Häufige Fragen rund um Führerscheine

Aktuell: Fragen zum Führerschein-Umtausch

Die häufigsten Fragen sind oft die einfachsten. Aber sie sind sehr wichtig, um weiterzukommen. Antworten finden Sie hier.

Aktuell: Fragen zum Führerschein-Umtausch
 
 
 
Zwei Pfeile übereinander in gegensätzlicher Richtung

Aktuell: Führerscheine umtauschen

Zur Zeit sind Führerscheininhaber*innen der Geburtsjahrgänge 1953-1958 aufgerufen, die

  • mit 1. Wohnsitz in Kiel gemeldet sind und
  • noch im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sind.

Das sind die Umtauschfristen

I. Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind

Geburtsjahr | Ende der Umtauschfrist

  • Vor 1953: 19. Januar 2033
  • 1953-1958: 19. Januar 2022 - Frist verlängert bis 19. Juli 2022
  • 1959-1964: 19. Januar 2023
  • 1965-1970: 19. Januar 2024
  • 1971 oder später: 19. Januar 2025
II. Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind

Ausstellungsjahr | Ende der Umtauschfrist

  • 1999-2001: 19. Januar 2026
  • 2002-2004: 19. Januar 2027
  • 2005-2007: 19. Januar 2028
  • 2008: 19. Januar 2029
  • 2009: 19. Januar 2030
  • 2010: 19. Januar 2031
  • 2011: 19. Januar 2032
  • 2012 - 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
     
     

Infos zum Umtausch im Zuständigkeitsfinder

Sie können für den Umtausch Ihre Unterlagen während der Öffnungszeiten an einem besonderen Annahmeschalter hier abgeben: 
Fahrerlaubnisbehörde, Saarbrückenstraße 147, 24113 Kiel

Die Gebühren können Sie an einem Kassenautomaten dort im Haus bezahlen; ausschließlich mit den gängigen EC- und Kreditkarten. PayPal ist nicht möglich.

Sie brauchen keinen Termin, aber Sie müssen mit Wartezeiten rechnen. Die Bearbeitung erfolgt dann im Backoffice, und die Führerscheine werden von der Bundesdruckerei direkt zur Wohnanschrift geschickt.

 
Öffnungszeiten:

  • Montag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Dienstag 7.30 - 12 Uhr und 13 - 16 Uhr
  • Mittwoch 7.30 - 12 Uhr
  • Donnerstag 8.00 - 12 Uhr und 13 - 17 Uhr
  • Freitag 7.30 - 12 Uhr

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
  • Bei Vorlage eines Reisepasses wird zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung (bezüglich Ihrer Anschrift) benötigt.
  • Jetziger Führerschein
  • Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild)
  • Wurde der jetzige Führerschein nicht von der Landeshauptstadt Kiel ausgestellt, müssen Sie zusätzlich eine Karteikartenabschrift von der damals ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorlegen.

Die Gebühr beträgt 30,10 Euro.

Bitte beachten Sie, dass für die Gebühren nur Kartenzahlung möglich ist.

 
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Termine & Anträge


Ja, bitte vereinbaren Sie online einen Termin auf www.kiel.de/terminvereinbarung-kfz 

Bei Terminanfragen schlagen wir Ihnen stets die frühestmöglichen Termine vor. Sie können sich täglich auf www.kiel.de/termine informieren, ob ein früherer Termin frei geworden ist. Sollten Sie dann einen früheren Termin buchen, sagen Sie bitte Ihren bereits bestehenden Termin ab, um anderen die Chance zum Nachrücken zu geben.

Ausnahmen:

  • Wollen Sie einen Antrag im Rahmen einer Fahrschulausbildung stellen? Dann können Sie den Antrag über Ihre Fahrschule einreichen. Dafür haben die Fahrschulen mittwochs eigene Termine. Bitte sprechen Sie darüber mit Ihrer Fahrschule, da nicht jede Schule dieses Angebot annehmen kann.
  • Führerscheine abholen können Sie zu unseren Öffnungszeiten ohne Termin. Da Angelegenheiten mit Termin aber vorrangig bearbeitet werden, müssen Sie leider mit Wartezeiten rechnen.

Wenn Sie in Kiel Ihren Hauptwohnsitz haben: ja. 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Gemeinde haben, stellen Sie Ihren Antrag bitte dort. 

In begründeten Einzelfällen können Sie zum Beispiel am Nebenwohnsitz Ihre Fahrerlaubnis erwerben. Bitte fragen Sie in der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes nach.

