„Gemeinsam Kiel gestalten“ 2025

Mit dem Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ sollen von Bürger*innen durchgeführte Projekte und Maßnahmen in Stadtteilen gefördert werden, die eine nachhaltige Aufwertung, eine Förderung von nachbarschaftlicher Zusammen­arbeit und ein sicheres Zusammenleben zum Ziel haben.

Damit sollen Herausforderungen der steten Veränderungen unterstützt, die Lebensqualität in den Quartieren verbessert, die öffentliche Sicherheit auf diese Weise erhöht und das Zusammenleben der Kieler*innen verbessert werden. Die aktive Beteiligung der Menschen vor Ort soll das Verantwortungs­bewusstsein für den eigenen Stadtteil stärken.

Aktuelles

Für die Förderrunde 2025 stellt die Ratsversammlung insgesamt 250.000 Euro zur Verfügung. Die Ausschreibung, die auf dieser Seite zum Download zur Verfügung steht, enthält alle wichtigen Informationen zur Antragstellung. Für die Einreichung des vollständigen Antrages verwenden Sie die Antragsformulare (Teil A und Teil B). Sie stehen ebenfalls zum Download zur Verfügung. 

Anträge können bis zum 19. Februar 2025 eingereicht werden.  Die Teilnahme an der digitalen Info-Veranstaltung am 9. Dezember 2024, 17 bis 18.30 Uhr, und die Inanspruchnahme zweier Beratungen durch das Kulturbüro, am 17. Dezember 2024 und 31. Januar 2025, wird dringend angeraten, um mit einem entscheidungsreifen Antrag in die Jurysitzung zu kommen. 

Anmeldungen zu den drei Terminen sind unter möglich. 


Hinweise zur Antragstellung

  • Antragsberechtigt sind Vereine, gemeinnützige Einrichtungen, Stadtteilinitiativen und Ortsbeiräte. Einzelpersonen können sich mit ihren Projektvorschlägen an die oben beschriebenen Antragsberechtigten wenden. Schulen und städtische Einrichtungen sind nicht antragsberechtigt. In begründeten Einzelfällen können auch Wohnungsgesellschaften und -unternehmen gemeinsam mit Vereinen, gemeinnützigen Einrichtungen oder Stadtteilinitiativen Anträge stellen.
  • Die Projekte müssen räumlich klar einem Ortsbeiratsbezirk zugeordnet werden können.
  • Ein*e Antragsteller*in darf nur einen Antrag pro Förderrunde einreichen.
  • Die Fördersumme beträgt maximal 25.000 Euro. Es können gern auch Projekte mit geringeren Kosten eingereicht werden. 
  • Die Projekte und Maßnahmen sollen eigenständig durch die Antragsteller*innen in eigener Verantwortung umgesetzt werden.
  • Die mehrfache Förderung eines Projektes oder einer Maßnahme ist ausgeschlossen.
  • Der Kosten- und Finanzierungsplan muss ausgeglichen sein und mindestens 10 % Eigenanteil an den Gesamtausgaben aufweisen.  Der Eigenanteil kann in Form von Eigenleistung erbracht werden. 
  • Die Durchführung des Projektes darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen haben, d.h. es dürfen keine Kosten für das Projekt vor Bewilligung veranlasst worden sein. 
  • Die Projekte müssen innerhalb von 12 Monaten nach der Bewilligung umgesetzt sein.
  • Es werden Projekte von der Förderung ausgeschlossen, die einen parteipolitischen Hintergrund aufweisen oder einen gewerblichen/kommerziellen Charakter haben. 
  • Außerdem werden Projekte ausgeschlossen, die geeignet sein könnten, militärische, neonazistische, totalitäre, rassistische, sexistische, nationalistische und/oder Bevölkerungsteile diskriminierende Tendenzen zu bestärken bzw. entsprechende Inhalte zu verbreiten. 

