„Gemeinsam Kiel gestalten“ 2025
Mit dem Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ sollen von Bürger*innen durchgeführte Projekte und Maßnahmen in Stadtteilen gefördert werden, die eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung von nachbarschaftlicher Zusammenarbeit und ein sicheres Zusammenleben zum Ziel haben.
Damit sollen Herausforderungen der steten Veränderungen unterstützt, die Lebensqualität in den Quartieren verbessert, die öffentliche Sicherheit auf diese Weise erhöht und das Zusammenleben der Kieler*innen verbessert werden. Die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort soll das Verantwortungsbewusstsein für den eigenen Stadtteil stärken.
Aktuelles
Für die Förderrunde 2025 stellt die Ratsversammlung insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung.
Die Ausschreibung, die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht, enthält alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Für die Einreichung des vollständigen Antrages verwenden Sie die Antragsformulare (Teil A und Teil B). Sie stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung.
Anträge können bis zum 19. Februar 2025 eingereicht werden.
Die Teilnahme an der digitalen Info-Veranstaltung am 9. Dezember 2024, 17 bis 18.30 Uhr, und die Inanspruchnahme zweier Beratungen durch das Kulturbüro, am 17. Dezember 2024 und 31. Januar 2025, wird dringend angeraten, um mit einem entscheidungsreifen Antrag in die Jurysitzung zu kommen.
Anmeldungen zu den drei Terminen sind unter gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de möglich.
Hinweise zur Antragstellung
- Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die oben beschriebenen Antragsberechtigten wenden. Schulen und städtische Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. In begründeten Einzelfällen können auch Wohnungsgesellschaften und -unternehmen gemeinsam mit Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Stadtteilinitiativen Anträge stellen.
- Die Projekte müssen räumlich klar einem Ortsbeiratsbezirk zugeordnet werden können.
- Ein*e Antragsteller*in darf nur einen Antrag pro Förderrunde einreichen.
- Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 Euro. Es können gern auch Projekte mit geringeren Kosten eingereicht werden.
- Die Projekte und Maßnahmen sollen eigenständig durch die Antragsteller*innen in eigener Verantwortung umgesetzt werden.
- Die mehrfache Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen.
- Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein und mindestens 10 % Eigenanteil an den Gesamtausgaben aufweisen. Der Eigenanteil kann in Form von Eigenleistung erbracht werden.
- Die Durchführung des Projektes darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben, d.h. es dürfen keine Kosten für das Projekt vor Bewilligung veranlasst worden sein.
- Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung umgesetzt sein.
- Es werden Projekte von der Förderung ausgeschlossen, die einen parteipolitischen Hintergrund aufweisen oder einen gewerblichen/kommerziellen Charakter haben.
- Außerdem werden Projekte ausgeschlossen, die geeignet sein könnten, militärische, neonazistische, totalitäre, rassistische, sexistische, nationalistische und/oder Bevölkerungsteile diskriminierende Tendenzen zu bestärken bzw. entsprechende Inhalte zu verbreiten.
Info-Veranstaltung, Beratungsangebot des Kulturbüros und Abklärung des Genehmigungsumfanges
Das Kulturbüro bietet allen potenziellen Antragsteller*innen bei einer digitalen Info-Veranstaltung am 9. Dezember 2024, 17-18.30 Uhr, die Möglichkeit, sich über den Förderfonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ zu informieren. Hier erhalten Interessierte allgemeine Informationen zur Antragstellung, Zum Beispiel darüber, welche Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung gegeben sein müssen und nach welchen Kriterien Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Auch die Ziele des Fonds werden erläutert und Interessierte können herausfinden, ob ihre Projektideen grundsätzlich dazu passen.
Im Anschluss bieten die Mitarbeiter*innen im Kulturbüro den Antragstellenden einen digitalen Beratungsservice vor der eigentlichen Antragstellung an. An zwei Terminen, am 17. Dezember 2024 und 31. Januar 2025, können sich potenzielle Antragsteller*innen zu ihrer Projektidee beraten lassen und bestehende Fragen klären. Außerdem beinhaltet die Beratung Unterstützung bei der Ermittlung von zuständigen Ansprechpersonen in den jeweiligen Ämtern im Rathaus, mit denen der Antrag konkretisiert werden kann. Für eine optimale Beratung sollten die vorausgefüllten Antragsformulare zum ersten Termin vorliegen und beide Termine in Anspruch genommen werden, so können die nach dem ersten Termin überarbeiteten und vervollständigten Antragsunterlagen erneut geprüft und letzte Fragen geklärt werden.
