FRÜHE HILFEN FÜR FAMILIEN
Kinder mit besonderem Förderbedarf / Frühförderung

Manche Kinder haben einen besonderen Förderbedarf, weil sie entweder mit einer Behinderung zur Welt kommen oder in ihrer Entwicklung verzögert sind. Doch wie können Sie als Eltern sicherstellen, dass Behinderungen und Entwicklungsverzögerungen Ihres Kindes frühzeitig erkannt und behandelt werden?

Nutzen Sie zum einen die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U10 und lassen Sie sich darüber hinaus beraten, wenn Sie unsicher sind und sich Sorgen machen. Fachleute können einschätzen, ob die von Ihnen beobachteten Auffälligkeiten behandlungs- oder förderbedürftig sind.

Falls der Bedarf besteht, können Sie die verschiedenen Leistungen der Frühförderung unabhängig von Ihrem Einkommen beantragen.

In der Beratungsstelle der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit Behinderung finden Sie kompetente Ansprechpartner*innen für Ihre Fragen.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Eingliederungshilfe
für Kinder & Jugendliche

Stephan-Heinzel-Straße 2
24103 Kiel