Belehrung von Beschäftigten im Lebensmittelgewerbe
Die Belehrungen finden zurzeit auf Grund der aktuellen Gesetzeslage nicht statt. Auch Anmeldungen können Sie aktuell nicht durchführen.
Bitte informieren sie sich an dieser Stelle regelmäßig über den aktuellen Stand.
Sobald wir die Belehrungen wieder aufnehmen, veröffentlichen wir diese Information rechtzeitig.
Zweitschriften fordern Sie bitte ebenfalls per Mail über belehrungen@kiel.de an, vielen Dank.
Das Infektionsschutzgesetz schreibt sowohl mündlich als auch schriftlich durchzuführende Belehrungen für Beschäftigte im Lebensmittelgewerbe vor. Diese Belehrungen sind 2001 an die Stelle des bis dahin bekannten Gesundheitszeugnisses getreten und informieren über unbedingt notwendige Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Lebensmitteln.
Jede*r der beruflich erstmalig mit Lebensmitteln umgeht oder regelmäßig Lebensmittel für die Öffentlichkeit zubereitet, benötigt eine solche Erstbelehrung durch das Amt für Gesundheit. Dies gilt beispielsweise für Beschäftigte in Gaststätten, Restaurants, Kantinen, Cafes, Schulen und Kindertagesstätten.
Hier können Sie die zusammengefassten Hinweise als Merkblatt herunterladen.
Anmeldung & Fristen
Benötigen Sie eine solche Belehrung, melden Sie sich dafür möglichst umgehend vor Arbeitsbeginn im Amt für Gesundheit verbindlich an. Wir sind bemüht, Termine kurzfristig zu vergeben. Längere Wartezeiten können wir aber nicht immer verhindern.
Sie können sich persönlich, telefonisch oder
über das Online-Formular auf dieser Seite anmelden.
Ausreichende Deutschkenntnisse müssen vorhanden sein.
Die Bescheinigung darf vor erstmaliger Arbeitsaufnahme nicht älter als drei Monate sein, das heißt Sie müssen innerhalb von drei Monaten nach der Belehrung mit der Arbeit beginnen.
Nach erfolgter Belehrung erhalten Sie eine Bescheinigung, die lebenslange Gültigkeit hat. Darüber hinaus ist ihr*e Arbeitgeber*in jedoch verpflichtet, bei Aufnahme der Tätigkeit und danach alle zwei Jahre eine Nachbelehrung durchzuführen.
Zur Vorbereitung auf die Belehrung lesen Sie bitte die Gesundheitsinformationen über den Umgang mit Lebensmitteln (PDF).
Öffnungs- und Telefonsprechzeiten
Montag bis Freitag 8 - 12 Uhr
Montag bis Donnerstag zusätzlich 14 - 15 Uhr
Ansprechpartnerinnen
Marita Draeger
Zimmer 20 (Erdgeschoss)
0431 901-4206
belehrungen@kiel.de
Kerstin Glismann
Zimmer 20 (Erdgeschoss)
0431 901-2310
belehrungen@kiel.de
Bitte bringen Sie Folgendes mit:
- Gültiger Ausweis oder Pass (unbedingt erforderlich)
- Die Belehrung kostet 34 Euro beziehungsweise mit eigenem*eigener Dolmetscher*in 54 Euro.
- Die Gebühr ist vor Beginn der Belehrung am Kassenautomat zu entrichten.
Zahlung mit EC-Karte ist erwünscht, Bargeldzahlung nur im Ausnahmefall möglich. - Minderjährige benötigen die Einverständniserklärung der*des Erziehungsberechtigten, die zur Belehrung unterschrieben mitgebracht werden muss.
Kurszeiten
Wir können zurzeit Termine nur an einem Montag-, Dienstag- oder Donnerstagvormittag vergeben. Bitte melden Sie sich über unser Onlineformular an. Wir werden Ihnen dann den nächstmöglichen Termin vorschlagen.
Wenn Sie ein*e Dolmetscher*n benötigen, kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder über belehrungen@kiel.de.
Informationen zum Herunterladen
- Einverständniserklärung für Erziehungsberechtigte
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (deutsch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (arabisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (englisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (französisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (polnisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (russisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (spanisch)
- Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (türkisch)
- Informationsblatt für Arbeitnehmer*innen im Lebensmittelgewerbe
- Informationsblatt für Arbeitgeber*innen im Lebensmittelgewerbe
- Informationsblatt Straßenfeste & Lebensmittel
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene
Sachbereich Infektionsprophylaxe
Fleethörn 18-24
24103 Kiel