Menschen mit BeeinträchtigungUnterstützung im Arbeitsleben
Für schwerbehinderte Menschen mit einem Arbeitsplatz in einem Kieler Betrieb und für deren Arbeitgeber*innen ist die Kieler Fürsorgestelle Ansprechpartnerin für die folgenden Bereiche.
Prävention & begleitende Hilfe im Arbeitsleben
Nach §§ 167 und 185 Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX):
Beratung, Hilfe und Unterstützung bei behinderungsbedingten Problemen im Arbeitsverhältnis
Ausnahme: Die Fürsorgestelle ist nicht zuständig für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes.
Kündigungsschutz
Nach §§ 168 ff SGB IX:
Die Kündigung der Arbeitsverhältnisse schwerbehinderter Menschen durch den*die Arbeitgeber*in bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Fürsorgestelle.
Den Onlineantrag zur Kündigungszustimmung finden Sie hier.
Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis
Sofern Sie einen Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung, eine Parkerleichterungen für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen oder eine Wertmarke für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an das
Landesamt für Soziale Dienste
Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Den ausgefüllten Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht schicken Sie bitte ebenfalls an das Landesamt für Soziale Dienste in Neumünster.
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Fürsorgestelle nach dem Schwerbehindertenrecht
Stephan-Heinzel-Straße 2, 24116 Kiel
Öffnungszeiten
Maren Kaim
0431 901-3367
Maren.Kaim@kiel.de
Marten Meyer
0431 901-3350
Marten.Meyer@kiel.de