Sozialärztliche Gutachten

Der Sozialärztliche Dienst wird ausschließlich im Auftrag anderer Ämter tätig und beurteilt die an ihn herangetragenen Sachverhalte aus medizinischer Sicht.

So erstellt er für das Amt für Familie und Soziales beispielsweise Beurteilungen zur Erwerbs- oder Arbeitsfähigkeit von Sozialhilfeempfänger*innen. Darüber hinaus liefert er Beiträge zu Entscheidungen für Hilfen in besonderen Lebenslagen (zum Beispiel medizinische Hilfsmittel, Notwendigkeit von Behandlungen, Krankenkostzulagen etc.), die Sozialhilfeempfänger*innen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) beantragt haben. Insbesondere zählen hierzu auch Hilfen für körperlich, seelisch und geistig behinderte Menschen, zum Beispiel voll- oder teilstationäre sowie ambulante Betreuung.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • gegebenenfalls medizinische Unterlagen von behandelnen Ärzten & Kliniken

Rechtsgrundlagen

Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

Die Sprechstunden für sozialärztliche Begutachtungen finden ausschließlich nach Terminvereinbarung statt.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Sozialpsychiatrischer Dienst und Amtliche Gutachten
Sachbereich Amtliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel 


Antje Zickert
Zimmer 122 

0431 901 - 2146