Wahlen & Abstimmungen
Wahl zum*zur Kieler Oberbürgermeister*in Stichwahl am 7. Dezember 2025
Der erste Wahlgang zum*zur Oberbürgermeister*in der Landeshauptstadt Kiel hat am 16. November 2025 stattgefunden. Da keine*r der Kandidierenden im ersten Wahlgang die absolute Mehrheit erreicht hatte, gab es am 7. Dezember eine Stichwahl: Dr. Samet Yilmaz (Grüne) gewann die Wahl mit 54,1 Prozent vor Gerrit Derkowski (CDU/FDP) mit 45,9 Prozent der Stimmen. Der neue OB tritt sein Amt im Frühjahr 2026 an.
Sofort wählen? Gerne!
Am 20. November öffnen die drei Sofortwahlbüros wieder. Hier können Sie bis zum 5. Dezember, 12 Uhr Ihre Wahlunterlagen direkt beantragen und sofort Ihre Stimme abgeben - fertig. Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Öffnungszeiten Sofortwahlbüro im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184:
- Montag 9 – 16 Uhr
- Dienstag 9 – 16 Uhr
- Mittwoch 9 – 12 Uhr
- Donnerstag 9 – 18 Uhr
- Freitag 9 – 12 Uhr
Öffnungszeiten Sofortwahlbüros in der Stadtteilbücherei Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23, und in Gaarden, Karlstal 32 (ehemaliges Förde-Radiologicum):
- Montag 10 – 14 Uhr
- Dienstag 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
- Mittwoch geschlossen
- Donnerstag 10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
- Freitag geschlossen, am 5. Dezember aber 9 – 12 Uhr geöffnet
Nächste Wahltermine
- 19. April 2026: Bürgerentscheid Olympiabewerbung
- 2027 Landtagswahl
- 2028 Gemeindewahl
- 2029 Europawahl
In Kiel sorgen rund 1.350 ehrenamtliche Wahlhelfer*innen für eine reibungslose Wahl.
Ich will dabeisein – Wahlhelfer*in werdenSo funktioniert die Stichwahl
- Es stehen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel.
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt.
- Bei exakt gleicher Stimmenzahl entscheidet ein Los – gezogen vom Wahlleiter.
Was muss ich beachten?
- Sie bekommen keine neue Wahlbenachrichtigung. Die Benachrichtigung zur Hauptwahl gilt auch für die Stichwahl.
- Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie - mit Personalausweis oder Pass - am 7. Dezember in Ihrem Wahllokal wählen.
- Vom 20. November bis 5. Dezember, 12 Uhr können Sie - mit Personalausweis oder Pass - auch direkt in den Sofortwahlbüros wählen.
- Auch Briefwahl ist wieder möglich. Die Unterlagen werden ab dem 20. November verschickt. Wenn Sie bereits beim 1. Wahlgang Briefwahl für beide Wahlgänge beantragt hatten, sind die neuen Unterlagen automatisch zugesandt worden.
- Neue Anträge auf Briefwahl / Sofortwahl waren bis zum 5. Dezember, 12 Uhr möglich.
Ergebnisse
So funktioniert die Stichwahl
- Es stehen nur noch zwei Namen auf dem Stimmzettel.
- Gewählt ist, wer die meisten Stimmen bekommt.
- Bei exakt gleicher Stimmenzahl entscheidet ein Los – gezogen vom Wahlleiter.
Was muss ich beachten?
- Sie bekommen keine neue Wahlbenachrichtigung. Die Benachrichtigung zur Hauptwahl gilt auch für die Stichwahl.
- Auch ohne Wahlbenachrichtigung können Sie - mit Personalausweis oder Pass - am 7. Dezember in Ihrem Wahllokal wählen.
- Vom 20. November bis 5. Dezember, 12 Uhr können Sie - mit Personalausweis oder Pass - auch direkt in den Sofortwahlbüros wählen.
- Auch Briefwahl ist wieder möglich. Die Unterlagen werden ab dem 20. November verschickt. Wenn Sie bereits beim 1. Wahlgang Briefwahl für beide Wahlgänge beantragt hatten, sind die neuen Unterlagen automatisch zugesandt worden.
- Neue Anträge auf Briefwahl / Sofortwahl waren bis zum 5. Dezember, 12 Uhr möglich.
