Jugend musiziert

Anmeldephase für den 62. Regionalwettbewerb beginnt

Vom 1. Oktober bis 15. November 2024 können sich Schüler*innen, Auszubildende, junge Berufstätige und Studierende, die nicht in einer musikalischen Berufsausbildung stehen, auf www.jugend-musiziert.org registrieren und zum Wettbewerb anmelden. Alle Informationen zum Anmeldeprozess sind auf der Website zu finden. 

Der Regionalwettbewerb Kiel für die Städte Kiel und Neumünster sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön findet am 1. und 2. Februar 2025 statt. 

Das Vorspielprogramm besteht aus Musik verschiedener Epochen. Je nach Alter und Kategorie dauert das Vorspiel vor der Jury zwischen 6 und 30 Minuten. Musiziert wird um Punkte und Preise. Wer mitmacht, erhält eine Urkunde, in der die Punkte der jeweiligen Wettbewerbsebene bestätigt werden. Die Urkunden bescheinigen darüber hinaus die Berechtigung zur bzw. die Nominierung für die Teilnahme an der nächsthöheren Wettbewerbsebene. 

Ausgeschrieben ist der Wettbewerb 2025 in der Solowertung für Streichinstrumente, Akkordeon, Percussion, Mallets und Pop-Gesang. In der Ensemblewertung kann man sich für die Kategorie Duo: Klavier und ein Blasinstrument, Kammermusik mit Klavier, Vokal-Ensemble, Zupf-Ensemble, Harfen-Ensemble, Besondere Besetzung: Alte Musik, Baglama-Ensemble und Hackbrett-Ensemble anmelden. Die Ausschreibung mit allen Informationen zum Wettbewerb steht ebenfalls auf der Website zum Download bereit. 

Jugend musiziert - der große musikalische Jugendwettbewerb - ist eine Bühne für viele, die als Solist*innen oder im Ensemble ihr musikalisches Können in der Öffentlichkeit zeigen, sich dem Vergleich mit anderen stellen und sich einer fachkundigen Jury präsentieren wollen. Der Wettbewerb genießt weltweit einen ausgezeichneten Ruf. Neben dem musikalischen Wettbewerb geht es bei Jugend musiziert aber auch um die Begegnung musikbegeisterter Jugendlicher. 

Termine

  • Regionalwettbewerb
    1. und 2. Februar in Kiel
  • Landeswettbewerb 
    14. bis 16. März in Rendsburg
  • Bundeswettbewerb 
    5. bis 11. Juni in Wuppertal

Wettbewerbs-Phasen

In den Regionalwettbewerben, die in über 140 Orten stattfinden, werden die Teilnehmer*innen der anschließenden Landeswettbewerbe ermittelt.

Die weitergeleiteten Preisträger*innen des Regionalwettbewerbs Kiel werden vom 14. bis 16. März 2025 am Landeswettbewerb in Rendsburg teilnehmen.

Wer im Landeswettbewerb 24 oder 25 Punkte erreicht hat, nominiert sich für die Teilnahme am Bundeswettbewerb vom 5. bis 11. Juni 2025 in Wuppertal.

In allen drei Phasen des Wettbewerbes gibt es Urkunden und Preise. Die besten Leistungen im Bundeswettbewerb zeichnet die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend aus. Private Stiftungen gewähren darüber hinaus Stipendien und Förderpreise.


