Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentlichen Bädern sowie in sonstigen nicht ausschließlich privat genutzten Einrichtungen unterliegen der Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft und die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Hafen- und Umwelthygiene, Krisen- und Vorsorgeplanung
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel