Naturdenkmale in Kiel

Naturdenkmale sind Einzelschöpfungen der Natur, wie zum Beispiel besonders alte und prägnante Bäume, Alleen oder Findlinge. Sie stehen wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen unter dem Schutz des Naturschutzrechtes.

Seit 1992 besteht in der Landeshauptstadt Kiel die Stadtverordnung zum Schutze von Naturdenkmalen (Naturdenkmalverordnung), die den Umgang mit diesen "einmaligen" Objekten regelt.

Obwohl allein schon aus Gründen der Verkehrssicherheit regelmäßig Kontrollen und Pflegemaßnahmen stattfinden, mussten in den letzten Jahren etliche geschützte Bäume aus Sicherheitsgründen gefällt werden oder fielen Sturmereignissen zum Opfer.

Die Kieler Naturdenkmalverordnung wurde daher im Oktober 2017 aktualisiert und umfasst nun den Schutz für 113 Naturdenkmale:

  • 108 Bäume, Baumgruppen und Alleen (633 Einzelbäume)
  • 2 Findlinge
  • 2 Redder (Doppelknick)
  • 1 flächenhaftes Naturdenkmal (Alter Botanischer Garten)

Der genaue Wortlaut der aktuellen Verordnung ist im aktualisierten Kieler Naturschutzrecht enthalten.

Beispiele für Naturdenkmale in Kiel

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Kontakt

Landeshauptstadt Kiel 
Umweltschutzamt 
Untere Naturschutzbehörde 
Holstenstraße 104, 24103 Kiel

0431 901-3782