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Antrag der Verwaltung - 0703/2023
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorsitz sowie Stellvertretung des Beirats zur Mobilitätswende, Mobilitätsforums und Fahrradforums
- Status:
- öffentlich (Drucksache abgeschlossen)
- Drucksachenart:
- Antrag der Verwaltung
- Federführend:
- Der Oberbürgermeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität
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Vorberatung
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Jul 4, 2023
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Erledigt
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Ratsversammlung
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Entscheidung
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Jul 13, 2023
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Antrag
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität empfiehlt der Ratsversammlung und diese benennt für den Vorsitz des Beirats zur Mobilitätswende
_______________________ (Vorname Nachname) und für die Stellvertretung
_______________________ (Vorname Nachname).
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität beruft für den Vorsitz des Mobilitätsforums
_______________________ (Vorname Nachname) und für die Stellvertretung
_______________________ (Vorname Nachname).
Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität beruft für den Vorsitz des Fahrradforums
_______________________ (Vorname Nachname) und für die Stellvertretung
_______________________ (Vorname Nachname)
Die Besetzung vom Vorsitz sowie der Stellvertretung der o.g. Gremien wird für eine Wahlperiode festgelegt. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität kann Änderungen auch im Laufe einer Wahlperiode vornehmen.
Sachverhalt/Begründung
Der Bauausschuss und die Ratsversammlung haben 2021 gemäß der Drs. 0159/2021 i.V.m. 0282/2021 den Vorsitz und die Stellvertretung für den Beirat zur Mobilitätswende sowie das Fahrradforum und das Mobilitätsforum bestimmt. Mit Ablauf der Wahlperiode endet auch die Funktionswahrnehmung und es bedarf einer Neufestlegung. Weil mit der Neufassung der Hauptsatzung die Themen der Mobilität und Mobilitätswende auf den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz und Mobilität übergegangen sind, erfolgt die (Vor-)Entscheidung über die Festlegung des Vorsitzes und der Stellvertretungen für die neue Wahlperiode nunmehr in diesem Ausschuss.
Die Vorsitzenden dieser Gremien werden gemäß § 2 Abs. 4 b Entschädigungssatzung entschädigt.
Dr. Ulf Kämpfer
Oberbürgermeister