Gesundheitsberichte & Gesundheitsplanung

Die Gesundheitsberichterstattung (GBE) beschreibt und bewertet die gesundheitliche Lage und Versorgung der Kieler Bevölkerung. Sie ermittelt Handlungsbedarfe und beurteilt die Wirksamkeit gesundheitlicher Maßnahmen - auch im Hinblick auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis.

Gesundheitsberichte sind damit wichtige Bestandteile einer datengestützten gesundheitspolitischen Planung.


Rechtsgrundlagen

Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz), § 6


Gesundheitsberichte


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Gesundheitsberichterstattung / Gesundheitsförderung
Fleethörn 18-24
24103 Kiel

  

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