Die Kiel-Karte ǀ Bildungspaket

Die Kiel-Karte unterstützt Kinder und Jugendliche, wenn sie Leistungen erhalten – nach dem SGB II, Sozialgeld, Wohngeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz.

Hinweise zu den Angeboten

Die Kosten des gemeinschaftlichen Mittagessens in der Schule oder Kindertageseinrichtung werden übernommen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte legen Sie die Kiel-Karte beim Anbieter für die Schulverpflegung oder in der Kindertageseinrichtung vor.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Die vorhandene Kiel-Karte muss in der Schule oder Kindertageseinrichtung vorgelegt werden, damit die Kosten für Ausflüge im bewilligten Zeitraum abgerechnet werden können.

Dieser Anspruch besteht für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Es stehen monatlich 15 Euro für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft zur Verfügung für

  • Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (zum Beispiel Musikunterricht) und vergleichbare angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung und
  • die Teilnahme an Freizeiten

Grundsätzlich ist eine Aufteilung des Betrages auf mehrere Leistungen möglich, soweit der monatliche Betrag dafür ausreichend sein sollte. Der zur Verfügung stehende Gesamtbetrag kann auch komplett für eine oder mehrere Leistungen eingesetzt werden.

Liste der Leistungsanbieter für soziale und kulturelle Teilhabe
Liste Sportvereine


Welche Unterlagen werden benötigt?

Legen Sie die Kiel-Karte bei dem von Ihnen ausgewählten Leistungsanbieter vor. Nach Vorlage der Kiel-Karte legen Sie fest, welches Angebot Sie in welcher Höhe nutzen möchten. Sie können die Kosten für das gewählte Angebot auch selber über das Online-System der Kiel-Karte an den registrierten Anbieter überweisen.

Wenn Ihnen die Kiel-Karte bereits vorliegt:

Im Online-System können Sie sich für Ihren eigenen Bereich anmelden, nach Anbietern in Ihrer Region suchen und Angebote aus dem Bereich Sport / Freizeit / Kultur bezahlen.

Für diese Leistung ist eine gesonderte Bestätigung vorzulegen, die in den Schulen bereitliegt.

Wenn das Erreichen der nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele gefährdet ist, können Schüler*innen eine ergänzende angemessene Lernförderung erhalten. Zu den wesentlichen Lernzielen gehört jedoch nicht das Erreichen eines höherwertigen Schulabschlusses oder die Verbesserung des Notendurchschnitts.

Die Lernförderung muss außerdem geeignet und zusätzlich zum schulischen Angebot erforderlich sein.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

Bitte lassen Sie das Formular „Bestätigung der Schule über vorübergehenden Lernförderbedarf“ von der Schule ausfüllen. Das Formular ist auch in den Schulen vorhanden. Gehen Sie anschließend mit dem Formular und der Kiel-Karte zu dem von Ihnen ausgewählten Leistungsanbieter. Danach wird in jedem Fall geprüft, für welche Fächer und für welche Zeit die Kostenübernahme erfolgen kann. Erst nach Zustimmung ist die Kostenübernahme sichergestellt.

Liste der Leistungsanbieter für Lernförderung 

Schüler*innen unter 25 Jahren können diese Leistung beantragen, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Es werden die Kosten zur nächstgelegenen Schule übernommen, wenn die Schule in den Klassen eins bis vier mehr als zwei Kilometer und ab der fünften Klasse mehr als vier Kilometer von der Wohnung entfernt liegt.

 Informationen zum neuen Deutschland-Schulticket

Weitere Informationen erhalten Sie beim zuständigen Sozialleistungsträger.

Formular zur Weiterbewilligung der Schülerbeförderung

Schüler*innen unter 25 Jahren bekommen die Leistung, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Der Schulbedarf wird als Geldleistung ausgezahlt.

Im Jahr 2024 betragen die Leistungen für den Schulbedarf 65 Euro zum 1. Februar und 130 Euro zum 1. August. Diese Beträge sind für die Anschaffung der notwendigen Schulmittel, wie Ranzen, Stifte, Zirkel, Taschenrechner, Sportzeug und so weiter vorgesehen.

Welche Unterlagen muss ich vorlegen?

  • Im Alter von 7 bis 14 Jahren müssen Sie keine zusätzlichen Unterlagen vorlegen.
  • Für Kinder, die 6 Jahre oder bis unter 25 Jahre alt sind, ist eine gültige Schulbescheinigung erforderlich.

Kinder und Jugendliche können einen Antrag auf Kostenübernahme für mehrtägige Klassenfahrten bei ihrem zuständigen Sozialleistungsträger stellen.

Die tatsächlichen Kosten der Fahrt werden im Regelfall direkt an die Schule oder auf das Klassenfahrtkonto überwiesen. Beträge für das Taschengeld können nicht erstattet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antragsformular mit Bescheinigung der Schule mit folgenden Angaben:

  • Name des Kindes und der Schule 
  • Beginn und Ende der Fahrt 
  • Höhe der Kosten
  • Einzahlungstermin und die Bankverbindung für die Zahlung

Informationen zur Antragstellung

Sie erhalten die Kiel-Karte über Ihren Sozialleistungsträger, sobald Ihr Antrag auf die Kiel-Karte bewilligt ist. Legen Sie die Karte dann überall dort vor, wo Sie Angebote nutzen möchten.

Hier finden Sie Ihre Ansprechperson für die Beantragung einer Kiel-Karte:


Die Kiel-Karte hilft auch bei Bärenhunger


Flyer herunterladen

Den Flyer zur Kiel-Karte können Sie hier in unterschiedlichen Sprachen herunterladen: