Der Pflegestützpunkt
Der Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt bietet Kieler*innen trägerunabhängige, individuelle und kostenfreie Informationen und Beratungen unter anderem zu den Themen Wohnen im Alter und Pflege.

Wir vermitteln Ihnen Informationen über Hilfsangebote, unterschiedliche Wohnformen im Alter, ambulante Hilfen, Pflegeeinrichtungen, weitere Serviceangebote, Finanzierungsmöglichkeiten sowie Leistungsansprüche und vieles mehr. Zum Thema Menschen mit Demenz und deren Angehörige arbeiten wir eng mit der Beratungsstelle Demenz und Pflege zusammen.
Die Mitarbeiter*innen verstehen sich als erste Anlaufstelle für Betroffene, Angehörige und alle, die sich zu diesen Themen informieren und beraten lassen möchten. In jedem Fall haben sie ein offenes Ohr für Ihre Fragen, Gedanken und Sorgen.
Im gemeinsamen Gespräch werden Wege für eine individuelle Lösung und Unterstützung bei der Organisation der benötigten Leistungen gefunden.
Träger*innen des Pflegestützpunktes sind die Landeshauptstadt Kiel und die gesetzlichen Kranken- und Pflegekasse in Schleswig-Holstein. Finanziert wird er zusätzlich vom Sozialministerium des Landes Schleswig-Holstein.
Veranstaltungsreihe „Pflegestützpunkt konkret“
Unter der Überschrift „Pflegestützpunkt konkret“ informiert der Pflegestützpunkt in der Landeshauptstadt Kiel in regelmäßigen Abständen über verschiedene Themen rund um das Leben im Alter.
Alle Interessierten sind in das Amt für Soziale Dienste eingeladen.
Nach der Einführung in die Themen stehen Ihnen die jeweiligen Referenten für Ihre persönlichen Fragen gern zur Verfügung.
Die Veranstaltungen sind kostenfrei.
Voranmeldung
Eine Voranmeldung unter 0431 901-3696 oder 0431 901-3627 oder 0431 901-1578 ist aufgrund der beschränkten Teilnehmerzahl erforderlich. Das Veranstaltungsgebäude ist barrierefrei zugänglich und mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.
Vorankündigung einer Veranstaltung
Ambulante Pflegedienste ermöglichen Menschen, die sich nicht mehr völlig selbstständig versorgen und pflegen können, ein Leben in ihrer vertrauten Umgebung. Dabei übernehmen ausgebildete Kräfte die Pflege im häuslichen Umfeld und erbringen weitere Leistungen, wie beispielsweise betreuerische oder hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Die Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung setzt das Vorhandensein eines entsprechenden Pflegegrades voraus.
Außerdem können ambulante Pflegedienste im Rahmen der häuslichen Krankenpflege Leistungen wie z. B. Medikamentengabe, An/Ausziehen von Stützstrümpfen, Blutzuckerkontrolle und Verbandwechsel übernehmen. Die Finanzierung kann bei Vorliegen einer entsprechenden ärztlichen Verordnung über die Krankenkasse erfolgen.
Angebote zur Unterstützung im Alltag sollen dazu beitragen, Pflegepersonen zu entlasten und pflegebedürftige Menschen zu unterstützen, möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung zu bleiben, soziale Kontakte aufrechtzuerhalten und ihren Alltag weiterhin möglichst selbstständig zu bewältigen.
Um die entsprechenden Angebote über den Entlastungsbetrag, der bei der Pflegekasse ab Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, abrechnen zu können, müssen Anbieter*innen in Schleswig-Holstein durch das Landesamt für Soziale Dienste anerkannt werden. Als Angebote zur Unterstützung im Alltag kommen zum Beispiel Betreuungsgruppen für an Demenz erkrankte Menschen, Helfer*innenkreise, Tagesbetreuung in Kleingruppen, Serviceangebote für haushaltnahe Dienstleistungen sowie familienentlastende Dienste in Betracht. Aber auch Einzelbetreuung zum Beispiel durch anerkannte Alltagsbegleiter*innen, Nachbarschaftshelfer*innen sowie Seniorenassistent*innen sind möglich.
Pflegebedürftige Personen mit einem Pflegegrad von 2 - 5 haben Anspruch auf teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege (in Kiel gibt es keine Einrichtungen, die eine Nachtpflege anbieten), wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist. Die Tagespflege kann an einzelnen oder mehreren Tagen in der Woche wahrgenommen werden. Pflegebedürftigen Menschen wird dort eine Tagesstruktur geboten und ist zur Förderung und zum Erhalt ihrer verbliebenen Fähigkeiten gedacht.
Morgens werden die pflegebedürftigen Personen in der Regel abgeholt und am Nachmittag wieder nach Hause zurückgebracht.
Pflegebedürftige Menschen sind häufig nur für eine bestimmte Zeit auf vollstationäre Pflege angewiesen, insbesondere zur Bewältigung von Krisensituationen bei der häuslichen Pflege oder übergangsweise im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt. Anspruch auf Leistungen zur vollstationären Kurzzeitpflege besteht für pflegebedürftige Menschen der Pflegegrade 2 - 5.
