Fußwegeachsen & Kinderwege
Standards für Fußwege

Die Standards für das Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz wurden als allgemein gültige Richtschnur und Zielvorgabe bei den Bemühungen um die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel auf Basis von Vorschriften und Richtlinien entwickelt.

Die Standards sind in zehn Gruppen eingeteilt und mit Kriterien zur Beurteilung hinterlegt. Diese Kriterien werden für die Mängelanalyse angewendet. Sie werden künftig für die Planungen von Wegen, Straßen und Plätzen herangezogen, um dem Fußverkehr das erforderliche Gewicht zu geben.

Zehn Standards für Fußwege

1. Hohe Aufenthaltsqualität

Personen laufen entlang des kleinen Kiels hinter blühenden Stauden

bspw. gestalterische Kontinuität & Aufenthaltsflächen

2. Optimale Orientierung

Richtungsbeschilderung in der Schlossstraße

bspw. klare, einsichtige und durchgängige Führung sowie erkennbare Eingangssituationen

3. Stimmige Gehweggestaltung

Personen in einem elektischen Rollstuhl und mit Rollator begegnen sich auf einem schmalen Gehweg

bspw. ausreichende Gehwegbreiten (in der Regel mind. 2,5 Meter)

4. Durchgängige Barrierefreiheit

Blindenlangstock an einem Bordstein. Auf dem Gehweg ein Richtungsfeld.

bspw. Absenkung der Borde an Querungsstellen

5. Anlagen für den Querverkehr

Personen mit einem Rollator geht über eine vierspurige Straße

bspw. Querungshilfen in kurzen Abständen

6. Zugänglichkeit des ÖPNV

Barrierefreie Bushaltestelle Lorentzendamm

bspw. sichere, möglichst direkte, bequeme und schnelle Erreichbarkeit

7. Flächen für Fuß und Rad

Radfahrer fährt über einen Gehweg während eine Person mit Rollator aus einer Haustür tritt

bspw. Vermeidung einer gemeinsamen Führung von Rad- und Fußverkehr

8. Verkehrsberuhigte Bereiche

Mischverkehrsfläche an der Hörn (Ernst-Busch-Platz)

bspw. Garantie der Orientierung für sehbinderte Menschen

9. Arbeitsstellen

Fahrrad fährt entlang einer Baustelle. Der Gehweg ist separiert.

bspw. kontinuierliche Führung für den Fußverkehr um die Baustelle herum

10. Standards für Kinderwege

Kinder treten zwischen parkenden Autos hervor und sehen erst beim Betreten der Fahrbahn das nahende Auto.

bspw. Breitenzuschläge auf Kinderwegen


Standards passgenau anwenden

Bei der Anwendung dieser Standards muss beachtet werden, dass es verschiedene Arten von Fußverkehrsanlagen gibt. Fußwege gibt es zum Beispiel entlang von:

  • Hauptverkehrsstraßen,
  • in Nebenstraßen,
  • in für Fußgänger*innen bevorrechtigten Bereichen und
  • als eigenständige Wege durch Grünbereiche.

Es werden nicht alle Standards mit den dazugehörigen Kriterien für alle Arten von Fußverkehrsanlagen gleichermaßen angewendet. Es ist zum Beispiel kaum möglich oder gewollt, auf Wegen durch Grünanlagen überall den Standard „Durchgängige Barrierefreiheit“ herzustellen. Ebenso wenig gewollt ist die Beseitigung oder Gefährdung von geschützten Bäumen, um den Gehwegstandard von 2,50 Meter einzuhalten.

Auch die Standards "Anlagen für den Querungsstellen" und "Zugänglichkeit des ÖPNV" werden hier nicht angewendet. An Hauptverkehrsstraßen ist dagegen der Standard der "Stimmige Gehwegausgestaltung", zum Beispiel aufgrund der geringen Breiten zwischen den Häuserzeilen, nicht immer umsetzbar.


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Broschüre Standards für Fußwege und Kinderwege als PDF (nicht barrierefrei)

Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt
Fleethörn 9
24103 Kiel

Till Zeyn (Fußverkehrsbeauftragter)

0431 901-5368