Heimaufsicht & Selbstbestimmungs-
Stärkungs-Gesetz
Die Landeshauptstadt Kiel ist die zuständige Behörde nach dem Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz (SbStG). Es ist das Nachfolgesetz zum Heimgesetz und seit 1. August 2009 für das Land Schleswig-Holstein in Kraft.
Dieses Gesetz gilt unter anderem für alle volljährigen Menschen mit Pflegebedarf oder Behinderung und volljährige Menschen, die von Pflegebedarf oder Behinderung bedroht sind, und die in einer stationären Einrichtung oder einer besonderen Wohn-, Pflege- und Betreuungsform leben. Die Durchführungsverordnung zum SbStG ist am 23. Dezember 2011 in Kraft getreten.
In den stationären Einrichtungen der Landeshauptstadt Kiel führt die zuständige Behörde grundsätzlich mindestens eine Regelprüfung in jedem Jahr durch. Zusätzlich werden die Einrichtungen bei eingehenden Beschwerden überprüft.
Die Aufsicht über Heime für Kinder und Jugendliche hat das Landesjugendamt
beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein:
Adolf-Westphal-Straße 4
24143 Kiel
Ansprechpartnerin: Frau Jensen
0431 988-7464
Anforderungen wurden nicht erfüllt
Stellt die zuständige Behörde fest, dass eine Einrichtung die Anforderungen nach diesem Gesetz nicht erfüllt, wird eine Mängelberatung durchgeführt. Werden die festgestellten Mängel danach nicht abgestellt, werden Anordnungen erlassen. Bei sehr schwerwiegenden Verstößen kann die Aufnahme weiterer Bewohnerinnen oder Bewohner bzw. der Betrieb der Einrichtung untersagt werden.
Das SbStG beinhaltet nicht mehr, wie das bundesrechtliche Heimgesetz, die vertraglichen Regelungen zwischen Einrichtung und Bewohnerinnen und Bewohnern. Am 1. Oktober 2009 ist das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG) in Kraft getreten. Die Träger mussten die alte Heimverträge bis zum 1. Mai 2010 an die neue Rechtslage angepasst haben. Die zuständige Behörde hat eine Informations-und Beratungspflicht, die im §3 Absatz 2 SbStG geregelt wurde.
Rechtsgrundlagen
- Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz
- Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungs-Stärkungs-Gesetz
Tätigkeitsberichte
Die zuständige Behörde erstellt alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht:
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015 & 2016
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2013 & 2014
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2012 mit Ausblick auf das Jahr 2013
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2011 & 2012
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2011 mit Ausblick auf das Jahr 2012
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für das Jahr 2010 mit Ausblick auf das Jahr 2011
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2009 & 2010
- Bericht nach §19 Absatz 5 SbStG für die Jahre 2008 & 2009
- Tätigkeitsbericht für die Jahre 2006 & 2007
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Bürger- und Ordnungsamt
Gewerbeangelegenheiten - Heimaufsicht
Fabrikstraße 8-10
24103 Kiel
Svenja Partee
0431 901-2189
Karsten Kürtz (Pflegefachkraft)
0431 901-2176
Henriette Petersen (Pflegefachkraft)
0431 901-2073
Dirk Sondermann (Pflegefachkraft)
0431 901-2074