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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 0786/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

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Sachverhalt/Begründung

Die vorhandene Situation im Ellerbeker Weg entspricht weder in ihrer Gestaltung noch in ihrem Zustand den Anforderungen an eine moderne, bedarfsgerechte Verkehrsanlage. Der verkehrsgerechte Ausbau des Ellerbeker Weges (K 1) zwischen Weinberg und Tröndelweg ist mit dem Verkehrsentwicklungsplan 2008 durch die Ratsversammlung beschlossen worden (Drs. Nr. 1197/2007).

 

Im Zeitraum zwischen Januar 2014 und November 2016 gab es diverse Vorstellungen mehrerer Planungsvorschläge im zuständigen Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog. Im Zuge dessen wurden auch die Anliegerinnen und Anlieger über die Planungsvorschläge informiert. Des Weiteren fand am 18.05.2016 auch eine Veranstaltung ausschließlich mit den Anliegerinnen und Anliegern statt.

 

Dieser iterative Prozess fand seinen Abschluss in der Beschlussfassung des Bauausschusses vom 12.01.2017 (Drs. Nr. 1078/2016), die drei Beschlüsse beinhaltet. In der Anlage zur Drs. Nr. 1078/2016 ist darüber hinaus der Beteiligungsprozesses bis November 2016 beschrieben.

 

Beschluss 1 sieht die Zustimmung des Ausbauquerschnitts mit einem 2 m breiten Gehweg vor. Bezugnehmend auf diesen Beschluss sind ein Lageplan und ein repräsentativer Querschnitt zu dieser Variante dieser Geschäftlichen Mitteilung noch einmal als Anlage beigefügt (Variante 1c).

 

Gemäß Beschluss 2 sollte die Verwaltung (Vor-)Verträge für den Grunderwerb mit den Eigentümerinnen und Eigentümern anstreben. Entsprechende Vertragspläne und die dazugerige Eigentümerliste sind der für den Grunderwerb zuständigen Stelle der Verwaltung im Februar 2017 übermittelt worden. In der 8. Kalenderwoche 2017 sind von dort allen Eigenmerinnen und Eigentümer per Post Kaufangebote zugesandt worden. Bis zum 08.08.2017 sind keine positiven Reaktionen auf diese Ankaufangebote bei der Verwaltung eingegangen. Der zuständige Ortsbeirat Elmschenhagen/Kroog wurde sowohl im März als auch im Mai des laufenden Jahres mittels Mitteilungen über den jeweils aktuellen Sachstand informiert. Die Verwaltung geht daher davon aus, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer auch nach der wunschgemäßen Anpassung der Gehwegbreite auf 2 m nicht zum Verkauf bereit sind.

 

Gemäß Beschluss 3 wird die Verwaltung nunmehr auf Grundlage der Variante 1c ein rmliches Planfeststellungsverfahren einleiten. Damit wird dem Bestreben der Verwaltung, des Ortsbeirates und auch der Anliegerinnen und Anlieger nach einer rechtssicherensung zum Ausbau des Ellerbeker Weges Rechnung getragen.

 

Um Kenntnisnahme wird gebeten.

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin

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Anlagen

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