Um eine spätere Umsetzbarkeit und somit die Chance auf eine Genehmigung zu erhöhen, wird empfohlen, die Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Anmeldungen zur Info-Veranstaltung und zu den beiden Beratungsterminen sind unter gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de möglich. Die Zoom-Links für die drei Termine werden nach der Anmeldung per E-Mail zugeschickt.
Zur Umsetzung von Projekten, Maßnahmen oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum und auf privaten Flächen sind in der Regel unterschiedlichste Genehmigungen von verschiedenen Stellen erforderlich.
Welche Genehmigungen erforderlich sind, ist vor Antragseinreichung durch die Antragstellenden mit den zuständigen Stellen in den Ämtern abzuklären. Im Antrag ist darzustellen, welche Genehmigungen bei Bewilligung eingeholt werden müssen.
Erst nach der Bewilligung müssen die Antragstellenden der ausgewählten Projekte formale Erlaubnisse und Genehmigungen bei den Fachämtern beantragen und einholen.
Eckdaten zum Förderprogramm „Gemeinsam Kiel gestalten“
Antragsberechtigt sind Kieler Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte, die ein Projekt in einem Kieler Stadtteil realisieren möchten. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektideen an die beschriebenen Antragsberechtigten wenden. Schulen und städtische Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. In begründeten Einzelfällen können auch Wohnungsgesellschaften und -unternehmen gemeinsam mit Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen und/oder Stadtteilinitiativen Anträge stellen.
In der Förderrunde 2025 stehen insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Ein Projekt kann mit maximal 25.000 Euro als Fehlbedarf bezuschusst werden.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen, die das Ziel haben, die Stadtteile nachhaltig aufzuwerten, die nachbarschaftliche Zusammenarbeit und die Lebensqualität zu verbessern sowie die öffentliche Sicherheit zu erhöhen. Die Planung und Realisierung eines Projekts/einer Maßnahme durch die Menschen vor Ort soll das Verantwortungsbewusstsein für den eigenen Stadtteil stärken.
Fristen im Antragsverfahren
Bis zum 19. Februar 2025 können Anträge digital eingereicht werden (an gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de).
Am 09. Dezember 2024, 17-18.30 Uhr, findet eine digitale Info-Veranstaltung statt, in der Interessierte allgemeine Informationen über den Fonds erhalten.
Am 17. Dezember 2024 können sich potenzielle Antragstellende im Eins-zu-eins-Gespräch zu ihrer Projektidee beraten lassen.
Am 31. Januar 2025 werden die Anträge erneut auf Vollständigkeit geprüft und letzte Unklarheiten geklärt.
Anmeldungen sind über diese Mail-Adresse möglich: gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de
Weitere Informationen zum Beratungsangebot finden Interessierte in der Ausschreibung.
Die Antragsunterlagen und der Kosten- und Finanzierungsplan
Der Antrag besteht aus zwei Teilen, Teil A und Teil B. Beide Formulare müssen vollständig ausgefüllt und unterzeichnet werden. Teil A enthält neben der genauen Beschreibung des Projektes den Kosten- und Finanzierungsplan. Im Teil B des Antrags geben die Antragstellenden ihre personenbezogenen Daten an (Kontaktdaten und für den Fall einer Förderung Bankverbindung). Teil B verbleibt im Kulturbüro und wird nicht an Dritte (u.a. Ortsbeiräte, Jury) weitergegeben.
Der Eigenanteil ist der Anteil an den Gesamtkosten einer geförderten Maßnahme, den der*die Fördernehmer*in (z.B. ein Verein oder eine Privatperson) selbst aufbringen muss. Die Höhe des einzubringenden Eigenanteils beträgt mind. 10 % der Gesamtausgaben und kann auch als in Geldwert umgerechnete Eigenleistung in Form von Stundennachweisen der Antragstellenden erbracht werden. Einnahmen Dritter sowie in Geldwert umgerechnete Sachleistungen (z.B. Raummiete, vorhandene Ausstattung) können nicht als Eigenanteil dargestellt werden.