Kategorien 2025

Solowertung

  • Streichinstrumente
  • Akkordeon
  • Schlagzeug
  • Gesang (Pop)

Ensemblewertung

  • Kammermusik mit Klavier
  • Duo: Klavier und ein Blasinstrument
  • Vokalensemble 
  • Zupf-Ensemble
  • Harfen-Ensemble
  • Besondere Besetzungen: Alte Musik
  • Bağlama-Ensemble
  • Hackbrett-Ensemble

Jumu open

  • Erst ab Landesebene


Weitere Infos zum Wettbewerb

Die Altersgruppen werden folgendermaßen aufgeteilt:

  • Altersgruppe Ia (nur Regionalwettbewerb)
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 8 Jahre & jünger
  • Altersgruppe Ib (nur Regionalwettbewerb)
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 9 beziehungsweise 10 Jahre
  • Altersgruppe II (bis Landeswettbewerb)
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 11 beziehungsweise 12 Jahre
  • Altersgruppe III (bis Bundeswettbewerb)
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 13 beziehungsweise 14 Jahre
  • Altersgruppe IV
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 15 beziehungsweise 16 Jahre
  • Altersgruppe V
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 17 beziehungsweise 18 Jahre
  • Altersgruppe VI
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 19 bis 21 Jahre
  • Altersgruppe VII (nur Gesang oder einzelne Ensemblemitglieder*innen)
    geboren: Ausschreibungsjahr abzüglich 22 bis 27 Jahre

Details zur Teilnahme in AG VII können der Ausschreibung entnommen werden.

Bei der Ensemblewertung können die Spielpartner*innen verschiedenen Altersgruppen angehören.

Ausschlaggebend für die Zuordnung in eine Altersgruppe ist das Durchschnittsalter, das nach den genauen Geburtsdaten der Teilnehmer*innen errechnet wird. 
Begleiter*innen der Solo- und Ensemblewertung sind dabei nicht zu berücksichtigen.

  1. Das Vorspielprogramm soll vielfältig sein. Vorgaben bzw. Empfehlungen von "Jugend musiziert" sind Epochenvielfalt, Gattungsvielfalt, stilistische Vielfalt, Instrumentenvielfalt (in betreffenden Kategorien), Vielfalt hinsichtlich "schneller" und "langsamer" Teile. Pflichtstücke werden nicht verlangt.

  2. Das Vorspielprogramm kann frei gewählt werden. Es muss sich aus Werken verschiedener Stilepochen zusammensetzen. Grundsätzlich ist Originalliteratur erwünscht - instrumentengerechte Bearbeitungen werden jedoch zugelassen.  

  3. Die Stilepochen sind wie folgt gegliedert:

    a = Musik bis circa 1650 (Renaissance, Frühbarock)
    b = Musik bis circa 1750 (Barock)
    c = Musik bis circa 1820 (Frühklassik, Klassik)
    d = Musik bis Anfang des 20. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus)
    e = klassische Moderne, Jazz/Pop, Musik ab ca. 1910
    f = neue Musik ab 1950 
     
  4. Bei der Darbietung von Musik der Epoche "e" und "f" sind der Jury zwei Leseexemplare des Notenmaterials für die Dauer des Wertungsspiels zur Verfügung zu stellen. 
     
  5. Für das Vorspiel im Wettbewerb "Jugend musiziert" steht eine Auftrittszeit zur Verfügung, die je nach Altersgruppe mit einer Mindest- und Höchstspieldauer festgelegt ist. Die Jury hat das Recht, bei Überschreitung das Vorspiel abzubrechen. Die Auftrittszeit beginnt mit dem ersten Ton des ersten Werkes und endet mit dem letzten Ton des letzten Werkes. Nachstimmen oder Regiepausen fließen in die Auftrittszeit mit ein. 
     
  6. In der Solowertung für Streich-, und Blasinstrumente sowie für Gesang und in Ausnahmefällen für Zupfinstrumente (Mandoline) sind Begleitpartner*innen möglich.
     
    Der Begleitpart sollte in der Regel von Jugendlichen übernommen werden. Zugelassen als Begleitinstrumente sind Klavier, Cembalo, Gitarre/Laute, Harfe und Akkordeon beziehungsweise B.c., jedoch keine elektronischen Instrumente. Für jugendliche Begleitpartner*innen in den Altersgruppen I bis VI wird eine Wertung vorgenommen, wenn sie den Teilnahmebedingungen entsprechen und eine Wertung wünschen.
     