Nein. Anträge die per Post eingehen werden nicht bearbeitet und von uns zurückgeschickt.

Die Bearbeitungszeit ab Antragstellung beträgt in der Regel etwa 4 Wochen.

 
 
Icon zwei Papierblätter übereinander

Unterlagen & Abholen

Beantragen Sie das Führungszeugnis bitte selbst beim Einwohnermeldeamt Kiel oder - wenn die Online-Ausweisfunktion Ihres Ausweisdokuments freigeschaltet ist - online über das Bundesamt für Justiz

Bitte beantragen Sie ein Führungszeugnis der „Belegart O“. Dies ist ein erweitertes Führungszeugnis, das direkt an die Behörde versandt wird.

Zur Abholung benötigen wir den Personalausweis oder Reisepass sowie - falls vorhanden - den „alten“ Führerschein beziehungsweise die vorläufige Fahrberechtigung. 

Auch eine andere Person kann Ihren Führerschein abholen. Diese Person muss sich durch ein gültiges Ausweisdokument ausweisen und Ihre Unterlagen im Original sowie eine Vollmacht vorlegen.

Werkstattkarten können Sie vorab per E-Mail beantragen. Bei der Abholung müssen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen im Original einreichen:

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht)
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft

Infos zur Werkstattkarte im Zuständigkeitsfinder

Unternehmenskarten können Sie vorab per E-Mail beantragen. Bei Abholung müssen Sie dann alle erforderlichen Unterlagen im Original eingereichen:

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung
  • Nachweis des Namens des*der Inhaber*in oder des*der Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht)
  • bisherige Unternehmenskarte bei Erneuerungsantrag auf Grund von Beschädigung oder Fehlfunktion

Infos zur Unternehmenskarte im Zuständigkeitsfinder

 
Icon Weltkugel

International

Besitzen Sie einen gültigen nationalen oder internationalen Führerschein, dürfen Sie in der Bundesrepublik Deutschland Kraftfahrzeuge der Klassen führen, für die Ihr Führerschein ausgestellt ist. Auflagen und Beschränkungen zu Ihrer Fahrerlaubnis müssen Sie auch hier beachten. 

Der Führerschein ist beim Führen des Kraftfahrzeugs mitzuführen.

Ihre Fahrerlaubnis gilt allerdings insbesondere dann nicht

  • wenn Sie das in der Bundesrepublik Deutschland für die betreffende Klasse vorgeschriebene Mindestalter noch nicht erreicht haben, 
  • wenn ihre Fahrerlaubnis nicht von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist. 

Übersetzungen

Wenn Sie einen internationalen Führerschein besitzen, ist keine Übersetzung erforderlich.

Eine Übersetzung des nationalen Führerscheins müssen Sie mitführen, wenn dieser:

  • nicht in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) (Island, Liechtenstein, Norwegen) ausgestellt ist oder
  • nicht in deutscher Sprache abgefasst ist oder
  • nicht dem Übereinkommen über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 (Anhang 6) entspricht. Ob Ihr Führerschein dem Anhang 6 entspricht, können Sie bei den zuständigen Behörden des Ausstellungsstaates erfragen.

Deutschsprachige Übersetzungen dürfen unter anderem von deutschen oder international anerkannten Automobilclubs im Ausstellungsstaat des Führerscheins, von amtlichen Stellen des Ausstellungsstaates des Führerscheins, sowie von gerichtlich bestellten und allgemein vereidigten Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen angefertigt werden.

Bei folgenden Staaten verzichtet die Bundesrepublik Deutschland auf das Mitführen einer Übersetzung:

  • Andorra
  • Hongkong
  • Monaco
  • Neuseeland
  • San Marino
  • Schweiz
  • Senegal

Besitzen Sie einen Führerschein aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), bleibt er in der Regel auch gültig, wenn Sie nach Deutschland umziehen - bis zum Ablauf der eingetragenen Geltungsdauer. 

Erforderlich ist ein nationaler Führerschein, ein internationaler reicht nicht.

Bitte beachten Sie diese grundsätzlichen Einschränkungen für die KLassen Klassen C1, C1E, C, CE, D, DE, D1 und D1E:

  • Eine Fahrerlaubnis dieser Klassen gilt nur bis zum Ablauf von fünf Jahren nach ihrer Erteilung, selbst wenn sie im Heimatstaat für einen längeren Zeitraum gültig ist.
     
