FAQ für Erwachsene

Jedes Kind hat ein Recht darauf, sicher und gesund aufzuwachsen. Jeder junge Mensch hat das Recht, zu einer selbstbewussten und selbständigen Persönlichkeit heranzureifen.

Eltern möchten stets das Beste für ihr Kind. Allerdings ist das eine sehr anspruchsvolle Aufgabe. Nicht immer gelingt es Eltern, ihren eigenen Ansprüchen gerecht zu werden. Manchmal können sie ihrem Kind oder ihren Kindern nicht ausreichend Sicherheit und Schutz bieten und sie verantwortungsvoll in ihrer Entwicklung begleiten.

Als Jugendamt möchten wir Eltern deshalb gerne beistehen:

  • Wir informieren Eltern, wo sie Unterstützung bekommen können.
  • Wir beraten und begleiten Familien, damit es zuhause gut läuft.
  • Wir unterstützen Eltern und Kinder, wenn Kinder und junge Menschen in Gefahr sind und geschützt werden müssen.

Unsere Fachkräfte sind gut ausgebildet, um diese besondere Verantwortung zu übernehmen. Wir freuen uns über Anregungen und Hinweise, damit unsere Arbeit für Familien immer hilfreich bleibt.


Fragen & Antworten

Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der Unterstützung notwendig wird. Bei Schwierigkeiten hilft oftmals bereits ein klärendes oder ein vermittelndes Gespräch.

Mit Hilfe einer außenstehenden Person lassen sich leichter neue Wege finden. Fragen, wie „Was hat früher geholfen?“ und „Wer hat mich und mein Kind gut unterstützt?“ können in Richtung Lösung führen. 

In der Landeshauptstadt Kiel gibt es eine Vielzahl und Vielfalt an Beratungs-, Betreuungs- und Unterstützungsangeboten.

Unter dem Titel „Starke Familien in Kiel - von Anfang an“ sind seit mehreren Jahren Angebote der „Frühen Hilfen“ und der „Frühkindlichen Bildung“ vernetzt und ausgebaut worden. Im Willkommensordner der Landeshauptstadt Kiel finden sich wichtige Hinweise und Adressen rund um den Start ins Leben und die ersten Lebensjahre.

Umfassende Beratungen zur Beziehungs- und Erziehungsgestaltung bekommen Eltern, Kinder und Jugendliche unter anderem hier:

  • Beim städtischen Referat für Gleichstellung gibt es die kostenlose Broschüre „Wegweiser für Frauen und Familien durch Kiel“. Darin sind viele hilfreiche Adressen gesammelt, bei denen Sie Rat und Hilfe bekommen.
     
  • Eine weitere zentrale Anlaufstelle ist das Kinderschutzzentrum Kiel.
        
  • Der Allgemeine Sozialdienst des Kieler Jugendamtes ist mit sechs Sozialzentren in den Stadtteilen präsent. Er ist Kontakt- und Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Erwachsene, die Beratungsbedarf haben oder sich in Konfliktsituationen befinden.
 

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel versteht sich als Partner für alle Kieler Familien. Die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Allgemeinen Sozialen Dienstes haben bei kleinen und bei großen Fragen rund um die Erziehung und Versorgung von Kindern und Jugendlichen ein offenes Ohr. Oftmals reichen eine Information oder eine Idee aus - und das Problem ist gelöst.

Aber manchmal ist eine Situation auch viel komplizierter. Dann hilft das Jugendamt, die Probleme zu sortieren und unterstützt in Gesprächen bei der Lösungssuche.

Im Mittelpunkt stehen die Fragen: „Was muss sich zuhause ändern?“ und
„Wie ist das zu schaffen?“

Unterstützung wird immer gemeinsam entwickelt. Die Beratung unterliegt dem Datenschutz. Alle Gespräche und Informationen werden sensibel und vertraulich behandelt.

Jedes Kind und jede Familie ist einzigartig. Daher ist auch jede Art der Unterstützung einzigartig. Die Hilfe muss genau passen und darf weder Menschen bevormunden noch zu wenig stützen. Eltern und Kindern soll so geholfen werden, dass sie zusammen bleiben und es zuhause miteinander schaffen. Das Jugendamt vermittelt im Bedarfsfall verbindlich Kontakte zu anderen Diensten.

In akuten Krisen hilft das Jugendamt sofort, indem es den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicher stellt. Dann kann eine Unterbringung in einer Pflegefamilie oder in einer geeigneten Wohnform richtig und notwendig sein.

Jede Hilfe wird in der Hilfeplanung regelmäßig gemeinsam mit der Familie überprüft.

Wenn sich Probleme in Familien krisenhaft zuspitzen, bedarf es meist schneller Orientierung und Hilfe.

Bei Verdacht auf eine akute Kindeswohlgefährdung, zum Beispiel wenn ein Baby unbeaufsichtigt ist, oder ein Kind geschlagen wird, ist die Erreichbarkeit des Jugendamtes auch außerhalb der Sprechzeiten über den Polizeiruf 110 jederzeit sichergestellt.

Warten Sie also bitte nicht bis zum nächsten Werktag oder auf Öffnungszeiten, wenn sich ein Kind in Not befindet.

Auch wenn Sie sich mit Ihrem Kind in einer akuten Krise befinden, nutzen Sie bitte den Bereitschaftsdienst. Er ist genau für solche Situationen besetzt.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung und ein Recht auf Förderung ihrer Entwicklung durch die Eltern. Manche Mütter und Väter können dies aus unterschiedlichen Gründen nicht immer gewährleisten.

Von einer Kindeswohlgefährdung spricht man, wenn das körperliche, geistige oder das seelische Wohl beeinträchtigt wird. Eine Gefahr für ein Kind kann direkt von Eltern ausgehen. Es ist jedoch auch eine Gefährdung, wenn Eltern ihr Kind nicht oder nicht ausreichend schützen können, indem zum Beispiel Kontakte zu gefährdenden Personen nicht verhindert werden.

Körperliche, psychische oder sexuelle Gewalt sowie emotionale und körperliche Vernachlässigung sind sehr belastende Erfahrungen in der Lebensbiografie von jungen Menschen. Nicht selten bleiben langfristige Schädigungen zurück, die die Chance auf ein erfülltes und selbstbestimmtes Leben nachhaltig beeinträchtigen.

Mitunter leben Kinder und Jugendliche über einen längeren Zeitraum in belastenden oder gar in gefährdenden Lebenssituationen.

Kindesschutz ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und kann dann gelingen, wenn jede*r Einzelne verantwortlich handelt. Das bedeutet in erster Linie nicht wegzuschauen. Im Zweifel gilt: „Es ist besser einmal zu viel als einmal zu wenig zu handeln!“

In einer akuten Gefahrensituation ist jeder Mensch verpflichtet, das ihm Mögliche zu tun. Im Zweifel gilt es, über 110 die Polizei zu verständigen - siehe auch die Frage "Was tun in einer Krise?" 

Menschen, die in der Nachbarschaft oder im Bekanntenkreis Sorge haben, dass ein Kind beispielsweise vernachlässigt wird,

Die Berater*innen nehmen jeden Hinweis ernst. Bei Unsicherheiten über sinnvolle und mögliche eigene nächste Schritte werden Sie begleitet. Eine Beratung kann ohne Nennung des Namens des Melders oder der Melderin erfolgen.

Das Jugendamt geht im Verdachtsfall auch anonymen Hinweisen nach. Im Übrigen gilt der Datenschutz.

Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung einen gesetzlich verankerten Anspruch auf Beratung und Unterstützung.

In Zusammenarbeit mit der Landeshauptstadt Kiel bietet das Kinderschutz-Zentrum Kiel fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Menschen aus pädagogischen, medizinischen, therapeutischen und sonstigen begleitenden Berufen an.

Neben dem Kinderschutzzentrum bieten auch die Kieler Erziehungsberatungsstellen sogenannte Fachberatungen für Träger, Kindertageseinrichtungen, Ärzte und weitere Personengruppen an.

Einrichtungen und Dienste, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGBVIII) erbringen, sind im Übrigen verpflichtet, eine Gefährdungseinschätzung unter Beteiligung einer Fachkraft vorzunehmen. 

Das Jugendamt geht jeder Meldung und jedem Hinweis unverzüglich nach und schaut gemeinsam mit der Familie, was an Hilfe und Unterstützung gebraucht wird. Dafür nehmen die Mitarbeiter*innendes Jugendamtes mit den Eltern und Kindern oder Jugendlichen Kontakt auf und verschaffen sich regelmäßig vor Ort persönlich einen Eindruck.

Die Mitarbeiter*innen des Amtes erkennen Anhaltspunkte einer Gefährdung, bewerten mit der Familie das Risiko und ergreifen notwendige Schutzmaßnahmen. Im Mittelpunkt steht die Frage: „Was ist zu tun, damit es dem Kind gut geht und alle zusammenbleiben können?“ Im Zweifelsfall werden weitere Fachkräfte und Dienste, wie zum Beispiel das Gesundheitsamt, hinzugezogen.

Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind in Obhut zu nehmen, das sich in einer Akuten Krise oder in einer dringenden Gefahr befindet. Voraussetzung ist, dass eine Gefahr für das Kind oder den Jugendlichen nicht anders abzuwenden ist.

Bei Gefahr im Verzug ist das Jugendamt befugt, eine minderjährige Person in Obhut zu nehmen, die sich an einem gefährdenden Ort oder bei einer Person aufhält, die das Wohl gefährdet. Das Recht besteht auch dann, wenn die Sorgeberechtigten mit dem Aufenthalt einverstanden sind.

Die Inobhutnahme nach § 42 SGBVIII ist die vorläufige Betreuung und Versorgung eines Kindes oder eines Jugendlichen bei einer geeigneten Person oder in einer Einrichtung der Jugendhilfe.

Die Kinder-und Jugendhilfedienste (KJhD) der Landeshauptstadt Kiel sowie die Zufluchtstätte des Autonomen Mädchenhauses Kiel / Lotta e.V. (Mädchen ab 13. Jahren) stellen in der Regel die tatsächliche Betreuung und Versorgung sicher. Eine Unterbringung über die KJhD erfolgt oftmals in Bereitschaftspflegefamilien.

Zusätzlich stehen verschiedene Jugendhilfeeinrichtungen für die Notfallbetreuung bereit.

Unbegleitete ausländische Minderjährige werden ebenfalls auf der Basis des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGBVIII) in Obhut genommen und erhalten einen Vormund.   

Während der Inobhutnahme übt das Jugendamt vorübergehend Teilbereiche des Personensorgerechts aus. Sind die Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Entscheidung der vorläufigen Inobhutnahme nicht vor Ort und auch nicht erreichbar, so wird die Benachrichtigung durch das Jugendamt umgehend nachgeholt.

Die Fachkräfte des Jugendamtes werden so schnell wie möglich, in der Regel bereits am folgenden Tag, mit den betroffenen Personen an einer Perspektive arbeiten. Im Mittelpunkt stehen die Abwägung von Sicherheit und die Möglichkeiten einer Rückkehr des Kindes oder des Jugendlichen.

Zentral ist die Frage: „Was muss sich ändern, damit das Wohl des Kindes oder Jugendlichen wieder geschützt ist?“

Wenn Eltern bereit und in der Lage sind, die Situation ihres Kindes zu verbessern und sie eine weitere Gefährdung abwenden können, erteilt das Jugendamt den Eltern vor einer Rückkehr in den Haushalt Aufträge und Auflagen.

Die Einhaltung der Vorgaben wird kontrolliert. Eltern müssen nicht alles alleine schaffen. Damit eine Rückführung leichter gelingt, erhalten Familien, wenn geeignet und notwendig, passgenaue Hilfen.

Sollten die Eltern auf die Rückkehr des Kindes nach Hause drängen, obwohl es Anhaltspunkte gibt, dass eine Kindeswohlgefährdung weiterhin besteht, hat das Jugendamt das Familiengericht anzurufen.

Bis zur Entscheidung des Gerichts bleibt der schützende Aufenthalt in einer Einrichtung oder in einer Bereitschaftspflegefamilie bestehen.

Es ist gar nicht so selten, dass Kinder und Jugendliche den Schutzrahmen wieder verlassen wollen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Manchmal ist es die Sorge um Mutter, Vater oder Geschwisterkinder. Und manchmal sorgt schon der Abstand dafür, dass sich alle Seiten neu begegnen können.

