Beiräte
Die Beiräte der Landeshauptstadt Kiel unterstützen mit ihrem Fachwissen die Ämter, Ausschüsse und die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel.
Die Ortsbeiräte wirken in Angelegenheiten mit, die ihren Stadtteil betreffen. Sie werden von den zuständigen Ämtern über alle wichtigen Vorhaben informiert und hierzu angehört.
Interessierte haben beispielsweise bei öffentlichen Anhörungen zu Bebauungsplänen in den Ortsbeiräten Gelegenheit, Anregungen und Kritik zu äußern.
Die Ortsbeiräte können Anträge, die speziell ihren Stadtteil betreffen, an die Ratsversammlung und an die Ausschüsse stellen.
Zu Mitgliedern der Ortsbeiräte können Bürger*innen des Stadtteils, aber auch Ratsmitglieder, gewählt werden. Die Sitzungen sind öffentlich.
Unter www.kiel.de/ortsbeiraete finden Sie die Informationen der Ortsbeiräte.
Der Beirat für Menschen mit Behinderung besteht seit 1981. Er unterstützt die Ämter und Organe der Landeshauptstadt Kiel in allen Angelegenheiten, die Menschen mit Behinderung betreffen.
Der Arbeitsschwerpunkt des Beirates liegt seit vielen Jahren darin, die bauliche Infrastruktur in der Landeshauptstadt Kiel für Menschen mit Behinderung barrierefrei zu gestalten.
Darüber hinaus begleitet und unterstützt der Beirat die Umsetzung des Leitbildes und der örtlichen Teilhabeplanung für Menschen mit Behinderung in der Landeshauptstadt Kiel. Die Mitglieder des Beirates beraten und helfen auch Einzelpersonen.
Die Sitzungen des Beirates sind öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen.
Unter www.inklusio-kiel.de gibt es weitere Informationen.
Der Beirat für Naturschutz ist aufgrund des § 44 des Landesnaturschutzgesetzes von der unteren Naturschutzbehörde berufen worden. Die Mitglieder des Beirates wurden aufgrund ihrer Fachkompetenz und Erfahrung ausgewählt und sind ehrenamtlich tätig.
Der Beirat hat - wie auch der auf derselben Grundlage bestellte Kreisnaturschutzbeauftragte - die Aufgabe, die untere Naturschutzbehörde in wichtigen Angelegenheiten des Naturschutzes zu unterstützen und fachlich zu beraten.
Kontakt: Geschäftsführung im Umweltschutzamt
Der von der Ratsversammlung gewählte Beirat für Senior*innen (Seniorenbeirat) besteht seit 1990. Er vertritt die Belange der älteren Menschen in allen Lebensbereichen gegenüber der Stadtverwaltung und der Kommunalpolitik.
Dabei steht er den Organen und Ämtern der Landeshauptstadt Kiel mit Anregungen, Empfehlungen und Stellungnahmen zur Seite.
Der Beirat besteht aus 24 Mitgliedern. Die Sitzungen des Beirates finden an jedem ersten Donnerstag im Monat (außer im August) von 9.30 bis 12.30 Uhr im Magistratssaal des Rathauses statt.
Die Sitzungen sind öffentlich. Gäste sind herzlich willkommen. Sie können sich unter dem Tagesordnungspunkt „Bürger fragen und regen an“ zu Wort melden.
Die Internetseite des Beirats finden Sie unter www.seniorenbeirat-kiel.de.
Der Beirat für Stadtgestaltung besteht seit 1947. Er hat die Aufgabe, sich zu allen wichtigen städtebaulichen und architektonischen Fragen in der Landeshauptstadt Kiel fachlich zu äußern.
Er berät in erster Linie den Bauausschuss und den*die Dezernent*in für Stadtentwicklung und Umwelt. Seine Stellungnahmen haben empfehlenden Charakter.
Durch seine Arbeit hat der Beirat in der Vergangenheit dazu beigetragen, die architektonische Qualität und Baukultur auf einem hohen Niveau zu sichern.
Kontakt: Geschäftsführung im Stadtplanungsamt
Das Gremium
Das unabhängige Gremium besteht aus fünf Mitgliedern, die die Qualifikation zur Fachpreisrichter*in haben:
- drei Architekt*innen
- ein*e Stadtplaner*in
- ein*e Landschaftsarchitekt*in
Außerdem gehören zu dem Gremium:
- eine Person mit besonderer Sachkunde in der Denkmalpflege
- ein*e Dezernent*in für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt als beratendes Mitglied
So arbeitet der Beirat
Die beziehungsweise der Vorsitzende legt in Abstimmung mit dem*der Dezernent*in für Stadtentwicklung und Umwelt fest, welche Vorhaben im Beirat beraten werden sollen. Alle Beiratsmitglieder haben ein Vorschlagsrecht für die Tagesordnung.
Der Beirat tagt bei Bedarf, in der Regel im Abstand von zwei Monaten. Die Sitzungen des Beirates sind seit 2017 öffentlich.
