Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten
Die Öffentlichkeit wird an der Aufstellung von Bauleitplänen in zwei Schritten beteiligt. Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Die Pläne hängen aus, in den Schaukästen des Stadtplanungsamtes im Rathaus, 4. Stock, auf dem Flur vor Raum 462.
Auf Wunsch erläutern Ihnen Mitarbeiter*innen des Stadtplanungsamtes die Inhalte der Entwürfe. Ihre Anregungen zu den Inhalten der künftigen Bauleitpläne können Sie während der Beteiligungsphasen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift gegenüber dem Stadtplanungsamt, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, äußern. Aus rechtlichen Gründen ist es nicht möglich, die Anregungen per E-Mail abzugeben.
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1. Schritt: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf eines Bauleitplanes wird zwei Wochen lang ausgehängt. In dieser Zeit können Sie den Vorentwurf einsehen. Zusätzlich wird der Vorentwurf in einer Sitzung des zuständigen Ortsbeirates von dem*der Planer*in der Öffentlichkeit vorgestellt; dort besteht auch die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Zur Zeit befindet sich kein Bauleitplan in diesem Verfahrensschritt.
2. Schritt: Öffentliche Auslegung
Die Planentwürfe von Bauleitplänen werden für die Dauer eines Monats im Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt.
Ort: Stadtplanungsamt der Landeshauptstadt Kiel, Rathaus, Fleethörn 9, 24103 Kiel, 4. Geschoss, in den Schaukästen auf dem Flur im Bereich des Zimmers 462b (Plankammer) . Die Schaukästen sind frei zugänglich.
Auf Wunsch werden während der Öffnungszeiten Erläuterungen gegeben. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8.30 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 16 Uhr. Termine außerhalb dieser Zeiten können unter der Telefonnummer 0431 901 2696 vereinbart werden.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten alle ausgelegten Unterlagen einsehen. Sie können Ihre Stellungnahmen schriftlich (Landeshauptstadt Kiel, Stadtplanungsamt, Fleethörn 9, 24103 Kiel) oder während der Öffnungszeiten zur Niederschrift abgeben. Auch Kindern und Jugendlichen ist die Möglichkeit gegeben, sich über die Planung der Landeshauptstadt Kiel zu informieren und Anregungen anzubringen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Landeshauptstadt Kiel deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Öffentliche Auslegung der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“ (1. Änderung), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ und Nr.1031V „Werftbahnstraße“ vom 24.04.2023 - 26.05.2023
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 30.03.2023 die vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof als Entwurf beschlossen.
Ziele der Planung:
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1017V (1. Änderung): Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für Wohnungen, gewerbliches Wohnen (Boardinghouse), Dienstleistungs-, Büronutzungen und medizinische Einrichtungen in einem 21-geschossigen und einem 15-geschossigen Gebäude sowie einem die beiden Gebäude verbindenden zweigeschossigen Sockelbau.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1030V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von drei sechsgeschossigen Gebäuden auf einem gemeinsamen dreigeschossigen Sockelbau. Im Erdgeschoss sind soziale Nutzungen und in den übrigen Geschossen Wohnungen vorgesehen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1031V: Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für zwei siebengeschossige Wohnzeilen auf einem gewerblich genutzten Sockelgeschoss.
Die Entwürfe der vorhabenbezogenen Bebauungspläne Nr. 1017V „Kap Horn Mischnutzung“, 1. Änderung (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 1), Nr. 1030V „Werftstraße Süd-West“ (Baugebiet Werftstraße Nr. 240-248 mit südlich angrenzender Grünfläche) und Nr. 1031V "Werftbahnstraße“ (Baugebiet Werftbahnstraße Nr. 8) im Stadtteil Kiel-Südfriedhof liegen mit ihren Begründungen vom 24.04.2023 bis zum 26.05.2023 öffentlich aus.
