Stadtarchiv
Personenstandsbücher
Zum 1. Oktober 1874 führte Preußen das Standesamtswesen ein, eine kleine Revolution, denn nunmehr waren nicht mehr die Kirchen mit ihren Kirchenbüchern für die öffentliche Registrierung des Personenstands zuständig.
Heute sind historische Personenstandsunterlagen zentrale Dokumente für Familienforschung und Erbenermittlung.
Bearbeitungszeit von Anfragen: Uns erreichen außergewöhnlich viele Anfragen zum Bestand Personenstandsunterlagen. Bitte rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit für Anfragen von bis zu zwei Monaten. Prioritär werden rechtsrelevante Anfragen bearbeitet. Damit wir Ihre Anfrage schneller bearbeiten können, benutzen Sie bitte nur noch unser Online-Formular.
Bestände im Stadtarchiv Kiel
Zu unterscheiden sind drei Arten von Personenstandsbüchern, Geburtenbücher, Heiratsbücher und Sterbebücher. Das Personenstandsrecht bestimmt, dass nach bestimmten Fristen die Personenstandsbücher an das Archiv abgegeben werden und zur Einsichtnahme nach Archivrecht zur Verfügung stehen.
Im Stadtarchiv Kiel befinden sich daher:
- Geburtenbücher, die älter sind als 110 Jahre
- Heiratsbücher, die älter sind als 80 Jahre
- Sterbebücher, die älter sind als 30 Jahre
Alle jüngeren Personenstandsbücher werden vom Standesamt Kiel geführt.
Die Kieler Kirchenbücher als Vorläufer der Personenstandsunterlagen werden vom Kirchenkreis Altholstein verwaltet. Register über Geburten, Heiraten und Sterbefälle der Kieler jüdischen Gemeinde von 1841-1874 werden im Sächsischen Staatsarchiv Leipzig aufbewahrt.
Personenstandsurkunden bestellen
Sie können Personenstandsurkunden als Digitalisat im Lesesaal des Stadtarchivs einsehen oder über eine schriftliche Anfrage Personenstandsurkunden bestellen. Für schriftliche Anfragen benutzen Sie bitte nur noch unser Online-Formular.
Dazu benötigen wir folgende Angaben: Bezeichnung des Standesamts, Art des Registers (Geburtenbuch, Sterbebuch, Heiratsbuch), Jahr, Registernummer, Name der gesuchten Person
Diese Angaben sind den Namensverzeichnissen zu entnehmen. Sie können im Lesesaal eingesehen werden und stehen zu großen Teilen als digitale Dokumente zur Verfügung.
Namensverzeichnisse online
Sie können bereits jetzt online handschriftliche Namensverzeichnisse zu den Personenstandsbüchern einsehen. Die dort enthaltene Registernummer verweist zusammen mit der Angabe des Jahres und des Standesamtes auf den jeweiligen urkundlichen Eintrag.
Sie erreichen die PDF-Dateien, indem Sie den Online-Katalog öffnen. Auf der Startseite können Sie unter "Personenstandsurkunden" direkt auf die Datensätze zu Geburts-, Heirats- und Sterberegister durch Anklicken zugreifen. In dem sich öffnenden Fenster können Sie über den Pfeil links neben den Datensätzen den gesamten Datensatz anzeigen lassen und dort das digitale Dokument durch Anklicken öffnen. In einigen PDF-Dateien ist für den schnellen Suchzugriff ein Alphabet in Form von Lesezeichen hinterlegt.

Bitte notieren Sie sich:
- Bezeichnung des Standesamts (findet sich im Datensatz der Datenbank oder auf dem Deckblatt des PDF-Dokuments)
- Art des Registers (Geburtsregister, Heiratsregister, Sterberegister)
- Jahr (die Namensverzeichnisse können mehrere Jahre umfassen, hier muss im Dokument das genaue Jahr ermittelt werden)
- Namen der gesuchten Person
- Registernummer (eine bis zu vierstellige Zahl, die dem Namen tabellarisch zugeordnet ist)
Beispiel: Standesamt I, Geburtsregister, 1876, 248, Ahrens, Wilhelmine Katharina Magdalena
Mit diesen Daten können wir Ihnen eine digitale Kopie des Eintrags im Lesesaal des Stadtarchivs zur Verfügung stellen. Die Benutzung im Lesesaal ist gebührenfrei. Hier erhalten Sie die nötige Beratung, Sie können selbst Reproduktionen mit der Digitalkamera anfertigen und es stehen weitere familienhistorisch bedeutende Bestände für Sie bereit. Nutzen Sie für eine Bestellung zur Vorlage im Lesesaal bitte diesen Bestellschein.
