Heimaufsicht & Selbstbestimmungs-
Stärkungs-Gesetz

Die Landeshauptstadt Kiel ist die zuständige Behörde nach dem Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz (SbStG). Es ist das Nachfolgesetz zum Heimgesetz und seit 1. August 2009 für das Land Schleswig-Holstein in Kraft.

Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz dient der Verwirklichung der Rechte von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Das Gesetz und die dazugehörende Durchführungsverordnung bilden die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Heimaufsichten.

In stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden danach mindestens einmal im Jahr Regelprüfungen durchgeführt. Werden der Heimaufsicht Beschwerden vorgetragen, werden die Einrichtungen zeitnah aufgesucht.

Wenn Anforderungen nicht erfüllt werden

Weitere Aufgaben der Heimaufsicht sind unter anderem die Prüfung der Anforderungen bei Bauvorhaben und neuen Wohnprojekten, oder die Überprüfung der Eignung der Leitungskräfte oder des Pflegepersonals.

Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Einrichtung die Anforderungen nach diesem Gesetz nicht erfüllt, wird eine Mängelberatung durchgeführt. Werden die festgestellten Mängel danach nicht abgestellt, können die Anforderungen per Bescheid durchgesetzt werden. Bei sehr schwerwiegenden Verstößen kann ein Aufnahmestopp angeordnet beziehungsweise der Betrieb der Einrichtung untersagt werden. 

Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe liegt die Aufsicht beim Land Schleswig-Holstein. Die zuständige Stelle erreichen Sie unter:

Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein 

Landesjugendamt 
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel

Referat VIII 30 - Einrichtungsaufsicht
0431 988-7492


Rechtsgrundlagen

  • Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz
  • Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz


Tätigkeitsberichte

Die zuständige Behörde erstellt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht:
 


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Ordnungsamt
Gewerbeangelegenheiten - Heimaufsicht
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel

Öffnungszeiten

Ansprechpartner*innen