Folgende Unterlagen liegen aus:
Öffentliche Bekanntmachung vom 14.04.2023
07 Freiflächengestaltungsplan (Bebauungspläne Nr. 1017V, 1030V und 1031V)
08 Biotoptypen und Artenschutz (Baumbestand) (Bebauungspläne Nr. 1030V und 1031V)
09 Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag (Bebauungspläne Nr. 1030V und 1031V)
10 Windkomfortgutachten (Bebauungspläne Nr. 1017V, 1030V und 1031V)
11 Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben „Kool Kiel“ (Bebauungsplan Nr. 1017V)
12 Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben „Kool Kiel“ (Bebauungsplan Nr. 1030V)
13 Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben „Kool Kiel“ (Bebauungsplan Nr. 1031V)
14 Verkehrsuntersuchung zum Bauvorhaben „Kool Kiel“ (Ergänzende Stellungnahme)
15 Lärmtechnische Untersuchung (Bebauungspläne Nr. 1017V, 1030V und 1031V)
16 Verschattungsgutachten (Bebauungspläne Nr. 1017V, 1030V und 1031V)
17 Orientierendes Altlastengutachten (Bebauungsplan Nr. 1030V)
18 Orientierendes Altlastengutachten (Bebauungsplan Nr. 1031V)
19 Geotechnisches Gutachten (Bebauungsplan Nr. 1017V)
20 Geotechnisches Gutachten (Bebauungsplan Nr. 1030V)
21 Geotechnisches Gutachten (Bebauungsplan Nr. 1031V)
23 Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz (Bebauungsplan Nr. 1017V)
24 Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz (Bebauungsplan Nr. 1030V)
25 Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz (Bebauungsplan Nr. 1031V)
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V "Schwentineufer Nord-Ost"
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 02.02.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ im Stadtteil Kiel-Neumühlen-Dietrichsdorf, zwischen Heikendorfer Weg und Nordufer der Schwentine, durchzogen von der Straße An der Holsatiamühle als Entwurf beschlossen. Im Plangebiet sollen ca. 98 Wohneinheiten und Gewerbeflächen in zwei Baukörpern mit jeweils einer Tiefgarage sowie ergänzenden oberirdischen Stellplätzen geschaffen werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1019V „Schwentineufer Nord-Ost“ liegt mit seiner Begründung vom 14.03.2023 bis zum 19.04.2023 öffentlich aus.
Folgende Unterlagen liegen aus:
00 Öffentliche Bekanntmachung vom 06.03.2023
04 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
05 Artenschutzrechtliche Stellungnahme
06 Grünordnungsplanerischer Fachbeitrag
07 Schalltechnische Untersuchung
10 Verkehrs- und Mobilitätsgutachten
11 A-RW 1 Nachweis (Wasserrechtliche Anforderungen Regenwasser)
12 Abschätzung zur Notwendigkeit eines Verschattungsgutachten
13 Bericht Orientierende Untersuchung
14 Hochwasserschutzkonzept: Maßnahmen des Küsten- und Hochwasserschutzes
Öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V "Bebelplatz"
Der Bauausschuss der Landeshauptstadt Kiel hat am 1. Dezember 2022 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V „Bebelplatz“ im Stadtteil Kiel-Elmschenhagen zwischen Fritz-Lauritzen-Park und Bebelplatz als Entwurf beschlossen. Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1035V sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Multifunktionsgebäudes westlich der Straße Bebelplatz sowie der dazugehörigen ebenerdigen Stellplatzanlage östlich der Straße Bebelplatz geschaffen werden.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V liegt in der Zeit vom 2. Januar bis zum 3. Februar 2023 öffentlich aus.
Folgende Unterlagen liegen aus:
- 1 Öffentliche Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung
- 2 Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V „Bebelplatz“ und Vorhaben- und Erschließungsplan (Planzeichnung)
- 3 Entwurf der Begründung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1035V „Bebelplatz“
- 4 Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- 5 Historische Erkundung
- 6 Baugrundgutachten
- 7 Orientierende Altlastenuntersuchung
- 8 Gutachten – Gebäudeschadstoffe
- 9 Berücksichtigung der zentralen Vorschriften des besonderen Artenschutzes nach § 44 Abs. 1 BNatSchG auf Grundlage einer erweiterten Potenzialanalyse
- 10 Die Brutvögel Schleswig-Holsteins, Rote Liste, 2010
- 11 Städtebauliches Verträglichkeitsgutachten
- 12 Grünordnerischer Fachbeitrag
- 13 Schalltechnische Untersuchung
- 14 Verkehrsuntersuchung
- 15 Vorläufiges Wärmekonzept
- 16 Oberflächenentwässerung, Konzept
- 17 Wasserhaushaltsbilanz