Gleichstellung
Dritte Option

Spätestens seit dem 1. Januar 2019 ist die Berücksichtigung der dritten Option bei der Arbeit öffentlicher Verwaltungen Pflicht.

Nicht bei jedem Menschen ist die Einteilung in Mann und Frau eindeutig.

Die Möglichkeit zur Wahl der so genannten dritten Option steht Menschen frei, bei denen die Geschlechtszugehörigkeit nicht eindeutig festgestellt werden kann, weil sie zum Beispiel Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufweisen. Die Abweichung von der Binarität, also von der Mann-Frau-Kategorisierung, wird mit dem Begriff „Intersexualität“ oder „Intergeschlechtlichkeit“ beschrieben. Dieser Begriff ist rein biologisch/anatomisch zu verstehen. 

Intesexualitätsteht weder mit der sexuellen Orientierung noch mit dem sozialen Geschlecht (sog. Gender) unmittelbar in einem Zusammenhang. Seit Januar 2019 können intersexuelle Menschen in den Registern die sogenannte Dritte Option - ‚divers‘ ankreuzen, wenn eine Geschlechtsangabe erforderlich ist. Die Änderung des Personenstandsgesetzes, die dies ermöglicht, basiert auf der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017.

Mittlerweile konnten auch einige Trans*- Personen, die sich ebenfalls nicht binär einordnen, ihr Geschlecht im Personenstandsregister auf ‚divers‘ ändern. Dies entsprach nicht dem Regelungsinhalt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das sich mit seiner Entscheidung ausschließlich an nicht-binär lebende Intersexuelle richtete, aber Trans*-Personen nicht mit abdeckte.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte / Referat für Gleichstellung
Hopfenstraße 29 (HUK-Gebäude), 24103 Kiel

Referat für Gleichstellung 
0431 901-2056

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
Freitag 9-12 Uhr

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.