Jede familiäre Situation wird von den Fachkräften des Jugendamtes individuell betrachtet. Dementsprechend sind Entscheidungen über Beginn und Beendigung der Inobhutnahme grundsätzlich am Einzelfall orientiert und begründet.

Es ist ein Kostenbeitrag in Höhe des Kindergeldes zu leisten. Darüber hinaus wird von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe geprüft, ob zusätzlich ein Beitrag aus eigenem Einkommen zu leisten ist.

Das Jugendamt fördert, berät und schützt. Bei Anzeichen auf eine Kindeswohlgefährdung tritt der Aspekt des Schutzes in den Vordergrund.

Wenn Eltern ihrer Sorgepflicht nicht oder nicht in geeigneter Art und Weise oder im notwendigen Umfang nachkommen, ist das Jugendamt verpflichtet, die Verantwortung für das Wohlergehen eines Kindes oder eines Jugendlichen zu übernehmen. Das Jugendamt muss unverzüglich für die Sicherheit Sorge tragen.

Damit hat das Jugendamt das Recht und die Pflicht in das vom Staat verfassungsrechtlich gesicherte Elternrecht einzugreifen. Kindesschutz ist oftmals eine Gratwanderung.

Die Mitarbeiter*innen des Jugendamtes müssen täglich Gefährdungseinschätzungen in meistens komplizierten familiären Situationen übernehmen.

Es gibt immer Lösungen.

Aber nicht alle Entscheidungen werden im Bereich Kindesschutz einvernehmlich zwischen Eltern, jungen Menschen und dem Jugendamt getroffen. Entscheidungen sind selten nur richtig oder nur falsch. Häufig sind es vorläufige Kompromisse, die fortlaufend überprüft und angepasst werden müssen.

Wichtig ist, bei strittigen Auseinandersetzungen respektvoll und auf Augenhöhe miteinander umzugehen. Und wichtig ist, gesprächsbereit zu bleiben.

Fehlerhafte Entscheidungen darf sich ein Jugendamt wegen möglicher schwerer Folgen nicht leisten.

Das Jugendamt der Landeshauptstadt Kiel arbeitet auf der Grundlage von Standards und überprüft systematisch die Qualität des eigenen professionellen Handelns.

Qualitätssichernde Maßnahmen im Jugendamt sind beispielsweise:

  • Beschäftigung gut ausgebildeter Fachkräfte
  • Regelmäßige fachliche Fortbildung
  • Angebot der Supervision
  • Diagnostisches Vorgehen nach Ablaufplänen
  • Dokumentation bei Gefährdungseinschätzung im Sinne von Transparenz und Nachvollziehbarkeit
  • Rufbereitschaft mit von Leitungskräften abgedecktem Hintergrunddienst
  • Enge Vernetzung mit Jugendhilfeträgern, insbesondere mit Inobhutnahmestellen
  • Kooperation im Bedarfsfall mit anderen Ämtern und Institutionen, wie zum Beispiel dem Gesundheitsamt, Kliniken, der Polizei, dem Kindesschutz-Zentrum Kiel und anderen
  • Regelmäßige Überprüfung aller Entscheidungen in kollegialen Fallforen und/oder in Hilfekonferenzen
  • Zentrumsübergreifende Beratung „schwieriger Einzelfälle“
  • Prozesshaftes und auf Beteiligung ausgerichtetes Vorgehen im Rahmen der Hilfeplanung nach § 36 SGBVIII
  • Beschwerdemanagement
  • Evaluation von Maßnahmen
  • Konzeptionelle Anpassung an neue Erkenntnisse, an Erfahrungen und Erfordernisse

 

Die Beschwerdestelle der Bürgerbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein wendet sich an Kinder, Jugendliche und Erwachsene, die Leistungen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz in Anspruch nehmen oder diese Leistungen wünschen und bei Problemen einen unabhängigen Rat suchen.

Wer sich unfair in einer Jugendhilfeeinrichtung behandelt fühlt oder bei einem Jugendamt nicht ausreichend Gehör findet, bekommt Unterstützung und Vermittlung.

Meistens gibt es eine gute Lösung. Die Beratung ist kostenlos und immer vertraulich.