    Begleitpartner*innen werden bewertet, wenn sie mit wenigstens zwei Werken verschiedener Epochen am Vorspielprogramm beteiligt ist. Erwachsene, professionelle Begleiter*innen, Eltern und eigene Lehrer*innen sind zugelassen. Es besteht kein Anspruch, Begleitpartner*innen durch die Wettbewerbsorganisation gestellt zu bekommen. 
     
  7. Für alle Ensemblewertungen gelten folgende "Allgemeine Bestimmungen":
     
    • Alle Spielpartner*innen müssen jugendliche Wettbewerbsteilnehmer*innen sein, sie können verschiedenen Altersgruppen angehören. Ausschlaggebend für die Wertungsaltersgruppe ist das Durchschnittsalter (siehe Ausschreibung V und Kommentar Nr. 1, Seite 41).
    • Alle Mitglieder*innen des Ensembles müssen am gesamten Programm beteiligt sein (ergänzende Bestimmungen: siehe einzelne Kategorien).
    • Innerhalb des Ensembles können die Instrumente im Rahmen der zugelassenen Besetzung getauscht werden.
    • Keine chorische Besetzung
    • Dirigentin*innen sind nicht zugelassen (Ausnahmen regeln die einzelnen Kategorieanforderungen)
    • Alle Mitglieder*innen des Ensembles müssen den Teilnahmebedingungen entsprechen.

Bundeswettbewerb

DEUTSCHER MUSIKRAT gGmbH
Jugend musiziert
Weberstraße 59
53113 Bonn


Landeswettbewerb

Landesmusikrat Schleswig-Holstein e.V.
Rathausstraße 2
24103 Kiel

(0431) 9 86 58 0


Vorsitzender: Frank Engelke
Geschäftsführung: Lydia Hofmann


Regionalwettbewerb

Musikschule Kiel
Schwedendamm 8
24143 Kiel

(0431) 901 5267

Vorsitzender: Rainer Engelmann
Geschäftsführerin: Luise Offermann

Als besondere Lernleistung gilt ein Beitrag im Landeswettbewerb (in der Solo- oder Gruppenwertung, hier bis zum Quartett, die Begleiterwertung ist von dieser Regelung ausgenommen) verbunden mit einer schriftlichen Dokumentation. Diese Möglichkeit steht Schüler*innen im 12. oder 13. Jahrgang offen.

Wer diese besondere Lernleistung in das Abitur einbringen möchte, muss sich spätestens fünf Tage nach dem Regionalwettbewerb mit einem besonderen Anmeldeformular schriftlich beim zuständigen Regionalausschuss anmelden.

Der Wettbewerb verläuft für diejenigen, die die besondere Lernleistung einbringen, wie gewohnt. Seitens des Bildungsministeriums wird erwartet, dass die betreuende Lehrkraft der Schule den Landeswettbewerb besucht und sich die zu beurteilende Leistung anhört. Aus der Sicht von "Jugend musiziert" ist es wünschenswert, dass die Lehrkraft an dem anschließenden Beratungsgespräch teilnimmt. Die Wettbewerbsorganisation räumt der Lehrkraft auch die Möglichkeit ein, im Anschluss an die Teilnehmerberatung ein Gespräch mit der Jury allein führen zu können.

Die übrigen Maßnahmen (Kolloquium und schriftliche Arbeit) finden in der Schule statt. Hierfür ist die betreuende Lehrkraft der Schule zuständig.

Weitere Informationen gibt es bei der Oberstufenleitung der betreffenden Schule und der Vorsitzenden des Landesausschusses Jugend musiziert Frank Engelke, sowie beim Verband Deutscher Schulmusiker (VDS).