Ja, Spenden können berücksichtigt werden. Sie sind als Drittmittel als Einnahme im Kosten- und Finanzierungsplan einzutragen.
Als Belege werden Rechnungen, Quittungen, Verträge wie z.B. Arbeits- und Honorarverträge, Stundennachweise, andere Förderbescheide und/oder Kontoauszüge anerkannt.
Der Kosten- und Finanzierungsplan (KFP) ist Teil des Förderantrags. Er dient zur Projektkalkulation und wird im Falle einer Förderzusage verbindlicher Bestandteil des Zuwendungsbescheides. Im KFP werden alle Ausgaben und Einnahmen getrennt voneinander aufgeführt, die durch Rechnungen, Quittungen, Verträge, Stundennachweise etc. belegbar sind. Der KFP muss ausgeglichen sein, d.h. die Summe der förderfähigen Gesamtausgaben muss durch die Summe der Gesamteinnahmen gedeckt sein. Dabei lässt sich auf der Einnahmenseite zwischen gesicherten und ungesicherten Einnahmen und der beantragten Fördersumme als Fehlbedarf unterscheiden.
Drittmittel sind Fördermittel von weiteren Fördergeber*innen. Dies können Fördermittel des Bundes, des Landes oder einer privaten Stiftung und/oder Spender*innen sein. Hierbei wird im Kosten- und Finanzierungsplan zwischen gesicherten und ungesicherten Drittmitteln unterschieden.
Förderfähige Kostenarten sind Personal- und Sachkosten. Pauschalen sind i.d.R. nicht förderfähig. Grundsätzlich sind alle Ausgaben und Einnahmen durch Belege nachzuweisen.
Projektbeginn meint den Zeitpunkt nach Erhalt des Förderbescheides, an dem der*die Antragstellende finanzwirksame Verpflichtungen eingeht. Der Projektbeginn ist nicht gleichbedeutend mit dem Veranstaltungszeitraum. Die Planungs- und Antragsphase gehört nicht zur Projektlaufzeit.
Das Auswahlverfahren
Aus dem Antrag muss hervorgehen, in welchem Ortsbeiratsbezirk das jeweilige Projekt stattfinden soll, da das Auswahlverfahren die Präsentation der Projekte durch die Antragstellenden in den Ortsbeiratssitzungen vorsieht. Der Antrag sollte zudem eine genaue Ortsbeschreibung, die Adresse und/oder den GPS Punkt und im besten Fall eine Lokalisierung auf diesem Stadtplan enthalten: https://ims.kiel.de/extern/kielmaps/
Weitere Informationen zu den Ortsbeiratsbezirken finden Interessierte hier: Kieler Ortsbeiräte
Stadtteilübergreifende Projekte können nicht zum Verfahren zugelassen werden.
Nach formaler Prüfung der Antragsunterlagen und der Einholung von Stellungnahmen für etwaig erforderliche Genehmigungen bei den zuständigen Fachämtern durch das Kulturbüro werden die Antragstellenden gebeten, ihren Antrag im zuständigen Ortsbeirat vorzustellen. Anträge mit einem positiven Votum im Ortsbeirat werden einer neunköpfigen Jury bestehend aus Vertreter*innen der in der Ratsversammlung vertretenen Fraktionen vorgelegt.
Die Jury bewertet und wählt die Projekte nach Kriterien wie z.B. der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit, der Ausstrahlung in den Stadtteil und in andere Stadtteile, dem Grad der Bürgerbeteiligung oder der Stärkung der Nachbarschaft und der Zusammenarbeit im Stadtteil aus.
Nach Juryentscheidung und Projektstart
Im Anschluss werden die gewählten Projektanträge dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist durch den Oberbürgermeister fertigt das Kulturbüro die Förderbescheide und die Antragstellenden können mit dem Projekt auf Basis des bewilligten Antrages starten.
