Gleichstellung
Beruf

Frauen und Männer erhalten für gleiche oder gleichwertige Arbeit nicht immer das gleiche Entgelt. In Deutschland beträgt dieser Unterschied 21 Prozent, die sogenannte unbereinigte Lohnlücke.

Einfluss auf den Stundenlohn haben Faktoren wie Erziehungs- und Pflegezeiten sowie Teilzeitarbeit, die die Aufstiegschancen beeinträchtigen können. Ein weiterer Faktor ist die durchschnittlich deutlich geringere Entlohnung in Berufsfeldern, in denen vor allem Frauen arbeiten, wie dem sozialen oder pflegerischen Bereich. Werden diese Faktoren herausgerechnet, bleibt noch immer eine Lohnlücke von 6 Prozent, die sogenannte „bereinigte“ Lohnlücke.

Auch bei identischen Lebensläufen und Erfahrungen erhalten Frauen trotzdem weniger Entgelt als Männer. Die durchschnittliche Lohnlücke von 21 beziehungsweise 6 Prozent führt in Kombination mit einer frauentypischen Erwerbsbiographie zu einer durchschnittlichen Rentenlücke von 59 Prozent. Niedrige Einkommen und Teilzeitbeschäftigung wirken sich 1:1 auf die Rentenanwartschaft aus.

Das Geschlecht sollte bei der Bezahlung keine Rolle spielen.

Teilzeitarbeit und Minijob

Viele Frauen entscheiden sich nach der Geburt eines Kindes in den Beruf zurückzukehren; die Frauenerwerbstätigkeit steigt bundesweit. Nach wie vor haben aber tradierte Rollenmuster, traditionelle Vorstellungen am Arbeitsmarkt und die Gesetzgebung, aber auch die persönlichen Erwartungen einen Einfluss auf die Entscheidungen von Menschen mit Kindern, so dass sie in vielen Fällen ihren Weg nicht frei bestimmen können.

Dies ist einer der Gründe dafür, dass viele Frauen in Teilzeit arbeiten oder einen Minijob ausüben. Frauen und Männer reagieren dabei statistisch gesehen sehr unterschiedlich, wenn es um das Arbeitsleben mit Kindern geht: Je mehr Kinder eine Frau hat, desto kürzer sind ihre Arbeitszeiten. Männer hingegen arbeiten pro Kind mehr Zeit.

Der zunächst als attraktiv und flexibel erscheinende Minijob ist zumeist gekennzeichnet durch schlechte Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhne. Nur wenige Frauen finden aus dem Minijob zurück in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Minijobs und längere Teilzeitbeschäftigung haben mitunter gravierende Auswirkungen auf die Höhe der späteren Rentenleistungen.


Verheiratet... und weniger netto?

 Die für Eheleute wählbare Steuerklassenkombination III und V (bekannt als Ehegattensplitting), , hat Nachteile für die Person, die weniger verdient - durch hohe Abzüge kommt ein deutlich geringeres Netto heraus. In 90 Prozent der Fälle betrifft dies die Frau.

Inzwischen wählen viele Eheleute, bei denen beide ein ähnliches Einkommen erzielen, die Steuerklassen IV und IV, so dass beide Partner*innen die gleichen Abzüge haben. Diese Kombination ist auch der gesetzliche Regelfall, wenn keine Steuerklasse ausgewählt ist.

Auch dieses Verfahren hat Nachteile, beispielsweise, dass regelmäßig zu hohe Steuern gezahlt werden, die erst bei der Einkommenssteuerveranlagung teils zurückgezahlt werden. Vorteilhaft und gerechter ist die Steuerklassenkombination IV und IV mit Faktorverfahren. Auf Antrag rechnen die Mitarbeitenden des Finanzamtes einen Faktor ein und berücksichtigen das Splittingverfahren. Am Ende steht ein höheres Netto für die Person, die weniger verdient.

Weitere Informationen zu der Steuerklassenkombination IV und IV mit Faktorverfahren finden Sie im Infomaterial auf der Seite der Landesarbeitsgemeinschaft der hauptamtlichen kommunalen Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten in Schleswig-Holstein.


Kontakt

Landeshauptstadt Kiel
Die Gleichstellungsbeauftragte / Referat für Gleichstellung
Hopfenstraße 29 (HUK-Gebäude), 24103 Kiel

Referat für Gleichstellung 
0431 901-2056

Öffnungszeiten
Montag - Donnerstag 9-15 Uhr
Freitag 9-12 Uhr

Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist empfehlenswert.