 
  1. Die Darbietungen werden nach Punkten bewertet. Die Bewertung erfolgt für die Wertungskategorien und Altersgruppen gemäß den Leistungsvorstellungen der jeweiligen Wettbewerbsebene (Region, Land, Bund).
  2. Die Punktzahlen werden auf allen Wettbewerbsebenen veröffentlicht (Sonderregelungen für Jumu open).
  3. Alle Teilnehmer*innen des Wettbewerbs erhalten eine Urkunde, in der die Punkte und der zuerkannte Preis bzw. das Prädikat der jeweiligen Wettbewerbsebene bestätigt werden (Sonderregelungen für Jumu open). Bei Solist*innen und bei Ensembles wird darüber hinaus auch die Berechtigung zur Teilnahme an der nächsthöheren Wettbewerbsebene bescheinigt.
  4. Unabhängig von der Teilnahme auf vorangegangenen Wettbewerbsebenen und den dort erreichten Ergebnissen können jugendliche Begleiter*innen auch auf Landes- und Bundesebene teilnehmen und
    erhalten dort eine Bewertung (Näheres zur Weiterleitung von Begleitpartner*innen siehe Ausschreibung).
  5. Beratungsgespräche
    Die Teilnehmerberatungen sind ein wichtiger Bestandteil des Wettbewerbs und werden angeboten, wenn die Rahmenbedingungen es ermöglichen.
  6. Für die Vergabe von Punkten und Preisen sowie für die Berechtigung zur Teilnahme an der Landes- bzw. Bundesebene gilt auf den jeweiligen Wettbewerbsebenen folgende Regelung:

Regionalwettbewerb

  • teilgenommen
    Mindespunktzahl 4 Punkte
  • mit Erfolg teilgenommen
    5 - 8 Punkte
  • mit gutem Erfolg teilgenommen
    9 - 12 Punkte
  • 3. Preis
    13 - 16 Punkte
  • 2. Preis
    17 - 20 Punkte
  • 1. Preis (ohne Weiterleitung)
    21 - 22 Punkte
  • 1. Preis mit Weiterleitung
    23 - 25 Punkte


Landeswettbewerb

 

  • teilgenommen
    Mindestpunktzahl: 10 Punkte
  • mit Erfolg teilgenommen
    11 - 13 Punkte
  • mit gutem Erfolg teilgenommen
    14 - 16 Punkte
  • 3. Preis
    17 - 19 Punkte
  • 2. Preis
    20 - 22 Punkte
  • 1. Preis 
    23 Punkte
  • 1. Preis mit Nominierung für den Bundeswettbewerb
    24 - 25 Punkte

 


Bundeswettbewerb

  • teilgenommen
    Mindestpunktzahl: 10 Punkte
  • mit Erfolg teilgenommen
    11 - 13 Punkte
  • mit gutem Erfolg teilgenommen
    14 - 16 Punkte
  • mit sehr gutem Erfolg teilgenommen
    17 - 19 Punkte
  • 3. Preis
    20 - 21 Punkte
  • 2. Preis
    22 - 23 Punkte
  • 1. Preis
    24 - 25 Punkte

Das Prädikat, der Preis und die ermittelten Punkte orientieren sich an der Leistungsvorstellung in der jeweiligen Wettbewerbsphase.

Besonderheiten: 

Es gibt keine "doppelte" Zuordnung von Preisen und Prädikaten zu einer gegebenen Punktzahl mehr! 

Einen 1. Preis ohne Weiterleitung gibt es nur noch in dem Regionalwettbewerb. Das Prädikat "mit sehr gutem Erfolg teilgenommen" gibt es nur in dem Bundeswettbewerb.

Für die Altersgruppe I entfällt die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, für die Altersgruppe II entfällt die Weiterleitung zum Bundeswettbewerb.

Alle Teilnehmer*innen des Wettbewerbes erhalten eine Urkunde, in der die Punkte und das Prädikat beziehungsweise der zuerkannte Preis der jeweiligen Wettbewerbsphase bestätigt werden.