Häufige Fragen FAQ zur Wahl
Wahlberechtigung und Wähler*innenverzeichnis
Wahlberechtigt zur Wahl des*der Oberbürgermeister*in in Kiel am 16. November 2025 sind alle Personen, die am Wahltag
- mindestens 16 Jahre alt sind,
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen,
- seit mindestens sechs Wochen mit Hauptwohnsitz in Kiel gemeldet sind,
- und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Zusätzlich gilt: Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Stichwahl: Da die Stichwahl keine neue, eigenständige Wahl ist sondern lediglich ein 2. Wahlgang, dürfen nur diejenigen wählen, die bereits im 1. Wahlgang wahlberechtigt waren.
Wählen kann nur, wer in das Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.
Im Wähler*innenverzeichnis für die Wahlbezirke der Landeshauptstadt Kiel kann jede wahlberechtigte Person die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wähler*innenverzeichnis aufgeführten Daten prüfen.
Dazu wird das Wähler*innenverzeichnis im Sofortwahlbüro im Rathaus vom 27. - 30. Oktober 2025 zur Einsicht bereitgehalten. Einspruch gegen das Wähler*innenverzeichnis muss spätestens bis 30. Oktober 2025, 18 Uhr eingelegt werden.
Personen ohne festen Wohnsitz, die sich gewöhnlich in der Landeshauptstadt Kiel aufhalten, werden erst auf Antrag in das Wähler*innenverzeichnis aufgenommen.
Telefon für Rückfragen 0431 901-3091 (ab 06.10.2025)
Die Wahlbenachrichtigungen erhalten Sie spätestens bis zum 25. Oktober 2025. In der Wahlbenachrichtigung sind alle notwendigen Angaben zum Wahlbezirk, Wahlgebäude und Wahlraum enthalten. In der Wahlbenachrichtigung steht auch, ob der Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Falls Sie keine Benachrichtigung bekommen haben, Sie aber die Wahlrechts-Voraussetzungen erfüllen, wenden Sie sich bitte an das
Sofortwahlbüro
Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184
0431 901-3091 (ab 6. Oktober 2025)
briefwahl@kiel.de
Ein Einspruch gegen das Wähler*innenverzeichnis muss spätestens bis zum 30. Oktober 2025, 12 Uhr eingelegt werden.
Heben Sie die Wahlbenachrichtigung bitte für eine mögliche Stichwahl auf.
Bei An- oder Ummeldung in Kiel erhalten Sie von der Meldebehörde die zutreffenden Informationen.
Am Wahltag wählen
Am Sonntag, 16. November 2025 sind die Wahlräume von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Sollte es zu einer Stichwahl kommen, sind die Wahlräume dafür am Sonntag, 7. Dezember 2025 von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie Ihre Wahlbenachrichtigung und Ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mit. Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verloren haben, können Sie unter Vorlage eines Ausweisdokumentes trotzdem wählen.
Ihrer Wahlbenachrichtigung können Sie entnehmen, ob Ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist.
Sie dürfen nur einmal und nur persönlich wählen.
Auf dem Stimmzettel kreuzen Sie persönlich und allein in der Wahlkabine den*die Kandidaten Ihrer Wahl an. Hierfür liegen in den Wahlkabinen Kugelschreiber aus. Falten Sie den Stimmzettel noch in der Kabine, bevor Sie ihn in die Wahlurne einwerfen.
Bitte beachten Sie: In die Wahlkabine dürfen Kinder nicht mit hineingenommen werden. Ausgenommen von dieser Regel sind lediglich Babys. Bitte kommen Sie den entsprechenden Aufforderungen der Wahlvorstände nach. Hunde sind im Wahllokal nicht zugelassen.
Die Wahlräume sind auf der Wahlbenachrichtigung angegeben.
Haben Sie die Wahlbenachrichtigung verlegt, können Sie Ihren Wahlraum unter 0431 901-2371 erfragen oder im Wahllokalfinder im Online-Stadtplan selbst nachsehen.
Sie können in Ihrem zuständigen Wahlbezirk auch ohne Wahlbenachrichtigung wählen. In diesem Falle müssen Sie zwingend Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Wer am Wahltag kurzfristig erkrankt ist, kann eine Person schriftlich bevollmächtigen, Wahlschein und Briefwahlunterlagen im Rathaus, Raum 184, Fleethörn 9, 24103 Kiel, abzuholen, und zwar bis spätestens 15 Uhr.