Info-Veranstaltung, Beratungsangebot des Kulturbüros und Abklärung des Genehmigungsumfanges

Das Kulturbüro bietet allen potenziellen Antragsteller*innen bei einer digitalen Info-Veranstaltung am                  09. Dezember 2024, 17-18.30 Uhr, die Möglichkeit, sich über den Förderfonds „Gemeinsam Kiel gestalten“ zu informieren.  Hier erhalten Interessierte allgemeine Informationen zur Antragstellung, z.B. darüber, welche Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung gegeben sein müssen und nach welchen Kriterien Projekte für eine Förderung ausgewählt werden. Auch die Ziele des Fonds werden erläutert und Interessierte können herausfinden, ob ihre Projektideen grundsätzlich dazu passen. 

Im Anschluss bieten die Mitarbeiter*innen im Kulturbüro den Antragstellenden einen digitalen Beratungsservice vor der eigentlichen Antragstellung an. An zwei Terminen, am 17. Dezember 2024 und 31. Januar 2025, können sich potenzielle Antragsteller*innen zu ihrer Projektidee beraten lassen und bestehende Fragen klären. Außerdem beinhaltet die Beratung Unterstützung bei der Ermittlung von zuständigen Ansprechpersonen in den jeweiligen Ämtern im Rathaus, mit denen der Antrag konkretisiert werden kann. Für eine optimale Beratung sollten die vorausgefüllten Antragsformulare zum ersten Termin vorliegen und beide Termine in Anspruch genommen werden, so können die nach dem ersten Termin überarbeiteten und vervollständigten Antragsunterlagen erneut geprüft und letzte Fragen geklärt werden. 

Um eine spätere Umsetzbarkeit und somit die Chance auf eine Genehmigung zu erhöhen, wird empfohlen, die Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Anmeldungen zur Info-Veranstaltung und zu den beiden Beratungsterminen sind unter  möglich. Die Zoom-Links für die drei Termine werden nach der Anmeldung per E-Mail zugeschickt. 

Zur Umsetzung von Projekten, Maßnahmen oder Veranstaltungen im öffentlichen Raum und auf privaten Flächen sind in der Regel unterschiedlichste Genehmigungen von verschiedenen Stellen erforderlich. 

Welche Genehmigungen erforderlich sind, ist vor Antragseinreichung durch die Antragstellenden mit den zuständigen Stellen in den Ämtern abzuklären. Im Antrag ist darzustellen, welche Genehmigungen bei Bewilligung eingeholt werden müssen. 

Erst nach der Bewilligung müssen die Antragstellenden der ausgewählten Projekte formale Erlaubnisse und Genehmigungen bei den Fachämtern beantragen und einholen. 


Wer entscheidet über die Anträge?

Nach dem Eingang der Anträge stellen die Antragstellenden ihre Projekte in den jeweils zuständigen Ortsbeiräten persönlich vor. Die Ortsbeiräte beraten und entscheiden, welche Anträge der von der Ratsversammlung bestimmten neunköpfigen Jury vorgelegt werden.

Die Jury bewertet die Projekte nach Kriterien wie der technischen Machbarkeit und Genehmigungsfähigkeit, dem Grad der Bürgerbeteiligung, der Ausstrahlung in den Stadtteil und in andere Stadtteile, der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit oder der Stärkung der Nachbarschaft und der Zusammenarbeit im Stadtteil. Im Anschluss wird eine Auswahl dieser Anträge dem Ausschuss für Finanzen, Inneres und Gleichstellung zur endgültigen Beschlussfassung vorgelegt. 


Anträge einreichen

Wir benötigen die vollständig ausgefüllten Antragsformulare (Teil A und B) mit Originalunterschrift postalisch oder digital.

Senden Sie die Unterlagen bis spätestens Mittwoch, 19. Februar 2025 postalisch an:

Landeshauptstadt Kiel  
Amt für Kultur und Weiterbildung
Kulturbüro / Pia Behnke
Neues Rathaus, Zimmer E 239
Stresemannplatz 5, 24103 Kiel 

oder digital an: .

