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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0109/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r den Stadtteil Kiel-Suchsdorf wird für das Baugebiet Rungholtplatz Nr. 1-3 und nördlich angrenzende Verkehrsflächen der Bebauungsplan Nr. 1021 „Rungholtplatz“ aufgestellt.

 

Die Abgrenzung des Plangebietes ist dem beigefügten Übersichtsplan (Anlage 1) zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in der Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. umlicher Geltungsbereich und bestehende Nutzungen

Der circa 1,5 Hektar große Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Rungholtplatz 1-3 und die nördlich vorgelagerten Park- und Stellplatzflächen bis zur Straße Rungholtplatz.

 

II. Ausgangslage, Planerfordernis und Ziel der Planung

Der Rungholtplatz ist in den 60er Jahren mit seiner umgebenden Bebauung als Stadterweiterungsgebiet der Landeshauptstadt Kiel entstanden. Seitdem hat es keine Veränderung der städtebaulichen und Freiflächenstruktur gegeben. Das gleiche gilt für die Straßenerschließung, mit Ausnahme eines neu errichteten Kreisverkehrs.

 

Dominiert wird der Bereich von einem sechsgeschossigen Wohngebäude mit Ladenlokalen im Erdgeschoss sowie öffentlichen und privaten Parkplatzflächen im davor liegenden Bereich. Nach Schließung eines Supermarktes und Nutzung der ehemaligen Ladenlokale als Lagerräume ist die Versorgungsfunktion des Stadtteilzentrums nur noch eingeschränkt gegeben.

 

Die Landeshauptstadt Kiel bemüht sich zusammen mit dem Ortsbeirat Suchsdorf schon seit längerem darum, dem nicht mehr zeitgemäßen Zustand des Bereiches entgegenzuwirken, das Nahversorgungszentrum aufzuwerten und die sinkenden Bevölkerungszahlen zu stoppen.

 

Eine umfassende Studie zu dieser Entwicklung hat im Jahre 2007 die Hafen-City-Universität, Hamburg zusammen mit der Georg-August Universit Göttingen sowie dem Institut für soziale Forschung, Frankfurt a.M. erarbeitet. Die Ergebnisse des vom Bundesministeriumr Bildung und Forschung geförderten Forschungsprojektes wurden in der BroschüreNutzungsorientiertes Nutzungszyklusmanagement“ Wohngebiet Suchsdorf dargestellt. Die Untersuchung, die sich auf den nördlichen Bereich Suchsdorfs um den Rungholtplatz herum beschränkt, kommt zu dem Ergebnis, dass hier allgemeiner Handlungsbedarf besteht.

 

Im Jahre 2014 hat die Landeshauptstadt Kiel diese Ergebnisse durch eine Telefonumfrage des Bundesverbandes für Wohnen und Stadtentwicklung (VHW) ergänzt und hierauf aufbauend 2014/15 gut besuchte Stadtteilversammlungen (sogenannte Werkstatttermine) vor Ort zu verschiedenen Stadtteilthemen mit der Bevölkerung durchgeführt. Die Ergebnisse sind einsehbar unter www.kiel.de/leben/stadtteile/suchsdorf.

 

2016 ist der Bereich Rungholtplatz 1-3 an eine Hamburger Immobiliengesellschaft veräert worden, die auf den unbebauten Grundstücksteilen zwei Gebäude mit ca. 80 Wohnungen sowie in der Erdgeschosszone ggf. Ladenlokale plant. Die vorgelagerten Parkplatzflächen sollen neu gestaltet und durch einen kleinen öffentlichen Aufenthaltsplatz ergänzt werden.

 

Die Stadt erhofft sich hiermit eine Aufwertung des Stadtteilzentrums und eine Umkehr der negativen Bevölkerungsentwicklung im nördlichen Suchsdorf.

 

Zwischen der Stadt und dem Investor wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen, der neben der Planungskostenübernahme durch den Investor die Durchführung einer dem Bauleitplan vorgeschalteten Mehrfachbeauftragung regelt.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgehrt, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Der Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Kiel stellt für diesen Bereich Wohnbauflächen dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

r den Planbereich besteht der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 301- 1. Änderung. Dieser setzt  den jetzigen Bestand fest und sieht keine weiteren Entwicklungsmöglichkeiten vor. Es ist daher beabsichtigt, den Bebauungsplan  Nr. 301-1. Änderung im Parallelverfahren aufzuheben und im nördlichen Bereich durch den Bebauungsplan Nr. 1021 „Rungholtplatz“ zu ersetzen.

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Zur Sicherung der Ziele und im Interesse einer geordneten städtebaulichen Entwicklung soll der Bebauungsplan Nr.1021 "Rungholtplatz" aufgestellt werden.

 

Gemäß § 15 Baugesetzbuch (BauGB) hat das Bauordnungsamt auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall r zwölf Monate auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert würde.

 

Gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen.

 

Der Ortsbeirat Suchsdorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

gez. Peter Todeskino

rgermeister

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 1021

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

Anlage 3: Übersichtsplan Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 301, 1. Änderung

 

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Anlagen

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