  • Die Geltungsdauer einer Fahrerlaubnis dieser Klassen wird auf Antrag um fünf Jahre verlängert, wenn entsprechende Anforderungen an die Gesundheit und das Sehvermögen erfüllt werden. Näheres hierzu erfahren Sie von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
     
  • Falls Ihr Führerschein nach den genannten Einschränkungen nicht mehr gültig ist, wenn Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegen, dann dürfen Sie noch sechs Monate in der Bundesrepublik Deutschland fahren. Während dieser Zeit müssen Sie hier die Verlängerung beantragen.

Wenn Sie mit einem abgelaufenen Führerschein am Straßenverkehr teilnehmen, wird das als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft. Dabei ist es unerheblich, ob die Geltungsdauer nach dem Recht des erteilenden Staates oder den deutschen Bestimmungen abgelaufen ist.

Bis zum Ablauf Ihrer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis können Sie in Deutschland damit fahren. Droht Ihre ausländische Fahrerlaubnis abzulaufen oder ist sie nicht mehr gültig, erhalten Sie auf Antrag eine deutsche Fahrerlaubnis der entsprechenden Klasse.

Sie haben eine Fahrerlaubnis aus einem Staat, der nicht der EU oder dem EWR angehört? Sobald Sie Ihren Wohnsitz nach Deutschland verlegt haben, gilt sie hier noch sechs Monate. Danach wird Ihre Fahrerlaubnis nicht mehr anerkannt.

Anschließend brauchen Sie einen in Deutschland ausgestellten Führerschein. 

Was Sie für Ihre deutsche Fahrerlaubnis tun müssen, hängt davon ab, in welchem Staat Sie Ihren Führerschein gemacht haben. Bitte fragen Sie rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle nach. Die zuständige Stelle ist die Fahrerlaubnisbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz. Kieler Führerscheinstelle

In Ausnahmefällen kann die Fahrerlaubnisbehörde die Frist auf Antrag bis zu sechs Monate verlängern, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie Ihren ordentlichen Wohnsitz nicht länger als zwölf Monate in der Bundesrepublik Deutschland haben werden.

Falls Sie mit einem ausländischen Führerschein fahren, der hier nicht oder nicht mehr anerkannt wird, wird das als Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft.

In allen europäischen Ländern kann man uneingeschränkt mit dem deutschen EU-Kartenführerschein fahren. 

Die Fahrerlaubnisbehörde empfiehlt außerhalb der EU die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins. Der Internationale Führerschein ist eine Übersetzung des nationalen Führerscheins, der für drei Jahre ausgestellt wird. Die Gebühr beträgt 16,30 Euro. 

Zur Ausstellung des internationalen Führerscheins benötigt man ein biometrisches Passbild. 

Voraussetzung ist, dass Sie im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind. Sollte dies noch nicht der Fall sein, müssen Sie bei vorab einen Umtausch des alten Dokuments beantragen.

 
 
Icon Sprechblase, darin ein OK-Haken

Wenn sich was ändert

Ein Führerschein ist kein Ausweisdokument. Deshalb müssen Sie den Namen darin nicht unbedingt ändern.

Aufgrund der Unterschiede zum Personalausweis und / oder Reisepass kann es aber zu Missverständnissen kommen, zum Beispiel, wenn Sie im Ausland unterwegs sind.

Wenn Sie also die Änderung in den Führerschein übernehmen möchten, beantragen Sie bitte einen neuen Kartenführerschein in Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

Bei einem Diebstahl eines Führerscheins empfehlen wir, eine Diebstahlanzeige bei der Polizei aufzugeben. Sollten Sie die Diebstahlanzeige haben, können Sie diese bei uns vorlegen. 

Für einen Ersatzführerschein benötigen wir von Ihnen ein biometrisches Passbild und ein gültiges Ausweisdokument.

Bitte beachten Sie, dass für die Gebühren nur Kartenzahlung möglich ist.

 
Icon LKW

LKW

Nein. Alle Inhaber*innen einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 (ohne begrenzende Auflagen) sind auch nach dem Umtausch berechtigt, Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht mit entsprechendem Anhänger zu führen.

Die Fahrerlaubnis ist bis zum 50. Lebensjahr befristet. 

Für die Zeit danach müssen Sie die Verlängerung der Fahrerlaubnis beantragen und Nachweise Ihrer gesundheitlichen Eignung vorlegen. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit der Führerscheinstelle in Verbindung.