Mit dem Hund in der Stadt
Ein Hund bereitet viel Freude und bereichert das Leben. Allen Menschen, die es wollen, muss es deshalb möglich sein, einen Hund zu halten. Gleichzeitig müssen Mitmenschen ohne Hund sich darauf verlassen können, dass ihr Leben durch die Hundehaltung nicht eingeschränkt wird.
Die Landeshauptstadt steht für die Wünsche der Kieler*innen ebenso ein wie für die Interessen der Hundehalter*innen.
So werden beispielsweise kostenlose Hundekotbeutel ausgegeben, verbunden mit der Erwartung, dass diese auch überall zum Einsatz kommen: auf den Straßen, Gehwegen, Plätzen, dem Straßenbegleitgrün, den Baumscheiben, auf den Grünflächen und in den Parkanlagen.
Welttag des Hundes: Wissenswertes rund um den Kieler Hund
Hunde-Auslaufflächen
In Kiel haben Hunde auf insgesamt 19 Hundeauslaufflächen freien Auslauf. Die Bereiche sind in den jeweiligen Grünanlagen entsprechend ausgeschildert. Das hilft Ihnen, sie ohne große Mühe zu finden und sicher zu sein, dass Sie sich auf der richtigen Fläche befinden.
- Olympiawiesen Schilksee - Nördliche Teilfläche
- Hundestrand Falckenstein - Teilstück 100 Meter nördlich und 250 Meter südlich der Straße Scheidekoppel
- Klünderwiesen - Teilbereich südöstlich des Sportplatzes am Harald-Lindenau-Weg
- Projensdorfer Gehölz - Teilstück zwischen Ernst-Barlach-Gymnasium / Am Tannenberg/ Bahnlinie
- Grünzug Schwarzer Weg - Zwischen Steenbeker Weg und Tunnel Olof-Palme-Damm
- Diederichsenpark - Fläche mit Ausnahme des Hangbereichs
- Krusenkoppel - Flächen im oberen Hangbereich mit Einschränkungen während der Kieler Woche
- Schrevenpark - Eingezäunte Auslauffläche, gegenüber den Stadtwerken
- Schützenpark - An der Hermann-Weigmann-Straße und in Höhe des Kreuzungsbereiches Schützenwall und Westring
- Moorteichwiese - Westlich des RBZ am Königsweg, außer Montag bis Freitag von 8 - 14 Uhr
- Grünzug Drammenweg - Skandinaviendamm ab Stadtgrenze / Kieler Weg, parallel zur Bahnlinie und zum Mettenhofzubringer bis Brücke Mettenhofer Weg
- Vieburger Gehölz - Teilstück zwischen Krusenrotter Weg und Hornheimer Weg
- Schwarzlandwiese - Unterhalb des Ostrings
- Volkspark - Höhe Kaiserstraße, siehe Beschilderung
- Stadtrat-Hahn-Park - Höhe Rundweg zwischen Tröndelweg und Alter Ellerbeker Weg
- Fritz-Lauritzen-Park - Teilfläche an der Rüsterstraße
- Grünzug Krooger Kamp - Nördlich Bahnlinie, westlich Lechweg
- Sport-und Begegnungspark Gaarden - Östlich des Bahnübergangs zwischen Freibad Katzheide und Hans-Geiger-Gymnasium
- Grünanlage Heidenberger Teich - Westlich Regenrückhaltebecken
Weitere Freilaufzone
In der Zeit vom 1. Oktober bis zum 31. März am Strand zwischen Falckenstein (nördlich der Wegekreuzung Deichweg / Falckensteiner Strand) und Schilksee.
In der Zeit vom 1. April bis zum 30. September ist die dortige Beschilderung zu beachten.
Bitte bedenken Sie:
Mit Ausnahme des eingezäunten Hundeauslaufs im Schrevenpark sind die Flächen, die nun für den Hundefreilauf genutzt werden dürfen, nicht nur für Hunde da, sondern gleichfalls für Erholungssuchende.
Beseitigen Sie also bitte auf allen Flächen - auch auf den Freilaufflächen - den Kot und nehmen Sie Rücksicht!
Kleiner Knigge für Hundehalter*innen
Nicht alle Hunde sind gehorsam, nicht alle Menschen wissen alles über Hundeerziehung. Lassen Sie sich in Zweifelsfällen bei der Erziehung Ihres Hundes in einer der zahlreichen Kieler Hundeschulen beraten.
Adressen gewerblicher Hundeschulen finden Sie im Internet. Die Hundevereine in Ihrer Nähe sind unter www.vdh-nord.de aufgeführt.
Nehmen Sie das Häufchen zum Beispiel mit einer Tüte auf und werfen Sie diese in die Restmülltonne oder unterwegs in öffentliche Abfallbehälter.
Hunde dürfen nicht in Kirchen, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Theater und sonstige Vortragsräume mitgenommen werden.
In Fußgängerzonen, Parks, Grünanlagen und Tiergehegen, auf Friedhöfen, Sportanlagen, Zelt- und Campingplätzen, in Wäldern und Naturschutzgebieten.
Diese sind besonders schutzlos und leicht zu ängstigen. Nehmen Sie den Hund an die kurze Leine und halten Sie Abstand. Zeigen Sie, dass Sie Ihren Hund unter Kontrolle haben und bereit sind, Rücksicht zu nehmen.
- Der Jungaufwuchs (die Keimlinge der Altbäume) in den Kieler Wäldern leidet sehr unter Trittschäden, die von Hunden verursacht werden. Denken Sie daran, dass das Wild in den Wäldern durch Hunde beunruhigt und gestört wird.
