Datenschutzhinweise zum Pflegekinderdienst

Information nach Artikel 13 DSGVO
Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten in Zusammenhang mit einer Vermittlung und Betreuung eines Pflegeverhältnisses durch das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel

Unser Umgang mit Ihren Daten und Rechten

Nachfolgend informieren wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und die Ihnen nach den datenschutzrechtlichen Regelungen zustehenden Ansprüche und Rechte. 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Datenverantwortlicher

Oberbürgermeister Dr. Ulf Kämpfer


Vertreten durch das Jugendamt
Kinder- und Jugendhilfedienste
Andreas-Gayk-Straße 31, 24103 Kiel

0431 901-3620


Datenschutzbeauftragter und Auskunftsrecht

Sie haben nach Artikel 15 Datenschutzgrundverordnung ein Recht auf unentgeltliche Auskunft über die Sie betreffenden verarbeiteten personenbezogenen Daten. Bei Fragen zum Datenschutz oder vermuteten Verletzungen des Datenschutzrechtes können Sie sich an den Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Kiel wenden:

0431 901-2771


Ihnen steht zudem ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde, dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein, zu.

0431 988-1200

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Ihre Daten werden erhoben zur Erfüllung der Hilfen zur Erziehung nach §§ 27, 33 SGB VIII und §§, 42 und 42a SGB VIII.

  • Vermittlung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien im Rahmen einer Vollzeitpflege
  • Vermittlung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und in stationären Einrichtungen der Jugendhilfe im Rahmen von Inobhutnahmen
  • Rechtsgrundlagen: Artikel 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V.m §§ 62, 63,64 und 65 des Sozialgesetzbuchs, Achtes Buch (SGB VIII)
 

Darüber hinaus erheben wir gegebenenfalls weitere Daten, zum Beispiel Ihre Handy-Nummer zur einfachen Kommunikation. Die Erhebung und Übermittlung dieser Daten erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen freiwilligen Einwilligung.

Welche Quellen und Daten nutzen wir? (Erhebung bei Dritten)

Soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, werden Daten bei folgenden Stellen erhoben:

  • Öffentlicher Jugendhilfeträger
  • Sorgeberechtigte / Vormund
  • Pflegeeltern
  • Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe
  • Meldebehörde
  • Kindertagesstätten, Schulen und Ausbildungsstätten
  • Ärzt*innen, Therapeut*innen, Beratungsstellen
  • andere Leistungserbringer*innen der Jugendhilfe

Wer bekommt Ihre Daten? (Weitergabe an Dritte)

Im Rahmen unserer Aufgabenerfüllung werden Daten, nur soweit im Einzelfall zur Aufgabenerfüllung erforderlich, weitergegeben an:

  • Öffentlicher Jugendhilfeträger
  • Sorgeberechtigte / Vormund
  • Pflegeeltern
  • Stationäre Einrichtungen der Jugendhilfe

Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Die Daten der Hilfe werden noch 30 Jahre nach Beendigung der Hilfe aufbewahrt und dann gelöscht. Die Daten der Pflegestelle werden 10 Jahre nach Ende des letzten Pflegeverhältnisses gelöscht.

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Nein.

Welche Datenschutzrechte haben Sie?

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DSGVO insbesondere folgende Rechte:

a) Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung
(Artikel 15 DSGVO).

b) Recht auf Datenberichtigung, sofern die Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten
(Artikel 16 DSGVO).

c) Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft. Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Absatz 3 DSGVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DSGVO.

d) Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Absatz 1 Buchstabe b, c und d DS-GVO). Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.

e) Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Beruht die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Ihrer Einwilligung, die Sie mittels Antrag erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung auf die Zukunft widerrufen. Dies hat zur Folge, dass dann gegebenenfalls keine bedarfsgerechte Vermittlung, Begleitung und Förderung des Kindes oder Jugendlichen beziehungsweise des Pflegeverhältnisses möglich ist.

Es gelten nach dem LDSG Beschränkungen der Informationspflicht, der Auskunftspflicht, des Widerspruchsrechts und der Pflicht zur Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person nach den §§ 8 bis 11 Landesdatenschutzgesetz. 

Wenn Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die öffentliche Stelle, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

  

Stand der Information: 18. Mai 2021