„Gemeinsam Kiel gestalten“ 2024

Mit dem Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ sollen von Bürger*innen durchgeführte Projekte und Maßnahmen in Stadtteilen gefördert werden, die eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung von nachbarschaftlicher Zusammen­arbeit und ein sicheres Zusammenleben zum Ziel haben.

Damit sollen Herausforderungen der steten Veränderungen unterstützt, die Lebensqualität in den Quartieren verbessert, die öffentliche Sicherheit auf diese Weise erhöht und das Zusammenleben der Kieler*innen verbessert werden. Die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort soll das Verantwortungs­bewusstsein für den eigenen Stadtteil stärken.

Anträge stellen für die Förderrunde 2024

Für die Förderrunde 2024 stehen insgesamt 300.000 Euro für Projekte und Maßnahmen in den Ortsbeiratsbezirken zur Verfügung.

Die Ausschreibung, die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht, enthält alle wichtige Informationen zur Antragstellung.
Für die Einreichung des vollständigen Antrages verwenden Sie die Antragsformulare (Teil A und Teil B). Sie stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.

Eine Antragsberatung durch das Kulturbüro vor Antragstellung wird dringend empfohlen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter "Beratungsservice des Kulturbüros".

Einsendeschluss für Anträge: Montag, 12. Februar 2024

 

Hinweise zur Antragstellung

  • Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die oben beschriebenen Antragsberechtigten wenden. Schulen und städtische Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. In begründeten Einzelfällen können auch Wohnungsgesellschaften und -unternehmen gemeinsam mit Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Stadtteilinitiativen Anträge stellen.
  • Die Projekte müssen räumlich klar einem Ortsbeiratsbezirk zugeordnet werden können.
  • Ein*e Antragsteller*in darf nur einen Antrag pro Förderrunde einreichen.
  • Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 Euro. Es können gern auch Projekte mit geringeren Kosten eingereicht werden. 
  • Die Projekte und Maßnahmen sollen eigenständig durch die Antragsteller*innen in eigener Verantwortung umgesetzt werden.
  • Die mehrfache Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen.
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein und mindestens 10 % Eigenanteil der Gesamtausgaben aufweisen.  Der Eigenanteil kann in Form von Eigenleistung erbracht werden. 
  • Die Durchführung des Projektes darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben, d.h. es dürfen keine Kosten für das Projekt vor Bewilligung veranlasst worden sein. 
  • Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung umgesetzt sein. 
  • Es werden Projekte von der Förderung ausgeschlossen, die einen parteipolitischen Hintergrund aufweisen oder einen gewerblichen/kommerziellen Charakter haben. 
  • Außerdem werden Projekte ausgeschlossen, die geeignet sein könnten, militärische, neonazistische, totalitäre, rassistische, sexistische, nationalistische und/oder Bevölkerungsteile diskriminierende Tendenzen zu bestärken bzw. entsprechende Inhalte zu verbreiten. 

Beratungsservice des Kulturbüros

Die Mitarbeiter*innen im Kulturbüro unterstützen die Antragsteller*innen und bieten einen Beratungsservice vor der eigentlichen Antragstellung an.  Um eine spätere Umsetzbarkeit und die Chancen auf eine Genehmigung zu fördern, sollte frühzeitig Kontakt mit dem Kulturbüro für eine Beratung aufgenommen werden. 

Für eine Terminvereinbarung melden Sie sich bitte unter:
Die Beratung beinhaltet unter anderem Hilfe bei der Ermittlung von zuständigen Ansprechpartner*innen in den Fachämtern im Rathaus, mit denen der Antrag konkretisiert werden kann. 

Zur Umsetzung von Projekten, Maßnahmen oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum und auf privaten Flächen sind in der Regel unterschiedlichste Genehmigungen von verschiedenen Stellen erforderlich. 

Welche Genehmigungen erforderlich sind, ist vor Antragseinreichung durch die Antragstellenden mit den zuständigen Stellen in den Ämtern abzuklären. Im Antrag ist darzustellen, welche Genehmigungen bei Bewilligung eingeholt werden müssen. 

Erst nach der Bewilligung müssen die Antragstellenden der ausgewählten Projekte formale Erlaubnisse und Genehmigungen bei den Fachämtern beantragen und einholen. 


Wer entscheidet über die Anträge?

