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ALLRIS - Drucksache

Antrag der Verwaltung - 0627/2018

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Beratungsfolge

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Antrag

Antrag:

 

r das Gebiet zwischen Steenbeker Weg, Bremerskamp, Olof-Palme-Damm (B76) und Torfmoorkamp im Stadtteil Kiel-Wik wird der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ gefasst.

 

Die Abgrenzung des Plangebiets ist dem beigefügten Übersichtsplan in Anlage 1 zu entnehmen. Die wesentlichen Eckdaten der Planung sind in Anlage 2 zusammengestellt.

 

 

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Sachverhalt/Begründung

Begründung:

 

I. Räumlicher Geltungsbereich und Ausgangslage

Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Kiel-Wik und wird umgrenzt vom Steenbeker Weg im Norden, Bremerskamp im Osten, Olof-Palme-Damm (B76) im Süden und Torfmoorkamp im Westen. Es stellt sich heute überwiegend als Außenbereich nach § 35 BauGB dar.

 

Im Norden des Plangebiets befinden sich einzelne teils landwirtschaftlich und teils zu Wohnzwecken genutzte Gebäude. Die Freiflächen sind geprägt von landwirtschaftlicher Nutzung, einzelnen Kleingewässern, Gehölzen, Knicks und Waldflächen.

 

Die Fläche fällt von Nordosten (und Südosten) nach Südwesten von 25 m NHN auf 21 m NHN leicht ab, so dass sich der tiefste Punkt der Topografie im Südwesten nahe des Lärmschutzwalles entlang der B76 befindet. Aufgrund der bislang bekannten Baugrundverhältnisse (Moorlinsen) ist ein erhöhter Gründungs- und Entwässerungsaufwand zu erwarten.

 

Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet überwiegend als Wohnbaufläche dar. Im Süden befindet sich entlang der B76 ein circa 40 m breiter als Grünfläche ausgewiesener Bereich.

 

Anlass zur Aufstellung eines Bebauungsplans ist die konkrete Absicht einer Investorengruppe, im Plangebiet ein Wohnquartier im Geschosswohnungsbau zu entwickeln. Die Investoren vergen bereits über einen Großteil der Flächen im Plangebiet. Die Investoren erwerben zurzeit weitere Flächen von der Landeshauptstadt Kiel (LHK).

 

II. Planerfordernis und Ziel der Planung

Die Landeshauptstadt Kiel verzeichnet seit der Jahrtausendwende eine positive Einwohnerentwicklung, die sich in der jüngeren Vergangenheit weiter intensiviert hat. Die aktuellen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass dieses Wachstum auch in Zukunft anhalten wird.

 

Der Kieler Wohnungsmarkt befindet sich in einer angespannten Situation, da dem beschriebenen Bevölkerungszuwachs sowie dem anhaltenden Singularisierungstrend beim Wohnen bisher kein ausreichender Zuwachs an Wohnraum gegenüber steht. Hinzu kommt, dass der erforderliche Wohnraumbedarf nicht allein durch die seitens der Stadt präferierten Vorhaben der Innenentwicklung generiert werden kann. Die Entwicklung zusätzlicher großflächiger Baugebiete am Siedlungsrand ist daher erforderlich.

 

In unmittelbarer Nähe des Plangebiets, südlich der B76, befindet sich der Campus der Christian-Albrechts-Universität (CAU), der im Bereich „Bremerskamp“ zukünftig weiterentwickelt werden soll und somit weitere Bedarfe für studentisches Wohnen auslöst.

 

Um im Plangebiet, das sich derzeit als Außenbereich nach § 35 BauGB darstellt, die Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnquartiers zu schaffen, ist die Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans erforderlich.

 

Ziel der Bauleitplanung im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung ist ein verdichtetes Wohngebiet im Geschosswohnungsbau, in dem unterschiedliche Wohnformen angeboten werden sollen. So sind Studentenwohnungen in Hinblick auf die Nähe zur CAU ebenso angestrebt wie Angebote für betreutes Wohnen oder Mehrgenerationenwohnen. Insbesondere ist hervorzuheben, dass ein Anteil von 30 Prozent der Bruttogeschossflächen im sozialen Wohnungsbau (nach Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) zu errichten ist.

 

III. Vorgesehenes Verfahren

Es wird ein Verfahren zur Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans durchgeführt. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB ist vorzunehmen, in der die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt, beschrieben und bewertet werden. Das Ergebnis ist dem Umweltbericht zu entnehmen, der Bestandteil der Planbegründung wird. Eine Änderung des Flächennutzungsplans ist voraussichtlich nicht erforderlich.

 

Dem Bauleitplanverfahren vorgeschaltet wird zwecks Entwicklung von stadtplanerischen Entrfen und zur Sicherung der stadtgestalterischen Qualitäten eine städtebaulich-freraumplanerische Mehrfachbeauftragung mit fünf Stadtplanungsbüros. Zurzeit erfolgt eine Abstimmung der Auslobungsbedingungen mit der Archtekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein (AIK-SH).

 

Die Kosten für die Mehrfachbeauftragung und für das folgende Bauleitplanverfahren werden durch die Investorengruppe nach Maßgabe eines abzuschließenden städtebaulichen Vertrags nach § 11 BauGB getragen.

 

Um einen zügigen Verfahrensablauf zu ermöglichen wird angestrebt, die abgestimmten Auslobungsbedingungen für die Mehrfachbeauftragung im Rahmen des Nachversandes zu verschicken.

 

IV. Wirkung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 14 BauGB kann die Gemeinde nach Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungs-plans zur Sicherung der Planung eine Veränderungssperre beschließen sowie Baugesuche nach § 15 BauGB zurückstellen.

 

 

Die Öffentlichkeit wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig an der Bauleitplanung beteiligt.

Der Ortsbeirat Steenbek-Projensdorf erhält die Vorlage zur Kenntnis.

 

Da das Bauleitplanverfahren „Hof Hammer“ (Bebauungsplan Nr. 971V) mit dem Satzungsbeschluss abgeschlossen wurde, wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 1000 „Torfmoorkamp“ mit Priorität 1 zu bearbeiten.

 

 

 

 

 

gez. Doris Grondke

Stadträtin für Stadtentwicklung und Umwelt

 

 

 

Anlage 1: Übersichtsplan B-Plan Nr. 1000

Anlage 2: Städtebauliche Eckdaten

 

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Anlagen

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