Landeshauptstadt Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel stellt Gelder bereit, um Initiativen von Bürger*innen, Vereinen, Verbänden, Schulen, gemeinwohlorientierten Organisationen und Stadtteil-Initiativen zu unterstützen. Hier finden Sie eine Übersicht mit weiterführenden Links.
Projektförderung Nachhaltigkeit
Der Förderfonds richtet sich an Kieler Initiativen, Vereine, Institutionen und engagierte Kieler*innen, die durch eigene Projekte einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung Kiels im Sinne der 17 nachhaltigen Entwicklungsziele der Vereinten Nationen (SDGs) leisten.
- Betrag: 50.000 Euro pro Jahr (Einzelförderung bis 10.000 Euro)
- Bewerbungsschluss: Termine werden auf der Website veröffentlicht.
- Ansprechpersonen
Internationale Städtepartnerschaften stärken
Die internationale Arbeit der LH Kiel und insbesondere die Zusammenarbeit mit Kiels Partnerstädten leistet auf kommunaler Ebene einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung, zur Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der UN sowie zur Stärkung des Standortes.
Ziel der Förderung ist es, durch Projekte und persönliche Austausche diese wertvollen Städtepartnerschaften Kiels zu stärken.
- Betrag: Insgesamt werden 75.000 Euro Projektmittel pro Jahr bereit gestellt.
- Bewerbungsschluss: Termine werden auf der Website veröffentlicht.
- Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen
Kieler Nachhaltigkeitspreis
Die Landeshauptstadt vergibt den Kieler Nachhaltigkeitspreis für innovative Ideen, Konzepte und Projekte, welche die Faktoren „Soziales“, „Wirtschaftlichkeit“ und „Umwelt“ beispielgebend und erfolgreich zu zukunftsfähigen Lösungen miteinander verbinden und die Kiel für uns und die nächsten Generationen lebenswerter machen. Das Preisgericht lobt jedes Jahr ein neues Thema für den Nachhaltigkeitspreis aus – das aktuelle Thema wird auf der Website veröffentlicht.
Ziel ist es, die aktive Beteiligung der Öffentlichkeit an der Zukunftssicherung Kiels zu fördern.
- Betrag: 5.000 Euro (kann auf mehrere Gewinner*innen aufgeteilt werden)
- Bewerbungsschluss: Termine werden auf der Website veröffentlicht
- Ansprechpartner*innen
Gemeinsam Kiel gestalten
Der Fonds untersützt Kieler*innen, die sich für eine nachhaltige Aufwertung ihres Stadtteils engagieren, eine Stärkung der nachbarschaftlichen Zusammenarbeit beabsichtigen und sich für ein sicheres Zusammenleben einsetzen.
Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die Antragsberechtigten wenden.
- Betrag: Bisher insgesamt 300.000 Euro jährlich, im Jahr 2025 und 2026 standen je 250.000 Euro zur Verfügung. Die maximale Fördersumme für ein Projekt beträgt 25.000 Euro.
- Bewerbungsschluss: Eine Antragstellung für die Förderrunde 2026 ist aktuell nicht möglich. Da der Fonds künftig zweijährig stattfindet, wird die Förderrunde 2027 ausgesetzt.
- Ansprechpersonen
Kulturförderung
Künstler*innen, KulturAkteur*innen und kulturelle Initiativen mit einem Schaffens- und Wirkungsmittelpunkt in Kiel können Anträge auf Förderung in allen kulturellen Sparten stellen und erhalten nach Prüfung finanzielle, sachliche und/oder ideelle Hilfe. Maßgeblich sind die Leitlinien für die kommunale Kulturförderung der Landeshauptstadt Kiel (Stand 1/2018). Vor Antragstellung wird eine Beratung durch das Kulturbüro empfohlen.
Es gibt folgende Fördermöglichkeiten:
- Kulturfonds
- Kulturelle Institutionelle Förderung
- Betrag: Der jeweilige Betrag ist abhängig von der Art der Förderung.
- Bewerbungsschluss: Den jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter dem folgenden LInk.
- Weitere Informationen und Ansprechpartner*innen
Förderung von Kreativzentren
Zur Verbesserung der finanziellen Rahmenbedingungen für die Kreativwirtschaft bietet die Landeshauptstadt Kiel sowohl etablierten als auch in der Entstehung befindlichen Kreativzentren seit 2020 die Möglichkeit, eine institutionelle Förderung über einen Förderzeitraum von bis zu drei Jahren zu erhalten.
Die damit verbundene Planungssicherheit bildet eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung und Professionalisierung der Kieler Kreativwirtschaft.
- Betrag: 500.000 Euro stehen insgesamt für die Förderphase von 3 Jahren zur Verfügung.
- Bewerbungsschluss: Anträge für die Förderperiode 2026 bis 2028 konnten bis zum 30. Juni 2025 eingereicht werden.
- Weitere Informationen
Klimaschutzfonds
Der Kieler Klimaschutzfonds fördert Maßnahmen und Projekte, die in besonderem Maße dazu beitragen, dass Kiel so schnell wie möglich klimaneutral wird.