Nach dem Eingang der Anträge stellen die Antragstellenden ihre Projekte in den jeweils zuständigen Ortsbeiräten persönlich vor. Die Ortsbeiräte beraten und entscheiden, welche Anträge der von der Ratsversammlung bestimmten neunköpfigen Jury vorgelegt werden.

Die Jury bewertet die Projekte nach Kriterien wie der technischen Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit, dem Grad der Bürgerbeteiligung, der Ausstrahlung in den Stadtteil und in andere Stadtteile, der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit oder der Stärkung der Nachbarschaft und der Zusammenarbeit im Stadtteil. Im Anschluss wird eine Auswahl dieser Anträge dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. 


Anträge einreichen

Wir benötigen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare (Teil A und B) mit Originalunterschrift postalisch oder digital.

Senden Sie die Unterlagen bis spätestens Montag, 12. Februar 2024 postalisch an:

Landeshauptstadt Kiel  
Amt für Kultur und Weiterbildung
Kulturbüro / Pia Behnke
Neues Rathaus, Zimmer E 239
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel 

oder digital an: .

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch im Kulturbüro an Pia Behnke, 0431 901-5229 oder an Carola Kemme,  0431 901-3408.

Zur Terminvereinbarung für eine Antragsberatung melden Sie sich bitte unter .


Diese Projekte wurden über den Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten" 2023 gefördert:

  • „Kunst in Projensdorf“ von der Siedlergemeinschaft Tannenberg im Verband Wohneigentum Siedlerbund SH e.V.
  • „Wir ‚gamen‘ gemeinsam“ von der Jugendkulturwerkstatt Kiel Suchsdorf e.V.
  • „Boule Spielplatz einrichten“ von der Spielgruppe für Boule Spiel
  • „Raumfahrt Kino Wik“ von der Raumfahrt IG
  • „Wir lassen das Wiker Stadtteilfest wieder aufleben!“ von der Evangelisch-luth. Apostel Kirchengemeinde
  • „Radeln ohne Alter Kiel: Radeln gegen Vereinsamung“ von dem Radeln ohne Alter Kiel e.V.
  • „Inklusives Kunstprojekt“ vom Kieler Fenster e.V.
  • „Förderung des Leihladens Kiel für 2023“ von der Initiative Leihladen Kiel
  • „Straßenfest Jungfernstieg“ von der Stadtteilinitiative Jungfernstieg
  • „Mehr Natur erleben und genießen für alle“ von dem Verein Kollhorst e.V.
  • „Der interkulturelle Kochtopf“ von dem Christlichen Verein zur Förderung sozialer Initiativen e.V.
  • „Plankenerneuerung der Kieler Hansekogge“ von dem Förderverein Historische Hansekogge Kiel e.V.
  • „Nachhaltiges Kulturprogramm auf der Kieler Woche 2023“ von dem MUDDI Markt e.V.
  • „Soli Solar für Kiel“ von People4Future Kiel
  • „martha.fest 2023“ von dem martha e.V.
  • „Wanderbaumallee“ von dem Klimaforum Kiel
  • „Straßenfest Wilhelminenstraße“ von der Wilde 13 e.V.
  • „Fit for Hammer“ von dem SV Hammer von 1945 e.V.
  • „digitalstation von Senior:innen für Senior:innen“ von der Pro Regio gGmbH
  • „Schaukästen für Moorsee und Schlüsbek“ von dem Bürgerverein Kiel Ortsteil Moorsee-Schlüsbek e.V.
  • „Boule Bahn für Meimersdorf“ von dem Kommunalverein Meimersdorf e.V.
  • „Mobiliar Vereinsheim SC Fortuna Wellsee“ von der SC Fortuna Wellsee e.V.
  • „Blickfang Showband“ von der Rönner Beliebung von 1733 e.V.
  • „Aus Grau wird Bunt“ von dem Kommunalverein Kiel-Elmschenhagen von 1959 e.V.
  • „Ausstellung: Der Nationalsozialismus in Elmschenhagen“ von dem Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus Elmschenhagen
  • „15-jähriges Jubiläum des Spielmannszugs Kiel“ von der TV Jahn von 1958 e.V.
  • „Kieler Ankerplätze Gaarden“ der Kieler Anker gGmbH
  • „Gemeinschaftsleben und Zusammenhalt stärken“ von der Siedlergemeinschaft Oppendorf
  • „Instandsetzung Gelände Kiebitzbek – Wanderweg“ von der Stadtteilinitiative zur Instandsetzung der Grünfläche des alten Spielplatzgeländes Kiebitzbek