Amt für Gesundheit
Infektionsschutz & meldepflichtige Krankheiten

Einleitung und weiterführende Links

Im Alltag begegnen wir vielen Bakterien, Viren und Pilzen. Wenn die Abwehrkräfte des Körpers überwunden werden, kommt es zu einer Infektion.

Informationen zu übertragbaren Krankheiten beim Menschen finden sich auf der Infektionsschutz-Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA). Dort finden Sie auch Merkblätter in mehreren Sprachen. Das Bundesministerium für Gesundheit informiert ebenfalls mehrsprachig zu diversen Infektionskrankheiten.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Schädlingen, Lästlingen und Nützlingen, ihrem Aussehen und Lebensraum sowie zur Vorbeugung und Bekämpfung finden sich beim Umweltbundesamt. Darunter auch die beim Menschen bedeutsamen Parasiten Kopflaus, Krätzmilbe, Bettwanze und Flöhe.

 
 


Meldepflichten nach dem Infektionsschutzgesetz

Zuständig für eine meldepflichtige Infektionskrankheit ist grundsätzlich das Gesundheitsamt des Wohnortes der betroffenen Person. Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Kiel ist also im Regelfall für alle Kieler*innen zuständig.

Bei Meldungen von Einrichtungen (zum Beispiel von Krankenhäusern, Schulen oder Kindergärten) ist das Gesundheitsamt zuständig, in dessen Gebiet sich die Einrichtung befindet.

Im Falle einer in §6 IfSG genannten Krankheit sind niedergelassene Ärzt*innen und Krankenhäuser zu einer Meldung verpflichtet.

Im Falle eines in §7 IfSG genannten Erregernachweises sind Labore zu einer Meldung verpflichtet.

Im Falle einer in § 34 IfSG genannten Krankheit sind die Leiter*innen der betroffenen Einrichtung (Kindergärten, Schulen etc.) zu einer Meldung verpflichtet.

Sofern sie noch nicht am elektronischen Meldesystem (DEMIS) teilnehmen – verpflichtend für Labore – können Sie Infektionskrankheiten über das betreffende Meldeformular per Fax (0431-901-62108) an das Gesundheitsamt senden.

Zu den Meldeformularen

 

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Abteilung Infektionsschutz und Umwelthygiene
Sachbereich Meldewesen
Fleethörn 18-24
24103 Kiel

 

Um der Meldepflicht nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachzukommen, stehen für Ärzt*innen, Labore oder Gemeinschaftseinrichtungen verschiedene Meldeformulare zum Download zur Verfügung.

Zu den Meldeformularen

Kontakte

Bitte nutzen Sie für alle Meldungen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) ausschließlich die Faxnummer 0431 901-62108 und für weitere Fragen ausschließlich die E-Mailadresse .

 
 

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Infektionsschutzgesetz