Datenschutzhinweise zum Online-Wohngeldantrag

Information nach Artikel 13 DSGVO

Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten

Ihre zuständige Wohngeldbehörde verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit Ihrem Antrag auf Wohngeld. 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer


Vertreten durch das Amt für Wohnen und Grundsicherung, Wohngeld, Bildungs- und Teilhabeleistungen
Neues Rathaus, Stresemannplatz 5, Fleethörn 9, 24103 Kiel

Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht

Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771

Beschwerderecht

Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.

0431 988-1200

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Zwecke der Verarbeitung: Ihre Daten werden erhoben, um den Vollzug des Wohngeldgesetzes (im folgenden WoGG) zu ermöglichen – das heißt Beantragung, Bearbeitung, Berechnung und Bescheidung von Wohngeldansprüchen.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung: Soweit es für die Durchführung des Wohngeldgesetzes bzw. zur Ermittlung der für das Wohngeld maßgeblichen Verhältnisse im Einzelfall erforderlich ist, werden Ihre Daten auf Grundlage von Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe c und e DS-GVO in Verbindung mit §§ 67a ff. Sozialgesetzbuch X, § 23 WoGG verarbeitet.

Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)

Ihre personenbezogen Daten werden weitergegeben an:

  • Zuständige Wohngeldbehörde, um unter anderem den Wohngeldantrag zu bearbeiten, zu prüfen und einen Bescheid zu erstellen
  • für das Bundesland Schleswig-Holstein: Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein - Anstalt des öffentlichen Rechts - (§§ 34 bis 36 WoGG)
  • Statistisches Bundesamt (§ 34 Absatz 3, 36 Absatz 2 Satz 2 WoGG)
  • Datenstelle der Träger der Rentenversicherungen (§ 33 WoGG)
  • Meldebehörden (§ 33 Abs. 3)
  • Bundeszentralamt für Steuern (§ 33 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 WoGG)
  • Bundesagentur für Arbeit (§ 33 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 3 WoGG)
  • Deutsche Post AG und Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (§ 33 Abs. 2 Nr. 7, Abs. 3 WoGG)
  • Wir geben Ihre Daten im Rahmen einer Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO an unseren IT-Dienstleister Dataport, Anstalt öffentlichen Rechts, weiter. Unsere Dienstleister sind uns gegenüber streng weisungsgebunden und entsprechend vertraglich verpflichtet.

Widerrufsmöglichkeiten bei Einwilligungserklärungen

Wenn Sie in die Verarbeitung durch Ihre zuständige Wohngeldbehörde durch eine entsprechende Erklärung eingewilligt haben, können Sie die Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung wird durch diesen nicht berührt.

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten werden gelöscht, wenn sie für die Durchführung des Wohngeldgesetzes nicht mehr benötigt werden (vgl. § 33 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 Satz 2 und Abs. 5 Satz 6 und 7, § 35 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 19 Abs. 4 und § 20 Wohngeldverordnung) und rechtliche Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind (vgl. Teil A Nr. 24.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift: Aufbewahrung längstens zehn Jahre, um z. B. Entscheidungen über rückwirkende Änderungen bzw. bei Rechtswidrigkeit zu ermöglichen, § 27 Abs. 4 Satz 3 und § 33 Abs. 2 Satz 2 WoGG, § 45 Abs. 3 Satz 4 SGB X).

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Personenbezogene Daten werden nicht in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt. 

Besteht eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus §§ 60, 65 Abs. 1 und 3 SGB I, 23 WoGG. Ihre zuständige Wohngeldbehörde benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Wohngeld bearbeiten zu können. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag auf Wohngeld nicht bearbeitet werden.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Artikel 15 DSGVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Artikel 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DSGVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DSGVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DSGVO). Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, die Sie mittels Antrag erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Dies hat möglicherweise zur Folge, dass eine noch nicht abgeschlossene Beratung nicht mehr gemäß den geltenden Qualitätsstandards fortgeführt werden kann.

Es gelten nach dem LDSG Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 Landesdatenschutzgesetz. 

Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  

Stand der Information: 13. September 2022