Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Landeshauptstadt Kiel
Einleitung
Das Kieler Einzelhandels- und Zentrenkonzept wurde fortgeschrieben. Am 18. November 2021 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel das fortgeschriebene Konzept beschlossen.
Hintergrund
Am 18. Januar 2018 wurde die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes durch die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel beschlossen.
Das Büro Stadt + Handel aus Dortmund wurde mit der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EZK) beauftragt und hat mit Beginn des Jahres 2019 seine Arbeit aufgenommen.
Das bis zum Beschluss des EZK gültige Gesamtstädtische Einzelhandelskonzept Kiel (GEKK) wurde im Januar 2011 mit großer Mehrheit von der Ratsversammlung beschlossen.
Anlass der Aktualisierung war zum einen die veränderte Rechtslage und zum anderen die Notwendigkeit, die Einzelhandelsbestandsdaten zu überprüfen. Die Beschlussvorlage hierzu finden Sie unter der Drucksache 1003/2017.
Der Entwurf des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes wurde vom 7. September bis zum 16. Oktober 2020 öffentlich ausgelegt. Im Rahmen der Beteiligung wurden alle Ortsbeiräte in insgesamt fünf Bezirkskonferenzen über den Fortgang und wesentliche Änderungen des Konzeptes informiert. Nach Ablauf der öffentlichen Auslegung wurden alle relevanten Stellungnahmen und Anregungen aus der Auslegung und den Sitzungen der Ortsbeiräte ausgewertet und gegebenenfalls in das Konzept eingearbeitet.
In ihrer Sitzung am 18. November 2021 hat die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel das fortgeschriebene Konzept beschlossen (Drucksache 0845/2021 und Drucksache 0854/2021).
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Stadtplanungsamt
Fleethörn 9, 24103 Kiel
stadtplanungsamt@kiel.de