Übrigens können im Landeswettbewerb Jugend musiziert-Leistungen als Besondere Lernleistung (siehe Punkt "Besondere Lernleistungen") in das Abitur eingebracht werden.


Jury

 
  1. Die Jurygremien der Wettbewerbe auf Regional-, Landes- und Bundesebene setzen sich in der Regel aus Musikerzieher*innen sowie aus Dozent*innen und Interpret*innen der zum jeweiligen Wettbewerb ausgeschriebenen Intrumentalbereiche zusammen.
  2. Die Zusammenstellungen und Entscheidungen der Jurygremien sind unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  3. Die Juroren sind hinsichtlich der Punktierung und Einzelheiten der Juryberatung zur Verschwiegenheit verpflichtet. Nach Abschluss der Wertungen in jeder Altersgruppe werden Teilnehmer*innenberatungen angeboten (siehe letzter Punkt der Jury-Richtlinien). 

Für besondere Begabungen und Leistungen werden im Bundeswettbewerb Förderprämien und Sonderpreise zur Verfügung gestellt.

Die Deutsche Stiftung Musikleben vergibt an ausgewählte Bundespreisträger*innen Sonderpreise und Stipendien, verleiht Streichinstrumente und lädt zu Konzerten ein.

Preise

Den Eduard Söring-Preis, ein Jahresstipendium in Höhe von 6.000 Euro, überreicht die Deutsche Stiftung Musikleben für eine außergewöhnliche Leistung im Fach Streicher.

Für die beispielhafte Interpretation von Werken lebender Komponist*innen vergibt die Deutsche Stiftung Musikleben den Hans Sikorski-Gedächtnispreis in Höhe von bis zu 1.500 Euro (Solo, Duo) bzw. 2.500 Euro (Ensemble).

In ausgewählten Kategorien werden zusätzlich Sonderpreise an die höchstpunktierten Bundespreisträger*innen vergeben (Solisten: bis zu 300 Euro / Ensemblemitglieder: bis zu je 200 Euro).

Streichinstrumente

Von den über 250 Instrumenten des Fonds stehen Violinen, Bratschen, Celli und Kontrabässe für Bundespreisträger*innen von Jugend musiziert zu Verfügung. Sie werden jedes Jahr im Herbst auf Vorschlag der Bundesjury für die Dauer von zunächst zwei Jahren vergeben (auch Eigenbewerbung möglich).
Die Deutsche Orchestervereinigung e. V. unterstützt diese Initiative seit vielen Jahren mit einer zweckgebundenen Spende.

Erste Bundespreisträger*innen in den Kategorien Violine solo, Viola solo und Violoncello solo können sich auch für den im ersten Quartal jedes Jahres stattfindenden Wettbewerb des Deutschen Musikinstrumentenfonds bewerben (Eigenbewerbung erforderlich). Bei diesem Wettbewerb vergibt eine Fachjury überwiegend historische Meisterinstrumente mit solistischen Klangqualitäten, für die Dauer von
zunächst einem Jahr.

Es werden viele weitere Sonderpreise und Förderungen vergeben, welche Sie in jedem Jahr der Ausschreibung entnehmen können.

Stipendien

Erste Bundespreisträger*innen in der Kategorie „Klavier solo“ können sich im ersten Quartal jedes Jahres für ein Carl-Heinz Illies-Förderstipendium in der Deutschen Stiftung Musikleben zur Teilnahme an Meisterkursen und Wettbewerben im Ausland bewerben (Eigenbewerbung erforderlich).

Erste Bundespreisträger*innen aller Kategorien können sich im ersten Quartal jedes Jahres für ein Gerd Bucerius-Stipendium der Deutschen Stiftung Musikleben zur (Teil-)Finanzierung eines Auslandsstudiums, bzw. zum Besuch eines Meisterkurses oder Wettbewerbs im Ausland bewerben (Eigenbewerbung erforderlich).