Um die Öffentlichkeit in den Abstimmungsprozess über wichtige städtebauliche und architektonische Vorhaben besser einbeziehen zu können und eine Besetzung des Beirates nur noch mit externen Mitgliedern zu ermöglichen, wurde die Satzung für den Beirat für Stadtgestaltung im Herbst 2016 neu gefasst. Hier finden Sie auch die Geschäftsordnung des Beirates für Stadtgestaltung.
Mitglieder
- Julian Weyer, Architekt, Aarhus, Vorsitzender des Beirates für Stadtgestaltung
- Doris Grondke, Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt, beratendes Mitglied
- A.W. Faust, Landschaftsplaner, Berlin
- Martin Laursen, Architekt, Kopenhagen
- Ingrid Spengler, Architektin und Stadtplanerin, Hamburg
- Alexandra Bub, Architektin, Hamburg
- Kristina Sassenscheidt, Hamburg
Sitzungstermine 2023
Die öffentlichen Sitzungen finden um 16 Uhr im Forum Baukultur Kiel, Waisenhofstraße 3, statt:
- 30. Mai 2023 Sitzung beginnt um 17 Uhr
- 22. August 2023
- 14. November 2023
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel - Stadtplanungsamt
Gerald Krysta
Fleethörn 9, 24103 Kiel
0431 901-2674
Gerald.Krysta@kiel.de
Fax 0431 901-62668
Das Forum für Migrantinnen und Migranten wurde 2002 aufgrund eines Ratsbeschlusses gegründet.
Ziel des Forums ist es, die Interessen der in Kiel lebenden Migrant*innen gegenüber der Öffentlichkeit, der Ratsversammlung, den politischen Ausschüssen und der Verwaltung zu vertreten.
Es hat das Recht, Anträge an Ratsversammlung und Ausschüsse zu stellen sowie Stellungnahmen und Empfehlungen zu städtischen Vorhaben abzugeben.
Mitglied im Forum können Personen oder Vereine werden, die ihren Hauptwohnsitz beziehungsweise den Vereinssitz in Kiel haben.
Alle Informationen rund um das Forum für Migrant*innen stehen unter www.migranten-forum-kiel.de.
Gemäß §§ 37 Bundesjagdgesetz und 35 Landesjagdgesetz wird bei der unteren Jagdbehörde ein Jagdbeirat gebildet.
Er berät und unterstützt die untere Jagdbehörde in allen wichtigen Fragen der Jagdverwaltung.
Kontakt: Geschäftsführung in der Unteren Jagdbehörde
Der von den Kieler Kindern und Jugendlichen selbst gewählte Kinder- und Jugendbeirat, Junger Rat, besteht seit November 2015.
Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 19 Jahren aus Kiel haben ihre Interessenvertretung ins Rathaus gewählt und damit ihren Einfluss auf die Geschehnisse in Kiel vergrößert.
Der Beirat vertritt die Belange Von Kindern und Jugendlichen in Kiel und steht der Landeshauptstadt als Experte für junge Menschen zur Seite.
Der Beirat hat Rede- und Antragsrecht in der Ratsversammlung und allen Fachausschüssen.
Der Junge Rat besteht aus 16 gewählten Kindern und Jugendlichen aus dem gesamten Kieler Stadtgebiet. Die öffentlichen Sitzungen sind jeden dritten Mittwoch im Monat, um 16 Uhr im Magistratssaal des Rathauses.
In den Ferien finden keine Sitzungen statt.
Mehr Informationen zum Jungen Rat.

Der Senat hat die Aufgabe, das kulturelle und wissenschaftliche Leben in Kiel anregend und beratend zu fördern sowie kritisch zu begleiten. Er schlägt die Preisträger*in für den Kultur- und Wissenschaftspreis der Stadt vor.
Den Vorsitz führt die Präsidentin oder der Präsident der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel.
Kontakt: Geschäftsführung im Amt für Kultur und Weiterbildung
Der Kunstbeirat ist beratendes Gremium zur „Kunst im Öffentlichen Raum“ im städtischen Bereich.
Mitglieder des Beirates sind Künstler*innen, Fachleute der Bereiche Kunstgeschichte und Architektur sowie Vertreter*innen der Ratsfraktion.
Kontakt: Geschäftsführung im Amt für Kultur und Weiterbildung
Von Erbschaftspacht über barrierefreies Wohnen bis zur Kanalsanierung in einer Siedlergemeinschaft reichen die Themen dieses Beirates. Der Siedlerbeirat unterstützt die Stadt in Angelegenheiten der Siedlergemeinschaften.
Die neun Mitglieder setzen sich aus drei Mitgliedern der Ratsversammlung und sechs Mitgliedern aus dem Verband Wohneigentum zusammen. Die öffentlichen Sitzungen finden nach Bedarf ein- bis zweimal im Jahr statt.
Kontakt: Geschäftsführung im Stadtplanungsamt