MENSCHEN MIT BEHINDERUNGUnterstützung im Arbeitsleben
Einleitung
Für schwerbehinderte Menschen, die ihren Arbeitsplatz in einem Betrieb im Bereich der Landeshauptstadt Kiel haben sowie für deren Arbeitgeber*innen ist die Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht die Ansprechpartnerin in den Bereichen Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben und Kündigungsschutz.
Prävention & Begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Nach §§ 167 und 185 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX):
Beratung, Hilfe und Unterstützung bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis
Ausnahme: Die Fürsorgestelle ist nicht zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Kündigungsschutz
Nach §§ 168 ff SGB IX:
Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen durch den*die Arbeitgeber*in bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fürsorgestelle.
Den Onlineantrag zur Kündigungszustimmung finden Sie hier.

Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Öffnungszeiten
Maren Kaim
0431 901-3367
Maren.Kaim@kiel.de