Heimaufsicht & Selbstbestimmungs-
Stärkungs-Gesetz
Die Landeshauptstadt Kiel ist die zuständige Behörde nach dem Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz (SbStG). Es ist das Nachfolgesetz zum Heimgesetz und seit 1. August 2009 für das Land Schleswig-Holstein in Kraft.
Das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz dient der Verwirklichung der Rechte von volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung. Das Gesetz und die dazugehörende Durchführungsverordnung bilden die rechtliche Grundlage für die Arbeit der Heimaufsichten.
In stationären Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe werden danach mindestens einmal im Jahr Regelprüfungen durchgeführt. Werden der Heimaufsicht Beschwerden vorgetragen, werden die Einrichtungen zeitnah aufgesucht.
Wenn Anforderungen nicht erfüllt werden
Weitere Aufgaben der Heimaufsicht sind unter anderem die Prüfung der Anforderungen bei Bauvorhaben und neuen Wohnprojekten, oder die Überprüfung der Eignung der Leitungskräfte oder des Pflegepersonals.
Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Einrichtung die Anforderungen nach diesem Gesetz nicht erfüllt, wird eine Mängelberatung durchgeführt. Werden die festgestellten Mängel danach nicht abgestellt, können die Anforderungen per Bescheid durchgesetzt werden. Bei sehr schwerwiegenden Verstößen kann ein Aufnahmestopp angeordnet beziehungsweise der Betrieb der Einrichtung untersagt werden.
Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
Für Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe liegt die Aufsicht beim Land Schleswig-Holstein. Die zuständige Stelle erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein
Landesjugendamt
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
Referat VIII 30 - Einrichtungsaufsicht
0431 988-7492
Rechtsgrundlagen
- Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz
- Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz
Tätigkeitsberichte
Die zuständige Behörde erstellt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht:
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2017 & 2018
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 & 2016
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 & 2014
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2012 mit Ausblick auf das Jahr 2013
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 & 2012
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2011 mit Ausblick auf das Jahr 2012
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2010 mit Ausblick auf das Jahr 2011
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 & 2010
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für die Jahre 2008 & 2009
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 & 2007
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Ordnungsamt
Gewerbeangelegenheiten - Heimaufsicht
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Ansprechpartner*innen
Torsten Kutscher
0431 901-2189Karsten Kürtz
0431 901-2176Bedriye Kocabiyik
0431 901-2073Dirk Sondermann
0431 901-2074N. N.
0431 901-2038