Fußwegeachsen & KinderwegeStandards für Fußwege
Die Standards für das Fußwegeachsen- und Kinderwegenetz wurden als allgemein gültige Richtschnur und Zielvorgabe bei den Bemühungen um die Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung des Fußverkehrs in der Landeshauptstadt Kiel auf Basis von Vorschriften und Richtlinien entwickelt.
Die Standards sind in zehn Gruppen eingeteilt und mit Kriterien zur Beurteilung hinterlegt. Diese Kriterien werden für die Mängelanalyse angewendet. Sie werden künftig für die Planungen von Wegen, Straßen und Plätzen herangezogen, um dem Fußverkehr das erforderliche Gewicht zu geben.
Zehn Standards für Fußwege
1. Hohe Aufenthaltsqualität
bspw. gestalterische Kontinuität & Aufenthaltsflächen
2. Optimale Orientierung
bspw. klare, einsichtige und durchgängige Führung sowie erkennbare Eingangssituationen
3. Stimmige Gehweggestaltung
bspw. ausreichende Gehwegbreiten (in der Regel mind. 2,5 Meter)
4. Durchgängige Barrierefreiheit
bspw. Absenkung der Borde an Querungsstellen
5. Anlagen für den Querverkehr
bspw. Querungshilfen in kurzen Abständen
6. Zugänglichkeit des ÖPNV
bspw. sichere, möglichst direkte, bequeme und schnelle Erreichbarkeit
7. Flächen für Fuß und Rad
bspw. Vermeidung einer gemeinsamen Führung von Rad- und Fußverkehr
8. Verkehrsberuhigte Bereiche
bspw. Garantie der Orientierung für sehbinderte Menschen
9. Arbeitsstellen
bspw. kontinuierliche Führung für den Fußverkehr um die Baustelle herum
10. Standards für Kinderwege
bspw. Breitenzuschläge auf Kinderwegen
Standards passgenau anwenden
Bei der Anwendung dieser Standards muss beachtet werden, dass es verschiedene Arten von Fußverkehrsanlagen gibt. Fußwege gibt es zum Beispiel entlang von:
- Hauptverkehrsstraßen,
- in Nebenstraßen,
- in für Fußgänger*innen bevorrechtigten Bereichen und
- als eigenständige Wege durch Grünbereiche.
Es werden nicht alle Standards mit den dazugehörigen Kriterien für alle Arten von Fußverkehrsanlagen gleichermaßen angewendet. Es ist zum Beispiel kaum möglich oder gewollt, auf Wegen durch Grünanlagen überall den Standard „Durchgängige Barrierefreiheit“ herzustellen. Ebenso wenig gewollt ist die Beseitigung oder Gefährdung von geschützten Bäumen, um den Gehwegstandard von 2,50 Meter einzuhalten.
Auch die Standards "Anlagen für den Querungsstellen" und "Zugänglichkeit des ÖPNV" werden hier nicht angewendet. An Hauptverkehrsstraßen ist dagegen der Standard der "Stimmige Gehwegausgestaltung", zum Beispiel aufgrund der geringen Breiten zwischen den Häuserzeilen, nicht immer umsetzbar.
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Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Tiefbauamt
Fleethörn 9
24103 Kiel
Till Zeyn (Fußverkehrsbeauftragter)
0431 901-5368
Till.Zeyn@kiel.de