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Aufnahme auch als Übergangspflege für Menschen ohne PG zum Beispiel nach einer Operation oder aufgrund einer akuten Verschlimmerung einer Erkrankung über die Krankenkasse möglich.
In der folgenden Liste können Sie den Anteil der Kurzzeitpflegeplätze in den ortsansässigen vollstationären Pflegeeinrichtungen ersehen.
In einer Senior*innen-Einrichtung wird ein Appartement gemietet, das individuell eingerichtet werden kann. Die Mahlzeiten finden in der Regel gemeinsam in einem Speisesaal statt. Es befindet sich in dem Appartement somit keine eigene Küche. Mitunter existiert eine Küchenzeile, die sich auch außerhalb des Zimmers befinden kann. Im Preis ist eine wöchentliche Reinigung des Appartements enthalten. Es werden zahlreiche gesellige, kulturelle oder gesundheitsfördernde Veranstaltungen angeboten.
Pflege und andere Hilfestellungen können zusätzlich gebucht werden. In der Regel befindet sich ein ambulanter Pflegedienst vor Ort. Bei Vorliegen eines Pflegegrades können entsprechende Leistungen über die Pflegekasse abgerechnet werden.
Bei der Entscheidung für eine Senior*innen-Einrichtung sollte berücksichtigen werden, dass die Kosten des Aufenthalts/ der Unterkunft aus eigenen finanziellen Mitteln bestritten werden müssen.
Mahlzeitendienste versorgen Menschen, denen Einkaufen und Kochen schwer fällt mit dem Angebot „Essen auf Rädern“, wozu auch Schon- oder Diätkost gehören. Einige ambulante Pflegedienste haben entsprechenden Kooperationspatenschaften geschlossen.
Menschen, die überwiegend allein leben oder auf Grund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung in einer Notsituation Hilfe anfordern müssen, können sich mit dem Hausnotruf gut absichern. Der Umgang mit der Technik ist unkompliziert: Das Notrufgerät ist direkt an das Telefon angeschlossen, so dass der Telefonhörer im Fall eines Notrufs nicht abgenommen werden muss. Der Auslöser kann unauffällig am Körper, als Kette getragen oder als Clip direkt an der Kleidung befestigt werden und ist mit einem Knopfdruck zu bedienen. Wird der Notruf ausgelöst, entsteht sofort eine Verbindung zur Notrufzentrale.
Es sollte darauf geachtet werden, dass Funktion und Angebot des Systems vom Anbietenden verständlich erklärt wird. Ein Beratungsgespräch in der Häuslichkeit wird in der Regel kostenlos angeboten.
Der Hausnotruf ist im Rahmen der Pflegeversicherung ein Hilfsmittel, für das unter bestimmten Voraussetzungen die Pflegekasse die Kosten ganz oder teilweise übernimmt.
Der Begriff „Betreutes Wohnen“ ist gesetzlich nicht geschützt und spiegelt daher keine gesetzlich geregelten Standards wider, die von Betreiber*innen eingehalten werden müssen. Einrichtungen unterliegen keiner behördlichen Aufsicht und keiner gesetzlichen Kontrolle (im Gegensatz zu einer stationären Pflegeeinrichtung).
Unter dem Begriff „Betreutes Wohnen“ sind Wohnformen mit verschiedensten Unterstützungsmöglichkeiten zusammengefasst, die sorgfältig erfragt und geprüft werden sollten. Die dahinterstehende grundlegende Idee ist, die Vorteile des eigenen Haushalts mit der dazugehörigen Unabhängigkeit und Privatsphäre mit denen des Gemeinschaftswohnens, sozialen Kontakten und eventuell notwendig werdender Pflege zu verbinden.
In ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz leben in der Regel 6 bis 12 Personen in einer großen Wohnung zusammen. Sie sind dort Mieter*innen. Alle Bewohner*innen haben innerhalb des Haushalts ihre eigenen vier Wände, die ihre Privatsphäre garantieren. Das Mitbringen eigener vertrauter Möbel kann zum Wohlfühlen beitragen. Das Besondere ist eine große Wohnküche bzw. ein Gemeinschaftsraum, in denen ein persönliches Einbringen erfolgen kann. Der Alltag wird gemeinschaftlich gestaltet und geht von den Interessen der Mieter*innen aus. Für besondere Angebote der Betreuung und Aktivierung gibt es zusätzliches Personal. Die pflegerische Versorgung erfolgt jeweils durch einen ambulanten Pflegedienst.
Liste der ambulant betreuten Wohngemeinschaften für Menschen mit Demenz

Zum Herunterladen
Kontakt
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Soziale Dienste
Stephan-Heinzel-Straße 2
24116 Kiel
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Individuelle Termine nach Absprache
pflegestuetzpunkt@kiel.de
0431 901-3696
0431 901-3627
0431 901-1578