Briefwahl & Sofortwahl
Die Sofortwahl ist eine besondere Form der Briefwahl - nur einfacher und flexibler direkt vor Ort.
Am 6. Oktober 2025 öffnen die Sofortwahlbüros im Rathaus, Fleethörn 9, Raum 184 sowie in Gaarden, Karlstal 32 (ehemaliges Förde-Radiologicum) und in der Stadtteilbücherei Friedrichsort, Zum Dänischen Wohld 23. Das Sofortwahlbüro Rathaus ist barrierefrei erreichbar über einen Aufzug. Die Sofortwahlbüros Gaarden und Friedrichsort sind barrierefrei. Hier können Sie direkt die Wahlunterlagen beantragen und auch sofort Ihre Stimme abgeben. Bitte bringen Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Die Sofortwahlbüros sind in den folgenden Zeiten geöffnet:
- Hauptwahl: 6. Oktober – 14. November 2025 (bis 12 Uhr)
- Stichwahl: 20. November – 5. Dezember 2025 (bis 12 Uhr)
Öffnungszeiten Sofortwahlbüro im Rathaus, Raum 184:
- Montag9 – 16 Uhr
- Dienstag9 – 16 Uhr
- Mittwoch9 – 12 Uhr
- Donnerstag9 – 18 Uhr
- Freitag 9 – 12 Uhr
Öffnungszeiten Sofortwahlbüro in der Stadtteilbücherei Friedrichsort und in Gaarden:
- Montag10 – 14 Uhr
- Dienstag10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
- Mittwochgeschlossen
- Donnerstag10 – 12 Uhr und 13 – 17 Uhr
- Freitag geschlossen (14. November und 5. Dezember 2025: 9 – 12 Uhr geöffnet)
Sie können sich die Wahlunterlagen zuschicken lassen und Ihre Stimme per Brief abgeben. Den Antrag auf einen Wahlschein können Sie schriftlich (online, per Post, per E-Mail, persönlich) stellen. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die beantragten Wahlscheine werden ab 6. Oktober 2025 verschickt.
Bitte beachten Sie: Wegen der Postlaufzeiten ist der Postweg auch in der Woche vor der Wahl zwar noch möglich, aber es nicht sicher, dass dann der Wahlbrief rechtzeitig ankommt. Stattdessen empfehlen wir: Kommen Sie bitte zu den Öffnungszeiten bis einschließlich 14. November, 12 Uhr (für die Stichwahl: bis 5. Dezember, 12 Uhr) in eines der Sofortwahlbüros ins Rathaus, nach Gaarden oder Friedrichsort. Sie brauchen Ihren Personalausweis oder Reisepass. Dort können Sie sofort und direkt Ihre Stimme abgeben.
Der Rückversand der roten Wahlbriefe ist portofrei. Die Wahlbriefe müssen der Gemeindewahlbehörde vor dem Wahltag zugestellt werden, um zur Auszählung zu gelangen.
Mit einem Wahlschein können Sie auch am Wahltag, Sonntag, 16. November 2025 (mögliche Stichwahl 7. Dezember 2025), in einem anderen als dem eigenen Wahlbezirk innerhalb Kiels wählen.
Bei der Briefwahl hat der*die Wähler*in dem*der Gemeindewahlleiter*in den Wahlbrief so rechtzeitig zu übersenden, daß dieser spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen kann.
Wer den Wahlbrief erst am Wahltag überreichen will, muß dafür sorgen, daß der Wahlbrief bis 18.00 Uhr einem Wahlvorstand im Wahlgebiet zugeht.
Barrierefreiheit und Unterstützung
Auskünfte zu barrierefreien Wahlräumen erhalten Sie unter der Telefonnummer 0431 901-2371, auf Ihrer Wahlbenachrichtigung und online im Wahllokalfinder.
Weitere Fragen
Zu Wahlen und Abstimmungen werben Parteien auch mit persönlich adressierten Postsendungen. Das Melderecht legt fest, dass sie die Adressen dafür - nach Altersgruppen - von den Meldebehörden der Kommunen bekommen.
Wenn Sie nicht wollen, dass Ihre Kieler Adresse für Wahlwerbung herausgegeben wird, erklären Sie gegenüber der Kieler Meldebehörde ihren Widerspruch. Dies können Sie zum Beispiel schon bei einer Anmeldung in Kiel tun, oder jederzeit in einem kurzen Schreiben an die Meldebehörde.
