AUSBILDUNG BEI DER STADT
Hygienekontrolleur*in

Das Aufgabengebiet der Hygienekontrolleur*innen umfasst grundsätzlich das gesamte Spektrum der öffentlichen Hygieneüberwachung zur Vermeidung und Eindämmung von Infektionskrankheiten.

Dazu gehören umfängliche Ermittlungs- und Beratungstätigkeiten in durchaus unterschiedlichen öffentlichen und medizinischen Einrichtungen im Stadtgebiet.

Eine interessante Besonderheit bietet sich in Kiel durch die Überwachung des Hafens mit all seinen Einrichtungen und dem Schiffsverkehr.

Hygienekontrolleurin hält eine Glasflasche in der Hand und begutachtet sie.
Die auszubildende Hygienekontrolleurin Angelina prüft die Wasserqualität im Hiroshimapark.

  • Mindestens guter Mittlerer Schulabschluss oder guter Erster allgemeinbildender Schulabschluss in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss einer mindestens zweijährigen förderlichen Berufsausbildung (Über Bewerbungen von beruflichen Wiedereinsteiger*innen freuen wir uns ebenfalls.)
  • Interesse an umfangreichen fachspezifischen und rechtlichen Problemstellungen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Zuverlässigkeit
  • Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit
  • Führerschein Klasse B

Drei Jahre.

Praxis
Im Amt für Gesundheit der Landeshauptstadt Kiel - Abteilung für Infektionsschutz und Umwelthygiene sowie in mindestens sechs verschiedenen externen Praxiseinsätzen (z. B. Veterinäramt, Hygieneinstitut, Krankenhaus, Alten- und Pflegeheim)

Theorie
Die Theorie wird im Blockunterricht an der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Berlin vermittelt. Nach dem ersten Jahr in der Praxis finden im zweiten und dritten Ausbildungsjahr jeweils zwei Lehrgangsteile statt.

Die theoretischen Unterweisungen erfolgen überwiegend in den Gebieten:

  • Arbeitsmethodik und Wissensmanagement
  • Staatskunde, Rechts- und Verwaltungskunde
  • Öffentliches Gesundheitswesen
  • Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Umwelthygiene und Gesundheitsschutz

  • Infektionsschutz und -prävention, Ermittlungen, Beratungen und Überwachung der Durchführung von Maßnahmen zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten
  • Trinkwasserhygiene
  • Überwachung der Hygiene des Schwimm- und Badewesens einschließlich medizinischer Bäder und Saunen
  • Beratung der jeweiligen Betreiber / Eigentümer und Überwachung der hygienischen Verhältnisse in öffentlichen oder gewerblichen Einrichtungen
  • Beratungen, Ermittlungen und Überwachung der Durchführung angeordneter Maßnahmen zum Schutz vor Gesundheitsgefährdungen und -schädigungen durch Umwelteinflüsse
  • Mitwirkung bei vorbeugenden Maßnahmen des Katastrophenschutzes, Zivilschutzes und Rettungswesens
  • Dokumentation von Untersuchungs- und Überwachungsergebnissen sowie Mitwirkung bei epidemiologischen Erhebungen und Auswertungen
  • Mitwirkung bei der Überwachung des Inverkehrbringens von freiverkäuflichen Arzneimitteln und von Gefahrstoffen außerhalb der Apotheken

Die Ausbildungsvergütung beträgt ab 1. März 2024 (brutto)

1. Ausbildungsjahr: 1.218,26 Euro
2. Ausbildungsjahr: 1.268,20 Euro
3. Ausbildungsjahr: 1.314,02 Euro

Die Bewerber*innen absolvieren einen Online-Einstellungstest. Bei einer erfolgreichen Teilnahme werden die Ergebnisse durch Auswahlgespräche und die eingereichten Bewerbungsunterlagen zu einem Gesamtbild ergänzt, das die Grundlage für eine Einstellungsentscheidung bildet.

Die Landeshauptstadt Kiel bildet in dieser Berufsgruppe grundsätzlich nach Bedarf aus, das heißt sie ist an einer Übernahme interessiert. Eine Übernahmegarantie kann im Vorwege jedoch nicht ausgesprochen werden.

WICHTIG ZU WISSEN

Jetzt bis zum 28. Februar 2025 für den Ausbildungsbeginn am 1. Dezember 2025 bewerben.

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Hanna Hahnkamm 
0431 901-2278 

 

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