Fußwege-Achsen & Kinderwege

Standards für Fußwege

Einleitung und Sprunglinks zu Abschnitten

Die Standards für das Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz wurden als allgemein gültige Richtschnur und Zielvorgabe bei den Bemühungen um die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel auf Basis von Vorschriften und Richtlinien entwickelt.

Die Standards sind in zehn Gruppen eingeteilt und mit Kriterien zur Beurteilung hinterlegt. Diese Kriterien werden für die Mängelanalyse angewendet. Sie werden künftig für die Planungen von Wegen, Straßen und Plätzen herangezogen, um dem Fußverkehr das erforderliche Gewicht zu geben.



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1. Hohe Aufenthaltsqualität: bspw. gestalterische Kontinuität & Aufenthaltsflächen

 

2. Optimale Orientierung: bspw. kalre, einsichtige und durchgängige Führung sowie erkennbare Eingangssituationen

 

3. Stimmige Gehwegausgestaltung: bspw. ausreichende Gehwegbreiten (in der Regel mind. 2,5 Meter)

 
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4. Durchgängige Barrierefreiheit: bspw. Absenkung der Borde an Querungsstellen

 

5. Anlagen für den Querverkehr: Querungshilfen in kurzen Abständen

 

6. Zugänglichkeit des ÖPNV: bspw. sichere, möglichst direkte, bequeme und schnelle Erreichbarkeit

 
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7. Flächen für den Rad- und Fußverkehr: bspw. Vermeidung einer gemeinsamen Führung von Rad- und Fußverkehr

 

8. Verkehrsberuhigte Bereiche: bspw. Garantie der Orientierung für sehbinderte Menschen

 

9. Arbeitsstellen: bspw. Vermeidung von Absätzen größer als drei Zentimeter

 
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10. Standards für Kinderwege: bspw. Breitenzuschläge auf Kinderwegen

 

Standards passgenau anwenden

Bei der Anwendung dieser Standards muss beachtet werden, dass es verschiedene Arten von Fußverkehrsanlagen gibt. Fußwege gibt es zum Beispiel entlang von:

  • Hauptverkehrsstraßen,
  • in Nebenstraßen,
  • in für Fußgänger*innen bevorrechtigten Bereichen und
  • als eigenständige Wege durch Grünbereiche.

Es werden nicht alle Standards mit den dazugehörigen Kriterien für alle Arten von Fußverkehrsanlagen gleichermaßen angewendet. Es ist zum Beispiel kaum möglich oder gewollt, auf Wegen durch Grünanlagen überall den Standard „Durchgängige Barrierefreiheit“ herzustellen. Ebenso wenig gewollt ist die Beseitigung oder Gefährdung von geschützten Bäumen, um den Gehwegstandard von 2,50 Meter einzuhalten.

Auch die Standards "Anlagen für den Querungsstellen" und "Zugänglichkeit des ÖPNV" werden hier nicht angewendet. An Hauptverkehrsstraßen ist dagegen der Standard der "Stimmige Gehwegausgestaltung", zum Beispiel aufgrund der geringen Breiten zwischen den Häuserzeilen, nicht immer umsetzbar.


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zum Herunterladen

Broschüre Kieler Standards für Fußwege und Kinderwege

Broschüre "Standards für Fußwege und Kinderwege"

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt
Fleethörn 9
24103 Kiel

Till Zeyn

0431 901-5368