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ALLRIS - Drucksache

Geschäftliche Mitteilung - 1063/2017

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Beratungsfolge

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Antrag

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Sachverhalt/Begründung

Ausgangssituation

Über die Problematik der NO2-Grenzwertüberschreitung in einem Bereich des Theodor-Heuss-Rings zwischen Krusenrotter Weg und Dithmarscher Straße ist dem Innen- und Umweltausschuss in den Ratsdrucksachen 0189/2017 und 0880/2017 berichtet worden.

Zwischenzeitlich hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) aufgefordert, den für Kiel geltenden Luftreinhalteplan (LRP) unverzüglich so zu ändern, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung (1. Januar 2018) der in der 39. BImSchV geregelten Grenzwerte für NO2 im gesamten Stadtgebiet enthält. Die DUH fordert das MELUND auf, mitzuteilen, welche konkreten Maßnahmen eingeleitet werden bzw. eingeleitet worden sind, um kurzfristig eine Einhaltung der Luftschadstoffgrenzwerte sicherzustellen.

Sollte das MELUND keine ausreichenden Änderungen des LRP vornehmen, behält sich die DUH eine unverzügliche gerichtliche Durchsetzung ihrer Forderungen vor.

Folgende Aktivitäten wurden in den letzten Wochen durch die Verwaltung zur Prüfung und Finanzierung von Maßnahmen veranlasst:

  • Die Arbeitsgruppe „Fortschreibung des Luftreinhalteplans Kiel“ aus Umweltministerium, Verkehrsministerium, Landesumweltamt und Stadt definiert verschiedene Maßnahmenoptionen, die geprüft werden müssen.
  • Aktionsprogramm Luftreinhaltung und mögliche Förderung aus dem Mobilitätsfond des Bundeskanzleramtes.
  • Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm zur Förderung der Erstellung von Masterplänen („green-city-Plan“).

Über diese Maßnahmen und Zwischenergebnisse soll hier berichtet werden.

Maßnahmenoptionen am Theodor-Heuss-Ring

Zielsetzung des Umweltministeriums ist es, die Fortschreibung des Luftreinhalteplanes möglichst schnell vorzunehmen und darin alle geeigneten Maßnahmen, einschließlich Fahrverbote, zu benennen, zu prüfen und die jeweiligen Argumente dafür und dagegen nachvollziehbar darzustellen. Zur Vorbereitung sind folgende Szenarien zu prüfen:

  • Fahrverbot Richtung Westen für Diesel-PKW mit Schadstoffklasse EURO V oder weniger.
  • Fahrverbot Richtung Westen für Diesel-Kfz mit Schadstoffklasse EURO V oder weniger.
  • Fahrverbot Richtung West und Ost für Diesel-PKW mit Schadstoffklasse EURO V oder weniger.
  • Fahrverbot Richtung West und Ost für Diesel-Kfz mit Schadstoffklasse EURO V oder weniger.
  • Sperrung der rechten Fahrspur in Fahrtrichtung Westen.

Geprüft wird dabei sowohl die Wirkung hinsichtlich Einhaltung der Grenzwerte als auch die Auswirkung möglicher Ausweichverkehre hinsichtlich Schadstoff- und Lärmbelastung auf das übrige Stadtgebiet.

Aktionsprogramm Luftreinhaltung und mögliche Förderung aus dem Mobilitätsfonds des Bundeskanzleramtes

Alle städtischen Ämter und Beteiligungsgesellschaften wurden am 18. September 2017 durch den Eigenbetrieb Beteiligungen und das Umweltschutzamt über das Aktionsprogramm Luftreinhaltung informiert. Bezugnehmend auf das Aktionsprogramm sollen rderanträge für konkrete kommunale Projekte gestellt werden, die geeignet sind, kurzfristig die Luftqualität in Kiel deutlich zu verbessern.

r folgende Themenblöcke wurden konkrete Maßnahmen formuliert:

  1. Minderung des Beitrags des Individualverkehrs zur Schadstoffbelastung durch
    • verbesserte Angebote im Bereich Fördeschifffahrt,
    • verbesserte Angebote im ÖPNV, z.B. Mobilitätsstationen und Ausbau SPNV,
    • rderung Radverkehr,
    • Ausbau Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.
  2. Modernisierung des kommunalen Fuhrparks und des ÖPNV durch Übergang auf emissionsarme Fahrzeuge (Busse, Fahrgastschiffe).
  3. Senkung des Schadstoffausstoßes der Skandinavien-Fähren durch Bereitstellung von Landstromanschlüssen.

Parallel wurden durch das Referat für Wirtschaft Akteure aus der Kieler Wirtschaft befragt, inwieweit Aktivitäten zur Verbesserung der Luftschadstoffsituation aus deren Sicht möglich und umsetzbar sind.

Diese Maßnahmenvorschläge und die Stellungnahmen der Kieler Wirtschaft wurden am 10.10.2017 mit Nennung der jeweiligen Förderbedarfe zuständigkeitshalber an das Bundeskanzleramt geleitet (siehe Anlage 1). Eine Koordinierungsstelle von Bundesministerien, Ländern und Kommunen wird über die Förderkriterien und die weitere Vorgehensweise entscheiden.

Beantragung von Fördermitteln aus dem Sonderprogramm zur Förderung der Erstellung von Masterplänen (green-city-Plan)

Zur Unterstützung bei der längerfristigen Gestaltung nachhaltiger und emissionsfreier Mobilität in den Kommunen, besteht die Möglichkeit, einen abgestimmten Masterplan („green-city-Plan“) zu entwickeln und umzusetzen.

r die Erarbeitung eines solchen Masterplans für die Stadt Kiel wurde ein Förderantrag über 150.000,- € beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur gestellt (siehe Anlage 2).

Weiteres Vorgehen

Über das weitere Vorgehen, die Ergebnisse der Verkehrs- und Schadstoffuntersuchungen und die Bewilligung der Förderanträge wird im Innen- und Umweltausschuss zeitnah berichtet.

 

 

 

 

 

Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

Anlagen: 2

 

 

 

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