Die entsprechenden Stellen und weitere Infos zur Auskunftssperre finden Sie im Zuständigkeitsfinder.
Eine Begründung ist nicht erforderlich, und der Vorgang ist gebührenfrei. Der Widerspruch gilt für alle künftigen Wahlen und Abstimmungen. Wenn Sie schon bei einer früheren Wahl oder unabhängig davon in Kiel Widerspruch gegen die Adressweitergabe an Parteien eingelegt haben, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen.
Eine repräsentative Wahlstatistik ist bei der Wahl eines Oberbürgermeisters*einer Oberbürgermeisterin für Kiel nicht vorgesehen.
Um 18 Uhr beginnt die Auszählung der Stimmen in den Urnen- und Briefwahlbezirken. Die vorläufigen Ergebnisse aus Kiel sehen Sie fortlaufend am Wahlabend hier auf www.kiel.de/wahlen und unter www.wahlen-sh.de.
Am 19. November 2025 um 11 Uhr tagt öffentlich der Gemeindewahlausschuss im Forum für Baukultur, Waisenhofstraße 3, 24103 Kiel (gegenüber des Rathauses), um das endgültige amtliche Ergebnis festzustellen. Alle haben zu dieser Sitzung Zutritt.
Sollte eine Stichwahl nötig werden, tagt stellt der Gemeindewahlausschuss das endgültige amtliche Endergebnis für die Stichwahl am 10. Dezember 2025 um 15 Uhr im Rathaus, Ratsherrenzimmer, Fleethörn 9, 24103 Kiel fest. Diese Sitzung ist ebenfalls öffentlich.
Den statistischen Wahlbericht finden Sie später unter www.kiel.de/statistik.
Wenden Sie sich gerne an das Büro des Gemeindewahlleiters: wahlen@kiel.de oder 0431/901-2335.
Für Fragen rund um die Briefwahl und das Wählerverzeichnis wenden Sie sich an das Briefwahlbüro: briefwahl@kiel.de oder 0431/901-5012.
Weitere Wahlen
Wahl des 6. Jungen Rates 2025
Der Junge Rat wird alle zwei Jahre von Kieler Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren gewählt.
Der Junge Rat vertritt die Interessen der Kieler Kinder und Jugendlichen in der Öffentlichkeit und in der Politik.
Bis zum 29. September kannst du dich als Kandidat*in bewerben. Gewählt wird vom 20. bis 27. November.
Hier informierenWahl von Vertrauensleuten für das Flurbereinigungsgericht (2026-2030)
Die Amtsperiode der Vertrauensleute sowie ihrer Vertreter*innen des bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht in Schleswig zu bildenden Ausschusses für die Wahl der ehrenamtlichen Richter*innen des Flurbereinigungsgerichts endet mit Ablauf des 31. März 2026.
Die Vorschläge müssen folgende Kriterien erfüllen (gemäß §§ 20, 21 und 22 VwGO und § 9 a FlurbGAG SH)
- Sie müssen Deutsche sein.
- Sie müssen das 25. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie müssen Land- oder Forstwirt*innen sein.
- Sie sollen Einwohner*innen der Landeshauptstadt Kiel sein.
Es dürfen nicht vorgeschlagen werden:
- Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind,
- Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann,
- Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.
- Personen, die in Vermögensverfall geraten sind,
- Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
- Richter*innen,
- Beamt*inne und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind,
- Berufssoldat*innen und Soldat*innen auf Zeit,
- Rechtsanwält*innen, Notar*innen und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Die Bewerbungsfrist endet im August 2025.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Fraktionen der Kieler Ratsversammlung.
Zu den Kontaktdaten der RatsfraktionenWahl der Schöff*innen und Jugendschöff*innen
In Kiel wurden im Jahr 2023 neue Schöff*innen und Jugendschöff*innen gewählt. Dazu hat die Stadt bis 28. Februar 2023 Vorschlagslisten mit mehreren hundert Personen gesammelt, die sich für die fünfjährige Amtszeit 2024 - 2028 zur Wahl stellen.
Hier informierenNächste Wahltermine
28. Februar 2023 - Bewerbungsfrist für Schöff*innenwahl
14. Mai 2023 Kommunalwahl
2024 Europawahl
2025/26 OB-Wahl