- Wasservögel sollten für Ihren Hund tabu sein. Wassergeflügel ist insbesondere in der Brut- und Aufzuchtzeit sehr störanfällig. Nehmen Sie Ihren Hund deshalb an die kurze Leine, wenn Sie Schilfgürtel passieren.
- Hunden sind außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Hundehaltung
Hundehalter*innen beziehungsweise diejenigen, die Hunde ausführen, müssen Regeln beachten, die in diversen Rechtsgrundlagen festgelegt sind (zum Beispiel im Hundegesetz, in der Straßenreinigungs- und Grünanlagensatzung oder im Landeswaldgesetz).
Die Hundesteuer befreit sie nicht von diesen Pflichten, denn kein ordnungswidriges oder strafbares Handeln lässt sich mit der Zahlung von Steuern rechtfertigen.
Hundeführer*innen sind verpflichtet, unverzüglich den Kot ihrer Hunde zu entfernen.
Grundlagen
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003, Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünanlagen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) vom 31. März 2022, Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung) vom 5. Dezember 2023.
Hunde sind so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen. Eine Hundehalterin oder ein Hundehalter darf einen Hund nur solchen Personen überlassen, die die Gewähr dafür bieten, den Hund sicher im Sinne des vorstehenden Satzes zu führen.
Für das Halten und Führen gefährlicher Hunde gelten besondere Pflichten. Erwähnt sei hier die Erlaubnispflicht. Die Erlaubnis ist zum Beispiel nur zu erteilen, wenn die Hundehalter*in das 18. Lebensjahr vollendet hat und die zum Halten des gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde besitzt.
Einzelheiten können beim Bürger- und Ordnungsamt unter 0431 901-2181 und 0431 901-2192 erfragt werden.
Grundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015
Hunden sind außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband, eine Halskette oder eine vergleichbare Anleinvorrichtung mit einer Kennzeichnung anzulegen, aufgrund derer die Hundehalterin oder der Hundehalter ermittelt werden kann.
Grundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015
Die Steuermarke muss dem Hund zusätzlich zu der unter 3. genannten Kennzeichnung bei jedem Verlassen des privaten Grundbesitzes oder der Wohnung angelegt werden.
Grundlage
Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 16. November 2023.
Hunde dürfen nicht mitgenommen werden
- in Kirchen, Kindergärten, Schulen & Krankenhäuser,
- in Theater, Lichtspielhäuser, Konzert-, Vortrags- & Versammlungsräume und
- in Badeanstalten sowie auf Badestellen, Kinderspielplätze & Liegewiesen.
Grundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015
Hunde sind an einer zur Vermeidung von Gefahren geeigneten Leine zu führen:
- bei öffentlichen Versammlungen, Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen mit Menschenansammlungen,
- bei Mehrfamilienhäusern auf Zuwegen, in Treppenhäusern, in Aufzügen, in Fluren oder in sonstigen von der Hausgemeinschaft gemeinsam genutzten Räumen,
- in Fußgängerzonen, Haupteinkaufsbereichen und anderen innerörtlichen Bereichen, Straßen und Plätzen mit vergleichbarem Publikumsverkehr,
- in der Allgemeinheit zugänglichen umfriedeten oder anderweitig begrenzten Park-, Garten- und Grünanlagen mit Ausnahme besonders ausgewiesener Hundeauslaufgebiete. Dies sind gemäß Grünflächensatzung der Landeshauptstadt Kiel die öffentlichen Grünanlagen, die der Gesundheit und Erholung der Bevölkerung dienen.
- in den Tiergehegen,
- in Sportanlagen und auf Zelt- und Campingplätzen,
- auf Friedhöfen,
- auf Märkten und Messen,
- in öffentlichen Gebäuden u. öffentlichen Verkehrsmitteln,
- in Wäldern und dort nur auf Waldwegen.
Grundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015, Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG) vom 5. Dezember 2004, Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel vom 31. März 2022 (Grünflächensatzung)
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Siehe Punkt 2 „Allgemeine Aufsichtspflicht“.
Siehe Punkt 2 „Allgemeine Aufsichtspflicht“.
Ausnahmen vom Leinenzwang und Mitnahmeverbot gibt es für
- Diensthunde von Behörden,
- Hunde des Such- und Rettungsdienstes sowie des Katastrophenschutzes,
- Blindenführhunde,
- Behindertenbegleithunde,
- Herdengebrauchshunde,
- Jagdhunde im Rahmen ihres bestimmungsgemäßen Einsatzes und ihrer Ausbildung soweit diese im Rahmen ihrer Zweckbestimmung eingesetzt werden.
Grundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015
Verstöße gegen die Allgemeine Aufsichtspflicht, den Leinenzwang, das Mitnahmeverbot und gegen die Kotentfernungspflicht gelten als Ordnungswidrigkeiten und sind mit Bußgeldern belegt.
Grundlage
Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015, Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) vom 31. März 2022, Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung) vom 5. Dezember 2023.
- Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen vom 27. Dezember 1994
- Gesetz über das Halten von Hunden (HundeG) vom 26. Juni 2015, zuletzt geändert 2022
- Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) vom 25. November 2003, zuletzt geändert 2022
- Waldgesetz für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG) vom 05. Dezember 2004
- Satzung der Landeshauptstadt Kiel über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 16. November 2023
- Satzung zum Schutz und zur Nutzung der öffentlichen Grünflächen der Landeshauptstadt Kiel (Grünflächensatzung) vom 31. März 2022.
- Satzung über die Reinigung der öffentlichen Straßen in der Landeshauptstadt Kiel (Straßenreinigungssatzung) vom 05. Dezember 2023
Zum Herunterladen
Flyer "Mit dem Hund unterwegs in Kiel"
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Übersichtskarte der HundeauslaufflächenKontakt
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