AUSBILDUNG BEI DER STADT
Verwaltungswirt*in / Stadtobersekretäranwärter*in (erste Laufbahngruppe, zweites Einstiegsamt)

Muss ein neuer Pass beantragt werden? Ist das Halten eines Hundes steuerpflichtig? Wer darf einen Antrag auf Wohngeld stellen? Wie erfolgt der Schriftwechsel zwischen Gesundheits- und Jugendamt? Kieler Bürger*innen und ihre Stadtverwaltung kommunizieren außer in persönlichen Gesprächen schriftlich oder digital. Das heißt, dass der gesamte gedruckte und digitale Schriftverkehr von Sachbearbeiter*innen organisiert, verfasst, überwacht und archiviert werden muss.

Angehende Verwaltungswirt*innen haben abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Aufgaben mit unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten. Sie haben, wie Verwaltungsfachangestellte, einen abwechslungsreichen Aufgabenbereich mit viel Kontakt zu Menschen innerhalb der Tätigkeit in der Stadtverwaltung der Landeshauptstadt Kiel. Sie werden allerdings im Vergleich zu Verwaltungsfachangstellten im Beamtenverhältnis, zunächst auf Widerruf, beschäftigt.

Für Stadtobersekretäranwärter*innen gilt während der Praxiszeit eine Wochenarbeitszeit von 41 Stunden. Als Dienstleisterin für die Bürger*innen bietet die Landeshauptstadt Kiel Stadtobersekretär*innen ein abwechslungsreiches Aufgabenspektrum, welches von rechtlichen Hintergründen über organisatorische Verwaltungsaufgaben bis hin zu wirtschaftlichen Abläufen reicht.

  • Mittlerer Schulabschluss oder Erster allgemeinbildender Schulabschluss mit einer förderlichen abgeschlossenen Berufsausbildung oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand
  • Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats
  • Interesse an rechtlichen, sozialen und wirtschaftlichen Fragestellungen
  • Freude am Umgang mit Menschen und gute Kommunikationsfähigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und Teamfähigkeit
  • Freundliches und hilfsbereites Auftreten
  • Zuverlässigkeit und Belastbarkeit 
  • Sicherer Umgang mit der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Organisatorische Fähigkeiten und eine strukturierte Arbeitsweise

Zwei Jahre

Praxis

Die Praxis findet in drei verschiedenen Ämtern der Landeshauptstadt Kiel statt

Theorie

Die Theorie wird an der Verwaltungsakademie in Bordesholm vermittelt. Hier werden ein einmonatiger Einführungslehrgang, zwei 1,5 - monatige Aufbaulehrgänge und ein 3,5 - monatiger Abschlusslehrgang absolviert. Nach den Aufbaulehrgängen wird eine Zwischenprüfung abgelegt. An den Abschlusslehrgang im zweiten Jahr schließt sich die Abschlussprüfung an.

  • Kommunalrecht
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Öffentliche Finanzwirtschaft
  • Finanz- und Abgabewesen
  • Recht der sozialen Sicherung
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Umweltrecht
  • Informations- und Kommunikationssysteme
  • Wirtschaftslehre



  • wie man Bürger*innen und Organisationen berät und Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kund*innenorientiert sowie nach Gesichtspunkten der Wirtschaftlichkeit erledigt
  • wie man bei der Aufstellung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mitwirkt und Zahlungsvorgänge bearbeitet
  • wie man Material und langlebige Wirtschaftsgüter nach ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten beschafft
  • wie man Arbeitsprozesse im eigenen Aufgabenbereich plant und organisiert
  • wie man Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme bearbeitet
  • welche Bedeutung die kommunale Selbstverwaltung hat und welche Formen und Aufgaben die kommunalen Gebietskörperschaften haben
  • wie man Verwaltungsentscheidungen auf der Grundlage von Bundes-, Landes- und kommunalem Ortsrecht erarbeitet und begründet
  • wie man die Rechtmäßigkeit von Verwaltungsakten und Möglichkeiten zur Fehlerbeseitigung prüft
  • wie man Vorgänge zur Erhebung von Abgaben und Entgelten sowie zur Einziehung privatrechtlicher Einnahmen bearbeitet
  • wie man bei der Vorbereitung von Sitzungen kommunaler Beschlussgremien mitwirkt

Da die Ausbildung im Beamt*innenverhältnis absolviert wird, erhalten die Anwärter*innen an Stelle einer Ausbildungsvergütung so genannte Anwärter*innenbezüge. Diese betragen ab dem 1. Dezember 2022 monatlich 1.317,18 Euro brutto.

Die Bewerber*innen absolvieren einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch weitere Auswahlschritte und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet. 

Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.

WICHTIG ZU WISSEN

Zurzeit keine Ausschreibung.

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0431 901-2204 

 

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