Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung von Bauleitplänen in zwei Schritten beteiligt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Bauleitpläne hängen in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum 462b aus. Die dazugehörigen Unterlagen finden Sie auf der Ablage ebenfalls vor dem Raum 462b.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die Inhalte der Entwürfe. Während der Dauer der Veröffentlichung können alle an der Planung Interessierten alle Unterlagen frei zugänglich einsehen.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail an beteiligung@kiel.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel, oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift.
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB
Frühzeitige Beteiligung
Die Öffentlichkeit ist möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten; ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit im Sinne des Satzes 1.
Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von dem*der Planer*in der Öffentlichkeit vorgestellt; dort besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für eine bestimmte Dauer im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen und in der Auslage auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss ausgelegt. Die Schaukästen und die Auslage sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.
Öffnungszeiten des Rathauses: montags / dienstags / donnerstags / freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr, 0431 901-2661.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen innerhalb der Öffnungszeiten des Rathauses einsehen. Stellungnahmen können während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail an beteiligung@kiel.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift.
Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen, und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1023 Altes Postareal
Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 1023 „Altes Postareal“ im Stadtteil Kiel-Gaarden, zwischen Pastor-Gosch-Weg, Schulstraße, Karlstal und Werftstraße. Flurstücke 132, 169, 259, 286 und 287 der Flur 14 der Gemarkung Kiel-N.
Der Bebauungsplan Nr. 1023 „Altes Postareal“ hat die Zielsetzung, auf dem ehemaligen Postareal vor dem Hintergrund des in der Landeshauptstadt Kiel bestehenden erhöhten Wohnraumbedarfs ein neues Wohnquartier zu errichten und darüber hinaus die Verknüpfung des Stadtteils Gaarden mit der Innenstadt zu verbessern. Es ist vorgesehen, dass das aktuelle Vollverfahren zum Entwurfsbeschluss auf das vereinfachte Verfahren nach § 13a BauGB umgestellt wird.
Die Planungsunterlagen können vom 09.02.2026 bis zum 23.02.2026 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen und auf der Ablage auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Obergeschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen und die Ablage mit den Akten sind frei zugänglich.
Im genannten Zeitraum können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail an beteiligung-altes-postareal@kiel.de, aber auch schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten (montags / dienstags / donnerstags / freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr) zur Niederschrift abgeben .
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Bekanntmachung vom 06.02.2026
- Anlage A B-Plan Vorentwurf Begru_ndung
- Anlage A B-Plan Vorentwurf Teil A Planzeichnung
- Anlage A B-Plan Vorentwurf Teil B Textliche Festsetzungen
- Anlage A Masterplan Mappe
- Anlage B Entlassung Altlastenkataster Stadt Kiel
- Anlage B Entwaesserungskonzept
- Anlage B Ergaenzende Schadstoffuntersuchung
- Anlage B Faunistisch-floristischer Fachbeitrag 2022
- Anlage B geschützte Bäume nach Kieler Baumschutzsatzung
- Anlage B GOF
- Anlage B Laermtechnische Untersuchung
- Anlage B Mobilitätskonzept
- Anlage B Orientierendes Baugrundgutachten
- Anlage B Verkehrstechnische Untersuchung
- Anlage B Verschattungsgutachten
Vorentwurf 43. Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan Nr. 1034 Meimersdorfer Höhen
Die Landeshauptstadt Kiel beabsichtigt die Aufstellung der 43. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung 2000) und des Bebauungsplanes Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“ im Stadtteil Kiel Meimersdorf für das Baugebiet südlich der Bebauung Neumeimersdorf, südlich und westlich vom Solldieksbach, nördlich vom Moorseer Weg sowie nördlich und östlich vom Dorf Meimersdorf.
Ziel der Bauleitplanungen ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines neuen Wohngebietes mit ergänzenden Nutzungen, wie Kindertagesstätten, einer Grundschule und Einzelhandel. Das Plangebiet wird neu erschlossen und soll in mehreren Abschnitten entwickelt werden.
Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planungen erfolgt am Mittwoch, dem 18.06.2025, um 19:30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Meimersdorf-Moorsee im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kiel-Moorsee, Steindamm 135, 24145 Kiel. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.
Die Planungsunterlagen können vom 18. Juni bis zum 18. Juli 2025 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Der Vorentwurf ist auch im Internet unter www.kiel.de/bauleitplanung veröffentlicht. Im genannten Zeitraum können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (Beteiligung-MeimersdorferHoehen@Kiel.de), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr) zur Niederschrift abgeben.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Bekanntmachung vom 13. Juni 2025
- Vorentwurf Planzeichnung 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf Begründung 43. Änderung des Flächennutzungsplanes
- Vorentwurf Blatt 1 Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“
- Vorentwurf Blatt 2 Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“
- Vorentwurf Blatt 3 Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“
- Vorentwurf Blatt 4 Planzeichnung Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“
- Vorentwurf Textliche Festsetzungen Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“
- Vorentwurf Begründung Bebauungsplan Nr. 1034 „Meimersdorfer Höhen“
- Anlage 1 Machbarkeitsstudie
- Anlage 2 Potenzialanalyse
- Anlage 3 Erschließungskonzept
- Anlage 4 Entwässerungskonzept
- Anlage 5 Bodenkundliches Fachgutachten
- Anlage 6 Artenschutz
- Anlage 7.1 Grünordnerischer Fachbeitrag (GOF)
- Anlage 7.2 Anlagen zum GOF
- Präsentation im Ortsbeirat vom 12. Juni 2025
Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 1041 Brauner Berg
Gebietsbeschreibung: Nordwestlich der Straße Brauner Berg, nordöstlich der bestehenden Gewerbehallen der Firma Sauer & Sohn GmbH, südöstlich der Wohnbebauung Hecktstraße und südwestlich des Talraumes Prieser Lauf im Stadtteil Kiel-Pries/Friedrichsort.
Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen, sich wesentlich unterscheidende Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am Mittwoch, dem 3. Juli 2024, um 19.30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Pries/Friedrichsort im Kulturladen Leuchtturm e.V., An der Schanze 44, 24159 Kiel. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.
Die Planungsunterlagen können vom 3. Juli 2024 bis zum 17. Juli 2024 im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b (4. Geschoss) eingesehen werden. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr).
Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (beteiligung@kiel.de), aber auch schriftlich (an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Öffentliche Bekanntmachung
- Planzeichnung des Vorentwurfs Bebauungsplan Nr. 1041 | Brauner Berg
- Begründung zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 1041 | Brauner Berg
- Grünordnerischer Fachbeitrag
- Artenschutzgutachten
- Untersuchungsrahmen zur Umweltprüfung
- Bodenkundliches Gutachten
- Gutachten Bodenschichtenverzeichnis
- Entwässerungskonzept - Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz gemäß A-RW1
- Verkehrstechnische Untersuchung
- Schalltechnische Untersuchung
Vorentwurf 46. Änderung des Flächennutzungsplans und Bebauungsplan Nr. 1043 Weiterführende Schule Kieler Süden
Die Landeshauptstadt Kiel hat die Aufstellung der 46. Änderung des Flächennutzungsplans (Fassung 2000) und des Bebauungsplans Nr. 1043 „Weiterführende Schule Kieler Süden“ im Stadtteil Kiel-Meimersdorf für das Baugebiet zwischen Kieler Weg, südlich der Bebauung Sandkoppel, Bustorfer Weg und Solldieksbach beschlossen.
Mit der 46. Änderung des Flächennutzungsplans und dem Bebauungsplan Nr. 1043 „Weiterführende Schule Kieler Süden“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bau einer weiterführenden Schule geschaffen werden. Der Standort südlich der Johanna-Mestorf-Schule in Kiel-Meimersdorf wurde aufgrund einer vorangegangenen Standortuntersuchung als der am besten geeignete Standort im Kieler Süden identifiziert.Öffentlichkeitsbeteiligung: Die Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung erfolgt am Mittwoch, dem 17. Juni 2026, um 19.30 Uhr im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ortsbeirates Meimersdorf / Moorsee im Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Kiel-Meimersdorf, Am Dorfplatz 16, statt.
Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.Die Planungsunterlagen können vom 15. 06.2026 bis 13. 07.2026 unter www.kiel.de/bauleitplanung und im Rathaus (Fleethörn 9, 24103 Kiel) in der Auslage auf dem Flur vor den Zimmern 462a/b (4. Obergeschoss) an einem öffentlich zugänglichen Lesegerät (Laptop) während der Öffnungszeiten des Rathauses eingesehen werden.
Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Im genannten Zeitraum können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen und Stellungnahmen vorzugsweise per E-Mail (Weiterfuehrende-Schule-KS@kiel.de) und auch schriftlich (Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Diese Bekanntmachung kann auch im Internet unter www.kiel.de/bekanntmachungen eingesehen werden.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Bekanntmachung vom 12.06.2026
- Planzeichnung Bebauungsplan
- Planzeichnung Flächennutzungsplan
- Begründung
- Gutachten Entwässerung Lageplan Mulden
- Gutachten Entwässerung E-Bericht A-RW
- Gutachten Mobilität
- Gutachten Schall Lärmkontor
- Gutachten Schall Lärmkontor Anlagen
Förmliche Beteiligung
Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für die Dauer eines Monats, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen (Februar), oder bei Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Dauer einer angemessenen längeren Frist im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich während der Öffnungszeiten im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen und in der Auslage auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss ausgelegt. Die Schaukästen und die Auslage sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (Öffnungszeiten des Rathauses: montags, dienstags, donnerstags, freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr; 0431 901-2661.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen. Stellungnahmen können während der Dauer der genannten Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Eine elektronische Übermittlung von Stellungnahmen ist vorzugsweise per E-Mail an beteiligung@kiel.de möglich. Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Hierzu bestehen folgende Möglichkeiten: Schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift.
Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bei Flächennutzungsplänen wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Entwurf Bebauungsplan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 "Torfmoorkamp" im Stadtteil Kiel-Wik für das Baugebiet zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp am 2. Oktober 2025 im Bauausschuss gebilligt.
Der zur Veröffentlichung im Internet bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 "Torfmoorkamp", seine Begründung und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden gemäß § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Zeit vom 10.11.2025 bis 10.12.2025 im Internet veröffentlicht. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit gegeben, sich zu den Planungen zu äußern und diese mit den Planungsbeteiligten zu erörtern.
Im Zeitraum vom 10. November bis 10. Dezember 2025 können die an der Planung Interessierten sämtliche ausgelegten Unterlagen im Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462a/b im 4. Obergeschoss einsehen. Die Schaukästen sind frei zugänglich. Auf Wunsch wird die Planung erläutert (Öffnungszeiten des Rathauses: montags/dienstags/donnerstags/freitags von 8.30 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 16 Uhr, Tel. 0431 901 2661).
Stellungnahmen sind vorzugsweise per E-Mail an Beteiligung-Torfmoorkamp@kiel.de, aber auch schriftlich an die Landeshauptstadt Kiel, Der Oberbürgermeister, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abzugeben.
Folgende Unterlagen stehen zur Einsichtnahme bereit:
- Bekanntmachung vom 07.11.2025
- Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1000 Torfmoorkamp
- Begründung mit Umweltbericht
- Abwägung frühzeitige Beteiligung
- Verkehrstechnische Untersuchung
- Verkehrserschließung Bericht<
- Prüfung Kampfmittelbelastung
- Mobilitätskonzept Vorabzug
- Lärmschutzwand
- Lärmschutzwand Lageplan
- Lärmtechnische Untersuchung
- Grünordnerischer Fachbeitrag
- Entwässerungskurzbericht
- Einschätzung Dunkelkorridore
- Bodenökologisches Gutachten
- Biotoptypen
- Baumgutachterliche Kurzstellungnahme
- Wasserhaushaltsbilanz
- Artenschutzbericht
- Gesamtzusammenfassung.zip-Datei<