Amt für Gesundheit
Früherkennungs-Untersuchungen U4-U9

Im Rahmen eines verbindlichen Einladungsverfahrens zu den Früherkennungs-Untersuchungen (U4-U9) bei Kindern erhalten die Sorgeberechtigten vom Landesfamilienbüro in Neumünster jeweils eine Einladung, die anstehende Früherkennungs-Untersuchung durchführen zu lassen.

Mit dieser Einladung geht auch eine Nachweiskarte ein, welche die Sorgeberechtigten bei dem untersuchenden Arzt abgeben müssen. Der Arzt leitet die Karte an das Landesfamilienbüro weiter und informiert es auf diesem Weg, dass die Untersuchung durchgeführt wurde (dabei werden keine medizinischen Daten übermittelt).

Zum Ablauf

Sie erhalten rechtzeitig vor dem jeweiligen Untersuchungstermin ein Einladungsschreiben vom Landesamt für Soziale Dienste (LAsD) in Neumünster. Diesem liegt eine Antwortkarte bei, die Sie bitte bei Ihre*r Ärzt*in, der*die die Untersuchung durchführt, abgeben.

Dies muss innerhalb der im Anschreiben genannten Frist erfolgen. Die Arztpraxis schickt die Antwortkarte an den LAsD in Neumünster zurück. Das Verfahren ist damit beendet.
 

Was passiert, wenn der Nachweis ausbleibt?

Geht beim LAsD keine Antwortkarte ein, werden Sie erneut schriftlich an die Untersuchung erinnert. Folgt auch auf dieses Erinnerungsschreiben kein Untersuchungsnachweis in Form der zurück geschickten Postkarte, erhält das Amt für Gesundheit als die für Kieler Familien zuständige Behörde eine Meldung.

Das Amt für Gesundheit verschickt dann das dritte Anschreiben mit der Bitte, die Früherkennungs-Untersuchung durchführen zu lassen. Gleichzeitig bietet es Information und Beratung über Inhalte sowie Sinn und Zweck der Früherkennungs-Untersuchung an.

Wenn keine Bereitschaft zur Teilnahme an der Untersuchung vorliegt, ist das Amt für Gesundheit verpflichtet, die Daten an das Jugendamt in Kiel weiterzuleiten. Der Allgemeine Sozialdienst muss dann das Vorliegen einer Kindeswohlgefährdung prüfen.


Rechtsgrundlage
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz), § 7a

Weiterführende Information
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein


Hinweise

Die Elternberatungsstellen sind geöffnet. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.

Die geltenden Hygiene- und Abstandsregeln sind einzuhalten. Bitte suchen Sie die Elternberatungsstelle nicht auf, wenn Sie oder Ihr Kind Anzeichen einer Infektionskrankheit haben. Bei einer akuten Infektion erfolgt die Behandlung durch Ihre*n niedergelassene*n Kinder- und Jugendärzt*in.

Die telefonische Beratung ist über die Mobilfunknummern der Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin möglich.

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Amt für Gesundheit
Fleethörn 18-24, 24103 Kiel