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte telefonisch im Kulturbüro an Pia Behnke, 0431 901-5229 oder

Für eine Anmeldung zur Info-Veranstaltung und zu den beiden Beratungsterminen melden Sie sich bitte an unter .


Diese Projekte wurden über den Fonds „Gemeinsam Kiel gestalten" 2024 gefördert:

  • „Schilksee rettet“ vom Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Kiel-Schilksee e.V. 
  • „Leuchtturmfest Pries-Friedrichsort“ von der Initiative Leuchtturmfest 
  • „Tauschhaus Holtenau“ von Kerstin Graupner und David Ermes für den Ortsbeirat Holtenau
  • „Laub-Lausch-Bilder - Naturerzählort Holtenau“ vom Netzwerk NaturSpielpädagogik 
  • „Landebahn“ von der Interessengemeinschaft Landebahn 
  • „Pfadfinderzelt für die Mädchen“ vom Pfadfinderstamm Jona Kiel-Holtenau
  • „Gemeinsam“ von der Kunstinitiative „Gemeinsam“
  • „Monat gegen Antisemitismus“ von der Stadtteilinitiative „Unser Stadtteil leuchtet“
  • „Straßenfest Hardenbergstraße Kiel 2024“ von der Stadtteilinitiative Straßenfest Hardenbergstraße 
  • „Lokal durchstarten: Straßenfest Holtenauer“ von „die holtenauer“ e.V.  
  • „Mettenhof: Menschen und ihre Geschichten“ vom Bündnis Eine Welt Schleswig-Holstein e.V. 
  • „Internationales Frauenfrühstück“ von der Frauenberatungsstelle Eß-o-Eß
  • „Yoga für alle gemeinsam in den Moorteichwiesen“ vom Kieler Fenster e.V. 
  • „Fleet-Theater“ von der Stadtteilinitiative „Die Fleethöker“
  • „Kreisel4People“ von der IG. SüdfriedhofKannKiez
  • „Baumpatenschaften“ vom Klimaforum (im Nachhaltigkeitszentrum) 
  • „BügerInnentreff & Tauschbude Hammer“ vom Umweltkreis Hammer der Siedlergemeinschaft Hammer-Russee-Demühlen
  • „Schottergärten adé“ von der Initiative Grün statt Grau für Russee
  • „PublicViewing und Kinderfest, Unterbringungsmöglichkeit“ von der Siedlergemeinschaft Kiel-Süd 
  • „Karnevalsumzug Kiel-Meimersdorf“ von der Karnevalsgesellschaft Meimersdorfer Narren v. 2008 e.V. 
  • „Bewegung und Spiel für Kinder“ von der Rönner Beliebung von 1773 e.V. 
  • „Laternenumzug 2024 in Wellsee“ vom SC Fortuna Wellsee von 1948 e.V. 
  • „Broschüre zur Ausstellung 'Elmschenhagen während der Naziherrschaft 1933-1945' “
    vom Runden Tisch gegen Rassismus und Faschismus Elmschenhagen
  • „Mit Geschichten Elmschenhagen Kiel holen“ von der Initiative Erzählspiel 
  • „Farben für Gaarden“ von der Stadtteilinitiative UrbanArtKiel
  • „Robi liest in Gaarden“ von der Kulturinitiative Gaarden 
  • „Wintermarkt Klaus-Exner-Platz“ von der Ellerbeker Turnvereinigung von 1886 e.V. 
  • „GemeinschaftsGarten - für alle Generationen“ vom Groschendreher - Kieler Bündnis gegen Altersarmut e.V. 
  • „Oppendorf aktiv - Gemeinschaft und Zusammenhalt stärken“ von der Siedlergemeinschaft Kiel-Oppendorf