Gefördert werden können insbesondere Maßnahmen zur Nutzung regenerativer Energien, zur Einführung innovativer Technologien zur rationellen Energienutzung und zur Einsparung von Energie.
- Betrag: ca. 30.000 Euro pro Jahr
- Bewerbungsschluss: Antrag zurzeit möglich
- Ansprechpersonen: klimaschutzfonds@kiel.de
Zusammenhalt stärken - Teilhabe sichern
Das Programm unterstützt zum einen kurzfristige, kleinere Projekte und Aktivitäten von Initiaitven in der Flüchtlingsarbeit. Zum anderen können Projektideen von Vereinen, Gruppen und Initiativen gefödert werden, die nachhaltig wirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.
Es geht um die Förderung einer gleichberechtigten Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am Zugang zu Lebensbereichen wie Bildung, Politik, Kultur und Sport.
- Betrag: Einzelne Projekte bis 10.000 Euro, Förderung von Ehrenamt in der Flüchtlingsarbeit bis zu 500 Euro.
- Bewerbungsschluss: 31. März eines jeden Jahres für größere Projekte. Anträge zur Unterstützung von Ehrenamtsarbeit können das ganze Jahr hindurch beim Referat für Migration gestellt werden.
- Ansprechpartner*innen
Mettenhof-Fonds
Der Mettenhoffonds unterstützt einerseits fortlaufende Projekte wie zum Beispiel das Stadtteilfest und der Aktionstag Sauberes Mettenhof.
Andererseits ermöglicht der Fonds auf sehr niedrigschwellige Art und Weise neue Kleinstprojekte im Stadtteil.
Der Mettenhoffonds ist ein Kooperationsprojekt, an dem neben dem Stadtteilbüro Mettenof auch der Christliche Verein zur Förderung sozialer Initiativen in Kiel e.V., der Mettenhofer Arbeitskreis für Kriminalitätsentwicklung (MAfK) und das Sozialzentrum Mettenhof beteiligt sind.
- Betrag: Insgesamt 5.000 Euro pro Jahr (maximal 1.000 Euro pro Projekt).
- Bewerbungsschluss: 15. November eines jeden Jahres.
- Ansprechpartner*innen
Verfügungsfonds Gaarden
Der Fonds soll die Beteiligung und das Engagement der Bevölkerung in Gaarden unterstützen und damit zur Aufwertung des Stadtteils beitragen.
- Betrag: 30.000 Euro (einzelne Projekte bis 5.000 Euro).
- Bewerbungsschluss: Bewerbung schriftlich und zu den festgelegten Terminen möglich.
- Ansprechpartner*innen
Verfügungsfonds Neumühlen-Dietrichsdorf
Der Fonds soll die Beteiligung und das Engagement der Bevölkerung in Neumühlen-Dietrichsdorf unterstützen und damit zur Aufwertung des Stadtteils beitragen.
- Betrag: 30.000 Euro pro Jahr (Einzelne Projekte bis 5.000 Euro)
- Bewerbungsschluss: Bewerbung schriftlich und zu den festgelegten Terminen.
- Ansprechpartner*innen
Förderbudgets für Senior*innen
Die Landeshauptstadt Kiel fördert mit zwei Förderbudgets bürgerschaftliche Projekte, die ihren Schwerpunkt in der Mehrgenerationenarbeit haben beziehungsweis sich die Teilhabe von Menschen mit Demenz zum Ziel gesetzt haben.
- Betrag: Insgesamt 40.000 Euro (bis zu 2.500 Euro für ein Projekt)
- Bewerbungsschluss: 15. März 2026
- Ansprechpartner*innen
Fördermittel für inklusive Projekte
Um das von der Ratsversammlung beschlossene Leitbild für Barrierefreiheit umzusetzen, stellt die Landeshauptstadt Kiel Gelder für inklusive Projekte zur Verfügung.
Die Fördermittel sind für nachhaltige Projekte vorgesehen, die in Kiel angesiedelt sind und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern.
- Betrag: Insgesamt 100.000 Euro pro Jahr, bis zu 10.000 Euro für ein Projekt
- Bewerbungsschluss: 15. März 2026
- Ansprechpartner*innen
Sportförderung
Die Landeshauptstadt Kiel unterstützt den Kieler Sport - vor allem die Vereine - nach den gegebenen Möglichkeiten ideell, materiell oder finanziell.
Fördermöglichkeiten bestehen für den Breitensport nach der Sportförderrichtlinie, dem Breitensport Förderfonds oder der Veranstaltungsförderung. Es werden u.a. Vorhaben, Maßnahmen und Anschaffungen sowie die Sanierung vereinseigener Anlagen unterstützt, die einen gemeinnützigen und öffentlichen Charakter haben.
- Sportförderrichtlinie
- Förderfonds Breitensport
- Veranstaltungsförderung
Betrag: Der jeweilige Betrag ist abhängig von der Art der Förderung.
Bewerbungsschluss: Fortlaufend
Kontakt
Stefanie Skuppin
Leiterin des Büros der Stadtpräsidentin
0431 901-3040
Stefanie.Skuppin@kiel.de
Frauke Wiprich
Leiterin des Sachbereichs Internationales und Nachhaltigkeit
0431 901-2500
Frauke.Wiprich@kiel.de