Die Projekte müssen i.d.R. innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung umgesetzt sein. Spätestens drei Monate nach Projektende muss ein Verwendungsnachweis, der die Umsetzung des Projektes dokumentiert, im Kulturbüro eingereicht werden.
Wesentliche Änderungen, die den Zuwendungszweck, die Projektinhalte oder die Finanzierung des Projektes betreffen, sind genehmigungspflichtig und dem Kulturbüro vorab mitzuteilen.
Anträge einreichen
Wir benötigen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare (Teil A und B) mit Originalunterschrift postalisch oder digital.
Senden Sie die Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025 postalisch an:
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Kultur und Weiterbildung
Kulturbüro / Pia Behnke
Neues Rathaus, Zimmer E 239
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
oder digital an: gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch im Kulturbüro an Pia Behnke, 0431 901-5229 oder gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de
Für eine Anmeldung zur Info-Veranstaltung und zu den beiden Beratungsterminen melden Sie sich bitte an unter gemeinsam.kiel.gestalten@kiel.de.
Diese Projekte wurden über den Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten" 2024 gefördert:
- „Schilksee rettet“ vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kiel-Schilksee e.V.
- „Leuchtturmfest Pries-Friedrichsort“ von der Initiative Leuchtturmfest
- „Tauschhaus Holtenau“ von Kerstin Graupner und David Ermes für den Ortsbeirat Holtenau
- „Laub-Lausch-Bilder - Naturerzählort Holtenau“ vom Netzwerk NaturSpielpädagogik
- „Landebahn“ von der Interessengemeinschaft Landebahn
- „Pfadfinderzelt für die Mädchen“ vom Pfadfinderstamm Jona Kiel-Holtenau
- „Gemeinsam“ von der Kunstinitiative „Gemeinsam“
- „Monat gegen Antisemitismus“ von der Stadtteilinitiative „Unser Stadtteil leuchtet“
- „Straßenfest Hardenbergstraße Kiel 2024“ von der Stadtteilinitiative Straßenfest Hardenbergstraße
- „Lokal durchstarten: Straßenfest Holtenauer“ von „die holtenauer“ e.V.
- „Mettenhof: Menschen und ihre Geschichten“ vom Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V.
- „Internationales Frauenfrühstück“ von der Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß
- „Yoga für alle gemeinsam in den Moorteichwiesen“ vom Kieler Fenster e.V.
- „Fleet-Theater“ von der Stadtteilinitiative „Die Fleethöker“
- „Kreisel4People“ von der IG. SüdfriedhofKannKiez
- „Baumpatenschaften“ vom Klimaforum (im Nachhaltigkeitszentrum)
- „BügerInnentreff & Tauschbude Hammer“ vom Umweltkreis Hammer der Siedlergemeinschaft Hammer-Russee-Demühlen
- „Schottergärten adé“ von der Initiative Grün statt Grau für Russee
- „PublicViewing und Kinderfest, Unterbringungsmöglichkeit“ von der Siedlergemeinschaft Kiel-Süd
- „Karnevalsumzug Kiel-Meimersdorf“ von der Karnevalsgesellschaft Meimersdorfer Narren v. 2008 e.V.
- „Bewegung und Spiel für Kinder“ von der Rönner Beliebung von 1773 e.V.
- „Laternenumzug 2024 in Wellsee“ vom SC Fortuna Wellsee von 1948 e.V.
- „Broschüre zur Ausstellung 'Elmschenhagen während der Naziherrschaft 1933-1945' “ vom Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus Elmschenhagen
- „Mit Geschichten Elmschenhagen Kiel holen“ von der Initiative Erzählspiel
- „Farben für Gaarden“ von der Stadtteilinitiative UrbanArtKiel
- „Robi liest in Gaarden“ von der Kulturinitiative Gaarden
- „Wintermarkt Klaus-Exner-Platz“ von der Ellerbeker Turnvereinigung von 1886 e.V.
- „GemeinschaftsGarten - für alle Generationen“ vom Groschendreher - Kieler Bündnis gegen Altersarmut e.V.
- „Oppendorf aktiv - Gemeinschaft und Zusammenhalt stärken“ von der Siedlergemeinschaft Kiel-Oppendorf
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