Ausgeschrieben werden die Wertungskategorien in einem sich wiederholenden Drei-Jahres-Rhythmus. So wird gewährleistet, dass alle wichtigen Instrumente in jedem Wettbewerbsjahr vertreten sind - entweder in der Solowertung oder in der Ensemblewertung und sei es dort in der Wertung für "Besondere Besetzungen".

Darüber hinaus werden in jedem Jahr Sonderwertungen für die Bundesphase des jeweiligen Wettbewerbes ausgeschrieben, zum Beispiel "Sonderwertung für die besten Interpretationen zeitgenössischer Musik".

Zugelassen werden für diese Sonderwertungen diejenigen Teilnehmer*innen und Ensembles, die von der Bundesjury hierfür vorgeschlagen werden.


2026, 2029, 2032 etc.

Solowertung

  • Klavier
  • Harfe
  • Gesang
  • Drum-Set (Pop)
  • Gitarre (Pop)
     

Ensemblewertung

  • Bläser-Ensemble, 2-5 Spielende - Holzbläser gleiche und gemischte Instrumente, Blechbläser gleiche und gemischte Instrumente, Holz- und Blechbläser gemischt
  • Streicher-Ensemble: 2-5 Spielende - gleiche Instrumente und gemischte Instrumente
  • Akkordeon-Kammermusik: 2-5 Spielende - nur Kammermusik und 1 Akkordeon mit 1-4 andere Instrumente
  • Besondere Ensembles: Neue Musik

2027, 2030, 2033 etc.

Solowertung
  • Blasinstrumente: Blockflöte, Querflöte, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete/Flügelhorn, Posaune, Tenorhorn/Bariton/Euphonium, Tuba
  • Zupfinstrumente: Gitarre, Zither, Mandoline
  • Orgel
  • Musical
  • Bass (Pop)
      

Ensemblewertung

  • Duo: Klavier und ein Streichinstrument: Klavier mit Violine, Viola, Violoncello oder Kontrabass
  • Duo Kunstlied: Singstimme und Klavier
  • Schlagzeug-Ensemble: 2-6 Spielende, nur Schlagzeug
  • Klavier vierhändig oder an 2 Klavieren
  • Besondere Ensembles: Werke der Klassik, Romantik, Spätromantik Klassischen Moderne

2025, 2028, 2031 etc.

Solowertung

  • Streichinstrumente: Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass
  • Akkordeon: MII / MIII
  • Schlagzeug
  • Gesang (Pop)
     
Ensemblewertung
  • Duo: Klavier und ein Blasinstrument (ohne Blockflöte)
  • Klavier-Kammermusik: 3-5 Spielende
    - Klavier und Streichinstrumente,
    - Klavier, Streichinstrumente und ein Blasinstrument(ohne Blockflöte)
  • Vokal-Ensemble: 2 Sänger*innen und Begleitung, 3-6 Sänger*innen a-cappella oder mit Begleitinstrument
  • Zupf-Ensemble: 2-5 Spielende, Gitarre, Mandoline, Zither
  • Harfen-Ensemble: 2-6 Spielende, nur Harfen
  • "Weitere Instrumente"
  • Alte Musik

Veranstalter

Die Organisation des Kieler Regionalwettbewerbs liegt in den Händen der Landeshauptstadt Kiel.

Die Stadt Neumünster sowie die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön beteiligen sich finanziell. Unverzichtbar ist das Engagement der Förde Sparkasse, weiterer Sponsoren und zahlreicher Helfer*innen.

Wir bedanken uns herzlich für die Förderung und Unterstützung unserer begabten Jugend-musiziert-Teilnehmenden!

Förderung

Spielstätten

Unterstützung

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Blumen Pfeiffer

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Amt für Kultur und Weiterbildung 
Musikschule Kiel 
Luise Offermann 
0431 901 5267