Oder Sie bestellen mit Hilfe unseres Online-Formulars die gewünschten Kopien, die wir Ihnen dann zuschicken.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nicht jedes Personenstandsbuch vorlegen können. Insbesondere sind uns einzelne Register und Namensverzeichnisse noch nicht vom Standesamt abgegeben worden, weil einzelne Teile des Registers noch nicht dem Archivrecht unterliegen. In diesen Fällen müssen wir für Sie eine gebührenpflichtige Recherche durchführen. Personenbezogene Daten zu noch lebenden Nachkommen müssen wir schwärzen.
Die eigentlichen Personenstandsbücher sind nicht digital veröffentlicht.
Namenssuche in Sterberegistern
Der Verein für Computergenealogie hat die veröffentlichten Namensverzeichnisse zu den Sterbebüchern bis 1983 in einer Datenbank erfasst. Hier können Sie bereits jetzt durch Eingabe recherchieren: Zum Namensverzeichnis des Vereins für Computergenealogie
Sie können dort auch gern selbst mithelfen.
Gebühren & Anfragen
Die Benutzung im Lesesaal ist gebührenfrei. Anfragen zum Bestand Personenstandsunterlagen sind dagegen entsprechend der Benutzungs- und Gebührensatzung gebührenpflichtig. Ein Anspruch auf eine schriftliche Auskunftserteilung besteht nicht.
Die Gebühren belaufen sich derzeit auf:
- je Ablichtung aus Personenstandsunterlagen 7,40 Euro
- je Beglaubigung von Ablichtungen 2,60 Euro
- je Erteilung einer schriftlichen Auskunft aus dem Bestand Standesamt/Personenstandsunterlagen 7,00 Euro
- Suchen je eines Eintrags oder Vorgangs, wenn die Registernummer und das zuständige Standesamt nicht genannt werden können, je angefangene Viertelstunde 12,50 Euro
Auskunft aus Familienbüchern
Durch eine Novelle des Personenstandsgesetzes wurden zum 1. Juli 1938 die Heiratsregister durch die sogenannten Familienbücher ersetzt.
Die Familienbücher enthalten im Vergleich zum Heiratsregister umfangreiche Angaben zur Abstammung und zu Nachkommen der Eheschließenden. Abgeschafft wurden die Familienbücher in dieser Form 1957, doch schon seit 1944 wurden die Angaben zu Abstammung und Nachkommen nicht weitergeführt.
Die Einträge in Familienbüchern bestehen aus zwei Teilen:
- Erster Teil: Beurkundung der Eheschließung
- Zweiter Teil: Angaben zur Familie
- I Eltern der Ehegatten
- II Angaben über die Ehegatten
- III Gemeinsame Kinder
- IV Uneheliche Kinder weiblicher Abkömmlinge
- V An Kindes Statt angenommene und für ehelich erklärte Kinder
- VI Raum für sonstige Eintragungen
Die Bücher enthalten zahlreiche personenbezogene Daten von ggf. noch lebenden Kindern, die aus der Ehe hervorgegangen sind. In Einzelfällen sind auch Adoptionen in den Büchern vermerkt. Diese Daten sind besonders schutzwürdig, so dass diese Teile nur auf besonderen Antrag einsehbar sind.
Führung & Gliederung der Personenstandsbücher
Alle Einträge folgen einem Grundsatz: Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Geburt oder der Sterbefall eingetreten ist, beziehungsweise vor dem eine Heirat geschlossen wurde. Der Wohnsitz der betroffenen Person spielt dabei keine Rolle. Ist ein Kieler zum Beispiel in Itzehoe verstorben, wird der Tod im Sterbebuch in Itzehoe beurkundet. Kommt aber ein Kronshagener im Städtischen Krankenhaus in Kiel zur Welt, wird seine Geburt im Geburtenbuch des Standesamts I in Kiel festgehalten.
Von diesem Grundsatz gibt es nur wenige Ausnahmen: So ist für Personenstandsfälle, die im Ausland eingetreten sind, das Standesamt I in Berlin zuständig. Bei Kriegsteilnehmern im 1. und 2. Weltkrieg galt, dass ihr Tod vom Standesamt ihres Wohnsitzes eingetragen wurde. Die entsprechende Todesmeldung wurde von der Wehrmachtauskunftsstelle in Berlin (heute Bundesarchiv, Abteilung Personenbezogene Auskünfte) an die Standesämter der Wohnorte weitergeleitet. Sowohl das Standesamt I in Berlin als auch das Bundesarchiv können daher wichtige Ansprechpartner für die Familiengeschichte sein.
Die Personenstandsbücher sind nach Standesamtsbezirken gegliedert. Sie verzeichnen die Geburten, Heiraten und Sterbefälle, die in einem Standesamtsbezirk aufgetreten sind. Gibt es heute nur noch einen Standesamtsbezirk Kiel, sind in der Vergangenheit bis zu 13 Standesämter auf dem jetzigen Kieler Stadtgebiet tätig gewesen.
Eine Übersicht über die Standesämter in Kiel & Umgebung finden Sie hier.
Aus jüngeren Personenstandsbüchern erteilt das Standesamt Kiel Auskunft & Urkunden:
Landeshauptstadt Kiel
Stadtamt
Standesamt
Fleethörn 26
24103 Kiel
Zu den Internetseiten des Standesamts Kiel
Alle Einwohnermeldedaten werden vom Archiv der Meldebehörde im Stadtamt verwaltet:
Landeshauptstadt Kiel
Stadtamt
Einwohner*innenangelegenheiten
Meldearchiv
Fleethörn 9
24103 Kiel
Nähere Informationen über Kieler Kirchenbücher:
Archiv des Kirchenkreises Altholtstein
Kantplatz 7
24534 Neumünster
Archiv des Kirchenkreises Altholtstein
www.kirchenkreis-altholstein.de/kirchenkreis/archiv
Personenstands-Unterlagen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten verwaltet das Standesamt I in Berlin bzw. für Archivgut das zuständige Landesarchiv Berlin:
Standesamt I in Berlin
Schönstedtstraße 5
13357 Berlin (Mitte)
Landesarchiv Berlin
Eichborndamm 115-121
13403 Berlin
www.landesarchiv-berlin.de/standesaemter-der-ehemaligen-deutschen-ostgebiete
Informationen über Wehrmachtsangehörige im 2. Weltkrieg erteilt die Abteilung Personenbezogene Auskünfte des Bundesarchivs (vormals Deutsche Dienststelle/WAST) in Berlin.
Bundesarchiv
Abteilung PA
Am Borsigturm 130
13507 Berlin
Zu den Seiten der Abteilung Peronenbezogene Auskünfte
Register über Geburten, Heiraten und Sterbefälle der jüdischen Gemeinde in Kiel von 1841-1874 werden vom Sächsischen Staatsarchiv am Standort Leipzig aufbewahrt.
Sächsisches Staatsarchiv Leipzig
Schongauerstraße 1
04328 Leipzig
Zu den Internetseiten des Sächsischen Staatsarchivs
Kontakt & Öffnungszeiten
Landeshauptstadt Kiel
Stadtarchiv, Rathaus
Fleethörn 9
24103 Kiel
0431 901-3422
Stadtarchiv@kiel.de
Bitte geben Sie für Rückantworten auch Ihre Postadresse an.
Übersicht der Ansprechpartner*innen
Lesesaal (Raum 515, im Rathausturm):
Zugang vom 4. Geschoss aus über separaten Aufgang
Öffnungszeiten
Dienstag bis Donnerstag 9 - 16 Uhr
Aufgrund personeller Engpässe bitten wir darum, für Ihren Besuch im Lesesaal einen Termin per E-Mail oder telefonisch zu vereinbaren.
Suchfunktionen finden Sie in den Online-Datenbanken. Wir beraten Sie auch gerne telefonisch.